Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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fördern?
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eben kam eine abgerechnete HMV von der 'Barmer zurück, da ich nicht wie verordnet 1x pro Woche therapiert hatte (Unterbrechnung 13 Tage wegen Feiertag). Angeblich wäre das nicht mehr möglich ohne entsprechende Begründung. Habe ich jahrelang gemacht, nun geht es auf einmal nicht mehr? Ich frage mich: wo steht das? Weiß jemand mehr?
Liebe Grüße
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Rabaukula schrieb:
Liebe Kolleginnen,
eben kam eine abgerechnete HMV von der 'Barmer zurück, da ich nicht wie verordnet 1x pro Woche therapiert hatte (Unterbrechnung 13 Tage wegen Feiertag). Angeblich wäre das nicht mehr möglich ohne entsprechende Begründung. Habe ich jahrelang gemacht, nun geht es auf einmal nicht mehr? Ich frage mich: wo steht das? Weiß jemand mehr?
Liebe Grüße
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a.sch. schrieb:
Seh ich genauso.
Gutes Gelingen!
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Logos Nordrhein schrieb:
Widerspruch mit "Hinweis" auf Feiertag , (der auch nicht gekennzeichnet werden muss z.B. Ostermontag, Pfingstmontag, 2.Weihnachtstag) oder arbeiten die Angestellten der KK dann auch???Mahnung mit Mahngebühr, da ungerechtfertigt abgesetzt und nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bezahlt!
Gutes Gelingen!
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Susulo schrieb:
Es steht nirgends und die Barmer ist im Unrecht. Widerspruch!!
Liebe Kolleginnen,
eben kam eine abgerechnete HMV von der 'Barmer zurück, da ich nicht wie verordnet 1x pro Woche therapiert hatte (Unterbrechnung 13 Tage wegen Feiertag). Angeblich wäre das nicht mehr möglich ohne entsprechende Begründung. Habe ich jahrelang gemacht, nun geht es auf einmal nicht mehr? Ich frage mich: wo steht das? Weiß jemand mehr?
Liebe Grüße
Die Barmer dreht in BaWü gerade durch, bei Frequenzunterschreitung wird abgesetzt. Eine Frequenzunterschreitung müsste begründet werden, das steht nicht im PT R-Vertrag! Widerspruch mit R-Vertrag begründen, Verzugspauschale und Verzugszinsen in Rechnung stellen.
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Susulo schrieb:
Da wurde gar nix vergessen! 13 ist nach Adam Riese immer noch kleiner als 14 und somit sind Kürzel laut HMRL nicht erforderlich. Punkt.
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Rabaukula schrieb:
Sehr ich genauso und ich ärgere mich über die Dreistigkeit, das einfach so handzuhaben. Ich bekomme mein Geld, darum geht es aber nicht. Ich muss jetzt nochmal abrechnen, nochmal Porto, nochmal zeitlicher Aufwand, nochmal drei Wochen warten, bis das Geld da ist. Damit sind es fast fünf Monate von der ersten Therapie, bis zu deren Bezahlung.
13 ist tatsächlich weniger als 14.
Weshalb die Absetzung natürlich Blödsinn ist.
Ich wollte eigentlich Mathematik studieren, bin dann jedoch an Logopädie hängen geblieben.
Vielleicht erging es dem zuständigen SoFa so ähnlich...
Boahh, ich muss in Zukunft echt mehr aufpassen.
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LogoMijo schrieb:
Stimmt, Susulo.
13 ist tatsächlich weniger als 14.
Weshalb die Absetzung natürlich Blödsinn ist.
Ich wollte eigentlich Mathematik studieren, bin dann jedoch an Logopädie hängen geblieben.
Vielleicht erging es dem zuständigen SoFa so ähnlich...
Boahh, ich muss in Zukunft echt mehr aufpassen.
Sehr ich genauso und ich ärgere mich über die Dreistigkeit, das einfach so handzuhaben. Ich bekomme mein Geld, darum geht es aber nicht. Ich muss jetzt nochmal abrechnen, nochmal Porto, nochmal zeitlicher Aufwand, nochmal drei Wochen warten, bis das Geld da ist. Damit sind es fast fünf Monate von der ersten Therapie, bis zu deren Bezahlung.
Verstehe dich bestens. Aus diesem Grund sind 40 Euro Mahngebühr zuzüglich Verzugszinsen auch nicht nur juristsch gerechtfertigt.
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Susulo schrieb:
Rabaukula schrieb am 22.5.18 19:24:
Sehr ich genauso und ich ärgere mich über die Dreistigkeit, das einfach so handzuhaben. Ich bekomme mein Geld, darum geht es aber nicht. Ich muss jetzt nochmal abrechnen, nochmal Porto, nochmal zeitlicher Aufwand, nochmal drei Wochen warten, bis das Geld da ist. Damit sind es fast fünf Monate von der ersten Therapie, bis zu deren Bezahlung.
Verstehe dich bestens. Aus diesem Grund sind 40 Euro Mahngebühr zuzüglich Verzugszinsen auch nicht nur juristsch gerechtfertigt.
Stimmt, Susulo.
13 ist tatsächlich weniger als 14.
Weshalb die Absetzung natürlich Blödsinn ist.
Ich wollte eigentlich Mathematik studieren, bin dann jedoch an Logopädie hängen geblieben.
Vielleicht erging es dem zuständigen SoFa so ähnlich...
Boahh, ich muss in Zukunft echt mehr aufpassen.
:smile:
Dachte ja immer, das wär frauenspezifisch..... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Wobei :unamused: hmmm...ob hier nicht eher eine Leseverarbeitungsstörung vorliegt? Arbeitsspeicherproblem? Vielleicht doch lieber Termin bei der Kollegin?
Aber es ist einfach: sobald es dich selbst betrifft, merkst du schnell, dass 13 <14 ist. Geht mir auch immer so
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Susulo schrieb:
LogoMijo schrieb am 22.5.18 19:43:
Stimmt, Susulo.
13 ist tatsächlich weniger als 14.
Weshalb die Absetzung natürlich Blödsinn ist.
Ich wollte eigentlich Mathematik studieren, bin dann jedoch an Logopädie hängen geblieben.
Vielleicht erging es dem zuständigen SoFa so ähnlich...
Boahh, ich muss in Zukunft echt mehr aufpassen.
:smile:
Dachte ja immer, das wär frauenspezifisch..... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Wobei :unamused: hmmm...ob hier nicht eher eine Leseverarbeitungsstörung vorliegt? Arbeitsspeicherproblem? Vielleicht doch lieber Termin bei der Kollegin?
Aber es ist einfach: sobald es dich selbst betrifft, merkst du schnell, dass 13 <14 ist. Geht mir auch immer so
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Rabaukula schrieb:
Wie hoch sind denn die Verzugszinsen?
Wie hoch sind denn die Verzugszinsen?
BGB §288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(...)
(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.
Soweit alles klar? Den Rest erledigst du ganz bequem hier: Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins
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Papa Alpaka schrieb:
Rabaukula schrieb am 23.5.18 13:55:
Wie hoch sind denn die Verzugszinsen?
BGB §288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(...)
(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.
Soweit alles klar? Den Rest erledigst du ganz bequem hier: Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins
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Tempelritter schrieb:
Rabaukula schrieb am 22.5.18 13:54:
Liebe Kolleginnen,
eben kam eine abgerechnete HMV von der 'Barmer zurück, da ich nicht wie verordnet 1x pro Woche therapiert hatte (Unterbrechnung 13 Tage wegen Feiertag). Angeblich wäre das nicht mehr möglich ohne entsprechende Begründung. Habe ich jahrelang gemacht, nun geht es auf einmal nicht mehr? Ich frage mich: wo steht das? Weiß jemand mehr?
Liebe Grüße
Die Barmer dreht in BaWü gerade durch, bei Frequenzunterschreitung wird abgesetzt. Eine Frequenzunterschreitung müsste begründet werden, das steht nicht im PT R-Vertrag! Widerspruch mit R-Vertrag begründen, Verzugspauschale und Verzugszinsen in Rechnung stellen.
Ich zitiere die deutschlandweit beliebte Heilmittelrichtlinie in der Fassung vom 30. Mai 2017:
"§ 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
...
(3) Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die
Verordnung ihre Gültigkeit."
Da steht "Kalendertage".
Beachtenswert ist auch, dass wir an allen Feiertagen, die sich Politik und Kirche ausdenken durchaus unsere therapeutischen Maßnahmen durchführen und abrechnen können.
Ich würde mit dem Abrechenzentrum telefonieren, da K, T oder F vergessen und um Korrektur bitten.
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LogoMijo schrieb:
Obacht!
Ich zitiere die deutschlandweit beliebte Heilmittelrichtlinie in der Fassung vom 30. Mai 2017:
"§ 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
...
(3) Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die
Verordnung ihre Gültigkeit."
Da steht "Kalendertage".
Beachtenswert ist auch, dass wir an allen Feiertagen, die sich Politik und Kirche ausdenken durchaus unsere therapeutischen Maßnahmen durchführen und abrechnen können.
Ich würde mit dem Abrechenzentrum telefonieren, da K, T oder F vergessen und um Korrektur bitten.
Aus aktuellem Anlass (siehe momentan erster thread hier im Forum):
Wie ist es denn ausgegangen, bzw läuft es noch?
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Susulo schrieb:
Halo Rabaukula,
Aus aktuellem Anlass (siehe momentan erster thread hier im Forum):
Wie ist es denn ausgegangen, bzw läuft es noch?
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