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Bundesland Berlin

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  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • I. B Maßnahmen der Podologischen Therapie


1. Diabetisches Fußsyndrom


Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für Podologische Therapie

Erst-VO

= Erstverordnung

Folge-VO

= Folgeverordnung

/ VO

= pro Verordnung

1. Diabetisches Fußsyndrom

Indikation

Ziel der Podologische Therapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung

A. Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

DF

Diabetisches Fußsyndrom

mit Neuropathie und / oder Angiopathie

  • im Stadium Wagner 0

z.B.

  • abgeheiltes Plantar-Ulcus

a
schmerzlose und schmerzhafte Hyperkeratose

Vermeidung von drohenden Hautschädigungen wie

  • Fissuren
  • Ulzera und
  • Entzündungen

A. Hornhautabtragung

Erst-VO:

  • bis zu 3x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 6/VO

Frequenzempfehlung:

  • alle 4 bis 6 Wochen

Bei allen Maßnahmen erfolgen Instruktionen zur individuell durchführbaren Haut- und Fußpflege sowie Inspektionen des Schuhwerks und der Einlagen

b
Pathologisches Nagelwachstum

  • Verdickung
  • Tendenz zum Einwachsen

Vermeidung von drohenden Nagelwall- und Nagelbettschädigungen wie

  • Verletzungen und
  • Entzündungen

A. Nagelbearbeitung

c
gleichzeitige Schädigung a und b

siehe a. und b.

A. Podologische Komplexbehandlung

Änderung erfolgt nach Eingabe der Podologen-Verbände. Eine entsprechende Regelung findet sich auch schon abrechnungstechnisch in den Rahmenempfehlungen.

Stand: 07/2011

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