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  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

3. Psychische Störungen
3.1 Geistige und psychische Störungen im Kindes- u. Jugendalter

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

PS1
Entwicklungsstörungen

z. B.:

  • frühkindlicher Autismus

Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend

z. B.:

  • Störung des Sozialverhaltens
  • depressive Störung/ Angststörung
  • Essstörungen

1. in der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung

2. des psychomotorischen Tempos und der Qualität

3. der kognitionsstützenden u. höheren kognitiven Funktionen

4. der emotionalen und Willensfunktionen

Einschränkung

1. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung

2. im Verhalten

3. in der zwischenmenschlichen Interaktion

4. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit


  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit
  • Selbstständigkeit in der altersentsprechenden Selbstversorgung
  • Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer

A1 Psychisch-funktionelle Behandlung

A2 Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung

B Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Verordnung nur möglich aufgrund einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diagnostik

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • 40 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

 

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

3. Psychische Störungen
3.2 Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

PS2
Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen

z. B.:

  • Angststörung

Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren

z. B.:

  • Essstörung

Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

z. B.:

  • Borderline-Störung

1. Der emotionalen und Willensfunktionen

2. Der Anpassungs- und Verhaltensmuster

Einschränkung:

1. im Verhalten

2. in der zwischenmenschlichen Interaktion

3. in der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung

  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozio-emotionalen Kompetenzen und Interaktionsfähigkeit
  • Verbesserung der Tagesstrukturierung
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit
  • Selbstständigkeit in der Selbstversorgung
  • Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
  • Verbesserung der Tagesstrukturierung

A Psychisch-funktionelle Behandlung

Verordnung nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Eingangsdiagnostik

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 40 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

 

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

3. Psychische Störungen
3.3 Schizophrenie, schizotype und
wahnhafte Störungen, affektive Störungen

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

PS3
Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen

z.B.:

  • postschizophrene Depression

affektive Störungen
z.B.:

  • depressive Episode

  1. des Denkens/ der Denkinhalte
  2. der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
  3. der emotionalen und Willensfunktionen
  4. der Verhaltensmuster
  5. der kognitionsstützenden und höheren kognitiven Funktion
Einschränkung:

1. im Verhalten

2. in der zwischenmenschlichen Interaktion

3. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung

4. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit


  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozio-emotionalen Kompetenzen und Interaktionsfähigkeit
  • Selbstständigkeit in der Selbstversorgung
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit
  • Verbesserung der Tagesstrukturierung
  • Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
A. Psychisch-funktionelle Behandlung

B. Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung

Verordnung nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Eingangsdiagnostik

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 40 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

 

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

3. Psychische Störungen
3.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

PS4
Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen


z. B.:

  • Abhängigkeitssyndrom

1. des Antriebs und des Willens

2. der Verhaltensmuster

3. der Merkfähigkeit und des Kurzzeitgedächtnisses

4. im Realitätsbewusstsein und in der Selbsteinschätzung

Einschränkung

1. in der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung

2. im Verhalten

  • Selbständigkeit in der Selbstversorgung
  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens
  • Verbesserung der Tagesstrukturierung
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit
  • Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
A1. Psychischfunktionelle Behandlung
(in der Regel Behandlung in Gruppen)

A2. Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung

Verordnung nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Eingangsdiagnostik

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

FolgeVO:

  • bis zu 10x/ VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 40 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich.

 

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

3. Psychische Störungen
3.5 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

PS5
Dementielle Syndrome


z. B.:

  • Morbus Alzheimer, insbesondere im Stadium der leichten Demenz (CDR 0,5 und 1,0)

1. der Merkfähigkeit und des Kurzzeitgedächtnisses

2. der Orientierung zu Raum, Zeit und Personen

3. der psychomotorischen Funktionen

Einschränkung:

1. im Verhalten

2. in der Selbstversorgung

3. in der zwischenmenschlichen Interaktion

4. der kognitiven Fähigkeiten

5. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit


  • Erhalt und Verbesserung der Selbstversorgung
  • Erhalt und Verbesserung kogni­tiver Funktionen
  • Erhalt und Verbesserung der Orientierung zu Raum, Zeit und Personen

A1. Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung

A2. Psychisch-funktionelle Behandlung

Verordnung nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Eingangsdiagnostik

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 40 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

Stand: 07/2011

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