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Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
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- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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Bei mir stellt sich die Situation wie folgt dar: insgesamt bin ich 21 Monate in Vollzeit angestellt gewesen , davor 6 Monate auf 450€-Basis und während der 21 Monatigen Vollzeit auch zusätzlich auf 450€ Basis. Die Mindestanzahl an BG Behandlungen erfülle ich und sind vom AG bestätigt. Erfülle ich nun insgesamt die BG Voraussetzungen?
Es ist nicht genau definiert wie die 24 Monate geleistet werden sollen - ob nur Vollzeit gilt? Oder ob auch die Anstellung auf 450€ aufsummiert wird?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Voraussetzungen für die BG-Zulassung sind ja 24 Monate m Angestelltenverhältnis und eine Mindestanzahl an BG Behandlungen.
Bei mir stellt sich die Situation wie folgt dar: insgesamt bin ich 21 Monate in Vollzeit angestellt gewesen , davor 6 Monate auf 450€-Basis und während der 21 Monatigen Vollzeit auch zusätzlich auf 450€ Basis. Die Mindestanzahl an BG Behandlungen erfülle ich und sind vom AG bestätigt. Erfülle ich nun insgesamt die BG Voraussetzungen?
Es ist nicht genau definiert wie die 24 Monate geleistet werden sollen - ob nur Vollzeit gilt? Oder ob auch die Anstellung auf 450€ aufsummiert wird?
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Die Erfahrung an BG Patienten habe ich ja. Es geht mir nur darum , ob die in meinem 15 Monate auf 450 € Basis geleisteten Stunden zu den 21 Monaten Vollzeitanstellung aufsummiert werden und somit die 24 Monate erfüllt sind.
Und wo steht das die Anstellung 24 Monate in Vollzeit sein müssen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Erhält man also nur die Erfahrung wenn man 24 Monate am Stück in Vollzeit angestellt war. Und gelten dann die Arbeitsstunden aus den Monaten der Anstellung auf 450€Basis nicht?
Die Erfahrung an BG Patienten habe ich ja. Es geht mir nur darum , ob die in meinem 15 Monate auf 450 € Basis geleisteten Stunden zu den 21 Monaten Vollzeitanstellung aufsummiert werden und somit die 24 Monate erfüllt sind.
Und wo steht das die Anstellung 24 Monate in Vollzeit sein müssen?
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Tempelritter schrieb:
Du musst Vollzeit 24 Mon. nachweisen, Teilzeit ist das entsprechend länger.
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MikeL schrieb:
Natürlich mußt Du die Erfahrung mit einer entsprechenden Stundenzahl nachweisen, die Du derzeit noch nicht erfüllst. Früher hat bie BG genau geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Inzwischen muss man nur eine schriftliche Erklärung abgeben, dass man die Voraussetzung erfüllt, so dass heute praktisch jede Praxis in unserer Gegend die Zulassung hat, obwohl kaum einer die Voraussetzungen erfüllt. Wenn's dann aber eines Tages rauskommt, dass man betrogen hat, ist das Gejammer groß! Also lieber erst die Voraussetzungen erfüllen und dann anmelden! :point_up:
Dann also 24 Monate in Vollzeit - alles klar.
Müssen diese 24 Monate in einer Klinik/Unfallklinik/Rehaklinik absolviert werden, oder ist auch erlaubt die Monate in Praxen absolviert zu haben, die einen BG-Zulassung haben/hatten.
In meinem Fall wäre das so, dass ich die Zeit in zugelassenen Praxen gearbeitet habe. Und in einer Praxis habe ich die Mindestanzahl von 20 Unfallbehandlungen erfüllt und von AG bestätigt.
Insgesamt geht es darum, dass ich in ein neues Arbeitsverhältnis gehe und mein Chef keine Voraussetzungen für BG Patienten und daher das über mich machen möchte. Bei Nachfrage bei einer BG konnte uns auch keine Auskunft gegeben werden, wie das in meinem Fall aussieht, ob ich die zeitliche Vorgabe erfülle. Wie gesagt 21 Monate in Vollzeit und insgesamt 11 Monate in Teilzeit/450€ Basis.
Und noch eine Frage: Wie kann ich meine Anstellungszeiten nachweisen ? Reicht hier z.B. eine Auskunft der Rentenversicherung über die betragspflichtigen Zeiten?
Wie weise ich der BG nach ob meine früheren Arbeitgeber eine BG -Zulassung hatten? Prüft die BG dann meine alten Arbeitgeber?
Aber dann müsste man ja weit in die Vergangenheit eines jeden AG prüfen, ob dieser wiederum alle Vorraussetzungen zum damaligen Zeitpunkt erfüllt hat.
Ist überhaupt jemand von euch schon mal von einer BG geprüft worden?
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Früher gab es Zulassungen für die BG, ich habe so eine.
Meine Zertifikate wurden bereits von verschiedenen BG angefordert.
Wenn du es genau wissen willst, ist es besser, du machst das schriftlich mit der BG. Da können die sich nicht rausreden.
"Nachfrage bei einer BG" kann zu keinem verbindlichen Ergebnis führen.
Viel Erfolg!
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RoFo schrieb:
Ob deine Arbeitszeiten in Teilzeit ausreichen kannst du selber hochrechnen.
Früher gab es Zulassungen für die BG, ich habe so eine.
Meine Zertifikate wurden bereits von verschiedenen BG angefordert.
Wenn du es genau wissen willst, ist es besser, du machst das schriftlich mit der BG. Da können die sich nicht rausreden.
"Nachfrage bei einer BG" kann zu keinem verbindlichen Ergebnis führen.
Viel Erfolg!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort.
Dann also 24 Monate in Vollzeit - alles klar.
Müssen diese 24 Monate in einer Klinik/Unfallklinik/Rehaklinik absolviert werden, oder ist auch erlaubt die Monate in Praxen absolviert zu haben, die einen BG-Zulassung haben/hatten.
In meinem Fall wäre das so, dass ich die Zeit in zugelassenen Praxen gearbeitet habe. Und in einer Praxis habe ich die Mindestanzahl von 20 Unfallbehandlungen erfüllt und von AG bestätigt.
Insgesamt geht es darum, dass ich in ein neues Arbeitsverhältnis gehe und mein Chef keine Voraussetzungen für BG Patienten und daher das über mich machen möchte. Bei Nachfrage bei einer BG konnte uns auch keine Auskunft gegeben werden, wie das in meinem Fall aussieht, ob ich die zeitliche Vorgabe erfülle. Wie gesagt 21 Monate in Vollzeit und insgesamt 11 Monate in Teilzeit/450€ Basis.
Und noch eine Frage: Wie kann ich meine Anstellungszeiten nachweisen ? Reicht hier z.B. eine Auskunft der Rentenversicherung über die betragspflichtigen Zeiten?
Wie weise ich der BG nach ob meine früheren Arbeitgeber eine BG -Zulassung hatten? Prüft die BG dann meine alten Arbeitgeber?
Aber dann müsste man ja weit in die Vergangenheit eines jeden AG prüfen, ob dieser wiederum alle Vorraussetzungen zum damaligen Zeitpunkt erfüllt hat.
Ist überhaupt jemand von euch schon mal von einer BG geprüft worden?
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die neue schrieb:
meines Wissens nach unterschreibst Du bei jedem eingereichten Rezept, daß Du die Voraussetzungen erfüllst.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gilt dann eine Praxis automatisch als BG zugelassen, wenn Sie den Anforderungen entspricht oder muss der Praxis speziell von der BG eine Zulassung erteilt worden sein? "Früher gab es Zulassungen für die BG", ich habe so eine ( siehe Beitrag von RoFo oben) .
ich habe bei meinem ersten BG Rezept alle Unterlagen eingereicht und mir eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme eingefordert.....
dann bist du save
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Claudiia schrieb:
Hallo,
ich habe bei meinem ersten BG Rezept alle Unterlagen eingereicht und mir eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme eingefordert.....
dann bist du save
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