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Gewerbesteuer für Physiotherapie-Praxen?
Alle Freiberufler sollen ab 2004 zur Sanierung der Gemeindefinanzen beitragen. Bundesfinanzministerium bestätigt entsprechende Pläne.
11.10.2002 • 0 Kommentare

Nach Informationen der "Ärzte-Zeitung" soll die Erhebung von Gewerbesteuer ab 2004 auf die Freien Berufe ausgedehnt werden.

Eine Kommission der Bundesregierung zur Gemeindesteuerreform hat sich auf diesen Plan verständigt. Die Gemeindefinanzen – Gewerbesteuern werden von den Kommunen erhoben – sollen damit verbessert werden. Das Bundesfinanzministerium hat nach Pressemitteilungen das Kommissionsmodell bestätigt.

Betroffen wären 740.000 Freiberufler, die zusammen fast 2,2 Millionen Mitarbeiter beschäftigen. Auch alle freiberuflichen Physiotherapeuten, Egotherapeuten und Logopäden gehören zu diesem Personenkreis.

Bisher wird die Gewerbesteuer für Gewinne über 35.000 Euro pro Jahr nur von Gewerbebetrieben erhoben. Da es sich um eine Gemeindesteuer handelt, legen diese auch die Höhe der Steuerzahlung fest.

Nach den Plänen der Kommission soll die bisherige Freigrenze - bis 35.000 Euro - herabgesetzt werden. Neben dem Betriebsgewinn werden dann auch die Lohnsummen der Mitarbeiter, Zinsen für langfristige Darlehen, Mieten und Zinseinnahmen zur Steuerbemessung hinzu gezogen.

Die Pläne sind brisant. Die Umsetzung würde eine nicht unerhebliche Änderung des Status des Freien Berufes bedeuten, üben Freiberufler doch bisher gerade kein Gewerbe aus. Aber wer weiß, vielleicht ändert man einfach den Namen der Steuer und weicht diesem Konflikt damit aus. Unser verschachteltes Steuersystem ist immer für eine Überraschung gut.

Der Druck des Bundesverbandes der Freien Berufe gegen die Steueränderungspläne ist bisher allerdings gering. Innerhalb des Verbandes gibt es wohl divergierende Standpunkte dazu. Das Bundesfinanzministerium hatte zudem eine Beteiligung der Freien Berufe an den Beratungen der Kommission abgelehnt.


Peter Appuhn
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