Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
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Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
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Möglichkeit zum Mitwirk...
nach meinen Informationen sind Park-Knöllchen von MA während HB-Fahrten nicht absetzbar, wenn ich sie als PI bezahlen würde.
Unsere Stadt bietet keinerlei Möglichkeit von Sonder-Parkgenehmigung.
Somit müsste der MA sie selbst bezahlen.
Andererseits handelt er in meinem Auftrag und hat einen vorgegebenen Zeitrahmen für die HB-Tour, kann also nicht stundenlag reguläre Parkplätze suchen, die gelegentlich einfach schwer zu finden sind.
Würde ich als AG sie kulanterweise offiziell bezahlen, würden sie aber auf meinem Punktekonto verbucht. Ich könnte höchstens auf irgendeine andere Weise seine Kosten erstatten - oder. wie einige Kollegen hier - sagen: geht mich nix an, lieber MA, zahl selbst.
Ist ne unmögliche Situation, und ich bin noch nicht sicher, wie ich das handhaben soll.
Wie geht Ihr damit um?
LG
Winnie
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WinnieE schrieb:
Hallo PI´s,
nach meinen Informationen sind Park-Knöllchen von MA während HB-Fahrten nicht absetzbar, wenn ich sie als PI bezahlen würde.
Unsere Stadt bietet keinerlei Möglichkeit von Sonder-Parkgenehmigung.
Somit müsste der MA sie selbst bezahlen.
Andererseits handelt er in meinem Auftrag und hat einen vorgegebenen Zeitrahmen für die HB-Tour, kann also nicht stundenlag reguläre Parkplätze suchen, die gelegentlich einfach schwer zu finden sind.
Würde ich als AG sie kulanterweise offiziell bezahlen, würden sie aber auf meinem Punktekonto verbucht. Ich könnte höchstens auf irgendeine andere Weise seine Kosten erstatten - oder. wie einige Kollegen hier - sagen: geht mich nix an, lieber MA, zahl selbst.
Ist ne unmögliche Situation, und ich bin noch nicht sicher, wie ich das handhaben soll.
Wie geht Ihr damit um?
LG
Winnie
Absetzbar sind sie grundsätzlich nicht, evtl. "geltend machend", aber darum kümmert sich der Steuerberater. Und wenn
nicht ist die jährliche Summe der Knöllchen bestimmt wesentlich geringer als deine Kosten für GEZ, o.Ä. Also...so what!!
Und mit deinem Punktkonto in Flensburg hat das gar nicht zu tun!
Was für eine Frage... :confused:
Grüße...Gerry
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Einfach nur dem MA erstatten, fördert nicht verantwortungsvolles Fahren! Also wie auch sonst bekannt: Eigenanteil!!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Wenn immer dasselbe Fahrzeug bei Parkverstößen notiert wird, kann das schon ernstere Konsequenzen haben. Höhere Bußgelder sind da die geringste.
Einfach nur dem MA erstatten, fördert nicht verantwortungsvolles Fahren! Also wie auch sonst bekannt: Eigenanteil!!
mfg hgb :wink:
Selbstredend bezahlt der PI die Knöllchen der MA auf HB-Tour! Die Gründe hierfür hast du selbst genannt!
Absetzbar sind sie grundsätzlich nicht, evtl. "geltend machend", aber darum kümmert sich der Steuerberater. Und wenn
nicht ist die jährliche Summe der Knöllchen bestimmt wesentlich geringer als deine Kosten für GEZ, o.Ä. Also...so what!!
Und mit deinem Punktkonto in Flensburg hat das gar nicht zu tun!
Was für eine Frage... :confused:
Grüße...Gerry
Dito als Chef und Auftraggeber zahle ich das, mit meinem Punktekonto hat das nichts zu tun.
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morpheus-06 schrieb:
Gerry schrieb am 9.6.17 10:14:
Selbstredend bezahlt der PI die Knöllchen der MA auf HB-Tour! Die Gründe hierfür hast du selbst genannt!
Absetzbar sind sie grundsätzlich nicht, evtl. "geltend machend", aber darum kümmert sich der Steuerberater. Und wenn
nicht ist die jährliche Summe der Knöllchen bestimmt wesentlich geringer als deine Kosten für GEZ, o.Ä. Also...so what!!
Und mit deinem Punktkonto in Flensburg hat das gar nicht zu tun!
Was für eine Frage... :confused:
Grüße...Gerry
Dito als Chef und Auftraggeber zahle ich das, mit meinem Punktekonto hat das nichts zu tun.
Müssen Falschparker eigentlich um ihren Führerschein bangen?
Vor allem in Städten ist die Parkplatzsuche oft schwierig. Besonders hartnäckige Verstöße gegen die Parkordnung haben jedoch ein Nachspiel: Das zeigt der Fall eines Mannes, der innerhalb von sechs Jahren in mindestens 161 Fällen gegen die Parkordnung verstoßen hat. Seine Fahrerlaubnis war er damit los - trotz einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH Baden-Württemberg, AZ 10 S 1883/14). Denn auch Ordnungswidrigkeiten, die nicht im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt sind, können zeigen, dass dem Fahrer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gleichgültig sind. In diesem Fall ist die Fahrtauglichkeit zu bezweifeln. (Quelle: Parken StVO - Kn) - Hervorhebung durch mich.
Die Halterhaftung ist ohnehin klar, also sollte man / frau diese Bedingungen den MA deutlich machen.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Bußgeld für falsches Parken oder Halten - Bußgeldkatalog
Müssen Falschparker eigentlich um ihren Führerschein bangen?
Vor allem in Städten ist die Parkplatzsuche oft schwierig. Besonders hartnäckige Verstöße gegen die Parkordnung haben jedoch ein Nachspiel: Das zeigt der Fall eines Mannes, der innerhalb von sechs Jahren in mindestens 161 Fällen gegen die Parkordnung verstoßen hat. Seine Fahrerlaubnis war er damit los - trotz einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH Baden-Württemberg, AZ 10 S 1883/14). Denn auch Ordnungswidrigkeiten, die nicht im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt sind, können zeigen, dass dem Fahrer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gleichgültig sind. In diesem Fall ist die Fahrtauglichkeit zu bezweifeln. (Quelle: Parken StVO - Kn) - Hervorhebung durch mich.
Die Halterhaftung ist ohnehin klar, also sollte man / frau diese Bedingungen den MA deutlich machen.
mfg hgb :sunglasses:
Entweder man findet leicht einen Parkplatz (ländliche Gebiete ) oder kann ihn mit dem Fahrrad bzw. E-Bike ( Stadt ) erledigen oder man nimmt ihn einfach nicht an.
Nur wenn sich genügend Patienten bei den Kassen oder bei der Politik beschweren gibt es Verbesserungen oder wir gehen endlich mal selbst auf die Straße und machen unsere Probleme öffentlich.
Viel Glück
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Fuzziguzzi schrieb:
Warum macht ihr dann eigentlich noch schwierige HB´s?
Entweder man findet leicht einen Parkplatz (ländliche Gebiete ) oder kann ihn mit dem Fahrrad bzw. E-Bike ( Stadt ) erledigen oder man nimmt ihn einfach nicht an.
Nur wenn sich genügend Patienten bei den Kassen oder bei der Politik beschweren gibt es Verbesserungen oder wir gehen endlich mal selbst auf die Straße und machen unsere Probleme öffentlich.
Viel Glück
will sagen, wenn es so extrem kommt, ist das bestimmt mehreren Umständen geschuldet....
Fahrad ist oft eh die ökolögisch, wirtschaftliche sinnvolle Wahl in der Stadt
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ali schrieb:
Hört sich extrem an, aber ich wette, die meisten Vollzeit Autofahrer in Städten verstossen regelmäßig einmal die Woche gegen die Parkordnung....
will sagen, wenn es so extrem kommt, ist das bestimmt mehreren Umständen geschuldet....
Fahrad ist oft eh die ökolögisch, wirtschaftliche sinnvolle Wahl in der Stadt
danke für Eure Rückmeldungen.
Ich werde es so handhaben: die Bußgeldstelle bekommt von mir den Fahrer mitgeteilt mit dem Vermerk, dass er als MA HB´s macht und der alleinige Nutzer des Wagens ist. Dann bekommt mein MA das Knöllchen, welches er bezahlen muss, zugestellt. Und die Idee von hgb mit Eigenanteil finde ich gut - möglicherweise 50:50
Zu schnelles Fahren zieh ich mir in dem Zusammenhang allerdings nicht an.
Im Übrigen ist es wohl klar, dass ein Parkknöllchen keinen Punkt in Flensburg nach sich zieht, aber in jedem Fall werden die Knöllchen mir als Fahrzeughalter zugeordnet. Mit welcher Konsequenz (auf Dauer) ..... Fragezeichen.....
Schuld an diesem Dilemma ist meiner Meinung nach die Unflexibilität von Stadt/Politik. Ich kann es nicht einsehen , dass wir die Arztaufträge in Form von KG/HB-Behandlungen erfüllen und damit die Versorgung der Pat. sicherstellen, aber keine Sondergenehmigung für´s Parken erhalten :rage: :thumbsup: :flushed:
Ich glaube, Ärzte bekommen Sondergenehmigungen.
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WinnieE schrieb:
Liebe Leute,
danke für Eure Rückmeldungen.
Ich werde es so handhaben: die Bußgeldstelle bekommt von mir den Fahrer mitgeteilt mit dem Vermerk, dass er als MA HB´s macht und der alleinige Nutzer des Wagens ist. Dann bekommt mein MA das Knöllchen, welches er bezahlen muss, zugestellt. Und die Idee von hgb mit Eigenanteil finde ich gut - möglicherweise 50:50
Zu schnelles Fahren zieh ich mir in dem Zusammenhang allerdings nicht an.
Im Übrigen ist es wohl klar, dass ein Parkknöllchen keinen Punkt in Flensburg nach sich zieht, aber in jedem Fall werden die Knöllchen mir als Fahrzeughalter zugeordnet. Mit welcher Konsequenz (auf Dauer) ..... Fragezeichen.....
Schuld an diesem Dilemma ist meiner Meinung nach die Unflexibilität von Stadt/Politik. Ich kann es nicht einsehen , dass wir die Arztaufträge in Form von KG/HB-Behandlungen erfüllen und damit die Versorgung der Pat. sicherstellen, aber keine Sondergenehmigung für´s Parken erhalten :rage: :thumbsup: :flushed:
Ich glaube, Ärzte bekommen Sondergenehmigungen.
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tom1350 schrieb:
Als FM übernehme ich sogar ganz die Kosten ( Knolle, Benzin, ...) bei 80/20 Therapie und 100% HB.
Sie link in den Bußgeldkatalog, da stehen auch die anderen Preise!!
mfg hgb :innocent:
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hgb schrieb:
wer so parkt, daß Einsatzfahrzeuge und Rettungswagen behindert werden, bekommt auch einen Punkt!
Sie link in den Bußgeldkatalog, da stehen auch die anderen Preise!!
mfg hgb :innocent:
Liebe Leute,
danke für Eure Rückmeldungen.
Im Übrigen ist es wohl klar, dass ein Parkknöllchen keinen Punkt in Flensburg nach sich zieht, aber in jedem Fall werden die Knöllchen mir als Fahrzeughalter zugeordnet. Mit welcher Konsequenz (auf Dauer) ..... Fragezeichen.....
Nicht mit Fahrtenbuch und Eintrag der Fahrer und Orte/Strecken.
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Tempelritter schrieb:
WinnieE schrieb am 9.6.17 13:56:
Liebe Leute,
danke für Eure Rückmeldungen.
Im Übrigen ist es wohl klar, dass ein Parkknöllchen keinen Punkt in Flensburg nach sich zieht, aber in jedem Fall werden die Knöllchen mir als Fahrzeughalter zugeordnet. Mit welcher Konsequenz (auf Dauer) ..... Fragezeichen.....
Nicht mit Fahrtenbuch und Eintrag der Fahrer und Orte/Strecken.
zweitens nicht so zimperlich rein in die Steuererklärung
:innocent:
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Norbert Meyer schrieb:
Wer immer wieder durch Falsch- parken auffällt riskiert sehr wohl Einiges, das dazu
zweitens nicht so zimperlich rein in die Steuererklärung
:innocent:
Kann man übrigens auslagern in eine Plusminusnull-Dienstleistungsgesellschaft (erbringt Mobilitätsdienstleistungen für die Praxis), dann bleibt der Kernbetrieb sauber...
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Papa Alpaka schrieb:
...aber immer doch; darf halt nur nicht aus Versehen in der Prüfung gesehen werden ;)
Kann man übrigens auslagern in eine Plusminusnull-Dienstleistungsgesellschaft (erbringt Mobilitätsdienstleistungen für die Praxis), dann bleibt der Kernbetrieb sauber...
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WinnieE schrieb:
was genau kannst auslagern???
vielleicht können uns die selbstständigen FMs über ihren Umgang mit Knöllchen berichten.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo,
vielleicht können uns die selbstständigen FMs über ihren Umgang mit Knöllchen berichten.
mfg mocca
Mal abgesehen von den komischen Sätzen ohne Punkt und Komma:
"nicht so zimperlich rein in die Steuererklärung" :point_up:
--> BFH Urteil v. 14.11.2013, VI R 36/12
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Bernie schrieb:
@ Norbert Meyer:
Mal abgesehen von den komischen Sätzen ohne Punkt und Komma:
"nicht so zimperlich rein in die Steuererklärung" :point_up:
--> BFH Urteil v. 14.11.2013, VI R 36/12
hallo,
vielleicht können uns die selbstständigen FMs über ihren Umgang mit Knöllchen berichten.
mfg mocca
Meine Auftragseinteilung, meine Fahrt, mein Fehler (sonst bekäme ich das Knöllchen nicht bzw würd's anfechten).
Ist der Auftraggeber ein Ar... steck ich's in die Spesenabrechnung - probieren kann man's ja...
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Papa Alpaka schrieb:
mocca schrieb am 11.6.17 20:16:
hallo,
vielleicht können uns die selbstständigen FMs über ihren Umgang mit Knöllchen berichten.
mfg mocca
Meine Auftragseinteilung, meine Fahrt, mein Fehler (sonst bekäme ich das Knöllchen nicht bzw würd's anfechten).
Ist der Auftraggeber ein Ar... steck ich's in die Spesenabrechnung - probieren kann man's ja...
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Problem beschreiben
Gerry schrieb:
Selbstredend bezahlt der PI die Knöllchen der MA auf HB-Tour! Die Gründe hierfür hast du selbst genannt!
Absetzbar sind sie grundsätzlich nicht, evtl. "geltend machend", aber darum kümmert sich der Steuerberater. Und wenn
nicht ist die jährliche Summe der Knöllchen bestimmt wesentlich geringer als deine Kosten für GEZ, o.Ä. Also...so what!!
Und mit deinem Punktkonto in Flensburg hat das gar nicht zu tun!
Was für eine Frage... :confused:
Grüße...Gerry
Ist ne unmögliche Situation, und ich bin noch nicht sicher, wie ich das handhaben soll.
Wie geht Ihr damit um?
Bei unserer Bezahlung sind Knöllchen + eventuelle weitere Konsequenzen nicht eingepreist.
Wäre ich in dieser Lage, würde ich solche HB-Verordnungen nicht annehmen.
Gibt genug andere HB`s.
Vielleicht findet sich ein sportlicher Mitarbeiter, der die HB`s mit dem Fahrrad erledigt ?
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hermi schrieb:
WinnieE schrieb am 9.6.17 09:46:
Ist ne unmögliche Situation, und ich bin noch nicht sicher, wie ich das handhaben soll.
Wie geht Ihr damit um?
Bei unserer Bezahlung sind Knöllchen + eventuelle weitere Konsequenzen nicht eingepreist.
Wäre ich in dieser Lage, würde ich solche HB-Verordnungen nicht annehmen.
Gibt genug andere HB`s.
Vielleicht findet sich ein sportlicher Mitarbeiter, der die HB`s mit dem Fahrrad erledigt ?
Wir alle zahlen GEZ, im Schnitt € 40.- im Monat für Telekom o.Ä., je nach Mitarbeiter mehrere
hundert Euro BG-Beiträge, einen mittleren Tausender für Telefonbucheintrag u.v.m. ...
Ganz ehrlich, da interessiere ich mich in der Summe nicht für ein paar HB-Knöllchen!
Von einem gewissenhaften MA welcher im Straßenverkehr nicht die Sau rauslässt und Falschparken provoziert
gehe ich grundsätzlich aus!
Grüße...Gerry
P.S. Ich gebe aber auch frei zu, dass ich für HB's "keine Kapazitäten" habe :wink:
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Gerry schrieb:
Leute, von was reden wir hier? 5 Knöllchen pro Woche oder 5 Knöllchen im Jahr??
Wir alle zahlen GEZ, im Schnitt € 40.- im Monat für Telekom o.Ä., je nach Mitarbeiter mehrere
hundert Euro BG-Beiträge, einen mittleren Tausender für Telefonbucheintrag u.v.m. ...
Ganz ehrlich, da interessiere ich mich in der Summe nicht für ein paar HB-Knöllchen!
Von einem gewissenhaften MA welcher im Straßenverkehr nicht die Sau rauslässt und Falschparken provoziert
gehe ich grundsätzlich aus!
Grüße...Gerry
P.S. Ich gebe aber auch frei zu, dass ich für HB's "keine Kapazitäten" habe :wink:
1. Es war eine einmalige Situation, von mir aus auch 2-3 mal im Jahr => ich würde das als PI zahlen und kein großes Gedöns drum machen.
2. Situation ist grundsätzlich so, dass MA im Parkverbot stehen muss => diesen HB nicht mehr fahren. Sollen die Patienten / Angehörigen sich beschweren wo auch immer, ist letztlich nicht euer Problem. Alternative Fahrrad sicher super, können wir hier aber nicht beurteilen, wie realistisch das ist.
3. "Behinderung von Einsatzfahrzeugen" ist ein ganz anderes Thema, ebenso wie Raserei, Autorennen, Handy am Steuer, Trunkenheit u.ä. Meiner Meinung nach sind 80% der Parkverbote dazu da, dass die Stadt gelegentlich ihre Kasse aufbessern kann und von mir aus auch, dass es ein bisschen weniger chaotisch ist. Gehen tut meistens aber viel ....
Umgekehrt: ich habe beim Ausparken mal jemanden knapp gestreift, der definitiv im absoluten Halteverbot stand. Interessierte auch niemanden. Ich hafte trotzdem. Argument der Versicherung : Sie wären ja trotzdem noch rausgekommen (stimmt, mit etwas besserem räumlichen Denken auf jeden Fall! - s.o.vieles geht...)
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e.r. schrieb:
Der Witz ist ja dass z.B. Orthopädietechniker für Hb einen Handwerks parkausweis bekommen. Therapeuten die ggf. regelmäßig mehr Hb machen aber nicht....
Böse Zungen könnten nun behaupten: Pakete sind wichtiger als Menschen.....
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WinnieE schrieb:
und noch dazu die diversen Paketauslieferer, die stehen überall - glaub nicht, dass die Knöllchen kriegen.
Böse Zungen könnten nun behaupten: Pakete sind wichtiger als Menschen.....
und noch dazu die diversen Paketauslieferer, die stehen überall - glaub nicht, dass die Knöllchen kriegen.
Böse Zungen könnten nun behaupten: Pakete sind wichtiger als Menschen.....
...dabei hilft ein Blick in die StVO §35(7a) ;)
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Papa Alpaka schrieb:
WinnieE schrieb am 9.6.17 19:41:
und noch dazu die diversen Paketauslieferer, die stehen überall - glaub nicht, dass die Knöllchen kriegen.
Böse Zungen könnten nun behaupten: Pakete sind wichtiger als Menschen.....
...dabei hilft ein Blick in die StVO §35(7a) ;)
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Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Also .... finde die Diskussion etwas schräg. Für mich gibt es nur 2 Möglichkeiten
1. Es war eine einmalige Situation, von mir aus auch 2-3 mal im Jahr => ich würde das als PI zahlen und kein großes Gedöns drum machen.
2. Situation ist grundsätzlich so, dass MA im Parkverbot stehen muss => diesen HB nicht mehr fahren. Sollen die Patienten / Angehörigen sich beschweren wo auch immer, ist letztlich nicht euer Problem. Alternative Fahrrad sicher super, können wir hier aber nicht beurteilen, wie realistisch das ist.
3. "Behinderung von Einsatzfahrzeugen" ist ein ganz anderes Thema, ebenso wie Raserei, Autorennen, Handy am Steuer, Trunkenheit u.ä. Meiner Meinung nach sind 80% der Parkverbote dazu da, dass die Stadt gelegentlich ihre Kasse aufbessern kann und von mir aus auch, dass es ein bisschen weniger chaotisch ist. Gehen tut meistens aber viel ....
Umgekehrt: ich habe beim Ausparken mal jemanden knapp gestreift, der definitiv im absoluten Halteverbot stand. Interessierte auch niemanden. Ich hafte trotzdem. Argument der Versicherung : Sie wären ja trotzdem noch rausgekommen (stimmt, mit etwas besserem räumlichen Denken auf jeden Fall! - s.o.vieles geht...)
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Inche schrieb:
Da man als Ag verkehrswiedriges Verhalten nicht unterstützen kann muss man für den Hb aber auch ausreichend Zeit einplanen damitt der Ma sich bei Umleitungen, Parkplatz suche,Staus usw auch Verkeherssicher verhalten kann . Dann entstehen kosten für knöllchen erst gar nicht .Der Ag hat a Forbild funktion u b eine Führsorgepflicht.
Da man als Ag verkehrswiedriges Verhalten nicht unterstützen kann muss man für den Hb aber auch ausreichend Zeit einplanen damitt der Ma sich bei Umleitungen, Parkplatz suche,Staus usw auch Verkeherssicher verhalten kann . Dann entstehen kosten für knöllchen erst gar nicht .Der Ag hat a Forbild funktion u b eine Führsorgepflicht.
Die Sache ist eigentlich noch simpler: kein AG hat die Befugnis, rechtswidrige Anweisungen zu erlassen. Die Straßenverkehrsordnung stellt geltendes Recht dar, welches bei einem AN im Besitz der Fahrerlaubnis als bekannt vorausgesetzt werden darf. Keinem AN dürfen Nachteile entstehen wenn er sich an geltendes Recht hält; Anweisungen die bekannterweise gegen geltendes Recht verstoßen sind nichtig; im Zweifel hat der AN erst durchzuführen und danach Bedenken anzumelden bzw zu klären; droht ein unheilbarer Schaden darf auch direkt verweigert werden.
Ist ein Dienstreiseplan nicht in der vorgegebenen Zeit erfüllbar (15min Behabdlungszeit sind anweisbar und rechtskonform; keinen zulässigen Parkplatz finden bzw Umleitungen sind Dinge die per Anweisung nicht aufgehoben werden können) tut AN sein bestmögliches und sucht ggf das Gespräch mit dem Administrator bzw Chef um zu klären wie aus dem unerfüllbaren Auftrag das Optimum herausgeholt werden kann...
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Papa Alpaka schrieb:
Inche schrieb am 10.6.17 17:28:
Da man als Ag verkehrswiedriges Verhalten nicht unterstützen kann muss man für den Hb aber auch ausreichend Zeit einplanen damitt der Ma sich bei Umleitungen, Parkplatz suche,Staus usw auch Verkeherssicher verhalten kann . Dann entstehen kosten für knöllchen erst gar nicht .Der Ag hat a Forbild funktion u b eine Führsorgepflicht.
Die Sache ist eigentlich noch simpler: kein AG hat die Befugnis, rechtswidrige Anweisungen zu erlassen. Die Straßenverkehrsordnung stellt geltendes Recht dar, welches bei einem AN im Besitz der Fahrerlaubnis als bekannt vorausgesetzt werden darf. Keinem AN dürfen Nachteile entstehen wenn er sich an geltendes Recht hält; Anweisungen die bekannterweise gegen geltendes Recht verstoßen sind nichtig; im Zweifel hat der AN erst durchzuführen und danach Bedenken anzumelden bzw zu klären; droht ein unheilbarer Schaden darf auch direkt verweigert werden.
Ist ein Dienstreiseplan nicht in der vorgegebenen Zeit erfüllbar (15min Behabdlungszeit sind anweisbar und rechtskonform; keinen zulässigen Parkplatz finden bzw Umleitungen sind Dinge die per Anweisung nicht aufgehoben werden können) tut AN sein bestmögliches und sucht ggf das Gespräch mit dem Administrator bzw Chef um zu klären wie aus dem unerfüllbaren Auftrag das Optimum herausgeholt werden kann...
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Problem beschreiben
C. DBO schrieb:
Da ich als AG verkehrswidriges Verhalten nicht unterstützen möchte,zahle ich keine "Knöllchen" für meine MA. Habe ich bislang aber auch noch nicht erlebt.
Wenn den Kassen ihre Versicherten und deren Gesundheit am Herzen liegen würden, dann wäre unsere Bezahlung ja auch besser.
Also wird unseren PAt. erklärt, das diese Behandlung unwirtschaftlich ist und sie sich bitte bei der Kasse beschweren sollen.
Nicht angenommene Rezepte heute 5x HB und 4 ML.
Außerdem wäre ansonsten die Wartezeit sowieso 3-4 Wochen gewesen.
von den 9 Patienten waren 6 schon in anderen Praxen und wurden wegen vollem Terminplan weitergeschickt. Waren schon verzweifelt. Na ja vlt. hilft ja eine Beschwerde bei den 3 grünen Buchstaben.
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WinnieE schrieb:
naja, es gibt Leute, die in unserem Land mehr verdienen. Aber KG-ZNS/HB(Westf_Lippe) > 2 pro Std - so richtig unwirtschaftlich find ich das nicht, obwohl mehr natürlich immer besser ist.....und nebenbei sind bei uns die HB-Termine jene mit der geringsten Ausfallquote (auch in Krisenzeiten gewesen)
Aber KG-ZNS/HB(Westf_Lippe) > 2 pro Std - so richtig unwirtschaftlich find ich das nicht, .......
Ist es auch nicht, mach ich auch so, ....sobald aber die Wege länger werden, z.B.im ländlichen
Bereich, ist man schneller im unwirtschaftlichen Bereich, als man so denkt:
2 x KG-ZNS/HB pro Std = etwa 70 € Umsatz minus Fahrzeugkosten/Knöllchen
2 x dasselbe pro 1,5 Std = etwa 46 € Umsatz minus Fahrzeugkosten/Knöllchen
Da hilft nur HB`s zusammenlegen oder ablehnen.
Oder FM beauftragen......
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hermi schrieb:
WinnieE schrieb am 14.6.17 22:24:
Aber KG-ZNS/HB(Westf_Lippe) > 2 pro Std - so richtig unwirtschaftlich find ich das nicht, .......
Ist es auch nicht, mach ich auch so, ....sobald aber die Wege länger werden, z.B.im ländlichen
Bereich, ist man schneller im unwirtschaftlichen Bereich, als man so denkt:
2 x KG-ZNS/HB pro Std = etwa 70 € Umsatz minus Fahrzeugkosten/Knöllchen
2 x dasselbe pro 1,5 Std = etwa 46 € Umsatz minus Fahrzeugkosten/Knöllchen
Da hilft nur HB`s zusammenlegen oder ablehnen.
Oder FM beauftragen......
Es ist natürlich traurig, dass solche Umsätze in der Praxis nur mit 15-Min-Takt erreicht werden können. Ich empfinde das als Fließbandarbeit, die längerfristig weder Therapeuten noch Patienten guttut.
Wir können das durch eine sehr hohe HB/ZNS-Rate kompensieren und die Taktung in der Praxis etwas komfortabler gestalten.
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WinnieE schrieb:
klar, da hast Du Recht. Wir machen HB´s nur in unserem Einzugsgebiet.
Es ist natürlich traurig, dass solche Umsätze in der Praxis nur mit 15-Min-Takt erreicht werden können. Ich empfinde das als Fließbandarbeit, die längerfristig weder Therapeuten noch Patienten guttut.
Wir können das durch eine sehr hohe HB/ZNS-Rate kompensieren und die Taktung in der Praxis etwas komfortabler gestalten.
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idefix- schrieb:
Deswegen machen wir keine HB´s. Zeitaufwand zu groß, Bezahlung unwirtschaftlich.
Wenn den Kassen ihre Versicherten und deren Gesundheit am Herzen liegen würden, dann wäre unsere Bezahlung ja auch besser.
Also wird unseren PAt. erklärt, das diese Behandlung unwirtschaftlich ist und sie sich bitte bei der Kasse beschweren sollen.
Nicht angenommene Rezepte heute 5x HB und 4 ML.
Außerdem wäre ansonsten die Wartezeit sowieso 3-4 Wochen gewesen.
von den 9 Patienten waren 6 schon in anderen Praxen und wurden wegen vollem Terminplan weitergeschickt. Waren schon verzweifelt. Na ja vlt. hilft ja eine Beschwerde bei den 3 grünen Buchstaben.
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