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Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog für Zahnärzte beschlossen
Eine der letzten Nischen für das Verordnen von Heilmitteln ohne große Reglementierung wird geschlossen.
22.12.2016 • 6 Kommentare

Beliebt war der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei Heilmittelerbringern noch nie sonderlich. Daran wird sich allem Anschein nach so schnell auch nichts ändern. Denn was sich schon lange andeutete, wurde jetzt Gewissheit. In seiner letzten Sitzung am Donnerstag den 15. Dezember hat der G-BA nun auch eine Heilmittelrichtlinie inklusive Heilmittelkatalog für Zahnärzte beschlossen. Die Zustimmung des Bundesgesundheitsministerium vorausgesetzt, soll die Regelung zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Konkret betroffen sind davon die Physikalische Therapie und die Sprech- und Sprachtherapie.

In der Physikalischen Therapie soll es künftig sechs verschiedene Indikationsschlüssel geben. Die da lauten:
- CD1 - Craniomandibuläre Störungen mit kurz-/mittelfristigen Behandlungsbedarf
- CD2 - Craniomandibuläre Störungen mit längerdauerndem Behandlungsbedarf
- ZNS Z - angeborenen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS
- CS Z - Chronifiziertes Schmerzsyndrom im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
- LY Z1 - Lymphabflussstörungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf
- LY Z2 - Lymphabflussstörungen mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf

Die in Frage kommenden Heilmittel hierfür sind: KG, MT, KG ZNS, WT, KT, ET, MLD 30 und MLD 45

Für die Sprach- und Sprechtherapie sollen es lediglich drei Indikationsschlüssel sein (SPZ, SCZ, OFZ).

Nachlesen in allen Einzelheiten können Sie die momentane Fassung der Heilmittelrichtlinie und des Heilmittelkataloges hier.

Anmerkung:
In einer älteren Version des Artikels fehlten für die physiotherapeutische Behandlung die Heilmittel MLD 30 und MLD 45. Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen.

Friedrich Merz / physio.de

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HeilmittelrichtlinieZahnärzte


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jendor
15.01.2017 07:55
Wenn es einen Indikationsschlüssel für Lymphabflussstörungen gibt, warum fehlt dann bei den Heilmitteln die Lymphdrainage?

Jendor
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Wenn es einen Indikationsschlüssel für Lymphabflussstörungen gibt, warum fehlt dann bei den Heilmitteln die Lymphdrainage? Jendor
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jendor schrieb:

Wenn es einen Indikationsschlüssel für Lymphabflussstörungen gibt, warum fehlt dann bei den Heilmitteln die Lymphdrainage?

Jendor

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morpheus-06
15.01.2017 12:03
In meinerm Exemplar steht die MLD30/45 drin
Anhang: Katalog verordnungsfähiger Heilmittel - Heilmittelkatalog ZÄ
Seite 10 u. 11
I.4. Lymphabflussstörungen
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In meinerm Exemplar steht die MLD30/45 drin Anhang: Katalog verordnungsfähiger Heilmittel - Heilmittelkatalog ZÄ Seite 10 u. 11 I.4. Lymphabflussstörungen
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morpheus-06 schrieb:

In meinerm Exemplar steht die MLD30/45 drin
Anhang: Katalog verordnungsfähiger Heilmittel - Heilmittelkatalog ZÄ
Seite 10 u. 11
I.4. Lymphabflussstörungen

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Kängeroo
06.02.2017 22:55
Hallo

Wenn die Zahnärzte zum 01.07 laut Bundesausschuss auch nun nach den Heilmittelrichtlinien verordnen sollen, gibt es dann auch für diese die gleichen Formulare wie bei den z. B. Hausärzten? Oder benutzen sie ihre alten rosa Rezepte weiter? Wenn ja, was muss dann alles draufstehen? So wie bei den regulären Rezepten?
Und was ist mit dem Regress? Gibt es diese dann auch für die Zahnärzte? Und wie wird es dann berechnet?
LG Sandra
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Hallo Wenn die Zahnärzte zum 01.07 laut Bundesausschuss auch nun nach den Heilmittelrichtlinien verordnen sollen, gibt es dann auch für diese die gleichen Formulare wie bei den z. B. Hausärzten? Oder benutzen sie ihre alten rosa Rezepte weiter? Wenn ja, was muss dann alles draufstehen? So wie bei den regulären Rezepten? Und was ist mit dem Regress? Gibt es diese dann auch für die Zahnärzte? Und wie wird es dann berechnet? LG Sandra
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ali
06.02.2017 23:40
Du kannst davon ausgehen, dass das alles ziemlich analog (wie auch der HMR/HMK Entwurf) zum Rest der Ärzteschaft läuft.
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Du kannst davon ausgehen, dass das alles ziemlich analog (wie auch der HMR/HMK Entwurf) zum Rest der Ärzteschaft läuft.
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ali schrieb:

Du kannst davon ausgehen, dass das alles ziemlich analog (wie auch der HMR/HMK Entwurf) zum Rest der Ärzteschaft läuft.

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Kängeroo schrieb:

Hallo

Wenn die Zahnärzte zum 01.07 laut Bundesausschuss auch nun nach den Heilmittelrichtlinien verordnen sollen, gibt es dann auch für diese die gleichen Formulare wie bei den z. B. Hausärzten? Oder benutzen sie ihre alten rosa Rezepte weiter? Wenn ja, was muss dann alles draufstehen? So wie bei den regulären Rezepten?
Und was ist mit dem Regress? Gibt es diese dann auch für die Zahnärzte? Und wie wird es dann berechnet?
LG Sandra

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Susulo
07.02.2017 07:20
Hallo Kängarooo-Sandra,
Wenn du hier die Beschlusstexte liest:
Link
dann kannst du davon ausgehen, dass ali recht hat.

PS. Kann sein der link is alt, aber den hat ich halt ohne suchen parat.
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• Evemarie Kaiser
Hallo Kängarooo-Sandra, Wenn du hier die Beschlusstexte liest: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2814/ dann kannst du davon ausgehen, dass ali recht hat. PS. Kann sein der link is alt, aber den hat ich halt ohne suchen parat.
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Susulo schrieb:

Hallo Kängarooo-Sandra,
Wenn du hier die Beschlusstexte liest:
Link
dann kannst du davon ausgehen, dass ali recht hat.

PS. Kann sein der link is alt, aber den hat ich halt ohne suchen parat.

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Kängeroo
14.03.2017 21:45
vielen Dank an Euch. Es hat mir viel geholfen. (tu):-)
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vielen Dank an Euch. Es hat mir viel geholfen. (tu):-)
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Kängeroo schrieb:

vielen Dank an Euch. Es hat mir viel geholfen. (tu):-)



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