In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
3. Psychische Störungen
3.1 Geistige und psychische Störungen im Kindes- u. Jugendalter
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
|
PS1 z. B.:
Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend z. B.:
|
1. in der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung 2. des psychomotorischen Tempos und der Qualität 3. der kognitionsstützenden u. höheren kognitiven Funktionen 4. der emotionalen und Willensfunktionen |
Einschränkung 2. im Verhalten 3. in der zwischenmenschlichen Interaktion 4. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
|
A1 Psychisch-funktionelle Behandlung A2 Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung B Sensomotorisch-perzeptive Behandlung Verordnung nur möglich aufgrund einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diagnostik Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
3. Psychische Störungen
3.2 Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
|
PS2 z. B.:
Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren z. B.:
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen z. B.:
|
1. Der emotionalen und Willensfunktionen 2. Der Anpassungs- und Verhaltensmuster |
Einschränkung: 1. im Verhalten 2. in der zwischenmenschlichen Interaktion 3. in der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung |
|
A Psychisch-funktionelle Behandlung Verordnung nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Eingangsdiagnostik Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
3. Psychische Störungen
3.3 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive Störungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
|
PS3
affektive Störungen
|
|
Einschränkung:
1. im Verhalten 2. in der zwischenmenschlichen Interaktion 3. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung 4. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
|
A. Psychisch-funktionelle Behandlung
B. Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung Verordnung nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Eingangsdiagnostik Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
3. Psychische Störungen
3.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
|
PS4 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen z. B.:
|
1. des Antriebs und des Willens 2. der Verhaltensmuster 3. der Merkfähigkeit und des Kurzzeitgedächtnisses 4. im Realitätsbewusstsein und in der Selbsteinschätzung |
Einschränkung
1. in der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung 2. im Verhalten |
|
A1. Psychischfunktionelle Behandlung (in der Regel Behandlung in Gruppen) A2. Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung Verordnung nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Eingangsdiagnostik Erst-VO:
FolgeVO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
3. Psychische Störungen
3.5 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
|
PS5
|
1. der Merkfähigkeit und des Kurzzeitgedächtnisses 2. der Orientierung zu Raum, Zeit und Personen 3. der psychomotorischen Funktionen |
Einschränkung: 1. im Verhalten 2. in der Selbstversorgung 3. in der zwischenmenschlichen Interaktion 4. der kognitiven Fähigkeiten 5. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
|
A1. Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung A2. Psychisch-funktionelle Behandlung Verordnung nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Eingangsdiagnostik Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
|
Stand: 07/2011