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  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.1 Wirbelsäulenerkrankungen

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

SB1
Wirbelsäulenerkrankungen

z. B. bei

  • M. Bechterew
  • rheumatoide Arthritis mit Befall der Wirbelsäule
  • WS-Frakturen (auch postoperativ)

  1. aktive und passive Bewegungsstörungen
  2. Schmerz
  3. Störung der Haltung
  1. Einschränkung:
  2. der Selbstversorgung/ Alltagsbewältigung
  3. der Beweglichkeit
  • Selbständigkeit in der Selbstversorgung (z. B. Ankleiden/ Hygiene/ Haushalt)
  • Verbesserung der körperlichen Beweglichkeit
  • Steigerung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
  • Verminderung der schmerzbedingten Reaktionen
  • Erlernen von Kompensationsmechanismen

A. Motorisch-funktionelle Behandlung

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • 20 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

SB2

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.2 Becken- und Extremitätenverletzungen / -operationen

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

SB2
Störungen nach

  • traumatischer Schädigung
  • Operationen
  • Verbrennungen
  • Verätzungen

vorwiegend im Bereich Schulter, Arm, Hand

z. B.nach

  • Endoprothesen-Implantationen
  • Arthrodesen
  • Kontrakturen / Narben

  1. aktive u. passive Bewegungsstörungen
  2. Kontrakturen, Narbenzüge
  3. Schmerz
  4. Störungen der Körperwahrnehmung
  5. Sensibilitätsstörungen

Einschränkung:

  1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung
  2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit
  • Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden / Hygiene)
  • Verbesserung der körperlichen Beweglichkeit
  • Verbesserung der manuellen
  • Geschicklichkeit
  • Steigerung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
  • Erlernen von Kompensationsmechanismen
  1. Motorisch-funktionelle Behandlung*
  2. sensomotorisch-perzeptive Behandlung*
  3. Thermische Anwendungen

*ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 20 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

SB3

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.2 Becken- und Extremitätenverletzungen / -operationen

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

SB3

Amputationen

  • nach Abschluss der Wundheilung

Angeborene Fehlbildungen

z.B.:

  • Dysmeliesyndrom

vorwiegend Arm/ Hand-Region

1. Bewegungsstörungen durch z. B. Kontrakturen, auch benachbarter Gelenke

2. Muskelinsuffizienz-, verkürzung

3. Sensibilitätsstörungen (z. B. des Stumpfes)

4. Schmerz

5. Störungen der Körperwahrnehmung

Einschränkung:

1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung

2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit

  • Erlernen des Umgangs mit der Prothese
  • Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden / Hygiene)
  • Verbesserung der körperlichen Beweglichkeit
  • Verbesserung der manuellen Geschicklichkeit
  • Steigerung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
  • Erlernen von Kompensationsmechanismen
A. Motorisch-funktionelle Behandlung

B. sensomotorisch-perzeptive Behandlung

C. Thermische Anwendungen

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  •  bis zu 30 Einheiten

Frequenzempfehlung:

mind. 1x wöchentlich

Verordnung bei Amputationen nur bis zu 9 Monate nach Operation möglich

SB4

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.3 Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

SB4
Gelenkerkrankungen
Vorwiegend Schulter/ Ellbogen/ Hand mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf

z.B.:

  • reaktive Arthritis
  • degenerativ/ traumatisch
    Arthritis psoriatica
  • Arthritis bei Kollag enosen
  • Schultersteife
  • Arthrosen
1. Bewegungsstörungen der Gelenke mit Bewegungseinschränkungen, Instabilität/ Deviation, Subluxation

2. Muskeldysbalance,
    -insuffizienz,
    -verkürzung

3. Schmerzen

Einschränkung:

1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung

2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit

  • Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden / Hygiene)
  • Verbesserung und Erhalt der körperlichen Beweglichkeit
  • Verbesserung der manuellen Geschicklichkeit
  • Wiederherstellung/ Besserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
  • Erlernen von Kompensationsmechanismen

A. Motorisch-funktionelle Behandlung

Erst-VO:

  • bis zu 6x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 6 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 2x wöchentlich

 

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

SB 5

Gelenkerkrankungen/ Störung der Gelenkfunktion mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf

z. B.:

  • Arthritis / Arthrose
  • rheumatoide Arthritis und Sonderformen
  • Arthritis psoriatica
  • Arthritis bei Kollagenosen
  • Schultersteife
  • Arthrogryposis congenita
1. Bewegungsstörungen der Gelenke mit Bewegungseinschränkungen, Instabilität/ Deviation, Subluxation

2. Muskeldysbalance,
    -insuffizienz,
    -verkürzung

3. Schmerzen

Einschränkung:

1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung

2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit

  • Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden/ Hygiene)
  • Verbesserung und Erhalt der körperlichen Beweglichkeit
  • Verbesserung der manuellen Geschicklichkeit
  • Wiederherstellung/ Besserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
  • Erlernen von Kompensationsmechanismen

A. Motorisch-funktionelle Behandlung*

C. Thermische Anwendungen

*ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 20 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

Hinweise:
Sofern verlaufsabhängig ein Wechsel von SB4 zu SB5 medizinisch begründet ist, ist die bereits zu SB4 erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge der SB5 anzurechnen.

Ein Wechsel von SB5 zu SB4 ist nicht möglich.

 

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

SB6
Sympathische Reflexdystrophie
Sudeck’sches Syndrom
CRPS (chronisch regionales Schmerz­syndrom)
  • Stadium II u. III

vorwiegend obere Extre­mität

1. Bewegungsstörungen, Schonhaltung

2. lokale Durchblutungs- und Regulationsstörungen

3. Schmerzen

4. Sensibilitätsstörungen

Einschränkung:

1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung

2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit

  • Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden/ Hygiene)
  • Verbesserung der körperlichen Beweglichkeit
  • Verbesserung der manuellen Geschicklichkeit
  • Steigerung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
  • Erlernen von Kompensationsmechanismen

A. Motorisch-funktionelle Behandlung*

B. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung*

C. Thermische Anwendungen

*ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 30 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

 

  • Heilmittel-Richtlinie
  • Zweiter Teil
  • III. Maßnahmen der Ergotherapie

1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
1.4 Gefäß-, Muskel- und Bindegewebserkrankungen

Indikation

 

Ziel der Ergotherapie

Heilmittelverordnung im Regelfall

Diagnosengruppe

Funktionelle / Strukturelle Schädigung

Leitsymptomatik:
Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)

A. vorrangiges Heilmittel
B. optionales Heilmittel
C. ergänzendes Heilmittel
-------------------
Verordnungsmengen je Diagnose

SB7

Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung, insbesondere systemische Erkrankungen

z.B.

  • Muskeldystrophie
  • Myotonie
  • Myasthenie
  • Sklerodermie
  • Dermatomyositis
  • Lupus erythematodes
  • Polymyositis
  • Sharp Syndrom
1. Störung von Koordination, Kraft

2. Störung der Grob- und Feinmotorik

3. Störung der Körperwahrnehmung

Einschränkung:

1. der Selbstversorgung/ Alltagsbewältigung

2. der Beweglichkeit/ Fortbewegung und Geschicklichkeit

  • Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden/ Hygiene)
  • Verbesserung der körperlichen Beweglichkeit
  • Verbesserung der manuellen Geschicklichkeit
  • Steigerung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
  • Erlernen von Kompensationsmechanismen

A1. Motorisch-funktionelle Behandlung*

A2. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung*

*ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen

Erst-VO:

  • bis zu 10x/VO

Folge-VO:

  • bis zu 10x/VO

Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls:

  • bis zu 30 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • mind. 1x wöchentlich

Stand: 07/2011

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