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  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

1. Störungen der Stimme
1.1 Organische Störungen der Stimme

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

ST1

Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme

  • lokal bedingt
  • ZNS bedingt
  • hormonell bedingt
  • OP-Folgen
  • lähmungsbedingt

z. B. durch

  • Kehlkopfasymmetrien
  • Kehlkopftraumen
  • Missbildungen
  • Stimmlippenlähmung nach internistischen und neurologischen Erkrankungen oder operativen Eingriffen
  • Operative Eingriffe an Stimmlippen und Kehlkopf
  • krankhafter Verlauf des Stimmbruchs
  • Zustand nach Laryngektomie

Stimmstörungen mit:

  • eingeschränkter stimmlicher Belastbarkeit
  • Heiserkeit bis zur Aphonie
  • Veränderung der Stimmlage und Tonhöhe
  • gestörte Phonationsatmung
  • Räusperzwang, Reizhusten
  • Druck- und Schmerzempfindung
  • neuromuskuläre Störung im Halswirbelbereich

Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit

Stimmtherapie

30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten

Erst-VO:

  • bis zu 10x /VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x /VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 20 Einheiten

weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere

  • Videostroboskopie
  • Stimmfeldmessung
  • Elektroglottographie
  • Klärung psychogener Ursachen

zur

  • Indikationsstellung operativer Maßnahmen oder Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
  • Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

ST2

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

1. Störungen der Stimme
1.2 Funktionelle Störungen der Stimme

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

ST2
Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme

z. B. durch
  • hypofunktionelle Dysphonie
  • hyperfunktionelle Dysphonie
Stimmstörungen in Form von
  • eingeschränkter stimmlicher Belastbarkeit
  • Heiserkeit bis zur Aphonie
  • Veränderung der Stimmlage, Tonhöhe und -umfang
  • gestörte Phonationsatmung
  • Räusperzwang, Reizhusten
  • Druck- und Schmerzempfindung
  • fehlende stimmliche Kommunikationsfähigkeit

Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit

Stimmtherapie

30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten

Erst-VO:
  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 20 Einheiten weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere
  • Videostroboskopie
  • Stimmfeldmessung
  • Elektroglottographie
  • Klärung psychogener Ursachen

    zur
  • Indikationsstellung operativer Maßnahmen oder Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
  • Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung

 Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

ST3

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

1. Störungen der Stimme
1.3 Psychogene Störungen der Stimme

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

ST3
Psychogene Erkrankungen der Stimme

Aphonie

Plötzlich eingetretene Stimmlosigkeit

Wiederherstellung der stimmlichen Kommunikationsfähigkeit

Stimmtherapie

30,  45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten

Erst-VO:

  • bis zu 5x/VO

Folge-VO:

  • keine

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 5 Einheiten

Frequenzempfehlung:

täglich, bis zu mehrere Einheiten pro Tag ggf. Einleitung einer Psychotherapie

 

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

ST4
Psychogene Erkrankungen der Stimme

Dysphonie

Stimmstörungen in Form von

  • Heiserkeit bis zur Aphonie
  • fehlender bzw. eingeschränkter stimmlicher Kommunikationsfähigkeit
  • eingeschränkter stimmlicher Belastbarkeit
  • gestörter Phonationsatmung

Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit

Stimmtherapie

30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten

Erst-VO:
  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 20 Einheiten weiterführende Diagnostik erforderlich nach 10 Einheiten insbesondere
  • Videostroboskopie
  • Stimmfeldmessung
  • Elektroglottographie
  • Klärung psychogener Ursachen
    zur
  • Abklärung einer Rehabilitations­notwendigkeit
  • Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung

 Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

SP1

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

2. Störungen der Sprache
2.1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

SP1

Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

z. B. bei

  • Entwicklungsstörungen
  • frühkindlichen Hirnschädigungen
  • peripheren und zentralen Hörstörungen
  • peripheren Anomalien der Sprechorgane
  • genetisch bedingten Krankheiten
  • Mehrfachbehinderungen
  • familiärer Sprachschwäche mit Krankheitswert

Sprachentwicklungsstörungen in Form von

  • eingeschränktem aktiven und passiven Wortschatz und/ oder
  • Wortfindungsstörungen und/ oder
  • Störungen des Satzbaues und der Flexionsformen (Dysgrammatismus) und/ oder
  • Störungen der Diskrimination, Selektion und Bildung von Sprachlauten und/ oder
  • Störungen der auditiven Merkspanne/ des auditiven Gedächtnisses und/ oder
  • Störung der Motorik und motorischer Koordination bei Respiration, Phonation und Artikulation

Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten

Sprech- und Sprachtherapie

30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 60 Einheiten
  • weiterführende Diagnostik erforderlich vor bzw. während der 10 Einheiten der Erst-VO bzw. nach einem Therapiezeitraum von 3 Monaten;
    insbesondere
  • Entwicklungsdiagnostik
  • Sprach- und Sprechanalyse
  • zentrale Hördiagnostik
  • neuropädiatrische/ neurologische Untersuchung
    zur
  • Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
  • Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

 

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

SP2
Störungen der auditiven Wahrnehmung

Störungen der zentralen Hörfunktionen

Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten

Sprachtherapie

30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten

Verordnungsfähig nur aufgrund einer neuropsychologischen Untersuchung und zentralen Hördiagnostik

Erst-VO:
  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 20 Einheiten

Eine weiterführende Diagnostik ist nach 10 Einheiten erforderlich; insbesondere:

  •  Entwicklungsdiagnostik
  • zentrale Hördiagnostik
    zur
  •  Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
  •  Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung

 Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

SP3

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

2. Störungen der Sprache
2.2 Störungen der Artikulation

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

SP3

Störungen der Artikulation

Dyslalie
z. B. bei

  • Hörstörungen
  • frühkindlichen Hirnschäden
  • orofazialen Störungen
  • Anomalien der Zahnstellung des Kiefers und des Gaumens im Rahmen einer sprachlichen Reifestörung

Störungen

  • in der Laut- und Lautverbindungsbildung
  • des orofazialen Muskelgleichgewichts
  • der rezeptiven Diskrimination und der zentralen phonologischen und expressiv phonetischen, motorischen Musterbildung (außer Entwicklungsstammeln)

Normalisierung und Verbesserung der Laut- und Lautverbindungsbildung

Sprech- und Sprachtherapie

30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 30 Einheiten

weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich;
insbesondere:

  • Entwicklungsdiagnostik
  • zentrale Hördiagnostik
  • Sprach- und Sprechanalyse
  • kieferorthopädische Diagnostik

zur

  • Beendigung oder Fortsetzung der Therapie

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

SP4

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

2. Störungen der Sprache
2.3 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

SP4

Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
z. B.

  • angeboren
  • erworben durch Infektionen, ototoxisch, Traumata, Hörsturz, Mißbildungen, Tubenbelüftungsstörung
  • nach Cochlea-Implantat Versorgung

Störungen in Form von

  • gestörter bzw. fehlender lautsprachlicher Kommunikation

Ausbildung der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation

Erhalt der Lautsprache

Sprachtherapie

30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 20x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 50 Einheiten

weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere:

  • zentrale Hördiagnostik
  • Hörgeräteüberprüfung
  • Sprachprozessorüberprüfung

zur

  • Beendigung od. Fortsetzung der Therapie
  • Indikationsstellung zur Rehabilitationsnotwendigkeit
  • möglichen Hörgeräteumversorgung
  • Entwicklung und dem Aufbau einer alternativen Kommunikation

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

SP5

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

2. Störungen der Sprache
2.4 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

SP5

Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung

Aphasien / Dysphasien

z. B. durch

  • ischämische Insulte
  • intracerebrale Blutungen
  • Subarachnoidalblutungen
  • Hirnkontusionen
  • Encephalitiden
  • Hirntumoren
  • Hirnoperation
  • degenerative Erkrankungen
  • Schädel-Hirn-Traumen

Störungen im Bereich

  • der Wortfindung
  • des Sprechens
  • des Lesens
  • des Schreibens
  • der Artikulation
  • des Satzbaus
  • des Sprachverständnisses

in Begleitung von neurologischen, psychischen und neuropsychologischen Störungen

Verbesserung der sprachlichen Fähigkeit bis zur Normalisierung oder Erreichen einer sprachlichen Kommunikationsfähigkeit

Erforderlichenfalls Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten

Sprachtherapie

30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 20x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 60 Einheiten

geeignete standardisierte Tests (z.B. AAT) zu Beginn und im Verlauf der Therapie erforderlich (Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung);
weiterführende Diagnostik nach 30 Einheiten erforderlich;
insbesondere:

  • audiologische Diagnostik
  • neurologische Untersuchung
  • neuropsychologische Diagnostik

zur

  • Beendigung oder Fortsetzung
  • der Therapie
  • Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

SP6

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

2. Störungen der Sprache
2.5 Störungen der Sprechmotorik

Indikation


Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:
Funktionelle / strukturelle Schädigung

Heilmittel

Verordnungsmengen je Diagnose
-----------------
weitere Hinweise

SP6

Störungen der Sprechmotorik

Dysarthrie/ Dysarthrophonie/ Sprechapraxie

z. B. bei

  • cerebralen Durchblutungsstörungen
  • Tumorerkrankungen
  • Entzündungen
  • Traumata
  • infantilen Cerebralparesen
  • Bulbärparalysen
  • Choreatische Krankheitsbilder
  • Multipler Sklerose
  • Amyotrophen Lateralsklerose
  • Ataxien
  • Myasthenia gravis
  • Dystonien

Störungen der

  • Stimmgebung
  • Sprechatmung
  • neuralen Steuerungs- und Regelungsmechanismen hinsichtlich der Sprechmotorik (z. B. Schwäche, Verlangsamung, Fehlkoordination, veränderter Muskeltonus, hyperkinetische Symptome)
  • Prosudie
  • Artikulation

Verbesserung bzw. Normalisierung des Sprechens

Erreichen einer Kommunikationsfähigkeit (erforderlichenfalls Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten)

Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 20x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 60 Einheiten

geeignete standardisierte Tests (z. B. Frenchay-D.-Test) zu Beginn u. im Verlauf der Therapie erforderlich (Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung)

  • weiterführende Diagnostik nach 30 Einheiten erforderlich;

insbesondere

  • audiologische Diagnostik
  • endoskopische Diagnostik
  • neuropsychol. Diagnostik
  • elektrophysiol. Diagnostik

zur

  • Beendigung oder Fortsetzung der Therapie
  • Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

Stand: 07/2011

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