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Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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RE1 Stottern
Physiologische Sprechunflüssigkeiten sind keine Indikation für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Störungen des Redeflusses in Form von
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Sprechtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
VO, wenn möglich, als Gruppentherapie; weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere
zur
Frequenzempfehlung:
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Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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RE2 Poltern
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Störungen des Redeflusses in Form von
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Sprechtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
VO, wenn möglich, als Gruppentherapie; Frequenzempfehlung:
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4. Störungen der Stimm- und Sprechfunktion
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Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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SF Störungen der Stimm- und Sprechfunktion Rhinophonie
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Störungen in Form
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Verbesserung bzw. Normalisierung
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Sprech- und Sprachtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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5. Störungen des Schluckaktes
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Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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SC1 Krankhafte Störungen des Schluckaktes Dysphagie z. B.
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Störungen
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Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere
zur
Frequenzempfehlung:
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Indikation |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe |
Leitsymptomatik: |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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SC2 Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich z. B.
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Störungen
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Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere
Frequenzempfehlung:
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Stand: 07/2011