Du suchst eine neue
Herausforderung? Du möchtest Teil
eines kollegialen Teams mit hohem
Anspruch sein? Du bist bereit, als
Berufsanfänger/in oder als
erfahrene Kraft Dein Wissen und
Deine Empathie einzubringen?
Wir freuen uns, Dich ab sofort oder
später in Voll-/Teilzeit oder als
Minijobber bei uns begrüßen zu
dürfen.
Die Praxis im Innenhof liegt ruhig
und zentral gelegen und verfügt
über großzügige, helle Räume
mit Ausblick in den grünen
Innenhof.
Unsere Schwerpunkte liegen vor a...
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Für alle Geräte, die einen Internetzugang erlauben, müssen ab 1. Januar Rundfunkgebühren an die (GEZ) bezahlt werden. Neben Computern zählen dazu Mobiltelefone oder Handhelds, die über GPRS, UMTS, DMB oder DVB-H Radio oder Fernsehen empfangen können. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Funktionen überhaupt genutzt werden oder schon für Rundfunk- oder Fernsehgeräte in der Privatwohnung eine Gebühr bezahlt wird. Der Obolus wird jedoch nur einmal fällig. Die Zahl der Geräte spielt keine Rolle. Wer in seiner Praxis bereits ein Radiogerät angemeldet hat, wird nicht noch einmal geschröpft. Auch mit der Gebühr für das Autoradio im Praxisfahrzeug ist das Soll erfüllt. Besitzer einer zweiten Praxis müssen allerdings doppelt bezahlen.
Peter Appuhn
physio.de
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