Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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§ 28 BDSG - Einzelnorm
Nach der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann erlaubt, wenn dies auf Basis einer Rechtsgrundlage (bzw. nach Einwilligung der Betroffenen) geschieht. Die Rechtsgrundlage ist im Gesundheitswesen BDSG § 28 VII. Wenn ich keine Terminerinnerungen an Patienten schicke (dazu braucht man ja beispielsweise die extra Erlaubnis), oder sonstiges außerhalb des Erlaubten unternehme, dann bruach ich doch keine Unterschrift. Ich weiß physio.de hat das komplett sorglos Paket zusammengestellt, aber rein rechtlich (ich verarbeite ja auch keine Daten wie Google) wenn ich alle anderen Punkte erfülle und den Aushang habe, reicht das doch.
Wir sind eine Privatpraxis und haben bisher auch alles ohne schriflichen Vertrag seit 11 Jahren geschafft..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Warum muss ich von jedem Privatpatienten (laut physio.de) eine Einwilligungserklärung einholen wenn wir als Praxis nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 28 VII eh schon die Erlaubnis zur Verarbeitung haben?
§ 28 BDSG - Einzelnorm
Nach der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann erlaubt, wenn dies auf Basis einer Rechtsgrundlage (bzw. nach Einwilligung der Betroffenen) geschieht. Die Rechtsgrundlage ist im Gesundheitswesen BDSG § 28 VII. Wenn ich keine Terminerinnerungen an Patienten schicke (dazu braucht man ja beispielsweise die extra Erlaubnis), oder sonstiges außerhalb des Erlaubten unternehme, dann bruach ich doch keine Unterschrift. Ich weiß physio.de hat das komplett sorglos Paket zusammengestellt, aber rein rechtlich (ich verarbeite ja auch keine Daten wie Google) wenn ich alle anderen Punkte erfülle und den Aushang habe, reicht das doch.
Wir sind eine Privatpraxis und haben bisher auch alles ohne schriflichen Vertrag seit 11 Jahren geschafft..
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alobar schrieb:
Die DSVGO steht über der BDSG....
Das BDSG regelt dies zwar, aber der Pat. muss dem noch zustimmen.
So ein schwachsinn. Es wär ungefähr das gleiche wenn ich ins Kino gehe oder zum Friseur und hier schriftlich zustimme dass meine Menschenrechte gelten.
Warum sollten GKV Pats nicht unterschreiben müssen und private schon? Es macht keinen Sinn. Es ist klar geregelt:
Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten, ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Also hat meiner Meinung nach physio.de übertrieben, vielleicht kann Werner hierzu ein statement abgeben.
Die DSVGO steht über der BDSG....
Das sagt trotzdem nichts datüber aus, dass Patienten unterschreiben müssen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
FFGG schrieb am 25.5.18 10:19:
alobar schrieb am 25.5.18 21:45:
Das BDSG regelt dies zwar, aber der Pat. muss dem noch zustimmen.
So ein schwachsinn. Es wär ungefähr das gleiche wenn ich ins Kino gehe oder zum Friseur und hier schriftlich zustimme dass meine Menschenrechte gelten.
Warum sollten GKV Pats nicht unterschreiben müssen und private schon? Es macht keinen Sinn. Es ist klar geregelt:
Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten, ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Also hat meiner Meinung nach physio.de übertrieben, vielleicht kann Werner hierzu ein statement abgeben.
Die DSVGO steht über der BDSG....
Das sagt trotzdem nichts datüber aus, dass Patienten unterschreiben müssen.
Richtig ist: Ab dem 25. Mai gilt das Prinzip der „Informierten Einwilligung“: Die ausdrückliche Einwilligung muss sich auf eine bestimmte Datenverarbeitung beziehen, sie muss ersichtlich werden lassen, wer die Daten in welchem Umfang wofür verarbeiten darf, sie muss in klarer und einfacher Sprache erfolgen, sie muss widerrufbar sein und freiwillig erfolgen (Art. 7 EU-DSGVO).
Nicht zu erwarten ist: Dass alle Patienten mehrere bzw. dauernd neue Einwilligungen zu unterschreiben haben und sich in den Praxen unzählige Kartons mit den entsprechenden Dokumenten stapeln. Denn die Datenverarbeitung, die sich aus der „normalen“ Gesundheitsversorgung ergibt, ist durch einen Paragrafen gedeckt (Art. 9 Abs. 2 lit. h EU-DSGVO) und benötigt deswegen keine zusätzliche Unterschrift. Neue Einwilligungen sind jedoch z.B. bei Anwendungsbeobachtungen und bei Übermittlung der Daten an die Privatärztliche Verrechnungsstelle erforderlich.“
Quelle:
EU-Grundverordnung: Datenschutz als Praxis-Schreck - Medical Tribune
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
„3) Angstmacher „Patienten-Einwilligung“
Richtig ist: Ab dem 25. Mai gilt das Prinzip der „Informierten Einwilligung“: Die ausdrückliche Einwilligung muss sich auf eine bestimmte Datenverarbeitung beziehen, sie muss ersichtlich werden lassen, wer die Daten in welchem Umfang wofür verarbeiten darf, sie muss in klarer und einfacher Sprache erfolgen, sie muss widerrufbar sein und freiwillig erfolgen (Art. 7 EU-DSGVO).
Nicht zu erwarten ist: Dass alle Patienten mehrere bzw. dauernd neue Einwilligungen zu unterschreiben haben und sich in den Praxen unzählige Kartons mit den entsprechenden Dokumenten stapeln. Denn die Datenverarbeitung, die sich aus der „normalen“ Gesundheitsversorgung ergibt, ist durch einen Paragrafen gedeckt (Art. 9 Abs. 2 lit. h EU-DSGVO) und benötigt deswegen keine zusätzliche Unterschrift. Neue Einwilligungen sind jedoch z.B. bei Anwendungsbeobachtungen und bei Übermittlung der Daten an die Privatärztliche Verrechnungsstelle erforderlich.“
Quelle:
EU-Grundverordnung: Datenschutz als Praxis-Schreck - Medical Tribune
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alobar schrieb:
So machst du es richtig! Jeder soll seinen Datenschutz durchführen, wie er/ sie es für sich verantworten kann. :clap:
So machst du es richtig! Jeder soll seinen Datenschutz durchführen, wie er/ sie es für sich verantworten kann. :clap:
Ja richtig.. viel Spaß bei der Bürokratie unmündiges Pöbel :clap:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
alobar schrieb am 26.5.18 09:50:
So machst du es richtig! Jeder soll seinen Datenschutz durchführen, wie er/ sie es für sich verantworten kann. :clap:
Ja richtig.. viel Spaß bei der Bürokratie unmündiges Pöbel :clap:
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FFGG schrieb:
Das BDSG regelt dies zwar, aber der Pat. muss dem noch zustimmen.
du trittst ja sehr selbstbewusst auf, das ist auch gut so.
Aber dann hast du es doch eigentlich nicht nötig unter AT zu schreiben . Oder?
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Hallo AT,
du trittst ja sehr selbstbewusst auf, das ist auch gut so.
Aber dann hast du es doch eigentlich nicht nötig unter AT zu schreiben . Oder?
Oder überhaupt eine Frage zu stellen, wenn man ja ohnehin alles weiß...
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RoFo schrieb:
kroetzi schrieb am 26.5.18 11:37:
Hallo AT,
du trittst ja sehr selbstbewusst auf, das ist auch gut so.
Aber dann hast du es doch eigentlich nicht nötig unter AT zu schreiben . Oder?
Oder überhaupt eine Frage zu stellen, wenn man ja ohnehin alles weiß...
Ihr solltet einfach dankbar sein, dass ich es besser weiß und euch sehr viel Bürokratie erspare. Bitte gerne..! Anonymous :sunglasses:
Wahrscheinlich müssen wir nicht einmal einen Aushang haben. Der Frage werde ich als nächstes nachehen.. Das 6 Punkte sorglos Paket kann mit sicherheit auf 3-4 reduziert werden, wetten!?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hab ich eine Suggestivfrage gestellt, also eigentlich keine richtige Frage.
Ihr solltet einfach dankbar sein, dass ich es besser weiß und euch sehr viel Bürokratie erspare. Bitte gerne..! Anonymous :sunglasses:
Wahrscheinlich müssen wir nicht einmal einen Aushang haben. Der Frage werde ich als nächstes nachehen.. Das 6 Punkte sorglos Paket kann mit sicherheit auf 3-4 reduziert werden, wetten!?
Danke AT
Trolli Trolla Trolallala
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kroetzi schrieb:
Jetzt wirds endlich wieder lustig dank Trolli.
Danke AT
Trolli Trolla Trolallala
Warum meldest Du dich jetzt erst zu Wort? Du hättest uns jede Menge Arbeit ersparen können!
Böser Bube oder böses Mädchen?!?
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alobar schrieb:
Jawohl Meister der DSVGO 2.0.
Warum meldest Du dich jetzt erst zu Wort? Du hättest uns jede Menge Arbeit ersparen können!
Böser Bube oder böses Mädchen?!?
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RoFo schrieb:
Vor allem hätte sich das physio.de-Team die Arbeit sparen können
Bin ich im komplett falschen Film?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Also ich hatte es bisher auch so verstanden, dass PP, deren Daten man ausschließlich benötigt für die korrekte Rechnungsstellung (die man selbst erledigt) nichts unterschreiben müssen.
Bin ich im komplett falschen Film?
Gruß von Monique
Also spar dir die Polemik.
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Break schrieb:
Abgesehen davon das ich AT auch eher schräg finde, ist hier fast jeder Teilnehmer anonym.Auch du kroetzi...
Also spar dir die Polemik.
Abgesehen davon das ich AT auch eher schräg finde, ist hier fast jeder Teilnehmer anonym.Auch du kroetzi...
Also spar dir die Polemik.
...eine Klarnamenverpflichtung darf es laut Bundesverfassungsgericht nicht geben. Wer möchte, darf aber unter Klarnamen hier auftreten.
...ein Pseudonym ist hilfreich, eine gewisse Identität aufzubauen: aus der Beitragshistorie in diesem Forum haben wir eine Idee davon, wo kroetzi herkommt und wohin sie will. Hey, klasse, wir können jemandem ohne zu wissen wer sie konkret ist zielgerichtete Hinweise geben.
...und dann gibt's noch die Möglichkeit das die juristische Person physio.de uns eine Maske zur Verfügung stellt hinter der wir "für die breite Masse" anonym eine Frage stellen können die, je nach Lust und Laune und Qualität der Fragestellung beantwortet wird. Das kann jemand sein der etwas Spaß haben will und deshalb anonym in's Forum fragt welcher Wochentag ist, das kann eine junge Therapeutin sein die zum ersten Mal mit der Aufforderung zum Betrug durch ihren Chef konfrontiert ist.
Und dann noch die Extrarunde: einige Benutzer dieses Forums kennen sich untereinander persönlich, d.h. einigen Benutzernamen kann ich ganz reale Personen zuordnen :D
Lern die Unterscheidung von "pseudonym" und "anonym" und dann meld dich wieder. Und leg dich nicht mit mir im Korinthenkacken an ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Break schrieb am 26.5.18 21:19:
Abgesehen davon das ich AT auch eher schräg finde, ist hier fast jeder Teilnehmer anonym.Auch du kroetzi...
Also spar dir die Polemik.
...eine Klarnamenverpflichtung darf es laut Bundesverfassungsgericht nicht geben. Wer möchte, darf aber unter Klarnamen hier auftreten.
...ein Pseudonym ist hilfreich, eine gewisse Identität aufzubauen: aus der Beitragshistorie in diesem Forum haben wir eine Idee davon, wo kroetzi herkommt und wohin sie will. Hey, klasse, wir können jemandem ohne zu wissen wer sie konkret ist zielgerichtete Hinweise geben.
...und dann gibt's noch die Möglichkeit das die juristische Person physio.de uns eine Maske zur Verfügung stellt hinter der wir "für die breite Masse" anonym eine Frage stellen können die, je nach Lust und Laune und Qualität der Fragestellung beantwortet wird. Das kann jemand sein der etwas Spaß haben will und deshalb anonym in's Forum fragt welcher Wochentag ist, das kann eine junge Therapeutin sein die zum ersten Mal mit der Aufforderung zum Betrug durch ihren Chef konfrontiert ist.
Und dann noch die Extrarunde: einige Benutzer dieses Forums kennen sich untereinander persönlich, d.h. einigen Benutzernamen kann ich ganz reale Personen zuordnen :D
Lern die Unterscheidung von "pseudonym" und "anonym" und dann meld dich wieder. Und leg dich nicht mit mir im Korinthenkacken an ;)
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Break schrieb:
Entschuldige, aber aufgrund deines pathologischen Mitteilungsbedürfnisses nehme ich dein Gelaber eh nicht mehr ernst.
Also ich hatte es bisher auch so verstanden, dass PP, deren Daten man ausschließlich benötigt für die korrekte Rechnungsstellung (die man selbst erledigt) nichts unterschreiben müssen.
Bin ich im komplett falschen Film?
Gruß von Monique
Ich denke auch die Privatpatienten müssen unterschreiben, da sie zustimmen müssen, dass du bestimmte Daten zum Zwecke XY speicherst.
LG
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Herbert schrieb:
M0nique schrieb am 26.5.18 20:38:
Also ich hatte es bisher auch so verstanden, dass PP, deren Daten man ausschließlich benötigt für die korrekte Rechnungsstellung (die man selbst erledigt) nichts unterschreiben müssen.
Bin ich im komplett falschen Film?
Gruß von Monique
Ich denke auch die Privatpatienten müssen unterschreiben, da sie zustimmen müssen, dass du bestimmte Daten zum Zwecke XY speicherst.
LG
Alles, was darüber hinausgeht benötigt eine schriftliche Einwilligung.
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Bernie schrieb:
Meine Auslegung: So lange die Daten nur erhoben werden, damit man eine Dokumentation machen kann, die Abrechnung selbst gemacht wird, die Daten ausschließlich auf einem lokalen Laufwerk gespeichert werden und niemals an Dritte weitergegeben werden, dann - so bin ich der Meinung - kann auf die Einwilligung verzichtet werden, da eine rechtliche Grundlage vorliegt. Unabdingbare Voraussetzung dürfte hierzu aber ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit dem Privatpatienten sein.
Alles, was darüber hinausgeht benötigt eine schriftliche Einwilligung.
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kroetzi schrieb:
Hallo AT,
du trittst ja sehr selbstbewusst auf, das ist auch gut so.
Aber dann hast du es doch eigentlich nicht nötig unter AT zu schreiben . Oder?
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Wie immer bei Gesetzen wird auch die Auslegung der DSGVO durch die Gerichte geklärt werden. In diesem Sinne kann man schon darüber diskutieren und wir werden dadurch auch informierter. Klar kann man auch das schöne Wetter genießen.
Gruß redvine
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