Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.1 Wirbelsäulenerkrankungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | |||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
||
SB1 z. B. bei
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A. Motorisch-funktionelle Behandlung Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.2 Becken- und Extremitätenverletzungen / -operationen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | |||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB2
vorwiegend im Bereich Schulter, Arm, Hand z. B.nach
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Einschränkung:
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*ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.2 Becken- und Extremitätenverletzungen / -operationen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB3
Amputationen
Angeborene Fehlbildungen z.B.:
vorwiegend Arm/ Hand-Region |
1. Bewegungsstörungen durch z. B. Kontrakturen, auch benachbarter Gelenke
2. Muskelinsuffizienz-, verkürzung 3. Sensibilitätsstörungen (z. B. des Stumpfes) 4. Schmerz 5. Störungen der Körperwahrnehmung |
Einschränkung:
1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
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A. Motorisch-funktionelle Behandlung
B. sensomotorisch-perzeptive Behandlung C. Thermische Anwendungen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich Verordnung bei Amputationen nur bis zu 9 Monate nach Operation möglich |
- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.3 Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB4 Gelenkerkrankungen Vorwiegend Schulter/ Ellbogen/ Hand mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf z.B.:
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1. Bewegungsstörungen der Gelenke mit
Bewegungseinschränkungen, Instabilität/ Deviation, Subluxation
2. Muskeldysbalance, 3. Schmerzen |
Einschränkung: 1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
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A. Motorisch-funktionelle Behandlung Erst-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB 5 Gelenkerkrankungen/ Störung der Gelenkfunktion mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf z. B.:
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1. Bewegungsstörungen der Gelenke mit Bewegungseinschränkungen,
Instabilität/ Deviation, Subluxation
2. Muskeldysbalance, 3. Schmerzen |
Einschränkung: 1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
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A. Motorisch-funktionelle Behandlung* C. Thermische Anwendungen *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
Hinweise: Ein Wechsel von SB5 zu SB4 ist nicht möglich. |
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB6 Sympathische Reflexdystrophie Sudeck’sches Syndrom CRPS (chronisch regionales Schmerzsyndrom)
vorwiegend obere Extremität |
1. Bewegungsstörungen, Schonhaltung 2. lokale Durchblutungs- und Regulationsstörungen 3. Schmerzen 4. Sensibilitätsstörungen |
Einschränkung: 1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
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A. Motorisch-funktionelle Behandlung* B. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung* C. Thermische Anwendungen *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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- Heilmittel-Richtlinie
- Zweiter Teil
- III. Maßnahmen der Ergotherapie
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.4 Gefäß-, Muskel- und Bindegewebserkrankungen
Indikation |
Ziel der Ergotherapie |
Heilmittelverordnung im Regelfall | ||
Diagnosengruppe |
Funktionelle / Strukturelle Schädigung |
Leitsymptomatik: Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) |
A. vorrangiges Heilmittel |
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SB7 Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung, insbesondere systemische Erkrankungen z.B.
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1. Störung von Koordination, Kraft
2. Störung der Grob- und Feinmotorik 3. Störung der Körperwahrnehmung |
Einschränkung: 1. der Selbstversorgung/ Alltagsbewältigung 2. der Beweglichkeit/ Fortbewegung und Geschicklichkeit |
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A1. Motorisch-funktionelle Behandlung* A2. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung* *ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen Erst-VO:
Folge-VO:
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:
Frequenzempfehlung:
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Stand: 07/2011