Anlage 2
zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten

A Theoretischer und praktischer Unterricht für Physiotherapeuten
  1. Physiologie (50 Stunden)
    1. Grundlagen der Zellphysiologie
    2. Nerven- und Sinnesphysiologie
      1. Zentrales Nervensystem
      2. Vegetatives Nervensystem
      3. Motorische Systeme
      4. Allgemeine Sinnesphysiologie
      5. Somatoviszerales sensorisches System
      6. Gleichgewichtssystem
      7. Nozizeption und Schmerz
    3. 1.3 Muskelphysiologie
      1. Skelettmuskulatur
      2. Molekularer Mechanismus der Kontraktion
      3. Regulation der Muskelkontraktion
      4. Muskelmechanik
      5. Muskelenergetik
      6. Glatte Muskulatur

    Von den vorgesehenen 50 Stunden können bis zu 40 Stunden theoretischer Unterricht als Fernunterricht erteilt werden.
     

  2. Angewandte Physik und Biomechanik (20 Stunden)
    1. Physikalische, mechanische und mathematische Grundlagen
    2. Gleichgewichtssatz der Mechanik und Prinzip der Gelenkkraftberechnung
    3. Kinematik der Gelenke des menschlichen Körpers
    4. Statische und dynamische Bestimmung der Gelenkkraft
    5. Biomechanik von Muskeln, Sehnen und Knochen
    6. Biomechanik und Ergonomie

    Von den vorgesehenen 20 Stunden können bis zu 10 Stunden theoretischer Unterricht als Fernunterricht erteilt werden.
     

  3. Trainingslehre (40 Stunden)
    1. Grundlagen der Trainingslehre
    2. Beanspruchungsformen des Trainings
    3. Aufbau und Prinzipien des Trainings
    4. Transfer der allgemeinen Trainingslehre in die Prävention und medizinische Rehabilitation
    5. Psychologische Aspekte des Trainings

    Von den vorgesehenen 40 Stunden können bis zu 20 Stunden theoretischer Unterricht als Fernunterricht erteilt werden.
     

  4. Bewegungslehre (60 Stunden)
    1. Grundlagen der Bewegungslehre
    2. Bewegungs- und Haltungsanalysen
    3. Prinzipien der Bewegung
    4. Sensomotorische Entwicklung
    5. Bewegung als sensomotorischer Lernprozess

    Von den vorgesehenen 60 Stunden können bis zu 40 Stunden theoretischer Unterricht als Fernunterricht erteilt werden.
     

  5. Bewegungserziehung (50 Stunden)
    1. Bewegungserziehung im Rahmen der Krankengymnastik
    2. Rhythmisch musikalische Aspekte in der Bewegungserziehung
    3. Psychomotorische Übungskonzepte
    4. Kombination von Grundformen der Bewegungserziehung aus Krankengymnastik und Psychomotorik
    5. Behindertensport
    6. Methodik und Didaktik von Einzel- und Gruppenbehandlung

    Von den vorgesehenen 50 Stunden können bis zu 10 Stunden theoretischer Unterricht als Fernunterricht erteilt werden.
     

  6. Physiotherapeutische Befundaufnahme und Untersuchungstechniken 70
    1. Grundlagen der Befunderhebung
    2. Inspektion
    3. Funktionsprüfungen
    4. Palpation
    5. Meßverfahren
    6. Reflexverhalten
    7. Wahrnehmung akustischer Auffälligkeiten
    8. Systematik der Befunderhebung
    9. Dokumentation
    10. Synthese der Befunderhebung
    11. Erstellung des Behandlungsplanes

    Von den vorgesehenen 70 Stunden können mit Ausnahme der Punkte 6.2 bis 6.4, 6.7 und 6.8 bis zu 10 Stunden theoretischer Unterricht als Fernunterricht erteilt werden.
     

  7. Krankengymnastische Behandlungstechniken 500
    1. Grundlagen krankengymnastischer Techniken
    2. Atemtherapie
    3. Entspannungstechniken
    4. Krankengymnastische Behandlung im Schlingengerät
    5. Krankengymnastische Behandlung im Bewegungsbad
    6. Gangschulung
    7. Manuelle Therapie
    8. Funktionsanalyse
    9. Medizinische Trainingstherapie
    10. Neurophysiologische Behandlungsverfahren
      1. Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation
      2. Behandlung nach Bobath
      3. Behandlung nach Vojta
      4. Sonstige Verfahren
    11. Psychomotorik
    12. Sonstige Behandlungstechniken

    Von den vorgesehenen 500 Stunden können mit Ausnahme der Punkte 7.3 bis 7.6 bis zu 50 Stunden theoretischer Unterricht als Fernunterricht erteilt werden.
     

  8. Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen 500 Fachgebieten
    1. Innere Medizin
    2. Chirurgie/Traumatologie
    3. Orthopädie/Traumatologie
    4. Gynäkologie und Geburtshilfe
    5. Neurologie/Neurochirurgie
    6. Psychiatrie
    7. Pädiatrie
    8. Geriatrie
    9. Rheumatologie
    10. Arbeitsmedizin
    11. Sportmedizin
    12. Sonstige

    Von den vorgesehenen 500 Stunden können bis zu 180 Stunden theoretischer Unterricht als Fernunterricht erteilt werden.
     

  9. Zur freien Verfügung 110

Für Masseure und medizinische Bademeister mit einer Ausbildung nach dem Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten sind diese Stunden zur Vorbereitung der Ergänzungsprüfung in den Fächern Anatomie und Spezielle Krankheitslehre vorzusehen.

Stunden insgesamt: 1400

B Praktische Ausbildung für Physiotherapeuten

Praktische Ausbildung in

  1. Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen in den medizinischen Fachgebieten:
    1. Chirurgie 160
    2. Innere Medizin 160
    3. Orthopädie 160
    4. Neurologie 80
    5. Pädiatrie 80
    6. Psychiatrie 20
    7. Gynäkologie 20
  2. 2. sonstigen Einrichtungen 20

Stunden insgesamt: 700