Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Ich bin PI und arbeite mit einem FM zusammen. Der rechnet auch eigen aquirierte Patienten ab. Jetzt hat er einen Patienten bei dem sich die Tochter um die Zuzahlung kümmert und die hätte gerne eine Rechnung, die sie dann überweisen würde. Liegt daran, das die Tochter weiter weg wohnt und sich aus der Ferne um solche Sachen kümmert.
Auf welchen Namen wird jetzt die Rechnung gestellt? Auf meinen oder den der Freien Mitarbeiterin?
Von meinem Verständnis her, würde ich die Rechnung stellen. Aber auf der anderen Seite tritt die FM ja eigenständig dem Patienten gegenüber auf. Wer weiß da Bescheid?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine Frage zur Rechnungsstellung bei Zuzahlungen.
Ich bin PI und arbeite mit einem FM zusammen. Der rechnet auch eigen aquirierte Patienten ab. Jetzt hat er einen Patienten bei dem sich die Tochter um die Zuzahlung kümmert und die hätte gerne eine Rechnung, die sie dann überweisen würde. Liegt daran, das die Tochter weiter weg wohnt und sich aus der Ferne um solche Sachen kümmert.
Auf welchen Namen wird jetzt die Rechnung gestellt? Auf meinen oder den der Freien Mitarbeiterin?
Von meinem Verständnis her, würde ich die Rechnung stellen. Aber auf der anderen Seite tritt die FM ja eigenständig dem Patienten gegenüber auf. Wer weiß da Bescheid?
ich mache das meist selbst und lasse auf ein Spielgeldkonto überweisen -- Rechnung auf meinen Namen im Auftrag der Praxis Müller-Mayer-Schulze (IK=123456789).
Am Ende mache ich auch kein großes Geschiss in der Abrechnung: Ich ermittele das Honorar das mir vereinbarungsgemäß zusteht und ziehe davon die eingezogenen Eigenanteile als "bereits erhalten" ab...
Gefällt mir
Überweisung auf das Konto des FM!
Als FM ist er/sie für die Einziehung der Zuzahlung verantwortlich!
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Nix egal!
Überweisung auf das Konto des FM!
Als FM ist er/sie für die Einziehung der Zuzahlung verantwortlich!
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also auch Rechnungsstellung in Namen des FM?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Nicht im Namen des FM sondern der FM muss die Rechnung selber schreiben.Er ist ja SELBSTSTÄNDIG tätig
Angenommen, ich verkaufe einem PI meine Leistung zu €15/Einheit KG, wo steht das ich auch den Eigenanteil einziehen muss? Die Verantwortung für die vereinbarungsgemäße Erbringung der Kassenleistunge trägt der PI der diese Leistung auch ggü. der GKV als vergütungspflichtig geltend macht. Mich als FM hat herzlich wenig zu interessieren was der PI macht um seine Kosten die ich ihm verursache zu refinanzieren.
Ich kann nun raten das dem PI daran gelegen ist nichts mit der Abwicklung des Eigenanteils zu tun zu haben und diesen Teil selbstständig abwickeln, aber auch dann kann man noch vereinbaren das 100% des Eigenanteile an den PI weitergereicht werden und erst am Abrechnungstag ich dem PI €15 je erfolgter Einheit KG berechne. Oder ich ziehe den Eigenanteil ein, behalte 100% des Eigenanteiles und ziehe die erhaltenen Eigenanteile einer Abrechnungsperiode von der Gesamtforderung gegen den PI ab. Oder der PI stellt dem Leistungsempfänger zu einem Zeitpunkt seiner Wahl eine Rechnung/Zahlungsaufforderung über den Eigenanteil aus und der FM wird hier gar nicht einbezogen sondern schreibt einfach seine Rechnung über €15 je Einheit KG...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Muss er? SGB V §61 definiert nur das Eigenanteile zu leisten sind, §43c sieht vor das Leistungserbringer die Eigenanteile einzuziehen haben und erst nach erfolgloser Zahlungsaufforderung die GKV in die Garantenpflicht gerät. Alles darüber hinaus ist Sache der Vereinbarung zwischen PI und FM.
Angenommen, ich verkaufe einem PI meine Leistung zu €15/Einheit KG, wo steht das ich auch den Eigenanteil einziehen muss? Die Verantwortung für die vereinbarungsgemäße Erbringung der Kassenleistunge trägt der PI der diese Leistung auch ggü. der GKV als vergütungspflichtig geltend macht. Mich als FM hat herzlich wenig zu interessieren was der PI macht um seine Kosten die ich ihm verursache zu refinanzieren.
Ich kann nun raten das dem PI daran gelegen ist nichts mit der Abwicklung des Eigenanteils zu tun zu haben und diesen Teil selbstständig abwickeln, aber auch dann kann man noch vereinbaren das 100% des Eigenanteile an den PI weitergereicht werden und erst am Abrechnungstag ich dem PI €15 je erfolgter Einheit KG berechne. Oder ich ziehe den Eigenanteil ein, behalte 100% des Eigenanteiles und ziehe die erhaltenen Eigenanteile einer Abrechnungsperiode von der Gesamtforderung gegen den PI ab. Oder der PI stellt dem Leistungsempfänger zu einem Zeitpunkt seiner Wahl eine Rechnung/Zahlungsaufforderung über den Eigenanteil aus und der FM wird hier gar nicht einbezogen sondern schreibt einfach seine Rechnung über €15 je Einheit KG...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
Natürlich kann man dem FM den Einzug der Zuzahlung überhelfen. Das sieht auch aus Sicht der sogenannten Selbstständigkeit des FM supaadoll aus. Allerdings hat der FM keine eigenen Ansprüche gegen den Patienten, weil er auf die Zulassung des PI angewiesen ist. Insofern hat der FM auch nichts mit der Zuzahlung zu tun.
Zuzahlungen sind doch vertragsgemäß vom GkV-Vertragspartner als unvergütete Fronleistung einzuziehen und abrechnungstechnisch zu berücksichtigen.
Seit wann ist ein FM GKV-Vertragspartner?
mfg mocca
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo,
Zuzahlungen sind doch vertragsgemäß vom GkV-Vertragspartner als unvergütete Fronleistung einzuziehen und abrechnungstechnisch zu berücksichtigen.
Seit wann ist ein FM GKV-Vertragspartner?
mfg mocca
hallo,
Zuzahlungen sind doch vertragsgemäß vom GkV-Vertragspartner als unvergütete Fronleistung einzuziehen und abrechnungstechnisch zu berücksichtigen.
Seit wann ist ein FM GKV-Vertragspartner?
mfg mocca
...der Vertragspartner ist nicht zur persönlichen Erledigung verpflichtet, d.h. es kann auch an Subunternehmer delegiert werden. Ob das nun ein Sub ist der auch therapeutische Leistungen erbringt oder ein reiner Verwaltungs-Sub ist unerheblich. Hauptsache, der PI hat einen nachweisbaren Versuch unternommen den Eigenanteil einzuziehen um im Abschluss SGB V §43c aktivieren zu können...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
mocca schrieb am 24.8.18 15:08:
hallo,
Zuzahlungen sind doch vertragsgemäß vom GkV-Vertragspartner als unvergütete Fronleistung einzuziehen und abrechnungstechnisch zu berücksichtigen.
Seit wann ist ein FM GKV-Vertragspartner?
mfg mocca
...der Vertragspartner ist nicht zur persönlichen Erledigung verpflichtet, d.h. es kann auch an Subunternehmer delegiert werden. Ob das nun ein Sub ist der auch therapeutische Leistungen erbringt oder ein reiner Verwaltungs-Sub ist unerheblich. Hauptsache, der PI hat einen nachweisbaren Versuch unternommen den Eigenanteil einzuziehen um im Abschluss SGB V §43c aktivieren zu können...
bedarf es dazu nicht einer Weisung, auch wenn diese im Subler-Vertrag versteckt wird?
mfg mocca
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo,
bedarf es dazu nicht einer Weisung, auch wenn diese im Subler-Vertrag versteckt wird?
mfg mocca
Schreibt der FM eine Rechnung, geht das Geld auf sein Konto. Was aber ist mit der Rechnung z.B.wenn nachträglich die Zuzahlungsbelege eingereicht werden zur Befreiung des Patienten? Ich bin der Leistungserbringer gegenüber der Kasse, also müsste ja die Zuzahlung auch von mir erhoben werden, oder?
Schreibe ich aber die Rechnung nimmt der FM ja meine Organisation, über die Abrechnung hinaus, in Anspruch.
Bei baren Zuzahlungen gibt der FM eine mit meinem Stempel versehene Quittung raus, deshalb wäre es für mich auch nur logisch das bei Rechnungseinzug der Zuzahlung auch mein Name oben drüber stände.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist gar nicht die Frage. Ich habe kein Problem damit, das einzuziehen. Aber wie ist es rechtlich?
Schreibt der FM eine Rechnung, geht das Geld auf sein Konto. Was aber ist mit der Rechnung z.B.wenn nachträglich die Zuzahlungsbelege eingereicht werden zur Befreiung des Patienten? Ich bin der Leistungserbringer gegenüber der Kasse, also müsste ja die Zuzahlung auch von mir erhoben werden, oder?
Schreibe ich aber die Rechnung nimmt der FM ja meine Organisation, über die Abrechnung hinaus, in Anspruch.
Bei baren Zuzahlungen gibt der FM eine mit meinem Stempel versehene Quittung raus, deshalb wäre es für mich auch nur logisch das bei Rechnungseinzug der Zuzahlung auch mein Name oben drüber stände.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
"Egal",
ich mache das meist selbst und lasse auf ein Spielgeldkonto überweisen -- Rechnung auf meinen Namen im Auftrag der Praxis Müller-Mayer-Schulze (IK=123456789).
Am Ende mache ich auch kein großes Geschiss in der Abrechnung: Ich ermittele das Honorar das mir vereinbarungsgemäß zusteht und ziehe davon die eingezogenen Eigenanteile als "bereits erhalten" ab...
In der Regel hat der PI die Kassenzulassung/-vertrag für die Behandlung GKV-Patienten. Er hat dafür ein eigenes IK. D. h. nur er ist als Vertragspartner verantwortlich für eine den Heilmittelrichtlinien entsprechende Ausführung der Behandlungen und einer ordnungsgemäßen Abrechnung ggü. den KK, einschließlich der Rechnungsstellung der Rezeptgebühr und den Zuzahlungen der erbrachten Leistungen ggü. den Pat.
Zwar kann der PI Arbeiten an AN und FM delegieren, z. B. auch das einfordern der Zuzahlungen, beim FM müsste das aber explizit als eine zu erbringende Leistung im Vertrag stehen, ansonsten hat er keine Berechtigung die Zuzahlung ggü GKV-Patienten einzufordern. Er hat keine Kassenzulassung und er hat kein eigenes IK. Im Prinzip ist er also ein vom PI abhängig Beschäftigter. Die Patienten kommen ja auch mit ihrem Rezept in die Praxis als Institution des PI.
Ansonsten erhält der FM gegen Rechnungsstellung ggü. dem PI nur sein Honorar (i. d. R. ?% vom Brutto des GKK-Tarifes entsprechend erbrachter Heilmittel. Übrigens unabhängig davon, ob der PI bereits sein Geld bzw. die Zuzahlungen erhalten hat.
Gefällt mir
Es besteht zwischen mir und dem FM kein Problem. Es geht einzig darum, wer die Rechnung stellt.
Der FM mit seinem Briefkopf oder ich mit meinem als PI. Über die Abwicklung intern sind wir uns einig.
Es geht einzig und allein um das Auftreten nach Außen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort, aber auch die geht an meiner Frage vorbei.
Es besteht zwischen mir und dem FM kein Problem. Es geht einzig darum, wer die Rechnung stellt.
Der FM mit seinem Briefkopf oder ich mit meinem als PI. Über die Abwicklung intern sind wir uns einig.
Es geht einzig und allein um das Auftreten nach Außen.
Danke für die Antwort, aber auch die geht an meiner Frage vorbei.
Es besteht zwischen mir und dem FM kein Problem. Es geht einzig darum, wer die Rechnung stellt.
Der FM mit seinem Briefkopf oder ich mit meinem als PI. Über die Abwicklung intern sind wir uns einig.
Es geht einzig und allein um das Auftreten nach Außen.
Schau mal hier: https://www.physio.de/forum5/freie-mitarbeiter/rechnungsstellung/18/160677/160681#msg-160681
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.9.18 08:53:
Danke für die Antwort, aber auch die geht an meiner Frage vorbei.
Es besteht zwischen mir und dem FM kein Problem. Es geht einzig darum, wer die Rechnung stellt.
Der FM mit seinem Briefkopf oder ich mit meinem als PI. Über die Abwicklung intern sind wir uns einig.
Es geht einzig und allein um das Auftreten nach Außen.
Schau mal hier: https://www.physio.de/forum5/freie-mitarbeiter/rechnungsstellung/18/160677/160681#msg-160681
An Ossi : Es geht hier um Hausbesuche die der FM ohne mich aquiriert hat. Es geht nicht um Patienten die über meine Praxis an den FM vermittelt worden sind.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Papa :Deine Antwort finde ich verwirrend. Du schreibst sie aus Sicht des FM. Du bist aber kein FM sondern im besten Fall PI. Spielgeldkonto? Ich spiele nicht Monopoly
An Ossi : Es geht hier um Hausbesuche die der FM ohne mich aquiriert hat. Es geht nicht um Patienten die über meine Praxis an den FM vermittelt worden sind.
Papa :Deine Antwort finde ich verwirrend. Du schreibst sie aus Sicht des FM. Du bist aber kein FM sondern im besten Fall PI. Spielgeldkonto? Ich spiele nicht Monopoly
An Ossi : Es geht hier um Hausbesuche die der FM ohne mich aquiriert hat. Es geht nicht um Patienten die über meine Praxis an den FM vermittelt worden sind.
Ich verwirr dich noch ein bisschen mehr: Ich betreibe eine eigene Praxis und erbringe therapeutische Dienstleistungen für andere Praxen. Schlimmer noch: Ich lasse über Subunternehmer freie therapeutische Kapazitäten zwischen weiteren Praxen vermitteln und im Auftrag erbringen...
...in dem Sinne: Zuzahlungen die ich als therapeutischer Dienstleister, "FM", im Auftrag einer anderen Praxis einziehe lasse ich nicht auf mein Praxiskonto buchen sondern auf ein Konto vom dem ich Geld für Dinge ausgeben die vielleicht funktionieren (im Sinne von "es kommt mehr Geld zurück als ich reingesteckt habe") oder vielleicht auch nur ein Lernfeld sind, wie es nicht geht.
"Spielgeld": Wenn ich's verliere beeinträchtigt mich das in meinem sonstigen Lebensstil nicht. Auch wenn ich einen kostspieligeren Lebensstil führen könnte wenn ich das Geld für andere Dinge ausgäbe. Ich könnte sogar mehr Zeit in Behandlungen stecken oder hinter dem vereinbarten Kassenhöchstsatz zurückbleiben, aber ich hab keine Lust euch allen derart in den Rücken zu fallen ;)
Woher der "FM" die Hausbesuche hat ist egal, relevant ist das du die Verantwortung für die ordentliche therapeutische Ausführung (mindestens "befriedigend" nach GKV-Standards) und den Abrechnungsprozess gegenüber der GKV hast. Du kannst mit dem FM vereinbaren das er die Eigenanteile eigenverantwortlich einzieht, einbehält und bei der Abrechnung mit dir berücksichtigt. Oder du ziehst die Eigenanteile ein sobald die VO vorliegt. Wichtig ist: SGB V §61 schreibt für Heilmittel einen Eigenanteil von €10 zzgl. 10% des Abgabepreises vor, wird dieser nicht eingezogen ist die GKV entsprechend einschlägiger BSG-Rechtsprechung berechtigt, deine Rechnung an die GKV um den Eigenanteil entsprechend SGB V §61 zu kürzen -- es darf einfach nicht passieren das der Eigenanteil überhaupt nicht eingezogen wird.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.9.18 18:34:
Papa :Deine Antwort finde ich verwirrend. Du schreibst sie aus Sicht des FM. Du bist aber kein FM sondern im besten Fall PI. Spielgeldkonto? Ich spiele nicht Monopoly
An Ossi : Es geht hier um Hausbesuche die der FM ohne mich aquiriert hat. Es geht nicht um Patienten die über meine Praxis an den FM vermittelt worden sind.
Ich verwirr dich noch ein bisschen mehr: Ich betreibe eine eigene Praxis und erbringe therapeutische Dienstleistungen für andere Praxen. Schlimmer noch: Ich lasse über Subunternehmer freie therapeutische Kapazitäten zwischen weiteren Praxen vermitteln und im Auftrag erbringen...
...in dem Sinne: Zuzahlungen die ich als therapeutischer Dienstleister, "FM", im Auftrag einer anderen Praxis einziehe lasse ich nicht auf mein Praxiskonto buchen sondern auf ein Konto vom dem ich Geld für Dinge ausgeben die vielleicht funktionieren (im Sinne von "es kommt mehr Geld zurück als ich reingesteckt habe") oder vielleicht auch nur ein Lernfeld sind, wie es nicht geht.
"Spielgeld": Wenn ich's verliere beeinträchtigt mich das in meinem sonstigen Lebensstil nicht. Auch wenn ich einen kostspieligeren Lebensstil führen könnte wenn ich das Geld für andere Dinge ausgäbe. Ich könnte sogar mehr Zeit in Behandlungen stecken oder hinter dem vereinbarten Kassenhöchstsatz zurückbleiben, aber ich hab keine Lust euch allen derart in den Rücken zu fallen ;)
Woher der "FM" die Hausbesuche hat ist egal, relevant ist das du die Verantwortung für die ordentliche therapeutische Ausführung (mindestens "befriedigend" nach GKV-Standards) und den Abrechnungsprozess gegenüber der GKV hast. Du kannst mit dem FM vereinbaren das er die Eigenanteile eigenverantwortlich einzieht, einbehält und bei der Abrechnung mit dir berücksichtigt. Oder du ziehst die Eigenanteile ein sobald die VO vorliegt. Wichtig ist: SGB V §61 schreibt für Heilmittel einen Eigenanteil von €10 zzgl. 10% des Abgabepreises vor, wird dieser nicht eingezogen ist die GKV entsprechend einschlägiger BSG-Rechtsprechung berechtigt, deine Rechnung an die GKV um den Eigenanteil entsprechend SGB V §61 zu kürzen -- es darf einfach nicht passieren das der Eigenanteil überhaupt nicht eingezogen wird.
jetzt bin ich verwirrt!
Der FM aquiriert eigenständig GKV-Rezepte und beauftragt dann dich (als seinen Sub.) diese Rezepte mit den
GKV-Kassen, gegen eine Vergütung deiner Leistung, abzurechnen. ????
mfg mocca
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo AT,
jetzt bin ich verwirrt!
Der FM aquiriert eigenständig GKV-Rezepte und beauftragt dann dich (als seinen Sub.) diese Rezepte mit den
GKV-Kassen, gegen eine Vergütung deiner Leistung, abzurechnen. ????
mfg mocca
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ach Mocca, deine Abneigung gegen FM ist mehr als bekannt. Deswegen lass doch deine überflüssigen Kommentare. Du bist auch so ein PI der seine Angestellten versucht dummzuhalten und ausbeutet.
Zur Beantwortung Deiner Frage stelle Dir selbst die folgenden: Was steht auf den Zuzahlungsquittungen der vom FM eingezogenen Zuzahlungen?, sowie: Wer ist bei Kürzungen der Abrechnungen, Beschwerden der Patienten etc. der Ansprechpartner - Du oder der FM? Letztendlich bist Du der Leistungserbringer und zum Einzug der Zuzahlung verpflichtet. Lass die Rechnung mit Deinem Briefkopf vom FM schreiben und Du unterschreibst. Fertig!? Fragen!? Wer sollte was dagegen haben?
Wird die Zuzahlung trotz Rechnung nicht bezahlt - wer ist der Dumme und hat die Arbeit mit den KK?!
Hier könnte Deine Frage kommen, wer - PI oder FM - bei einer Rechnung an Privatpatienten die Rechnung stellt, ein Mahnverfahren und ggf. Klage veranlassen kann. Diese rechtlich korrekt zu beantworten sehe ich mich allerdings nicht wirklich imstande.
Und... lass wie manch anderer auch ... auch Deine nicht hilfreichen Kommentare. Jeder kann Fragen stellen und darf vernünftige oder auch mal keine Antwort erwarten. Aber bitte immer sachlich. (Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme A...)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
phys84 schrieb:
Hallo AT, warum die Frage wenn Du mit Deinem FM intern alles geregelt hast und alles schon weißt?!
Zur Beantwortung Deiner Frage stelle Dir selbst die folgenden: Was steht auf den Zuzahlungsquittungen der vom FM eingezogenen Zuzahlungen?, sowie: Wer ist bei Kürzungen der Abrechnungen, Beschwerden der Patienten etc. der Ansprechpartner - Du oder der FM? Letztendlich bist Du der Leistungserbringer und zum Einzug der Zuzahlung verpflichtet. Lass die Rechnung mit Deinem Briefkopf vom FM schreiben und Du unterschreibst. Fertig!? Fragen!? Wer sollte was dagegen haben?
Wird die Zuzahlung trotz Rechnung nicht bezahlt - wer ist der Dumme und hat die Arbeit mit den KK?!
Hier könnte Deine Frage kommen, wer - PI oder FM - bei einer Rechnung an Privatpatienten die Rechnung stellt, ein Mahnverfahren und ggf. Klage veranlassen kann. Diese rechtlich korrekt zu beantworten sehe ich mich allerdings nicht wirklich imstande.
Und... lass wie manch anderer auch ... auch Deine nicht hilfreichen Kommentare. Jeder kann Fragen stellen und darf vernünftige oder auch mal keine Antwort erwarten. Aber bitte immer sachlich. (Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme A...)
Privatpatienten betrifft das nicht, weil jeder FM seine Privatpatienten ja selber abrechnen darf, auch ohne Praxis.
Und zu den hilfreichen Kommentaren. Ich bewege mich seit vielen Jahren hier, und es sind immer die Selben die unnötige bis dumme Kommentare von sich geben müssen. Mocca im Falle von FM.
Dieses Forum ist leider total runtergekommen und du kannst in jedem Threat darauf warten das eine unqualifizierte bis beleidigende Meldung kommt. Da gibt es hier einige Kandidaten Mocca, Britt, MOni..., Wonderwoman.
Im wirklichen Leben müssen das so richtige Kotzbrocken sein, wenn die sich da auch so verhalten. Tun sie aber nicht, die kriechen ihren Patienten nämlich in den Arsch, so falsch wie die sind.
Warum werden wohl so viele Fragen AA gestellt? Genau wegen der Gehässigkeiten die sich hier breitgemacht haben. Das sehe ja nicht nur ich so. Ich würde mich in einenm FREMDEN Threat nicht so verhalten wie Mocca es in diesem macht, nämlich einzig und alleine ihre abnorme Abneigung zu äußern.
Mir tun immer die Neuen hier leid, die glauben sie würden mit Respekt behandelt. Ganz das Gegenteil passiert. Deshalb tauchen hier ja auch nur noch die immer gleichen 20 Namen auf...... Auf das Bashing hier hat nämlich außer euch keiner mehr Bock. Merkt ihr das eigentlich nicht? Und komm mir nicht mit, du machst das hier ja jetzt auch. Ich reagiere auf euer Verhalten. Jemand wie Mocca ist aus eigenem Antrieb bösartig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn der Patient eine Zuzahlung nicht zahlt geht ein Mahnungsnachweis an die Kasse raus, ganz einfach.
Privatpatienten betrifft das nicht, weil jeder FM seine Privatpatienten ja selber abrechnen darf, auch ohne Praxis.
Und zu den hilfreichen Kommentaren. Ich bewege mich seit vielen Jahren hier, und es sind immer die Selben die unnötige bis dumme Kommentare von sich geben müssen. Mocca im Falle von FM.
Dieses Forum ist leider total runtergekommen und du kannst in jedem Threat darauf warten das eine unqualifizierte bis beleidigende Meldung kommt. Da gibt es hier einige Kandidaten Mocca, Britt, MOni..., Wonderwoman.
Im wirklichen Leben müssen das so richtige Kotzbrocken sein, wenn die sich da auch so verhalten. Tun sie aber nicht, die kriechen ihren Patienten nämlich in den Arsch, so falsch wie die sind.
Warum werden wohl so viele Fragen AA gestellt? Genau wegen der Gehässigkeiten die sich hier breitgemacht haben. Das sehe ja nicht nur ich so. Ich würde mich in einenm FREMDEN Threat nicht so verhalten wie Mocca es in diesem macht, nämlich einzig und alleine ihre abnorme Abneigung zu äußern.
Mir tun immer die Neuen hier leid, die glauben sie würden mit Respekt behandelt. Ganz das Gegenteil passiert. Deshalb tauchen hier ja auch nur noch die immer gleichen 20 Namen auf...... Auf das Bashing hier hat nämlich außer euch keiner mehr Bock. Merkt ihr das eigentlich nicht? Und komm mir nicht mit, du machst das hier ja jetzt auch. Ich reagiere auf euer Verhalten. Jemand wie Mocca ist aus eigenem Antrieb bösartig.
Ich gebe dir sogar Recht wenn es darum geht wie man Neuen hier begegnet.
Ich gebe dir Recht , dass viele Schreiber ihre Kommentare sachlicher und weniger herablassend formulieren könnten.
Ich finde es aber auch nicht richtig, dass viele angemeldete Teilnehmer hier inzwischen als AT posten und im Grunde diese mißliche Situation nur noch anfeuern.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mbone schrieb:
@ AT
Ich gebe dir sogar Recht wenn es darum geht wie man Neuen hier begegnet.
Ich gebe dir Recht , dass viele Schreiber ihre Kommentare sachlicher und weniger herablassend formulieren könnten.
Ich finde es aber auch nicht richtig, dass viele angemeldete Teilnehmer hier inzwischen als AT posten und im Grunde diese mißliche Situation nur noch anfeuern.
AT mag uns nicht wirklich. Er ist wohl mit sehr dominanten Schwestern aufgewachsen.
mfg mocca
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo Mädels,
AT mag uns nicht wirklich. Er ist wohl mit sehr dominanten Schwestern aufgewachsen.
mfg mocca
Wenn ich bestimmte Nicks lese (natürlich genauso anonym wie ein AT) dann weiß ich schon was kommt. Kein Beitrag zur Frage, sondern unqualifiziertes Gehetze. Die schlimmste von allen, Wonderwoman, hält ja glücklicherweise seit geraumer Zeit ihre Klappe.
Tja Mocca, komisch das eine angeblich starke Frau es so nötig hat auf andere herabzuschauen......
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das viele Fragesteller als AT auftreten wird sich erst dann ändern, wenn hier das Gegenüber wieder mit Respekt behandelt wird.
Wenn ich bestimmte Nicks lese (natürlich genauso anonym wie ein AT) dann weiß ich schon was kommt. Kein Beitrag zur Frage, sondern unqualifiziertes Gehetze. Die schlimmste von allen, Wonderwoman, hält ja glücklicherweise seit geraumer Zeit ihre Klappe.
Tja Mocca, komisch das eine angeblich starke Frau es so nötig hat auf andere herabzuschauen......
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ossi schrieb:
Nochmal zur Klarstellung für alle:
In der Regel hat der PI die Kassenzulassung/-vertrag für die Behandlung GKV-Patienten. Er hat dafür ein eigenes IK. D. h. nur er ist als Vertragspartner verantwortlich für eine den Heilmittelrichtlinien entsprechende Ausführung der Behandlungen und einer ordnungsgemäßen Abrechnung ggü. den KK, einschließlich der Rechnungsstellung der Rezeptgebühr und den Zuzahlungen der erbrachten Leistungen ggü. den Pat.
Zwar kann der PI Arbeiten an AN und FM delegieren, z. B. auch das einfordern der Zuzahlungen, beim FM müsste das aber explizit als eine zu erbringende Leistung im Vertrag stehen, ansonsten hat er keine Berechtigung die Zuzahlung ggü GKV-Patienten einzufordern. Er hat keine Kassenzulassung und er hat kein eigenes IK. Im Prinzip ist er also ein vom PI abhängig Beschäftigter. Die Patienten kommen ja auch mit ihrem Rezept in die Praxis als Institution des PI.
Ansonsten erhält der FM gegen Rechnungsstellung ggü. dem PI nur sein Honorar (i. d. R. ?% vom Brutto des GKK-Tarifes entsprechend erbrachter Heilmittel. Übrigens unabhängig davon, ob der PI bereits sein Geld bzw. die Zuzahlungen erhalten hat.
du schreibst:
…"Als FM ist er/sie für die Einziehung der Zuzahlung verantwortlich!..."
wie ist das zu verstehen?
In welchem Vertragsverhältnis steht ein/e FM, als Leistungserbringer/In, zum GKV-System?
Tritt der FM dem Vertragsbeitritt des Zugelassen ebenfalls bei und unterliegt nun diesen Bedingungen ausnahmslos?
Oder kann sich ein FM bei der Behandlung von GKV-Mitgliedern weisungsungebunden verhalten und braucht auch keine Sanktionen, bei freiem Verhalten, von Seiten der gesetzlichen Kassen, befürchten?
Es mag vielleicht etwas egoistisch anmuten, aber wir diskutieren (planen) derzeit, wie die maximale Ausbeute z. G. eines FMs, ohne irgendwelche gefühlsdusseligen Rücksichtnahmen, gestaltet werden könnte.
mfg mocca
Gefällt mir
hallo MOnique,
du schreibst:
…"Als FM ist er/sie für die Einziehung der Zuzahlung verantwortlich!..."
Wenn das zwischen PI und FM so vereinbart wurde. Ansonsten eben andersrum.
In welchem Vertragsverhältnis steht ein/e FM, als Leistungserbringer/In, zum GKV-System?
Tritt der FM dem Vertragsbeitritt des Zugelassen ebenfalls bei und unterliegt nun diesen Bedingungen ausnahmslos?
Oder kann sich ein FM bei der Behandlung von GKV-Mitgliedern weisungsungebunden verhalten und braucht auch keine Sanktionen, bei freiem Verhalten, von Seiten der gesetzlichen Kassen, befürchten?
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen PI ("zugelassener Leistungserbringer ") und FM ("sonstige nach den RV zur Leistung berechtigte Person"). Da kein Vertragsverhältnis zwischen GKV und FM besteht wird der FM keinerlei Sanktionen durch die GKV fürchten müssen. Welche auch? Es gäbe keine Vertragsgrundlage aufgrund derer die AOK Sanktionen verhängen könnte.
Der PI kann jedoch die entsprechende Gültigkeit der Rahmenvereinbarung mit der jeweils zuständigen GKV und übergeordneter Richtlinien, Verordnungen und Gesetze in den Vertrag PI<=>FM aufnehmen und z.B. für Missachtung der Rahmenbedingungen die Nichtigkeit des Honorares vereinbaren.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
mocca schrieb am 11.9.18 10:27:
Wie ist das zu verstehen?
hallo MOnique,
du schreibst:
…"Als FM ist er/sie für die Einziehung der Zuzahlung verantwortlich!..."
Wenn das zwischen PI und FM so vereinbart wurde. Ansonsten eben andersrum.
In welchem Vertragsverhältnis steht ein/e FM, als Leistungserbringer/In, zum GKV-System?
Tritt der FM dem Vertragsbeitritt des Zugelassen ebenfalls bei und unterliegt nun diesen Bedingungen ausnahmslos?
Oder kann sich ein FM bei der Behandlung von GKV-Mitgliedern weisungsungebunden verhalten und braucht auch keine Sanktionen, bei freiem Verhalten, von Seiten der gesetzlichen Kassen, befürchten?
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen PI ("zugelassener Leistungserbringer ") und FM ("sonstige nach den RV zur Leistung berechtigte Person"). Da kein Vertragsverhältnis zwischen GKV und FM besteht wird der FM keinerlei Sanktionen durch die GKV fürchten müssen. Welche auch? Es gäbe keine Vertragsgrundlage aufgrund derer die AOK Sanktionen verhängen könnte.
Der PI kann jedoch die entsprechende Gültigkeit der Rahmenvereinbarung mit der jeweils zuständigen GKV und übergeordneter Richtlinien, Verordnungen und Gesetze in den Vertrag PI<=>FM aufnehmen und z.B. für Missachtung der Rahmenbedingungen die Nichtigkeit des Honorares vereinbaren.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...Achtung: Missachtet der FM die Bedingungen unter denen die GKVen sich zur Vergütung geleisteter Arbeit verpflichten, verwirkt der FM den Vergütungsanspruch des PI gegenüber der GKV (je nach Vertragsgestaltung kann dennoch ein Vergütungsanspruch des FM ggü. dem PI entstehen). Das kann mal passieren auch wenn es nicht soll; ist als Arbeitshaltung des FM aber dem dauerhaften Bestand der Beziehung PI<=>FM abträglich.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo MOnique,
du schreibst:
…"Als FM ist er/sie für die Einziehung der Zuzahlung verantwortlich!..."
wie ist das zu verstehen?
In welchem Vertragsverhältnis steht ein/e FM, als Leistungserbringer/In, zum GKV-System?
Tritt der FM dem Vertragsbeitritt des Zugelassen ebenfalls bei und unterliegt nun diesen Bedingungen ausnahmslos?
Oder kann sich ein FM bei der Behandlung von GKV-Mitgliedern weisungsungebunden verhalten und braucht auch keine Sanktionen, bei freiem Verhalten, von Seiten der gesetzlichen Kassen, befürchten?
Es mag vielleicht etwas egoistisch anmuten, aber wir diskutieren (planen) derzeit, wie die maximale Ausbeute z. G. eines FMs, ohne irgendwelche gefühlsdusseligen Rücksichtnahmen, gestaltet werden könnte.
mfg mocca
Mein Profilbild bearbeiten