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Mitten im Ruhrpott, Essen-Steele

Liebe Physios, (m/w/d‘s)

'die praxis' in
Essen-Steele besteht seit 1998 mit
einem breiten Therapieangebot
(Orthopädie, Neurologie, Chirurgie
u. Sport-/Traumatologie).

Zur Unterstützung unseres
Therapeutenteams
suchen wir:

Physiotherapeuten m/w/d (bis 40
Stunden pro Woche)

• eigenverantwortliches arbeiten
und Spaß dabei
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Patienten
• vielfältiges und interessantes
Tätigkeitsfeld
• tolles und engagiertes Team in
einem kollegialen...
  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • I.A Maßnahmen der Physikalischen Therapie

1. Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane

Indikation

 

Ziel der Physikalischen Therapie

Heilmittelverordnung im Regelfall
Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

A. vorrangige Heilmittel
B. optionale Heilmittel
C. ergänzende Heilmittel
D. standardisierte Heilmittelkombinationen

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

WS1

Wirbelsäulenerkrankungen

  • mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf

z.B.

  • Discopathien
  • Myotendopathien
  • Blockierungen
  • Osteochondrosen
  • Spondyl- oder Uncovertebralarthrosen
  • reflektorische Störungen
  • Osteoporose
  • Skoliosen / Kyphosen
  • behandlungsbedürftige Haltungsstörungen (obligat positiver Mathiaß-Test)
  • statischen Störungen

a
Funktionsstörungen / Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Funktionsverbesserung, Schmerzreduktion durch Verringern o. Beseitigen der Gelenkfunktionsstörung

A. KG / MT

C. Traktion / Wärme- / Kältetherapie

Erst-VO:

  • bis zu 6x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 6 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

Ziel:

  • Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
b
Funktionsstörungen / Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
Funktionsverbesserung, Verringerung, Beseitigung der Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen A. KG

C. Traktion

c
Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung
Wiederherstellung, Besserung der gestörten Muskelfunktion A. KG / KG-Gerät

B. Übungsbehandlung / Chirogymnastik

d
segmentale Bewegungsstörungen
Wiederherstellung, Besserung der gestörten Beweglichkeit A. KG / MT

B. Übungsbehandlung / Chirogymnastik

C. Wärmetherapie / Kältetherapie

e
Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen
Regulierung der schmerzhaften Muskelspannung, der Durchblutung, des Stoffwechsels, Beseitigung der Gewebequellungen, -verhärtungen und -verklebungen A. KMT

B. UWM / SM / PM / BGM

C. Elektrotherapie / Wärmetherapie / Kältetherapie / hydroelektrische Bäder

 

Indikation

 

Ziel der Physikalischen Therapie

Heilmittelverordnung im Regelfall
Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

A. vorrangige Heilmittel
B. optionale Heilmittel
C. ergänzende Heilmittel
D. standardisierte Heilmittelkombinationen

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

WS2

Wirbelsäulenerkrankungen

- mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf (insbesondere Einschränkungen von relevanten Aktivitäten des täglichen Lebens, multistrukturelle oder funktionelle Schädigung)

z.B.:

  • Bandscheibenprolaps insbesondere mit radiculären Syndromen
  • Spondylolisthesis
  • Foramenstenosen
  • Korsettversorgte Skoliosen / Kyphosen
  • Floride juvenile Hyperkyphosen
  • Seronegative Spondarthritis / M. Bechterew
  • Entzündlich-rheumatische WS-Erkrankungen

a
Funktionsstörungen / Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Funktionsverbesserung, Schmerzreduktion durch Verringern o. Beseitigen der Gelenkfunktionsstörung

A. KG / MT

C. Traktion / Wärmetherapie / Kältetherapie

Erst-VO:

  • bis zu 6x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 6x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 18 Einheiten

davon für Massagetechniken

  • bis zu 10 Einheiten

davon für standardisierte Heilmittelkombination

  • bis zu 10 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

Ziel:

Erlernen eines Eigenübungsprogrammes

Hinweise:

Sofern im Einzelfall verlaufsabhängig unmittelbar ein Wechsel von WS1 zu WS2 medizinisch begründet ist, ist die bereits zu WS1 erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge von WS2 anzurechnen.

Ein Wechsel von WS2 zu WS1 ist nicht möglich.

b
Funktionsstörungen / Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
Funktionsverbesserung Verringerung, Beseitigung der Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen A. KG

C. Traktion

c
Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung
Wiederherstellung, Besserung der gestörten Muskelfunktion A. KG / KG-Gerät

B. Übungsbehandlung / Chirogymnastik

d
segmentale Bewegungsstörungen
Wiederherstellung; Besserung der gestörten Beweglichkeit A. KG / MT

B. Übungsbehandlung / Chirogymnastik

C. Wärmetherapie / Kältetherapie

e
motorische Parese von Extremitätenmuskeln / sensomotorische Defizite
Erhalt der kontraktilen Strukturen, Verbesserung der Kraft der paretischen Muskulatur bei prognostisch reversibler Denervierung A. KG / KG-Gerät

B. Übungsbehandlung

C. Elektrostimulation

f
Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen
Regulierung der schmerzhaften Muskelspannung, der Durchblutung, des Stoffwechsels, Beseitigung der Gewebequellungen, -verhärtungen und -verklebungen A. KMT

B. UWM / SM / PM / BGM

C. Elektrotherapie / Wärmetherapie / Kältetherapie / hydroelektrische Bäder

g
D1 komplexe Schädigungen / Funktionsstörungen

  • bei zwei führenden Schädigungen / Funktionsstörungen
    a bis d neben f
siehe a bis f

D1. KG + KG-Gerät + MT
+ KMT
+ Wärme-/ Kältetherapie
+ Elektrotherapie

zusätzlich:

  • ggf. hydroelektrische Bäder
  • ggf. Elektrostimulation
  • ggf. Traktion
  • ggf. Peloid-Vollbäder

EX

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • Maßnahmen der Physikalischen Therapie

1. Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane

Indikation

 

Ziel der Physikalischen Therapie

Heilmittelverordnung im Regelfall
Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

A. vorrangige Heilmittel
B. optionale Heilmittel
C. ergänzende Heilmittel
D. standardisierte Heilmittelkombinationen

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

EX1
Verletzungen/ Operationen
und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens

  • mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf

z.B.:

  • - Distorsionen, Kontusionen
  • Arthrosen entzündlich-rheumatische
  • Gelenkerkrankung (ohne akut entzündlichen Schub)
  • Periarthropathien
  • Bursitis
  • Fußfehlhaltungen (wie nicht fixierte Klump-, Spitz- und Sichelfußhaltungen)

a
Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen

Wiederherstellung, Besserung der gestörten Beweglichkeit

A. KG / MT
B. Übungsbehandlung
C Wärmetherapie / Kältetherapie / Elektrotherapie

Erst-VO:

  • bis zu 6x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 6 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

Ziel:

  • Erlernen eines Eigenübungsprogrammes, Gelenkschulung
b
Funktionsstörungen durch Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung
Wiederherstellung, Besserung der gestörten Muskelfunktion A. KG / KG-Gerät
B. Übungsbehandlung
c
Schmerzen/ Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen
Regulierung der schmerzhaften Muskelspannung, der Durchblutung, des Stoffwechsels, Beseitigung der Gewebequellungen, -verhärtungen und -verklebungen A. KMT
B. UWM / SM / PM / BGM
C. Elektrotherapie / Wärmetherapie / Kältetherapie / hydroelektrische Bäder

 

Indikation

 

Ziel der Physikalischen Therapie

Heilmittelverordnung im Regelfall
Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

A. vorrangige Heilmittel
B. optionale Heilmittel
C. ergänzende Heilmittel
D. standardisierte Heilmittelkombinationen

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

EX2
Verletzungen / Operationen
und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens

  • mit prognostisch mittelfristigem Behandlungsbedarf (insbesondere Einschränkungen von relevanten Aktivitäten des täglichen Lebens, multistrukturelle funktionelle Schädigungen)

z.B.:

  • Frakturen
  • Sehnenrupturen
  • Kreuzbandersatz, Arthrodesen, Materialentfernung nach Osteosynthesen
  • Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und / oder Bindegewebsbeteiligung, insbesondere entzündlichrheumatische Gelenkerkrankung mit akut entzündlichen Schub und systemische Erkrankungen
  • Sympathische Reflexdystrophie - Stadium I bis II
a
Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen

Wiederherstellung, Besserung der gestörten Beweglichkeit

A. KG / MT
B. Übungsbehandlung
C. Wärme- / Kältetherapie / Elektrotherapie

Erst-VO:

  • bis zu 6x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 6x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • 18 Einheiten

    davon für Massagetechniken insgesamt bis zu 10 Einheiten

    davon für standardisierte Heilmittelkombinationen bis zu 10 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

Ziel:
Erlernen eines Eigenübungsprogrammes

Hinweise:
Sofern im Einzelfall verlaufsabhängig unmittelbar ein Wechsel von EX1 zu EX2 medizinisch begründet ist, ist die bereits zu EX1 erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge von EX2 anzurechnen.

Ein Wechsel von EX2 zu EX1 ist nicht möglich.

Störungen des Lymphabflusses siehe LY1
Trophische Störungen siehe SO4

b
Funktionsstörungen durch Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung
Wiederherstellung, Besserung der gestörten Muskelfunktion A. KG / KG-Gerät
B. Übungsbehandlung
c
Schmerzen /  Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen
Regulierung der schmerzhaften Muskelspannung, der Durchblutung, des Stoffwechsels, Beseitigung der Gewebequellungen, -verhärtungen und -verklebungen A. KMT
B. UWM / SM / PM / BGM
C. Elektrotherapie / Wärmetherapie / Kältetherapie / hydroelektrische Bäder
d
D1 komplexe Schädigungen / Funktionsstörungen
  • bei zwei führenden Schädigungen / Funktionsstörungen
    a und b neben c
siehe a bis c D1 KG + KG-Gerät + MT
+ KMT
+ Wärme-/ Kältetherapie
+ Elektrotherapie

zusätzlich:
- ggf. hydroelektrische Bäder

 

Indikation

 

Ziel der Physikalischen Therapie

Heilmittelverordnung im Regelfall
Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

A. vorrangige Heilmittel
B. optionale Heilmittel
C. ergänzende Heilmittel
D. standardisierte Heilmittelkombinationen

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

EX3
Verletzungen/ Operationen und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens

  • mit prognostisch längerem Behandlungsbedarf (insbesondere Einschränkungen von relevanten Aktivitäten des täglichen Lebens, multistrukturelle funktionelle Schädigungen)

z.B.:

  • Beckenfrakturen, Gelenk- /gelenksnahe Frakturen, Stück- / Trümmerfrakturen
  • komplexe Sehnen-, Band-, Gelenkschäden
  • Osteotomien großer Röhrenknochen, Endoprothesen, Girdlestone Hüfte, Amputationen, Exartikulationen
  • Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und / oder Bindegewebsbeteiligung, insbesondere entzündlichrheumatische Gelenkerkrankung mit akut entzündlichen Schub und systemische Erkrankungen
  • Sympathische Reflexdystrophie Stadium III

a
Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen

Wiederherstellung, Besserung der gestörten Beweglichkeit

A. KG / MT

B. Übungsbehandlung

C. Wärme- / Kältetherapie/ Elektro-

therapie

Erst-VO:

  • bis zu 6x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 6x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • 30 Einheiten
    davon für Massagetechniken insgesamt bis zu 10 Einheiten

    davon für standardisierte Heilmittelkombinationen bis zu 10 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

Ziel:

  • Erlernen eines Eigenübungsprogrammes

Hinweise:

Sofern im Einzelfall verlaufsabhängig unmittelbar ein Wechsel von EX1 bzw. EX2 zu EX3 medizinisch begründet ist, ist die bereits zu EX1 bzw. EX2 erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge von EX3 anzurechnen.
Ein Wechsel von EX3 zu EX1 oder EX2 ist nicht möglich.
Störungen des Lymphabflusses siehe LY1
Trophische Störungen siehe SO4

b
Funktionsstörungen durch Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung
Wiederherstellung, Besserung der gestörten Muskelfunktion A. KG / KG-Gerät

B. Übungsbehandlung

c
Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen
Regulierung der schmerzhaften Muskelspannung, der Durchblutung, des Stoffwechsels, Beseitigung der Gewebequellungen, -verhärtungen und -verklebungen A. KMT

B. UWM / SM / PM / BGM

C. Elektrotherapie / Wärmetherapie /

Kältetherapie / hydroelektrische

Bäder

 

d
D1 komplexe Schädigungen / Funktionsstörungen

  • bei zwei führenden Schädigungen / Funktionsstörungen
    a und b neben c

siehe a bis c

D1 KG + KG-Gerät + MT

+ KMT

+ Wärme-/Kältetherapie

+ Elektrotherapie

zusätzlich:

- ggf. hydroelektrische Bäder

 

Indikation

 

Ziel der Physikalischen Therapie

Heilmittelverordnung im Regelfall
Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

A. vorrangige Heilmittel
B. optionale Heilmittel
C. ergänzende Heilmittel
D. standardisierte Heilmittelkombinationen

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

EX4
Miss- und Fehlbildungen,
Strukturschäden der Stütz- und Bewegungsorgane im Säuglings-, Kleinkind- und Kindesalter

z.B. bei

  • fixierter Klump-, Spitz- und Sichelfuß
  • Dysmelie
  • Muskulärer Schiefhals
  • Hüftgelenksluxation
  • Fehlbildungsskoliosen
  • Arthrogryposis multiplex congenita

a
Funktionsstörungen durch Muskelverkürzungen, Sehnenverkürzungen, Kontrakturen, Muskelinsuffizienz, -dysbalance, -verkürzung, segmentale Bewegungsstörungen

Wiederherstellung, Besserung der Beweglichkeit der betroffenen und benachbarten Gelenke, der Muskel-, Sehnen- und Gewebedehnbarkeit

A. KG / MT
C. Wärme- / Kältetherapie

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 50 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

Ziel:
Erlernen eines Eigenübungsprogrammes und Anleitung der Bezugsperson

Hinweis:
Störungen der Atmung, des Darmes und der Ausscheidung siehe ATM oder SON

CS

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • Maßnahmen der Physikalischen Therapie

1. Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane

Indikation

 

Ziel der Physikalischen Therapie

Heilmittelverordnung im Regelfall
Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

A. vorrangige Heilmittel
B. optionale Heilmittel
C. ergänzende Heilmittel
D. standardisierte Heilmittelkombinationen

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

CS
chronifiziertes Schmerzsyndrom

z.B. bei

  • Phantomschmerzen nach Amputationen
  • Neuralgie, Kausalgie
  • neuropathischen Schmerzen
  • Chronisches regionales Schmerzsyndrom
  • Fibromyalgie

a
unspezifische schmerzhafte Bewegungsstörungen, Funktionsstörungen, auch bei allgemeiner Dekonditionierung

Besserung der Beweglichkeit, Entlastung schmerzender Strukturen, Verbesserung von Ausdauer, Beweglichkeit oder Stabilität;
physikalische Therapie mit aktivierendem Ansatz

A. KG / KG-Gerät
B. Übungsbehandlung

Erst-VO:

  • bis zu 6x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 6x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 18 Einheiten
    davon für Massagetechniken
    bis zu 10 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

Ziel:
Erlernen eines Eigenübungsprogrammes und von Schmerzbewältigungsstrategien

Hinweise:
Störungsbildabhängige Eingangsdiagnostik und dokumentiertes Schmerzstadium erforderlich.
Beim Wechsel von anderen Diagnosegruppen des Abschnittes Physikalische Therapie ist die bereits erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge CS anzurechnen.
Ein Wechsel zu einer anderen Diagnosegruppe des Abschnittes Physikalische Therapie ist nicht möglich.

b
Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelverspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, - verhärtungen, -verklebungen

Regulierung der schmerzhaften Muskelspannung, der Durchblutung, des Stoffwechsels, Beseitigung der Gewebequellungen, -verhärtungen und -verklebungen;
physikalische Therapie mit entspannend sedierendem Ansatz

A. KTM
B. UWM / SM / PM / BGM
C. Elektrotherapie / Wärmetherapie / Kältetherapie / hydro-elektrische Bäder

Stand: 07/2011

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