WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
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ich überlege gerade wie ich bzgl des Lohns im Arbeitsvertrag für einen Vollzeitler agiere bzw was ich im Detail reinschreibe. Meine Idee war ,in der Probezeit stundenlohn xy zu vereinbaren und am Ende der Probezeit den Stundenlohn gleich mal um 0.50€ anzuheben. Oder lieber doch erst nach einem Jahr?
Und dann würde ich gerne eine Klausel einbauen in der man vereinbart sich regelmäßig zusammenzusetzen um über eine Anpassung des Stundenlohns im Bezug zur Leistung zu sprechen. Wir formuliert man sowas?
Wir macht ihr das so?
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Klonkrieger schrieb:
Hallo wieder
ich überlege gerade wie ich bzgl des Lohns im Arbeitsvertrag für einen Vollzeitler agiere bzw was ich im Detail reinschreibe. Meine Idee war ,in der Probezeit stundenlohn xy zu vereinbaren und am Ende der Probezeit den Stundenlohn gleich mal um 0.50€ anzuheben. Oder lieber doch erst nach einem Jahr?
Und dann würde ich gerne eine Klausel einbauen in der man vereinbart sich regelmäßig zusammenzusetzen um über eine Anpassung des Stundenlohns im Bezug zur Leistung zu sprechen. Wir formuliert man sowas?
Wir macht ihr das so?
Fragen, die man sich stellen sollte, wenn es um das Gehalt geht:
Welcher Parameter ist mir wie wichtig?
Sind es die Qualifikationen/ Wissenszugewinn für meine Praxis, erhöhe ich nach Erhalt dieser Qualis;
Ist es die Fähigkeit der Patientenbindung?
Denkst Du über eine langjährige Arbeitsbeziehung nach?
Ist es sein Engagement in der Praxis, sprich schaut ihr beide nicht auf die Uhr, wenn es mal ein paar Minuten kürzer oder länger dauert oder werden vom MA die Löffel fallengelassen?
Ist dem MA mit mehr Gehalt oder mit mehr Urlaub mehr geholfen?
Ein Leasingauto mit privater Nutzung?
Erfüllung von Zielvereinbarungen?
Letztendlich musst Du wissen, wiewiel Dir für was was wert ist. An der Probezeit etwas fest zu machen ist i.d.R. ein Parameter der für mich persönlich wenig greifbares liefert.
MA Gespräche (sog. Perspektivengespräche) müssen nicht in den Arbeitsvertrag, sondern sollten planmäßig sowieso stattfinden.
Wenn Du den Grundrahmen gefunden hast, such Dir einen Arbeitsrechtler, der Dir dann den Vertrag ziemlich sicher aufsetzt.
Vor Gericht kann im zweifelsfall fast alles gekippt werden und dann gilt der BGB.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Da es sich um ein Angestelltenverhältnis handelt, wird üblicherweise das Monatsgehalt vereinbart.
Fragen, die man sich stellen sollte, wenn es um das Gehalt geht:
Welcher Parameter ist mir wie wichtig?
Sind es die Qualifikationen/ Wissenszugewinn für meine Praxis, erhöhe ich nach Erhalt dieser Qualis;
Ist es die Fähigkeit der Patientenbindung?
Denkst Du über eine langjährige Arbeitsbeziehung nach?
Ist es sein Engagement in der Praxis, sprich schaut ihr beide nicht auf die Uhr, wenn es mal ein paar Minuten kürzer oder länger dauert oder werden vom MA die Löffel fallengelassen?
Ist dem MA mit mehr Gehalt oder mit mehr Urlaub mehr geholfen?
Ein Leasingauto mit privater Nutzung?
Erfüllung von Zielvereinbarungen?
Letztendlich musst Du wissen, wiewiel Dir für was was wert ist. An der Probezeit etwas fest zu machen ist i.d.R. ein Parameter der für mich persönlich wenig greifbares liefert.
MA Gespräche (sog. Perspektivengespräche) müssen nicht in den Arbeitsvertrag, sondern sollten planmäßig sowieso stattfinden.
Wenn Du den Grundrahmen gefunden hast, such Dir einen Arbeitsrechtler, der Dir dann den Vertrag ziemlich sicher aufsetzt.
Vor Gericht kann im zweifelsfall fast alles gekippt werden und dann gilt der BGB.
Viele Grüße
Monika
Im Absatz Lohn steht drin das der AN xy den Stundenlohn x bekommt und Monatslohn X
Daher dachte ich man schreibt entweder oder.
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Klonkrieger schrieb:
Ok soweit. Ich habe eine Vorlage vom Stb bekommen die sich mit der Vorlage der IHK deckt und scheinbar ganz brauchbar ist.
Im Absatz Lohn steht drin das der AN xy den Stundenlohn x bekommt und Monatslohn X
Daher dachte ich man schreibt entweder oder.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Nach der Probezeit gleich mal um 1 Euro erhöhen. 0,5 Euro halte ich für wenig lukrativ!
Gruß redvine
In unserem Bereich ist ein festes monatliches Gehalt üblich.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
In der Vergangenheit gab es Lohn für Arbeiter und Gehalt für Angestellte. Deshalb wird üblicherweise auch heute noch unterschieden zwischen dem Stundenlohn, wo die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden jedes Monat neu gezählt werden, und dem Monatsgehalt, das üblicherweise nicht variabel ist.
In unserem Bereich ist ein festes monatliches Gehalt üblich.
Gruß
Nora
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Klonkrieger schrieb:
Gut. Auch verstanden. Und was ist besser: Reinschreiben das der AN nach der Probezeit Betrag X an erhöhung bekommt oder das nach der Probezeit eine Erhöhung möglich ist???
Eine Frage habe ich: warum ist die Erhöhung für Dich zwingend an die Beendigung der Probezeit gebunden?
Vereinbarst Du diesen Automatismus, ist die Erhöhung des Gehalts ohne Anstrengung zu erreichen. Es bietet keine Motivation, für bessere Leistung, warum auch. Ähnlich dem öffentlichen Dienst, in dem man nur älter werden muss, um mehr Gehalt zu bekommen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Mehr Sicherheit für den AN ist Variante 1, mehr Spielraum für den AG bietet Variante 2, kombinier allerdings mit einer unterschwelligen Drohung.
Eine Frage habe ich: warum ist die Erhöhung für Dich zwingend an die Beendigung der Probezeit gebunden?
Vereinbarst Du diesen Automatismus, ist die Erhöhung des Gehalts ohne Anstrengung zu erreichen. Es bietet keine Motivation, für bessere Leistung, warum auch. Ähnlich dem öffentlichen Dienst, in dem man nur älter werden muss, um mehr Gehalt zu bekommen.
Viele Grüße
Monika
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Klonkrieger schrieb:
Hm. Na ja. Ich wollte halt gleich zu Beginn etwas Motivation ins Spiel bringen. So nach dem Motto: " Hier bist du richtig!" Bin auch gerne offen für gute Ideen.
s.o.
Du musst keine Erhöhung im Vertrag vereinbaren. Du kannst auf der Tonspur mit Deinem MA die besten Optionen durchgehen (überleg Dir vorher, wieviel es max. werden soll). Alles, was Du schriftlich fixierst, wird erwartet (habe ich ein Anspruch drauf). Alles was einfach kommt, ist ein Geschenk.
Stell Dir vor, der MA kommt und Du sagst nach 1 Monat: hey, Du bist so gut, ich habe Dir Dein Gehalt hochgesetzt.
Das ist etwas anderes, als wenn einfach die Zeit abgesessen wird.
Im Gespräch kannst Du aufzeigen, welche Möglichkeiten im Rahmen von Erhöhungen möglich sind. Damit signalisierst Du automatisch, dass das vereinbarte Gehalt nicht die Ende der Fahnenstange ist.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Klonkrieger
s.o.
Du musst keine Erhöhung im Vertrag vereinbaren. Du kannst auf der Tonspur mit Deinem MA die besten Optionen durchgehen (überleg Dir vorher, wieviel es max. werden soll). Alles, was Du schriftlich fixierst, wird erwartet (habe ich ein Anspruch drauf). Alles was einfach kommt, ist ein Geschenk.
Stell Dir vor, der MA kommt und Du sagst nach 1 Monat: hey, Du bist so gut, ich habe Dir Dein Gehalt hochgesetzt.
Das ist etwas anderes, als wenn einfach die Zeit abgesessen wird.
Im Gespräch kannst Du aufzeigen, welche Möglichkeiten im Rahmen von Erhöhungen möglich sind. Damit signalisierst Du automatisch, dass das vereinbarte Gehalt nicht die Ende der Fahnenstange ist.
Viele Grüße
Monika
- Ãœbernahme von Fobi-Kosten vorher festlegen oder lieber allgemein halten und von Fall-zu-Fall entscheiden?
- Fobi-Urlaub auch vorher festlegen? Und wenn ja. Wie viel ist bei ner Vollzeitkraft üblich?
- Ãœberstunden bezahlen oder Freizeitausgleich? Oder besprechen was dem AN lieber ist oder auch hier von Fall-zu-Fall entscheiden?
Danke schonmal und noch nen schönen Restabend
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Klonkrieger schrieb:
Und ich nochmal mit den (voraussichtlich) letzten Fragen:
- Ãœbernahme von Fobi-Kosten vorher festlegen oder lieber allgemein halten und von Fall-zu-Fall entscheiden?
- Fobi-Urlaub auch vorher festlegen? Und wenn ja. Wie viel ist bei ner Vollzeitkraft üblich?
- Ãœberstunden bezahlen oder Freizeitausgleich? Oder besprechen was dem AN lieber ist oder auch hier von Fall-zu-Fall entscheiden?
Danke schonmal und noch nen schönen Restabend
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