Hi,
für die Interessierten:
https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/news-bundesweit/einzelansicht/artikel/neues-zum-terminservice-und-versorgungsgesetz.html
Mit kollegialen Grüßen
Mittlerweile ist der 01.07. festgesetzt :angry:
Die Laufzeit bevor neue Verhandlungen möglich sind, wird auch entsprechend nach hinten verschoben, so dass mal wieder ordentlich an den HME gespart wird.
Beschlossen wird sowas von den üblichen Verdächtigen: KK, Ärzte, Politik.
Wir dürfen dazu gerne unsere Meinung sagen. Diese ist aber meist wenig relevant.
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Mittlerweile ist der 01.07. festgesetzt :angry:
Die Laufzeit bevor neue Verhandlungen möglich sind, wird auch entsprechend nach hinten verschoben, so dass mal wieder ordentlich an den HME gespart wird.
Beschlossen wird sowas von den üblichen Verdächtigen: KK, Ärzte, Politik.
Wir dürfen dazu gerne unsere Meinung sagen. Diese ist aber meist wenig relevant.
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Susulo schrieb:
Mittlerweile ist der 01.07. festgesetzt :angry:
Die Laufzeit bevor neue Verhandlungen möglich sind, wird auch entsprechend nach hinten verschoben, so dass mal wieder ordentlich an den HME gespart wird.
Beschlossen wird sowas von den üblichen Verdächtigen: KK, Ärzte, Politik.
Wir dürfen dazu gerne unsere Meinung sagen. Diese ist aber meist wenig relevant.
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tom1350 schrieb am 5.3.19 13:38:
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0.
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
lg Dún
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[zitat]tom1350 schrieb am 5.3.19 13:38:
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0. [/zitat]
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
lg Dún
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Dúnhan schrieb:
tom1350 schrieb am 5.3.19 13:38:
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0.
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
lg Dún
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tom1350 schrieb am 5.3.19 13:38:
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0.
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
lg Dún
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
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[zitat]Dúnhan schrieb am 5.3.19 15:27:
[zitat]tom1350 schrieb am 5.3.19 13:38:
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0. [/zitat]
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
lg Dún [/zitat]
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
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tom1350 schrieb:
Dúnhan schrieb am 5.3.19 15:27:
tom1350 schrieb am 5.3.19 13:38:
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0.
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
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Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
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tom1350 schrieb am 5.3.19 15:56:
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
lg Dún
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[zitat]tom1350 schrieb am 5.3.19 15:56:
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird. [/zitat]
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
lg Dún
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Dúnhan schrieb:
tom1350 schrieb am 5.3.19 15:56:
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
lg Dún
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tom1350 schrieb am 5.3.19 15:56:
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
lg Dún
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
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[zitat]Dúnhan schrieb am 5.3.19 16:10:
[zitat]tom1350 schrieb am 5.3.19 15:56:
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird. [/zitat]
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
lg Dún [/zitat]
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
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tom1350 schrieb:
Dúnhan schrieb am 5.3.19 16:10:
tom1350 schrieb am 5.3.19 15:56:
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
lg Dún
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
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Dazu zitiere ich mal von der LOGO Deutschland website:
.......Bundesweite, einheitliche Preise unter Einbeziehung der SVLFG/der landwirtschaftlichen Krankenkasse würden eine sofortige Entlastung vieler Praxen bedeuten. Die Anhebung sollte erstmals zum 01 April 2019 erfolgen.
Eine Verschiebung auf den 01. Mai2019 wurde den Verbänden angekündigt und mit dem engen Zeitplan bis zur Verabschiedung des Gesetzes begründet. Die erneute Verschiebung auf den 01. Juni 2019 ist wohl dem Einfluss der Krankenkassen zuzuschreiben. Im aktuellen Änderungsantrag vom 25.02.2019 steht nun das Datum 01. Juli 2019 – zusätzlich wird hier die Laufzeit vom 30. März 2020 auf den 30. Juni 2020 verlängert. Die am 25. Februar 2019 aktualisierte Version des Austauschänderungsantrags vom 13. Februar 2019 wurde den Verbänden seitens des Bundesministeriums für Gesundheit nicht zur Verfügung gestellt.
Änderungen waren in dieser nicht gekennzeichnet und nur durch einen ...
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben
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• Alfred Kramer
Dazu zitiere ich mal von der LOGO Deutschland website:
[i].......Bundesweite, einheitliche Preise unter Einbeziehung der SVLFG/der landwirtschaftlichen Krankenkasse würden eine sofortige Entlastung vieler Praxen bedeuten. Die Anhebung [b]sollte erstmals zum 01 April 2019[/b] erfolgen.
Eine Verschiebung auf den 01. Mai2019 wurde den Verbänden angekündigt und mit dem engen Zeitplan bis zur Verabschiedung des Gesetzes begründet. [b]Die erneute Verschiebung auf den 01. Juni 2019 ist wohl dem Einfluss der Krankenkassen zuzuschreiben.[/b] Im aktuellen Änderungsantrag vom 25.02.2019 [b]steht nun das Datum 01. Juli 2019 [/b]– zusätzlich wird hier die Laufzeit vom 30. März 2020 auf den 30. Juni 2020 verlängert. Die am 25. Februar 2019 aktualisierte Version des Austauschänderungsantrags vom 13. Februar 2019 [b]wurde den Verbänden seitens des Bundesministeriums für Gesundheit [u] nicht [/u]zur Verfügung gestellt.[/b]
Änderungen waren in dieser nicht gekennzeichnet und nur durch einen ...[/i]
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben
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Susulo schrieb:
Dazu zitiere ich mal von der LOGO Deutschland website:
.......Bundesweite, einheitliche Preise unter Einbeziehung der SVLFG/der landwirtschaftlichen Krankenkasse würden eine sofortige Entlastung vieler Praxen bedeuten. Die Anhebung sollte erstmals zum 01 April 2019 erfolgen.
Eine Verschiebung auf den 01. Mai2019 wurde den Verbänden angekündigt und mit dem engen Zeitplan bis zur Verabschiedung des Gesetzes begründet. Die erneute Verschiebung auf den 01. Juni 2019 ist wohl dem Einfluss der Krankenkassen zuzuschreiben. Im aktuellen Änderungsantrag vom 25.02.2019 steht nun das Datum 01. Juli 2019 – zusätzlich wird hier die Laufzeit vom 30. März 2020 auf den 30. Juni 2020 verlängert. Die am 25. Februar 2019 aktualisierte Version des Austauschänderungsantrags vom 13. Februar 2019 wurde den Verbänden seitens des Bundesministeriums für Gesundheit nicht zur Verfügung gestellt.
Änderungen waren in dieser nicht gekennzeichnet und nur durch einen ...
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben
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tom1350 schrieb am 5.3.19 16:19:
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
Es geht weniger darum, wie mittelbar oder unmittelbar diese sich berühren, sondern darum, dass sich damit beschäftigende Institutionen nicht alles gleichzeitig machen können. Das Tempo, was mit dem TSVG angeschlagen wird, ist wie ich finde nicht gerade typisch für unser Land. Im Heilmittelbereich bewegt sich zur Zeit, gerade mit dem TSVG, eine ganze Menge. Das Stellungnahmeverfahren zur neuen HM-RL soll m.W. jetzt im März beginnen und dann wird sie wohl irgendwann kommen ...
LG Dún
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[zitat]tom1350 schrieb am 5.3.19 16:19:
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich. [/zitat]
Es geht weniger darum, wie mittelbar oder unmittelbar diese sich berühren, sondern darum, dass sich damit beschäftigende Institutionen nicht alles gleichzeitig machen können. Das Tempo, was mit dem TSVG angeschlagen wird, ist wie ich finde nicht gerade typisch für unser Land. Im Heilmittelbereich bewegt sich zur Zeit, gerade mit dem TSVG, eine ganze Menge. Das Stellungnahmeverfahren zur neuen HM-RL soll m.W. jetzt im März beginnen und dann wird sie wohl irgendwann kommen ...
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Dúnhan schrieb:
tom1350 schrieb am 5.3.19 16:19:
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
Es geht weniger darum, wie mittelbar oder unmittelbar diese sich berühren, sondern darum, dass sich damit beschäftigende Institutionen nicht alles gleichzeitig machen können. Das Tempo, was mit dem TSVG angeschlagen wird, ist wie ich finde nicht gerade typisch für unser Land. Im Heilmittelbereich bewegt sich zur Zeit, gerade mit dem TSVG, eine ganze Menge. Das Stellungnahmeverfahren zur neuen HM-RL soll m.W. jetzt im März beginnen und dann wird sie wohl irgendwann kommen ...
LG Dún
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Susulo schrieb am 5.3.19 16:21:
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben
Bei uns ist das Thema Ärztesoftware deutlich runter gegangen. Und trotzdem, die Sotware schützt nicht vor unsachgemäßer Bedienung. Diese Programme sind tw. so komplex und über Jahre hinweg zusammengebastelt worden, dass es manchmal besser wäre, von Grund auf neu zu programmieren. Das ist allerdings ein Kostenfakt.
LG Dún
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[zitat]Susulo schrieb am 5.3.19 16:21:
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben [/zitat]
Bei uns ist das Thema Ärztesoftware deutlich runter gegangen. Und trotzdem, die Sotware schützt nicht vor unsachgemäßer Bedienung. Diese Programme sind tw. so komplex und über Jahre hinweg zusammengebastelt worden, dass es manchmal besser wäre, von Grund auf neu zu programmieren. Das ist allerdings ein Kostenfakt.
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Dúnhan schrieb:
Susulo schrieb am 5.3.19 16:21:
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben
Bei uns ist das Thema Ärztesoftware deutlich runter gegangen. Und trotzdem, die Sotware schützt nicht vor unsachgemäßer Bedienung. Diese Programme sind tw. so komplex und über Jahre hinweg zusammengebastelt worden, dass es manchmal besser wäre, von Grund auf neu zu programmieren. Das ist allerdings ein Kostenfakt.
LG Dún
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das ist für Ärzte natürlich schon ein Ding , wenn sie Software kaufen müssen und nicht von Novartis und Co gestiftet bekommen. Ich denke grade mal wieder an die Sammelbüchse für notleidende Ärzte
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das ist für Ärzte natürlich schon ein Ding , wenn sie Software kaufen müssen und nicht von Novartis und Co gestiftet bekommen. Ich denke grade mal wieder an die Sammelbüchse für notleidende Ärzte
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Alfred Kramer schrieb:
das ist für Ärzte natürlich schon ein Ding , wenn sie Software kaufen müssen und nicht von Novartis und Co gestiftet bekommen. Ich denke grade mal wieder an die Sammelbüchse für notleidende Ärzte
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"Grundsätzlich erstatten Ihnen die Krankenkassen die Kosten für Einrichtung und Betrieb der TI-Anbindung...."
Und das funktioniert prima. Alles auf dem aktuellen und neusten Stand der Technik und Gesetzgebung. Hatte die Tage erst wieder eine VO mit WS1 und FolgeVO ... seit 1.5 Jahren sollte das nicht mehr aus einem deutschen Praxisdrucker möglich ein...
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https://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/telematikinfrastruktur/kostenerstattung/index.html
"Grundsätzlich erstatten Ihnen die Krankenkassen die Kosten für Einrichtung und Betrieb der TI-Anbindung...."
Und das funktioniert prima. Alles auf dem aktuellen und neusten Stand der Technik und Gesetzgebung. Hatte die Tage erst wieder eine VO mit WS1 und FolgeVO ... seit 1.5 Jahren sollte das nicht mehr aus einem deutschen Praxisdrucker möglich ein...
"Grundsätzlich erstatten Ihnen die Krankenkassen die Kosten für Einrichtung und Betrieb der TI-Anbindung...."
Und das funktioniert prima. Alles auf dem aktuellen und neusten Stand der Technik und Gesetzgebung. Hatte die Tage erst wieder eine VO mit WS1 und FolgeVO ... seit 1.5 Jahren sollte das nicht mehr aus einem deutschen Praxisdrucker möglich ein...
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Susulo schrieb am 5.3.19 13:26: Mittlerweile ist der 01.07. festgesetzt :angry:
Die Laufzeit bevor neue Verhandlungen möglich sind, wird auch entsprechend nach hinten verschoben, so dass mal wieder ordentlich an den HME gespart wird.
Na, einer geht noch......01.08. vielleicht ?
Nichts ist begriffen worden da oben bei den Verhandlern. Und unten, an der Basis, werden zum Teil
so grottige Löhne gezahlt, dass einem ganz schlecht wird. Und diese werden auch noch von den
Betroffenen hingenommen. (Als junger Therapeut in z.B Sachsen/Thüringen, der nicht umziehen will
oder kann, würde ich mir eine andere Erwerbsarbeit suchen. Bruttolöhne unter 2000 € sind im Jahre
2019 auch im Osten für Vollzeit ein ganz schlechter Witz.)
Aber egal, die Konsequenzen* sieht man seit einiger Zeit. Die Ausbildungszahlen gehen drastisch
zurück. Etliche KG-Schulen müssen dichtmachen.
Nur weiter so.
Hinterher will es keiner gewesen sein.
* Vielleicht hat man die Konsequenzen des "nicht Begreifens" da oben" sehr wohl im Auge..........
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• tom1350
[zitat]Susulo schrieb am 5.3.19 13:26:
[b]Mittlerweile ist der 01.07. festgesetzt :angry:[/b]
Die Laufzeit bevor neue Verhandlungen möglich sind, wird auch entsprechend nach hinten verschoben, so dass mal wieder ordentlich an den HME gespart wird.
[/zitat]
Na, einer geht noch......01.08. vielleicht ?
Nichts ist begriffen worden da oben bei den Verhandlern. Und unten, an der Basis, werden zum Teil
so grottige Löhne gezahlt, dass einem ganz schlecht wird. Und diese werden auch noch von den
Betroffenen hingenommen. (Als junger Therapeut in z.B Sachsen/Thüringen, der nicht umziehen will
oder kann, würde ich mir eine andere Erwerbsarbeit suchen. Bruttolöhne unter 2000 € sind im Jahre
2019 auch im Osten für Vollzeit ein ganz schlechter Witz.)
Aber egal, die Konsequenzen* sieht man seit einiger Zeit. Die Ausbildungszahlen gehen drastisch
zurück. Etliche KG-Schulen müssen dichtmachen.
Nur weiter so.
Hinterher will es keiner gewesen sein.
* Vielleicht hat man die Konsequenzen des "nicht Begreifens" da oben" sehr wohl im Auge..........
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hermi schrieb:
Susulo schrieb am 5.3.19 13:26: Mittlerweile ist der 01.07. festgesetzt :angry:
Die Laufzeit bevor neue Verhandlungen möglich sind, wird auch entsprechend nach hinten verschoben, so dass mal wieder ordentlich an den HME gespart wird.
Na, einer geht noch......01.08. vielleicht ?
Nichts ist begriffen worden da oben bei den Verhandlern. Und unten, an der Basis, werden zum Teil
so grottige Löhne gezahlt, dass einem ganz schlecht wird. Und diese werden auch noch von den
Betroffenen hingenommen. (Als junger Therapeut in z.B Sachsen/Thüringen, der nicht umziehen will
oder kann, würde ich mir eine andere Erwerbsarbeit suchen. Bruttolöhne unter 2000 € sind im Jahre
2019 auch im Osten für Vollzeit ein ganz schlechter Witz.)
Aber egal, die Konsequenzen* sieht man seit einiger Zeit. Die Ausbildungszahlen gehen drastisch
zurück. Etliche KG-Schulen müssen dichtmachen.
Nur weiter so.
Hinterher will es keiner gewesen sein.
* Vielleicht hat man die Konsequenzen des "nicht Begreifens" da oben" sehr wohl im Auge..........
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tom1350 schrieb am 5.3.19 16:19:
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
13a. § 32 wird wie folgt geändert:
b) Nach Absatz 1a wird folgender Ab-satz 1b eingefügt:
„(1b) Verordnungen, die über die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bun-desausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 gere-gelte orientierende Behandlungs-menge hinausgehen, bedürfen keiner Genehmigung durch die Kranken-kasse.“
Wenn ich als Nichtjurist diesen Passus richtig verstehe, werden die Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles mit dem TSVG grundsätzlich abgeschafft. Ergo müsste § 8 Abs 4 HeilM-RL geändert werden.
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tom1350 schrieb am 5.3.19 16:19:
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
13a. § 32 wird wie folgt geändert:
b) Nach Absatz 1a wird folgender Ab-satz 1b eingefügt:
„(1b) Verordnungen, die über die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bun-desausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 gere-gelte orientierende Behandlungs-menge hinausgehen, bedürfen keiner Genehmigung durch die Kranken-kasse.“
Wenn ich als Nichtjurist diesen Passus richtig verstehe, werden die Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles mit dem TSVG grundsätzlich abgeschafft. Ergo müsste § 8 Abs 4 HeilM-RL geändert werden.
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Andreas Nickel schrieb:
tom1350 schrieb am 5.3.19 16:19:
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
13a. § 32 wird wie folgt geändert:
b) Nach Absatz 1a wird folgender Ab-satz 1b eingefügt:
„(1b) Verordnungen, die über die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bun-desausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 gere-gelte orientierende Behandlungs-menge hinausgehen, bedürfen keiner Genehmigung durch die Kranken-kasse.“
Wenn ich als Nichtjurist diesen Passus richtig verstehe, werden die Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles mit dem TSVG grundsätzlich abgeschafft. Ergo müsste § 8 Abs 4 HeilM-RL geändert werden.
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Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
für die Interessierten:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Mit kollegialen Grüßen
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Mittlerweile ist der 01.07. festgesetzt :angry:
Die Laufzeit bevor neue Verhandlungen möglich sind, wird auch entsprechend nach hinten verschoben, so dass mal wieder ordentlich an den HME gespart wird.
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tom1350 schrieb:
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0.
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0.
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
lg Dún
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Dúnhan schrieb:
tom1350 schrieb am 5.3.19 13:38:
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0.
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
lg Dún
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0.
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
lg Dún
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
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tom1350 schrieb:
Dúnhan schrieb am 5.3.19 15:27:
tom1350 schrieb am 5.3.19 13:38:
Vorher kommen noch die neuen Heilmittelrichtlinien mit Heilmittelkatalog. Da werden wir erstmal genug mit zu tun haben. Bürokratie 2.0.
Die wurden mittlerweile auf 2020 verschoben. Davon abgesehen hörten sich meine ersten Informationen dazu nicht schlechter an.
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Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
lg Dún
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Dúnhan schrieb:
tom1350 schrieb am 5.3.19 15:56:
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
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Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
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Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
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Dúnhan schrieb am 5.3.19 16:10:
tom1350 schrieb am 5.3.19 15:56:
Das letzte, was ich gehört habe ist in zwei bis drei Monaten. Aber wahrscheinlich braucht die Software noch einige Zeit, so dass der Beginn wohl Ende 19 Anfang 20 wird.
Die Verschiebung beruht v.a. auf den Neuerungen im TSVG. Das hat mit der Software weniger zu tun.
lg Dún
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
.......Bundesweite, einheitliche Preise unter Einbeziehung der SVLFG/der landwirtschaftlichen Krankenkasse würden eine sofortige Entlastung vieler Praxen bedeuten. Die Anhebung sollte erstmals zum 01 April 2019 erfolgen.
Eine Verschiebung auf den 01. Mai2019 wurde den Verbänden angekündigt und mit dem engen Zeitplan bis zur Verabschiedung des Gesetzes begründet. Die erneute Verschiebung auf den 01. Juni 2019 ist wohl dem Einfluss der Krankenkassen zuzuschreiben. Im aktuellen Änderungsantrag vom 25.02.2019 steht nun das Datum 01. Juli 2019 – zusätzlich wird hier die Laufzeit vom 30. März 2020 auf den 30. Juni 2020 verlängert. Die am 25. Februar 2019 aktualisierte Version des Austauschänderungsantrags vom 13. Februar 2019 wurde den Verbänden seitens des Bundesministeriums für Gesundheit nicht zur Verfügung gestellt.
Änderungen waren in dieser nicht gekennzeichnet und nur durch einen ...
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben
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Dazu zitiere ich mal von der LOGO Deutschland website:
.......Bundesweite, einheitliche Preise unter Einbeziehung der SVLFG/der landwirtschaftlichen Krankenkasse würden eine sofortige Entlastung vieler Praxen bedeuten. Die Anhebung sollte erstmals zum 01 April 2019 erfolgen.
Eine Verschiebung auf den 01. Mai2019 wurde den Verbänden angekündigt und mit dem engen Zeitplan bis zur Verabschiedung des Gesetzes begründet. Die erneute Verschiebung auf den 01. Juni 2019 ist wohl dem Einfluss der Krankenkassen zuzuschreiben. Im aktuellen Änderungsantrag vom 25.02.2019 steht nun das Datum 01. Juli 2019 – zusätzlich wird hier die Laufzeit vom 30. März 2020 auf den 30. Juni 2020 verlängert. Die am 25. Februar 2019 aktualisierte Version des Austauschänderungsantrags vom 13. Februar 2019 wurde den Verbänden seitens des Bundesministeriums für Gesundheit nicht zur Verfügung gestellt.
Änderungen waren in dieser nicht gekennzeichnet und nur durch einen ...
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
Es geht weniger darum, wie mittelbar oder unmittelbar diese sich berühren, sondern darum, dass sich damit beschäftigende Institutionen nicht alles gleichzeitig machen können. Das Tempo, was mit dem TSVG angeschlagen wird, ist wie ich finde nicht gerade typisch für unser Land. Im Heilmittelbereich bewegt sich zur Zeit, gerade mit dem TSVG, eine ganze Menge. Das Stellungnahmeverfahren zur neuen HM-RL soll m.W. jetzt im März beginnen und dann wird sie wohl irgendwann kommen ...
LG Dún
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Dúnhan schrieb:
tom1350 schrieb am 5.3.19 16:19:
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
Es geht weniger darum, wie mittelbar oder unmittelbar diese sich berühren, sondern darum, dass sich damit beschäftigende Institutionen nicht alles gleichzeitig machen können. Das Tempo, was mit dem TSVG angeschlagen wird, ist wie ich finde nicht gerade typisch für unser Land. Im Heilmittelbereich bewegt sich zur Zeit, gerade mit dem TSVG, eine ganze Menge. Das Stellungnahmeverfahren zur neuen HM-RL soll m.W. jetzt im März beginnen und dann wird sie wohl irgendwann kommen ...
LG Dún
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben
Bei uns ist das Thema Ärztesoftware deutlich runter gegangen. Und trotzdem, die Sotware schützt nicht vor unsachgemäßer Bedienung. Diese Programme sind tw. so komplex und über Jahre hinweg zusammengebastelt worden, dass es manchmal besser wäre, von Grund auf neu zu programmieren. Das ist allerdings ein Kostenfakt.
LG Dún
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Dúnhan schrieb:
Susulo schrieb am 5.3.19 16:21:
Würde mal auch sagen, software ist im Jahr 2019 so ziemlich das Lächerlichste Argument überhaupt. Wenn ich nur an die fehlerfreie Arztsoftware denke, könnte ich schon mal .... Aus meiner Sicht ist es einfach nicht gewollt. In meiner naiven Vorstellung könnten solche Programme IT-Studenten im 1. Semester schreiben
Bei uns ist das Thema Ärztesoftware deutlich runter gegangen. Und trotzdem, die Sotware schützt nicht vor unsachgemäßer Bedienung. Diese Programme sind tw. so komplex und über Jahre hinweg zusammengebastelt worden, dass es manchmal besser wäre, von Grund auf neu zu programmieren. Das ist allerdings ein Kostenfakt.
LG Dún
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Alfred Kramer schrieb:
das ist für Ärzte natürlich schon ein Ding , wenn sie Software kaufen müssen und nicht von Novartis und Co gestiftet bekommen. Ich denke grade mal wieder an die Sammelbüchse für notleidende Ärzte
"Grundsätzlich erstatten Ihnen die Krankenkassen die Kosten für Einrichtung und Betrieb der TI-Anbindung...."
Und das funktioniert prima. Alles auf dem aktuellen und neusten Stand der Technik und Gesetzgebung. Hatte die Tage erst wieder eine VO mit WS1 und FolgeVO ... seit 1.5 Jahren sollte das nicht mehr aus einem deutschen Praxisdrucker möglich ein...
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Xela schrieb:
Kostenerstattung f
"Grundsätzlich erstatten Ihnen die Krankenkassen die Kosten für Einrichtung und Betrieb der TI-Anbindung...."
Und das funktioniert prima. Alles auf dem aktuellen und neusten Stand der Technik und Gesetzgebung. Hatte die Tage erst wieder eine VO mit WS1 und FolgeVO ... seit 1.5 Jahren sollte das nicht mehr aus einem deutschen Praxisdrucker möglich ein...
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Alfred Kramer schrieb:
ob ich wohl mal bei der AOK die Erstattung für mein Theorg beantragen sollte? :kissing_closed_eyes: :yum: :confused:
Mittlerweile ist der 01.07. festgesetzt :angry:
Die Laufzeit bevor neue Verhandlungen möglich sind, wird auch entsprechend nach hinten verschoben, so dass mal wieder ordentlich an den HME gespart wird.
Na, einer geht noch......01.08. vielleicht ?
Nichts ist begriffen worden da oben bei den Verhandlern. Und unten, an der Basis, werden zum Teil
so grottige Löhne gezahlt, dass einem ganz schlecht wird. Und diese werden auch noch von den
Betroffenen hingenommen. (Als junger Therapeut in z.B Sachsen/Thüringen, der nicht umziehen will
oder kann, würde ich mir eine andere Erwerbsarbeit suchen. Bruttolöhne unter 2000 € sind im Jahre
2019 auch im Osten für Vollzeit ein ganz schlechter Witz.)
Aber egal, die Konsequenzen* sieht man seit einiger Zeit. Die Ausbildungszahlen gehen drastisch
zurück. Etliche KG-Schulen müssen dichtmachen.
Nur weiter so.
Hinterher will es keiner gewesen sein.
* Vielleicht hat man die Konsequenzen des "nicht Begreifens" da oben" sehr wohl im Auge..........
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hermi schrieb:
Susulo schrieb am 5.3.19 13:26:
Mittlerweile ist der 01.07. festgesetzt :angry:
Die Laufzeit bevor neue Verhandlungen möglich sind, wird auch entsprechend nach hinten verschoben, so dass mal wieder ordentlich an den HME gespart wird.
Na, einer geht noch......01.08. vielleicht ?
Nichts ist begriffen worden da oben bei den Verhandlern. Und unten, an der Basis, werden zum Teil
so grottige Löhne gezahlt, dass einem ganz schlecht wird. Und diese werden auch noch von den
Betroffenen hingenommen. (Als junger Therapeut in z.B Sachsen/Thüringen, der nicht umziehen will
oder kann, würde ich mir eine andere Erwerbsarbeit suchen. Bruttolöhne unter 2000 € sind im Jahre
2019 auch im Osten für Vollzeit ein ganz schlechter Witz.)
Aber egal, die Konsequenzen* sieht man seit einiger Zeit. Die Ausbildungszahlen gehen drastisch
zurück. Etliche KG-Schulen müssen dichtmachen.
Nur weiter so.
Hinterher will es keiner gewesen sein.
* Vielleicht hat man die Konsequenzen des "nicht Begreifens" da oben" sehr wohl im Auge..........
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
13a. § 32 wird wie folgt geändert:
b) Nach Absatz 1a wird folgender Ab-satz 1b eingefügt:
„(1b) Verordnungen, die über die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bun-desausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 gere-gelte orientierende Behandlungs-menge hinausgehen, bedürfen keiner Genehmigung durch die Kranken-kasse.“
Wenn ich als Nichtjurist diesen Passus richtig verstehe, werden die Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles mit dem TSVG grundsätzlich abgeschafft. Ergo müsste § 8 Abs 4 HeilM-RL geändert werden.
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Andreas Nickel schrieb:
tom1350 schrieb am 5.3.19 16:19:
Oh, spannend. Inwieweit berühren sich Heilmittelrichtlinie und TSVG? Ein Beispiel wäre hilfreich.
13a. § 32 wird wie folgt geändert:
b) Nach Absatz 1a wird folgender Ab-satz 1b eingefügt:
„(1b) Verordnungen, die über die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bun-desausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 gere-gelte orientierende Behandlungs-menge hinausgehen, bedürfen keiner Genehmigung durch die Kranken-kasse.“
Wenn ich als Nichtjurist diesen Passus richtig verstehe, werden die Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles mit dem TSVG grundsätzlich abgeschafft. Ergo müsste § 8 Abs 4 HeilM-RL geändert werden.
Mit dem Bundesrahmenvertrag kommt auch eine Neuauflage der Heilmittelrichtlinie und des Heilmittelkatalogs.
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tom1350 schrieb:
@Andreas
Mit dem Bundesrahmenvertrag kommt auch eine Neuauflage der Heilmittelrichtlinie und des Heilmittelkatalogs.
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Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
Danke
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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