Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
Ich habe zwar paar Beiträge zu diesem Thema hier gefunden , aber ganz schlau werde ich nicht draus .
Ist es möglich für die Patienten , wenn diese es möchten, gegen Bezahlung 10/20 min die Behandlungszeit zu erhöhen?
Normale Behandlung (Rezept) und auf Wunsch 10/20 min gegen Bezahlung längere Behandlung (steuerpflichtig).
Ohne HP und sonstiges Schnick Schnack
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo.
Ich habe zwar paar Beiträge zu diesem Thema hier gefunden , aber ganz schlau werde ich nicht draus .
Ist es möglich für die Patienten , wenn diese es möchten, gegen Bezahlung 10/20 min die Behandlungszeit zu erhöhen?
Normale Behandlung (Rezept) und auf Wunsch 10/20 min gegen Bezahlung längere Behandlung (steuerpflichtig).
Ohne HP und sonstiges Schnick Schnack
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
nein
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kvet schrieb:
Und warum nicht?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
Gegenfrage: wie denn bitte?
Und warum nicht?
§1 HeilPrG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
kvet schrieb am 24.11.17 20:48:
Und warum nicht?
§1 HeilPrG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kvet schrieb:
Warum werden wir eigentlich permanent reglementiert?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
ach komm .... soooo neu ist das mit dem §1 HeilPrG nun auch wieder nicht!
Warum werden wir eigentlich permanent reglementiert?
Werden wir nicht, § bleibt §.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
kvet schrieb am 24.11.17 21:02:
Warum werden wir eigentlich permanent reglementiert?
Werden wir nicht, § bleibt §.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kvet schrieb:
Und was sagt dieser Paragraph? Bin kein Jurist.
§ 1 HeilprG - Einzelnorm
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
das solltest Du aber kennen! Auch ohne Jurist zu sein
§ 1 HeilprG - Einzelnorm
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kvet schrieb:
Ich sage ja, dass wir überall reglementiert werden, ohne Sinn und Verstand.
Warum werden wir eigentlich permanent reglementiert?
Weil Regeln auch schützen.... Sonst kann bald jeder an jedem rumbehandeln. (bei uns lokal gerne ne Kosmetikerin die "ganz tolle Nacken Behandlungen macht")
Und es ist ja nicht so schwer nen HP physio zu machen... Dann geht es.
Mir wäre es ohne auch zu gefährlich. Und es ist meiner Meinung nach eine gute Investition
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
kvet schrieb am 24.11.17 21:02:
Warum werden wir eigentlich permanent reglementiert?
Weil Regeln auch schützen.... Sonst kann bald jeder an jedem rumbehandeln. (bei uns lokal gerne ne Kosmetikerin die "ganz tolle Nacken Behandlungen macht")
Und es ist ja nicht so schwer nen HP physio zu machen... Dann geht es.
Mir wäre es ohne auch zu gefährlich. Und es ist meiner Meinung nach eine gute Investition
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
Nein
Man muß also etwas kreativ sein, wenn man seine Patienten vernünftig d.h. ausreichend lange behandeln möchte, ohne dabei finanziell Schaden zu nehmen. Das sind wohl die meisten Therapeuten! Wellnessbehandlungen(z.B. Entspannungsmassagen) und auch ein Teil der Präventionsangebote (z.B.Rückenschule) fallen nicht unter das HPG da es sich nicht um Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zwecken dienen, handelt. Ein Patient der das möchte, kann dieses selbstverständlich bei einem Physio buchen und z.B. nach seiner Kassentherapie durchführen. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo in solchen Fällen rechtliche Probleme entstanden sind. Was man nicht machen sollte und darf, ist jedoch Patienten zu Leistungen zu nötigen oder zu bequatschen. Das dürfen nur Artztpraxen im Rahmen ihrer IGEL Angebote...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Das sehen RA anders, das zukaufen von Behandlungzeit ist eine Heilbehandlung die durch die Vo. nicht mehr gedeckt ist. Somit greift das HeilPrG und das war genau die Antwort auf die gestellte Frage.
Das sehen RA anders, das zukaufen von Behandlungzeit ist eine Heilbehandlung die durch die Vo. nicht mehr gedeckt ist. Somit greift das HeilPrG und das war genau die Antwort auf die gestellte Frage.
@morpheus-06: Mache ich mich strafbar, wenn es bei Oma Müller bei der KG, warum auch immer, zu Verzögerungen während der Behandlung kommt und ich die Finger evtl. erst nach 26 Minuten von ihr lasse? Auch diese Zeit wäre nicht zugekauft. Aber durch eine VO nach deiner Interpretation nicht abgedeckt und ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
morpheus-06 schrieb am 25.11.17 07:19:
Das sehen RA anders, das zukaufen von Behandlungzeit ist eine Heilbehandlung die durch die Vo. nicht mehr gedeckt ist. Somit greift das HeilPrG und das war genau die Antwort auf die gestellte Frage.
@morpheus-06: Mache ich mich strafbar, wenn es bei Oma Müller bei der KG, warum auch immer, zu Verzögerungen während der Behandlung kommt und ich die Finger evtl. erst nach 26 Minuten von ihr lasse? Auch diese Zeit wäre nicht zugekauft. Aber durch eine VO nach deiner Interpretation nicht abgedeckt und ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Du brauchst das nicht ins lächerliche ziehen. Ich habe auf die Frage eine korrekte Antwort gegeben. Jeder macht eh was er will, im Schadensfall muss man dafür gerade stehen. Ein Guatchter klärt den Sachverhalt, den Rest ein Richter. Ganz einfach, oder?
Du brauchst das nicht ins lächerliche ziehen. Ich habe auf die Frage eine korrekte Antwort gegeben. Jeder macht eh was er will, im Schadensfall muss man dafür gerade stehen. Ein Guatchter klärt den Sachverhalt, den Rest ein Richter. Ganz einfach, oder?
Hey morpheus, deinen Hinweis auf die Ausgangsfrage und die konkrete Antwort ist doch korrekt. Das was ich schilderte kann uns täglich passieren. Darum die Frage, ob das auch ein Verstoß gegen geltendes Recht wäre? Eine ernstgemeinte Frage mit der ich nichts in Lächerliche ziehen wollte.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
morpheus-06 schrieb am 25.11.17 08:24:
Du brauchst das nicht ins lächerliche ziehen. Ich habe auf die Frage eine korrekte Antwort gegeben. Jeder macht eh was er will, im Schadensfall muss man dafür gerade stehen. Ein Guatchter klärt den Sachverhalt, den Rest ein Richter. Ganz einfach, oder?
Hey morpheus, deinen Hinweis auf die Ausgangsfrage und die konkrete Antwort ist doch korrekt. Das was ich schilderte kann uns täglich passieren. Darum die Frage, ob das auch ein Verstoß gegen geltendes Recht wäre? Eine ernstgemeinte Frage mit der ich nichts in Lächerliche ziehen wollte.
MfG
Was bleibt ist, dass man dem Fragesteller abraten muss, Behandlungszeit zu verkaufen, da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Ob dieses aufgrund des HPG oder aufgrund anderer Vorschriften ist, bleibt eher eine theoretische Frage.
Mich nervt es einfach kolossal, wenn immer wieder jenseits aller Realitäten, auch den rechtlichen, Therapeuten Angst gemacht wird, etwas sinnvolles für Ihre Patienten zu tun. Wenn man es vernünftig tut und auch seine Grenzen kennt, kann man durchaus auch mal ohne ein Rezept, ein Pflaster kleben, einen Patienten "streicheln" oder eine Turnübung einüben. Es wird keinen Gutachter oder Richter geben, der sich mit solchen Bagatellen beschäftigen würde. Anwälte schon eher, wenn es was zu verdienen gibt. Wer sich Angst machen lässt, soll es lassen oder den Heilpraktiker machen. Aber ich kann gut damit leben, wenn Du das anders siehst. Recht ist immer eine individuelle Angelegenheit und natürlich auch eine Sache der Auslegung. Schönes Wochenende!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shakespeare schrieb:
Anwälte sehen das anders? Eine wenig überzeugende Argumentation für mich. Noch andere Anwälte, sehen das noch anders...
Was bleibt ist, dass man dem Fragesteller abraten muss, Behandlungszeit zu verkaufen, da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Ob dieses aufgrund des HPG oder aufgrund anderer Vorschriften ist, bleibt eher eine theoretische Frage.
Mich nervt es einfach kolossal, wenn immer wieder jenseits aller Realitäten, auch den rechtlichen, Therapeuten Angst gemacht wird, etwas sinnvolles für Ihre Patienten zu tun. Wenn man es vernünftig tut und auch seine Grenzen kennt, kann man durchaus auch mal ohne ein Rezept, ein Pflaster kleben, einen Patienten "streicheln" oder eine Turnübung einüben. Es wird keinen Gutachter oder Richter geben, der sich mit solchen Bagatellen beschäftigen würde. Anwälte schon eher, wenn es was zu verdienen gibt. Wer sich Angst machen lässt, soll es lassen oder den Heilpraktiker machen. Aber ich kann gut damit leben, wenn Du das anders siehst. Recht ist immer eine individuelle Angelegenheit und natürlich auch eine Sache der Auslegung. Schönes Wochenende!
:smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Recht ist, was der Richter für richtig hält
:smile:
Mich nervt es einfach kolossal, wenn immer wieder jenseits aller Realitäten, auch den rechtlichen, Therapeuten Angst gemacht wird, etwas sinnvolles für Ihre Patienten zu tun. Wenn man es vernünftig tut und auch seine Grenzen kennt, kann man durchaus auch mal ohne ein Rezept, ein Pflaster kleben, einen Patienten "streicheln" oder eine Turnübung einüben. [....] Recht ist immer eine individuelle Angelegenheit und natürlich auch eine Sache der Auslegung. Schönes Wochenende!
:clap: :clap:
Vielen Dank , Shakespeare, das Beste, was ich seit langem hier gelesen habe !!
Thema Angst: Es ist tatsächlich unerträglich im Gesundheitswesen geworden, wie grundsätzlich niemand mehr für irgendwas zuständig oder verantwortlich ist - aus genau diesem Grund! Beispiel - diese Woche im Pflegeheim. Für meinen Patienten war eine neue VO fällig, das Heim kümmert sich drum, da gibt es dann einen Ordner, wo alle neuen VO drin sind. Durfte den auch schon selbst bedienen, soweit mich jemand ins Büro ließ. Diese Woche also, Büro war zu, saß aber jemand am Tresen " die VO für Herrn XY müsste bei Ihnen sein". "oh, moment, ich muss die Fachkraft rufen, ich bin da nicht zuständig" "Die sind in dem gelben Ordner, genau hinter Ihnen." "Ja, ich weiß, aber ich weiß nicht, wie schnell die Fachkraft Zeit hat, Ihnen das zu geben" "Wenn Sie mir den Ordner geben, dann hole ich es selbst raus. Ich darf das" "na Gut, dann mache ich mal eine Ausnahme für Sie und hole es selbst"
Das ist wirklich wortwörtlich so geschehen - und zugegeben, es ist etwas anderes als "eine Zusatzleistung verkaufen", aber ich denke, es spiegelt eine Grundeinstellung wieder, der ich ständig und überall begegne und die mich nahezu krank macht....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Shakespeare schrieb am 25.11.17 12:01:
Mich nervt es einfach kolossal, wenn immer wieder jenseits aller Realitäten, auch den rechtlichen, Therapeuten Angst gemacht wird, etwas sinnvolles für Ihre Patienten zu tun. Wenn man es vernünftig tut und auch seine Grenzen kennt, kann man durchaus auch mal ohne ein Rezept, ein Pflaster kleben, einen Patienten "streicheln" oder eine Turnübung einüben. [....] Recht ist immer eine individuelle Angelegenheit und natürlich auch eine Sache der Auslegung. Schönes Wochenende!
:clap: :clap:
Vielen Dank , Shakespeare, das Beste, was ich seit langem hier gelesen habe !!
Thema Angst: Es ist tatsächlich unerträglich im Gesundheitswesen geworden, wie grundsätzlich niemand mehr für irgendwas zuständig oder verantwortlich ist - aus genau diesem Grund! Beispiel - diese Woche im Pflegeheim. Für meinen Patienten war eine neue VO fällig, das Heim kümmert sich drum, da gibt es dann einen Ordner, wo alle neuen VO drin sind. Durfte den auch schon selbst bedienen, soweit mich jemand ins Büro ließ. Diese Woche also, Büro war zu, saß aber jemand am Tresen " die VO für Herrn XY müsste bei Ihnen sein". "oh, moment, ich muss die Fachkraft rufen, ich bin da nicht zuständig" "Die sind in dem gelben Ordner, genau hinter Ihnen." "Ja, ich weiß, aber ich weiß nicht, wie schnell die Fachkraft Zeit hat, Ihnen das zu geben" "Wenn Sie mir den Ordner geben, dann hole ich es selbst raus. Ich darf das" "na Gut, dann mache ich mal eine Ausnahme für Sie und hole es selbst"
Das ist wirklich wortwörtlich so geschehen - und zugegeben, es ist etwas anderes als "eine Zusatzleistung verkaufen", aber ich denke, es spiegelt eine Grundeinstellung wieder, der ich ständig und überall begegne und die mich nahezu krank macht....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also mit HP kann man alles machen und zuzahlen lassen und länger behandeln ?
Also mit HP kann man alles machen und zuzahlen lassen und länger behandeln ?
PT außerhalb der ärztl. Vo., rechtssicher sowie umsatz- und gewerbesteuerfrei.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.11.17 17:05:
Also mit HP kann man alles machen und zuzahlen lassen und länger behandeln ?
PT außerhalb der ärztl. Vo., rechtssicher sowie umsatz- und gewerbesteuerfrei.
Also mit HP kann man alles machen und zuzahlen lassen und länger behandeln ?
PT außerhalb der ärztl. Vo., rechtssicher sowie umsatz- und gewerbesteuerfrei.
Aber Vorsicht!!! Zeiten bei GKV-Patienten an die reguläre Behandlung dranhängen kann Ärger bringen.
Nicht umsonst heißt es, dass die Regelbehandlungszeit bei KG 15 - 25 min ist.
Wer also einen 20-min-Takt hat, der verkauft die nächsten 5 min nicht rechtmäßig, weil die in dem oben genannten Intervall inkludiert sind. :point_up:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
morpheus-06 schrieb am 25.11.17 17:14:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.11.17 17:05:
Also mit HP kann man alles machen und zuzahlen lassen und länger behandeln ?
PT außerhalb der ärztl. Vo., rechtssicher sowie umsatz- und gewerbesteuerfrei.
Aber Vorsicht!!! Zeiten bei GKV-Patienten an die reguläre Behandlung dranhängen kann Ärger bringen.
Nicht umsonst heißt es, dass die Regelbehandlungszeit bei KG 15 - 25 min ist.
Wer also einen 20-min-Takt hat, der verkauft die nächsten 5 min nicht rechtmäßig, weil die in dem oben genannten Intervall inkludiert sind. :point_up:
Dann ist auch der 20 min Rhythmus wieder ok.
Und überhaupt sollte diese Zeit nicht als „Verlängerung“ des GKV Termins „verkauft“ werden , sondern als separate eigenständige Behandlungszeit!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mbone schrieb:
„Zusätzliche“ Behandlungszeit gibt es nicht nach sondern vor der Behandlung.
Dann ist auch der 20 min Rhythmus wieder ok.
Und überhaupt sollte diese Zeit nicht als „Verlängerung“ des GKV Termins „verkauft“ werden , sondern als separate eigenständige Behandlungszeit!
Also mit HP kann man alles machen und zuzahlen lassen und länger behandeln ?
PT außerhalb der ärztl. Vo., rechtssicher sowie umsatz- und gewerbesteuerfrei.
Aber Vorsicht!!! Zeiten bei GKV-Patienten an die reguläre Behandlung dranhängen kann Ärger bringen.
Nicht umsonst heißt es, dass die Regelbehandlungszeit bei KG 15 - 25 min ist.
Wer also einen 20-min-Takt hat, der verkauft die nächsten 5 min nicht rechtmäßig, weil die in dem oben genannten Intervall inkludiert sind. :point_up:
Das ist eine Interpretation.
Wenn mein Übliches in der Praxis die Doku im Termin includiert ist, dann möchte ich den Anwalt (Gericht) kennenlernen, der mir nachweist, dass ich 25 Min am Patienten stehen muss. Es gibt Leistungen aus dem RV-GKV, welche mir die Freiheit geben höchstens 20 Min am Patient mit dem entsprechenden Rezept tätig zu sein. Alles was dann kommt, oder im voraus an extra Leistung abgegeben wird, ist nach entsprechender Vorbereitung (steht einmal in meinen Praxisabläufen) legitim.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 25.11.17 20:29:
morpheus-06 schrieb am 25.11.17 17:14:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.11.17 17:05:
Also mit HP kann man alles machen und zuzahlen lassen und länger behandeln ?
PT außerhalb der ärztl. Vo., rechtssicher sowie umsatz- und gewerbesteuerfrei.
Aber Vorsicht!!! Zeiten bei GKV-Patienten an die reguläre Behandlung dranhängen kann Ärger bringen.
Nicht umsonst heißt es, dass die Regelbehandlungszeit bei KG 15 - 25 min ist.
Wer also einen 20-min-Takt hat, der verkauft die nächsten 5 min nicht rechtmäßig, weil die in dem oben genannten Intervall inkludiert sind. :point_up:
Das ist eine Interpretation.
Wenn mein Übliches in der Praxis die Doku im Termin includiert ist, dann möchte ich den Anwalt (Gericht) kennenlernen, der mir nachweist, dass ich 25 Min am Patienten stehen muss. Es gibt Leistungen aus dem RV-GKV, welche mir die Freiheit geben höchstens 20 Min am Patient mit dem entsprechenden Rezept tätig zu sein. Alles was dann kommt, oder im voraus an extra Leistung abgegeben wird, ist nach entsprechender Vorbereitung (steht einmal in meinen Praxisabläufen) legitim.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
silvia43 schrieb:
Ach herje,hast Du Sorgen, es ist ja wohl ein Unterschied, ob Du bei Oma Müller etwas länger als Vorgabe Rahmenvertrag brauchst -aus welchem Grund auch immer, oder ob Du für Zusatzbehandlung die bezahlt werden ohne Rz.arbeitest! Denk mal erst nach bevor Du wieder solche Nettigkeiten an morpheus Kopf schmetterst.
Ach herje,hast Du Sorgen, es ist ja wohl ein Unterschied, ob Du bei Oma Müller etwas länger als Vorgabe Rahmenvertrag brauchst -aus welchem Grund auch immer, oder ob Du für Zusatzbehandlung die bezahlt werden ohne Rz.arbeitest! Denk mal erst nach bevor Du wieder solche Nettigkeiten an morpheus Kopf schmetterst.
Lies doch einfach nochmal in Ruhe von ganz oben.
Durch den Hinweis des Kollegen hat sich von meiner Seite her eine Frage ergeben die noch im Raum steht. Da muss auch nicht mehr hinein interpretiert werden.
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
silvia43 schrieb am 26.11.17 18:07:
Ach herje,hast Du Sorgen, es ist ja wohl ein Unterschied, ob Du bei Oma Müller etwas länger als Vorgabe Rahmenvertrag brauchst -aus welchem Grund auch immer, oder ob Du für Zusatzbehandlung die bezahlt werden ohne Rz.arbeitest! Denk mal erst nach bevor Du wieder solche Nettigkeiten an morpheus Kopf schmetterst.
Lies doch einfach nochmal in Ruhe von ganz oben.
Durch den Hinweis des Kollegen hat sich von meiner Seite her eine Frage ergeben die noch im Raum steht. Da muss auch nicht mehr hinein interpretiert werden.
MfG :)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Das erwähnte HPG ist ein Gesetz, dessen Auslegung durch Rechtssprechung andere gesetzliche Regelungen aber auch durchaus dem Rechtsalltag erfolgt. Die Gesamtheit all dieser Dinge, ergibt dann die Rechtslage. Eine Rechtsfrage mit dem Hinweis auf einen Paragraphen eines Gesetzes zu beantworten ist also immer fragwürdig. Heilhilfsberufe wie z.B. Physiotherapeuten wären immer als Gesetzesbrecher zu bezeichnen, wenn man isoliert das Heilpraktikergesetz betrachtet, denn sie üben Heilkunde aus, ohne als Arzt oder Heilpraktiker bestallt zu sein. Zusätzliche Behandlungszeit zu verkaufen, ist also keinesfalls ein Verstoß gegen das HPG, denn der Therapeut darf Heilbehandlungen im Rahmen seiner Qualifikation durchführen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, was ja hier der Fall wäre. Ein rechtliches Problem ergibt sich lediglich durch vertragliche Bedingungen mit den Krankenkassen, die ein solches Vorgehen nicht zulassen.
Man muß also etwas kreativ sein, wenn man seine Patienten vernünftig d.h. ausreichend lange behandeln möchte, ohne dabei finanziell Schaden zu nehmen. Das sind wohl die meisten Therapeuten! Wellnessbehandlungen(z.B. Entspannungsmassagen) und auch ein Teil der Präventionsangebote (z.B.Rückenschule) fallen nicht unter das HPG da es sich nicht um Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zwecken dienen, handelt. Ein Patient der das möchte, kann dieses selbstverständlich bei einem Physio buchen und z.B. nach seiner Kassentherapie durchführen. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo in solchen Fällen rechtliche Probleme entstanden sind. Was man nicht machen sollte und darf, ist jedoch Patienten zu Leistungen zu nötigen oder zu bequatschen. Das dürfen nur Artztpraxen im Rahmen ihrer IGEL Angebote...
Mein Profilbild bearbeiten