Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
1. Störungen der Stimme
1.1 Organische Störungen der Stimme
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
ST1 Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme
z. B. durch
|
Stimmstörungen mit:
|
Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit |
Stimmtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere
zur
Frequenzempfehlung:
|
1. Störungen der Stimme
1.2 Funktionelle Störungen der Stimme
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
ST2 Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme z. B. durch
|
Stimmstörungen in Form von
|
Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit |
Stimmtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
1. Störungen der Stimme
1.3 Psychogene Störungen der Stimme
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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ST3 Aphonie |
Plötzlich eingetretene Stimmlosigkeit |
Wiederherstellung der stimmlichen Kommunikationsfähigkeit |
Stimmtherapie 30, 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung: täglich, bis zu mehrere Einheiten pro Tag ggf. Einleitung einer Psychotherapie |
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
ST4 Dysphonie |
Stimmstörungen in Form von
|
Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit |
Stimmtherapie
30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe
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Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung z. B. bei
|
Sprachentwicklungsstörungen in Form von
|
Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten |
Sprech- und Sprachtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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SP2 |
Störungen der zentralen Hörfunktionen |
Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten |
Sprachtherapie
30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten Verordnungsfähig nur aufgrund einer neuropsychologischen Untersuchung und zentralen Hördiagnostik |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Eine weiterführende Diagnostik ist nach 10 Einheiten erforderlich; insbesondere:
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.2 Störungen der Artikulation
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
SP3 Störungen der Artikulation
|
Störungen
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Normalisierung und Verbesserung der Laut- und Lautverbindungsbildung |
Sprech- und Sprachtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich;
zur
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.3 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
Diagnosengruppe
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Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
SP4 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
|
Störungen in Form von
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Ausbildung der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation Erhalt der Lautsprache |
Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere:
zur
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.4 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe
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Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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SP5 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung Aphasien / Dysphasien z. B. durch
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Störungen im Bereich
in Begleitung von neurologischen, psychischen und neuropsychologischen Störungen |
Verbesserung der sprachlichen Fähigkeit bis zur Normalisierung oder Erreichen einer sprachlichen Kommunikationsfähigkeit Erforderlichenfalls Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten |
Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
geeignete standardisierte Tests (z.B. AAT) zu Beginn und im Verlauf der Therapie
erforderlich (Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung);
zur
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.5 Störungen der Sprechmotorik
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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Diagnosengruppe
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Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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SP6 Störungen der Sprechmotorik Dysarthrie/ Dysarthrophonie/ Sprechapraxie z. B. bei
|
Störungen der
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Verbesserung bzw. Normalisierung des Sprechens Erreichen einer Kommunikationsfähigkeit (erforderlichenfalls Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten) |
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
geeignete standardisierte Tests (z. B. Frenchay-D.-Test) zu Beginn u. im Verlauf der Therapie erforderlich (Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung)
insbesondere
zur
Frequenzempfehlung:
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Stand: 07/2011