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Keine Freiberuflichkeit in Kassenpraxen erlaubt
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doris34
13.09.2018 15:44
Hallo zusammen,
weiss jemand, ob es stimmt, dass man in "gemischten Praxen", sprich Kassen+Privatpatienten NICHT als Freiberufler arbeiten darf???
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Hallo zusammen, weiss jemand, ob es stimmt, dass man in "gemischten Praxen", sprich Kassen+Privatpatienten NICHT als Freiberufler arbeiten darf???
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doris34 schrieb:

Hallo zusammen,
weiss jemand, ob es stimmt, dass man in "gemischten Praxen", sprich Kassen+Privatpatienten NICHT als Freiberufler arbeiten darf???

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Papa Alpaka
13.09.2018 17:17
Stimmt nicht. Der Physiotherapeut gehört zu den freien Berufen, abzuleiten aus EStG §18, wo der Krankengymnast ausdrücklich genannt wird: § 18 EStG - Einzelnorm
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Stimmt nicht. Der Physiotherapeut gehört zu den freien Berufen, abzuleiten aus EStG §18, wo der Krankengymnast ausdrücklich genannt wird: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
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Bernie
14.09.2018 11:55
doris 34 meint bestimmt nicht "Freiberufler" sondern "Freier Mitarbeiter", oder? :hushed:
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doris 34 meint bestimmt nicht "Freiberufler" sondern "Freier Mitarbeiter", oder? :hushed:
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Bernie schrieb:

doris 34 meint bestimmt nicht "Freiberufler" sondern "Freier Mitarbeiter", oder? :hushed:

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doris34
14.09.2018 16:32
würde sich dann etwas ändern??
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würde sich dann etwas ändern??
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doris34 schrieb:

würde sich dann etwas ändern??

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Papa Alpaka
15.09.2018 00:25
doris34 schrieb am 14.9.18 16:32:
würde sich dann etwas ändern??


Die gesamte Fragestellung würde sich ändern.

Freiberuflich bist du als Physiotherapeutin immer dann tätig wenn du nicht gewerblich im steuerrechtlichen Sinne handelst (sprich: wenn die Praxis/Praxen so überschaubar sind das man annehmen kann das du noch jeden deiner Therapeuten selbst führen kannst; der ganze Betrieb deine persönliche Note trägt).

Freie Mitarbeiterin bist du immer dann wenn du als Nicht-Angestellte für eine Praxis Leistungen "gegen Rechnung" erbringst, gleichzeitig bist du als Physiotherapeutin freiberuflich tätig. Nach 3-30 Jahren kommt noch die DRV in's Spiel die als Ausichtsbehörde einen Blcik darauf zu werfen hat ob du tatsächlich freie Mitarbeiterin bist oder vielleicht doch eine versteckte Angestellte.
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[zitat]doris34 schrieb am 14.9.18 16:32: würde sich dann etwas ändern?? [/zitat] Die gesamte Fragestellung würde sich ändern. Freiberuflich bist du als Physiotherapeutin immer dann tätig wenn du nicht gewerblich im steuerrechtlichen Sinne handelst (sprich: wenn die Praxis/Praxen so überschaubar sind das man annehmen kann das du noch jeden deiner Therapeuten selbst führen kannst; der ganze Betrieb deine persönliche Note trägt). Freie Mitarbeiterin bist du immer dann wenn du als Nicht-Angestellte für eine Praxis Leistungen "gegen Rechnung" erbringst, gleichzeitig bist du als Physiotherapeutin freiberuflich tätig. Nach 3-30 Jahren kommt noch die DRV in's Spiel die als Ausichtsbehörde einen Blcik darauf zu werfen hat ob du tatsächlich freie Mitarbeiterin bist oder vielleicht doch eine versteckte Angestellte.
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Papa Alpaka schrieb:

doris34 schrieb am 14.9.18 16:32:
würde sich dann etwas ändern??


Die gesamte Fragestellung würde sich ändern.

Freiberuflich bist du als Physiotherapeutin immer dann tätig wenn du nicht gewerblich im steuerrechtlichen Sinne handelst (sprich: wenn die Praxis/Praxen so überschaubar sind das man annehmen kann das du noch jeden deiner Therapeuten selbst führen kannst; der ganze Betrieb deine persönliche Note trägt).

Freie Mitarbeiterin bist du immer dann wenn du als Nicht-Angestellte für eine Praxis Leistungen "gegen Rechnung" erbringst, gleichzeitig bist du als Physiotherapeutin freiberuflich tätig. Nach 3-30 Jahren kommt noch die DRV in's Spiel die als Ausichtsbehörde einen Blcik darauf zu werfen hat ob du tatsächlich freie Mitarbeiterin bist oder vielleicht doch eine versteckte Angestellte.

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M0nique
15.09.2018 09:53
Liebe Doris,
Du unterliegst - wie viele andere auch - dem Irrtum, dass Freie Mitarbeit dasselbe wie Freiberufliche Tätigkeit ist.
Dabei haben beide Begriffe rein gar nichts miteienander zu tun.

Der Begriff Freie Mitarbeit steht im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis, d.h. hier wird lediglich die Art des Arbeitsverhätnisses beschrieben.

Eine Freiberufliche Tätigkeit steht im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit.
Der Unterschied zwischen beidem ist, dass für eine Freiberufliche Tätigkeit keine Gewerbesteuer gezahlt und kein Gewerbe angemeldet werden muss.
Freie Berufe sind z.B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Hebamme, Krankengymnast (Physiotherapeut), Heilpraktiker, Dolmetscher, Journalist, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher.

Als Physio, die als Freie Mitarbeiterin in einer Physiopraxis mit GKV-Patienten arbeitet, ist entscheidend, ob Du nach dem Gesamterscheinungsbild tatsächlich selbständig, oder aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert bist. Bei letzterem kann eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
Gruß von Monique
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Liebe Doris, Du unterliegst - wie viele andere auch - dem Irrtum, dass Freie Mitarbeit dasselbe wie Freiberufliche Tätigkeit ist. Dabei haben beide Begriffe rein gar nichts miteienander zu tun. Der Begriff [b]Freie Mitarbeit steht im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis[/b], d.h. hier wird lediglich die Art des Arbeitsverhätnisses beschrieben. Eine [b]Freiberufliche Tätigkeit steht im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit[/b]. Der Unterschied zwischen beidem ist, dass für eine Freiberufliche Tätigkeit keine Gewerbesteuer gezahlt und kein Gewerbe angemeldet werden muss. Freie Berufe sind z.B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Hebamme, [u]Krankengymnast (Physiotherapeut)[/u], Heilpraktiker, Dolmetscher, Journalist, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher. Als Physio, die als Freie Mitarbeiterin in einer Physiopraxis mit GKV-Patienten arbeitet, ist entscheidend, ob Du nach dem Gesamterscheinungsbild tatsächlich selbständig, oder aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert bist. Bei letzterem kann eine Scheinselbständigkeit vorliegen. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Liebe Doris,
Du unterliegst - wie viele andere auch - dem Irrtum, dass Freie Mitarbeit dasselbe wie Freiberufliche Tätigkeit ist.
Dabei haben beide Begriffe rein gar nichts miteienander zu tun.

Der Begriff Freie Mitarbeit steht im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis, d.h. hier wird lediglich die Art des Arbeitsverhätnisses beschrieben.

Eine Freiberufliche Tätigkeit steht im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit.
Der Unterschied zwischen beidem ist, dass für eine Freiberufliche Tätigkeit keine Gewerbesteuer gezahlt und kein Gewerbe angemeldet werden muss.
Freie Berufe sind z.B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Hebamme, Krankengymnast (Physiotherapeut), Heilpraktiker, Dolmetscher, Journalist, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher.

Als Physio, die als Freie Mitarbeiterin in einer Physiopraxis mit GKV-Patienten arbeitet, ist entscheidend, ob Du nach dem Gesamterscheinungsbild tatsächlich selbständig, oder aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert bist. Bei letzterem kann eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
Gruß von Monique

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doris34
15.09.2018 16:19
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doris34 schrieb:

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Papa Alpaka schrieb:

Stimmt nicht. Der Physiotherapeut gehört zu den freien Berufen, abzuleiten aus EStG §18, wo der Krankengymnast ausdrücklich genannt wird: § 18 EStG - Einzelnorm



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