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...
1. Störungen der Stimme
1.1 Organische Störungen der Stimme
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
|
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
|
ST1 Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme
z. B. durch
|
Stimmstörungen mit:
|
Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit |
Stimmtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere
zur
Frequenzempfehlung:
|
1. Störungen der Stimme
1.2 Funktionelle Störungen der Stimme
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
|
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
| ST2 Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme z. B. durch
|
Stimmstörungen in Form von
|
Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit |
Stimmtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
1. Störungen der Stimme
1.3 Psychogene Störungen der Stimme
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
|
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
|
ST3 Aphonie |
Plötzlich eingetretene Stimmlosigkeit |
Wiederherstellung der stimmlichen Kommunikationsfähigkeit |
Stimmtherapie 30, 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung: täglich, bis zu mehrere Einheiten pro Tag ggf. Einleitung einer Psychotherapie |
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
|
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
|
ST4 Dysphonie |
Stimmstörungen in Form von
|
Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Normalisierung oder Wiederherstellung einer stimmlichen Kommunikationsfähigkeit |
Stimmtherapie
30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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|
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
|
SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung z. B. bei
|
Sprachentwicklungsstörungen in Form von
|
Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten |
Sprech- und Sprachtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
|
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
|
SP2 |
Störungen der zentralen Hörfunktionen |
Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten |
Sprachtherapie
30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten Verordnungsfähig nur aufgrund einer neuropsychologischen Untersuchung und zentralen Hördiagnostik |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Eine weiterführende Diagnostik ist nach 10 Einheiten erforderlich; insbesondere:
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.2 Störungen der Artikulation
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
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|
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
|
SP3 Störungen der Artikulation
|
Störungen
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Normalisierung und Verbesserung der Laut- und Lautverbindungsbildung |
Sprech- und Sprachtherapie 30 oder 45 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich;
zur
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.3 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
|
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
|
SP4 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
|
Störungen in Form von
|
Ausbildung der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation Erhalt der Lautsprache |
Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
weiterführende Diagnostik nach 10 Einheiten erforderlich, insbesondere:
zur
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.4 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
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Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
|
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SP5 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung Aphasien / Dysphasien z. B. durch
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Störungen im Bereich
in Begleitung von neurologischen, psychischen und neuropsychologischen Störungen |
Verbesserung der sprachlichen Fähigkeit bis zur Normalisierung oder Erreichen einer sprachlichen Kommunikationsfähigkeit Erforderlichenfalls Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten |
Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
geeignete standardisierte Tests (z.B. AAT) zu Beginn und im Verlauf der Therapie
erforderlich (Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung);
zur
Frequenzempfehlung:
|
2. Störungen der Sprache
2.5 Störungen der Sprechmotorik
|
Indikation |
Ziel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall |
||
|
Diagnosengruppe
|
Leitsymptomatik: |
Heilmittel |
Verordnungsmengen je Diagnose |
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SP6 Störungen der Sprechmotorik Dysarthrie/ Dysarthrophonie/ Sprechapraxie z. B. bei
|
Störungen der
|
Verbesserung bzw. Normalisierung des Sprechens Erreichen einer Kommunikationsfähigkeit (erforderlichenfalls Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten) |
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 30 / 45 oder 60 Minuten mit der Patientin oder mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten |
Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
geeignete standardisierte Tests (z. B. Frenchay-D.-Test) zu Beginn u. im Verlauf der Therapie erforderlich (Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung)
insbesondere
zur
Frequenzempfehlung:
|
Stand: 07/2011