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Heilmittelrichtlinien (HMR)

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Ausführliche Beispiele bei www.heilmittelkatalog.de für:
Physikalische Therapie
Sprachtherapie
Ergotherapie

 

Abkürzungen:
HMR Heilmittelrichtlinien
HMK Heilmittelkatalog
KG Krankengymnastik
KGG Gerätegestützte Krankengymnastik mit Sequenztrainingsgeräten und / oder Hebel- und Seilzugapparaten
KG-Mukoviszidose  Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung der Mukoviszidose
KG-ZNS spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des
18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath, Vojta oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre
Fazilitation)
KG-ZNS-Kinder spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath oder Vojta.
KMT Klassische Massagetherapie
MLD-30  Manuelle Lymphdrainage (einschl. Kompressions- bandagierung), Therapiedauer 30 Min. am Patienten (Teilbehandlung)
MLD-45  Manuelle Lymphdrainage (einschl. Kompressions- bandagierung), Therapiedauer 45 Min. am Patienten (Großbehandlung)
MLD-60  Manuelle Lymphdrainage (einschl. Kompressionsbandagierung), Therapiedauer 60 Min. am Patienten (Ganzbehandlung)
MT  Manuelle Therapie 
PM  Periostmassage 
SM  Segmentmassage 
UWM Unterwasser- druckstrahlmassage
BGM Bindegewebsmassage
CM Colonmassage
MLD Manuelle Lymphdrainage
VO Verordnung
Erst-VO Erstverordnung
Folge-VO Folgeverordnung
 

 

Zunächst stellt der Arzt an Hand der geeigneten Diagnoseverfahren fest, welche Störung vorliegt (z. B. M. Parkinson). Hierbei stellt er auch die Leitsymptomatik fest (z. B. Koordinationsstörungen, Störungen der Grob- u. Feinmotorik). Auf der Grundlage der behandlungsbedürftigen Indikation entscheidet er sich für eine Heilmittelverordnung. Hierfür setzt er ein Behandlungsziel fest (z. B. Koordination fördern, Förderung und Verbesserung der Grob- u. Feinmotorik). Er wird dann als vorrangiges Heilmittel KG oder KG n. BOBATH / VOJTA oder PNF verordnen. Er kann dann als ergänzendes Heilmittel Wärme- oder Kältetherapie verordnen. Die Frequenzempfehlung beträgt 2-4x wöchentlich. Eine Erst-VO ist bis zu 10x/VO, die 1. Folge-VO: bis zu 10x/VO, die 2. Folge-VO: bis zu 10x/VO. Außerdem ist dann eine Langfrist-VO möglich.

Nach Aufnahme des Patienten, führen der Therapeut zehn Therapien durch. Danach erstellt der Therapeut für den Arzt eine Kurzmitteilung (Bestandteil des neuen Verordnungsformulars) und teilt ihm das Ergebnis, Besonderheiten und Prognose mit. Es können auch Änderungen des weiteren Therapieverlaufs vorschlagen. Der Arzt kann im Beispielfall dann noch zwei Folgeverordnungen mit jeweils 10 Therapieeinheiten sowie die notwendigen Langfristverordnungen ausstellen. Die Verordnungsmenge der Langfristverordnung entscheidet der Arzt an Hand der prognostischen Einschätzung.

Verordnungsbeispiel bei einer Erkrankung mit einer Funktionsstörung
Indikation: HWS-Syndrom - Osteochondrose C5-C7  mit subakuten segmentalen Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung

Erst-Verordnung: 8 x MT und 8 x Fango, 2 - 4x pro Woche

Verordnungsbeispiel bei einer Erkrankung mit zwei Funktionsstörungen
Es bestehen zwei gleichrangige Funktionsstörungen, die jeweils ein im Katalog angegebenes Heilmittel A (Manuelle Therapie und klassische Massagetherapie) benötigen und mit einem synergistisch wirkenden, ergänzenden Heilmittel (Fango) kombiniert werden. KG/Manuelle Therapie und klassische Massagetherapie können bei entsprechenden Funktionsstörungen kombiniert werden.

Indikation: HWS-Syndrom - Osteochondrose u. Facettenarthrose C4-C7 - mit subakut schmerzhaften Gelenkfunktionsstörungen, Muskelspannungsstörungen mit Störungen der Durchblutung Therapieziel: mobilisierende Facettenlösung und weiche flächige Massagetechniken

Erst-VO: 6 x KG, 6 x Massage, 6x Fango, 2 - 4x pro Woche

Verordnungsbeispiel bei einer Erkrankung mit einem komplexen Störungsbild
Komplexe Schädigungen können durch die standardisierten Heilmittelkombinationen behandelt werden. Die 10 möglichen Behandlungen mit standardisierten Kombinationen können pro Diagnose auf die im Katalog angegebenen Erst- u. 1. od. 2. Folgeverordnung verteilt werden. Die Spezifizierungen der Einzelbestandteile können angegeben werden, allerdings reicht auch die Angabe D1 oder D2.In diesem Fall entscheidet der Therapeut situationsbezogen, welche - mindestens 3 Elemente der standardisierten Kombinationen eingesetzt werden.

Indikation: Z. n. Impl. Knie-TEP re. am 1.2.01 mit schmerzhafter Bewegungseinschränkung, Muskelspannungsstörung der das Gelenk bewegenden und stabilisierenden Muskulatur und Durchblutungsstörungen, sowie Muskeldysbalance und -insuffizienz.

Erst-VO: 10x D1 - KG inkl. KG-Gerät, Massage, Wärme- und Elektrotherapie, 4x pro Woche

Verordnungsbeispiel für eine Verordnung "außerhalb des Regelfalles"
Verordnungen "außerhalb des Regelfalles“ bedürfen der medizinischen Begründung auf dem Verordnungsvordruck und der Genehmigung durch die Krankenkassen. Sie ermöglichen auch Verordnungen, die im individuellen Einzelfall außerhalb der Regel liegen.

Indikation: Fibromyalgie mit chronischen Bewegungsstörungen der Wirbelsäule durch bindegewebige und muskuläre Verkürzungen einschl. Muskeldysbalance und - insuffizienz.

2. Folge-VO: 8x KG, 8x Elektroth., 2x pro Woche

Verordnungsbeispiel bei einer Erkrankung, bei der das vorrangige Heilmittel aus patientenbezogenen Gründen nicht einsetzbar ist
Der Patient leidet an einer Psoriasis, daher ist die Durchführung des vorrangigen Heilmittel (Klassische Massagetherapie) hier nicht möglich. In solchen Fällen kann an Stelle eines vorrangigen Heilmittels (KMT) ein optionales Heilmittel (UWM) verabreicht werden. Unabhängig davon ist die Kombination eines optionalen Heilmittels (UWM) mit einem synergistisch wirkenden, ergänzenden Heilmittel (Stangerbad) möglich.

Indikation: Chron. pseudoradikuläre, schmerzhafte Muskelspannungsstörungen im thorakolumbalen Übergang bei Osteoch. TH9-L1 - Psoriasis -

1. Folge-VO: 8 UWM, 8x Stangerbad, 2-3 pro Woche

Verordnungsbeispiel für eine unfallchirurgische konservativ behandelte Erkrankung
Im Rahmen der 2. Folgeverordnung ist eine Intensivbehandlung bei zunehmender Belastbarkeit des rechten Beines notwendig. Daher die Verordnung einer standardisierten Heilmittelkombination (D1). Die Angabe des Unfalldatums ist erforderlich, da die Kombination nur bis 6 Monate nach Ereignis verordnungsfähig ist. Die Wahl der Einzelelemente von D1 soll dem Therapeuten überlassen werden.

Indikation: Fersenbeinfraktur re. nach Motorradunfall am 25.1.01, mit Bewegungs- und Belastungseinschränkung d. re. USG u. OSG (fortbestehende Synovialitis) mit Störungen der Muskelfunktionen  - Tonus, Kraft, Koordibnation - d. re. Beines

2. Folge-VO: 10x D1, 3,5x pro Woche


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