Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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Muss ich alle Praxen angeben??
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stefanie79 schrieb:
Ist es Rechtens, von einer Praxis Auskunft über anderwertiger freiberuflicher Tätigkeit, des freien Mitarbeiters zu verlangen?
Muss ich alle Praxen angeben??
Das kommt darauf an, wer die Frage stellt. Bei den Sozialversicherungsträgern besteht eine Auskunftsspflicht. Nur eine Praxis als Auftraggeber befördert den Verdacht der Scheinselbstständigkeit.
mfg hgb :wink:
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Eine meiner Praxen hat die Anfrage gestellt.
Ich habe im Vertrag nachgesehen, dies ist auch da aufgeführt, dass ich Verpflichtet bin, der Praxis alle meine
Auftraggeber zu nennen.
Ist das so Rechtens???
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stefanie79 schrieb:
Stimmt, schlechte Frage....
Eine meiner Praxen hat die Anfrage gestellt.
Ich habe im Vertrag nachgesehen, dies ist auch da aufgeführt, dass ich Verpflichtet bin, der Praxis alle meine
Auftraggeber zu nennen.
Ist das so Rechtens???
diese Frage verstehe ich jetzt so, daß Du nicht PI, sondern FM bist. Natürlich mußt Du jeder Praxis alle Deine FM-Auftraggeber nennen, denn die PI's müssen ja nachweisen, daß Du nicht für nur einen oder nur gelegentlich für 2 oder mehr arbeitest. Zudem sollte aus Deiner Tätigkeit klar werden, daß eine Spezialisierung vorliegt, die nicht ausreichend bei einem AG genutzt werden könnte. Dann ist eine FM-Tätigkeit nämlich die logische Folge.
Welches Recht sollte denn bei einer Auskunft verletzt werden? Primär geht es immer um die Soz.-Vers.-Pflicht, sekundär für die PI's um evtl. Lohnsteuerhinterziehung.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @stefanie79,
diese Frage verstehe ich jetzt so, daß Du nicht PI, sondern FM bist. Natürlich mußt Du jeder Praxis alle Deine FM-Auftraggeber nennen, denn die PI's müssen ja nachweisen, daß Du nicht für nur einen oder nur gelegentlich für 2 oder mehr arbeitest. Zudem sollte aus Deiner Tätigkeit klar werden, daß eine Spezialisierung vorliegt, die nicht ausreichend bei einem AG genutzt werden könnte. Dann ist eine FM-Tätigkeit nämlich die logische Folge.
Welches Recht sollte denn bei einer Auskunft verletzt werden? Primär geht es immer um die Soz.-Vers.-Pflicht, sekundär für die PI's um evtl. Lohnsteuerhinterziehung.
mfg hgb :wink:
Hast du dir vorher gedanken gemacht welchen Sinn die Frage hat, und welche Konsequenzen das alles hat.
Rechtlich gesehen muss die Praxis auch nicht mit dir zusammenarbeiten.
Es ist ganz gut zu Wissen dass vor ca. 2 Jahren ca. 50% der FM Verhältnisse aufgelöst wurden. Es konnten ausschließlich die hartnäckigen die sich eben selber gut informiert hatten und Verantwortungsbewußt damit umgegangen sind halten.
Genau ein uninformiertes, egoistisches Verhalten führt wieder dazu, dass FMs, dann zurecht, in Verruf geraten. Weil sie fahrlässig PIs gefährden.
Als FM ist man selbstständig und hat sich daher neben dem Arbeiten auch noch über rechtliches und andere Dinge zu informieren, um einer selbstständigen Verantwortung gerecht zu werden. Einfach nur das gleiche für mehr Geld zu arbeiten ist eben nicht FM. Du kannst ganz großen schaden anrichten, für den PI, und für den Ruf der FMs an sich.
Wenn du alles korrekt lebst, kannst du auch ordentlich Auskunft geben, den du bist in einem "Geschäftsverhältnis" mit deinem PI, und da geht es selbstverständlich darum den anderen nicht in Gefahr zu bringen, vollkommen unabhängig davon welche Auskünfte rechtlich zulässig sind oder nicht.
Wenn dir das nicht gefällt solltest du schnellstmöglich wieder Angestellter werden, da kannst du dich überall hinter Gesetzen verstecken.
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Gert Winsa schrieb:
Also du würdest der Praxis nur Antworten wollen, wenn du rechtlich dazu verpflichtet bist ?
Hast du dir vorher gedanken gemacht welchen Sinn die Frage hat, und welche Konsequenzen das alles hat.
Rechtlich gesehen muss die Praxis auch nicht mit dir zusammenarbeiten.
Es ist ganz gut zu Wissen dass vor ca. 2 Jahren ca. 50% der FM Verhältnisse aufgelöst wurden. Es konnten ausschließlich die hartnäckigen die sich eben selber gut informiert hatten und Verantwortungsbewußt damit umgegangen sind halten.
Genau ein uninformiertes, egoistisches Verhalten führt wieder dazu, dass FMs, dann zurecht, in Verruf geraten. Weil sie fahrlässig PIs gefährden.
Als FM ist man selbstständig und hat sich daher neben dem Arbeiten auch noch über rechtliches und andere Dinge zu informieren, um einer selbstständigen Verantwortung gerecht zu werden. Einfach nur das gleiche für mehr Geld zu arbeiten ist eben nicht FM. Du kannst ganz großen schaden anrichten, für den PI, und für den Ruf der FMs an sich.
Wenn du alles korrekt lebst, kannst du auch ordentlich Auskunft geben, den du bist in einem "Geschäftsverhältnis" mit deinem PI, und da geht es selbstverständlich darum den anderen nicht in Gefahr zu bringen, vollkommen unabhängig davon welche Auskünfte rechtlich zulässig sind oder nicht.
Wenn dir das nicht gefällt solltest du schnellstmöglich wieder Angestellter werden, da kannst du dich überall hinter Gesetzen verstecken.
wie siehst du denn in dieser Sache, die Datenschutzinteressen der anderen Auftraggeber?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo ali,
wie siehst du denn in dieser Sache, die Datenschutzinteressen der anderen Auftraggeber?
mfg mocca
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ali schrieb:
@ mocca: Chance auf den Preis für die Trollfrage des Tages...
in der Sache kommt wohl Nichts?
Als PP würde ich es als Vertrauensbruch/ Verstoß gegen den Datenschutz sehen, wenn der FM sich, als mein Vertragspartner, mit "Fremden" über unser Vertragsverhältnis austauscht.
Übrigens möchte ich dir, mit trolligen Antworten, keinen Wettbewerb bieten. Ich wäre dir total unterlegen.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo ali,
in der Sache kommt wohl Nichts?
Als PP würde ich es als Vertrauensbruch/ Verstoß gegen den Datenschutz sehen, wenn der FM sich, als mein Vertragspartner, mit "Fremden" über unser Vertragsverhältnis austauscht.
Übrigens möchte ich dir, mit trolligen Antworten, keinen Wettbewerb bieten. Ich wäre dir total unterlegen.
mfg mocca
Ich will natürlich nicht jeden einzelnen Kunden meines FM wissen.... :confused:
Ansonsten verweise ich auf Gerts Post...es geht um ein vertrauensvolles Verhältnis in alle Richtungen...
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ali schrieb:
Mocca, meinst Du PI oder PP...?
Ich will natürlich nicht jeden einzelnen Kunden meines FM wissen.... :confused:
Ansonsten verweise ich auf Gerts Post...es geht um ein vertrauensvolles Verhältnis in alle Richtungen...
eigentlich sowohl als auch.
Als Einzelperson (PP) als (Einzel-) Vertragspartner des Behandlers (FM), oder auch als PI als (Sammel-)Vertragspartner.
Und aus Sicht des FM lässt sich ein fahrlässiger Umgang mit Daten, zu Gunsten Dritter, nicht darstellen.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo ali,
eigentlich sowohl als auch.
Als Einzelperson (PP) als (Einzel-) Vertragspartner des Behandlers (FM), oder auch als PI als (Sammel-)Vertragspartner.
Und aus Sicht des FM lässt sich ein fahrlässiger Umgang mit Daten, zu Gunsten Dritter, nicht darstellen.
mfg mocca
dann solltest Du auf keinen Fall eine FM beschäftigen. Kommt die Soz.Vers. zu der Entschedung "scheinselbstständig" hängst Du allein an allen festgestellten Einnahmen und zahlst AG-Beiträge für die anderen auch, die Du dann nicht kennst.
Als AG in einem normalen Beschäftigungsverhältnis ist der AN auch verpflichtet, weitere AG bis zu einer Vollzeitbeschäftigung zu nennen. Arbeitet er mehr als Vollzeit, kann das Ganze gemehmigungsplichtig werden, was sonst nur anzeigepflichtig ist.
Das Sozialrecht kennt die m. E. überzogene Datenschutzverordnung nicht.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @mocca,
dann solltest Du auf keinen Fall eine FM beschäftigen. Kommt die Soz.Vers. zu der Entschedung "scheinselbstständig" hängst Du allein an allen festgestellten Einnahmen und zahlst AG-Beiträge für die anderen auch, die Du dann nicht kennst.
Als AG in einem normalen Beschäftigungsverhältnis ist der AN auch verpflichtet, weitere AG bis zu einer Vollzeitbeschäftigung zu nennen. Arbeitet er mehr als Vollzeit, kann das Ganze gemehmigungsplichtig werden, was sonst nur anzeigepflichtig ist.
Das Sozialrecht kennt die m. E. überzogene Datenschutzverordnung nicht.
mfg hgb :wink:
Und aus Sicht des FM lässt sich ein fahrlässiger Umgang mit Daten, zu Gunsten Dritter, nicht darstellen.
mfg mocca
O.K. noch einmal, hier ist nix fahrlässig sondern es geht um den vertrauensvollen Umgang miteinander. Wenn die Fragestellerin ein Problem damit hat, mir Ihre Sammelauftraggeber zu nennen oder die damit ein Problem haben, wäre für mich eine Zusammenarbeit nicht (mehr) möglich, so einfach....
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ali schrieb:
mocca schrieb am 16.11.18 12:23:
Und aus Sicht des FM lässt sich ein fahrlässiger Umgang mit Daten, zu Gunsten Dritter, nicht darstellen.
mfg mocca
O.K. noch einmal, hier ist nix fahrlässig sondern es geht um den vertrauensvollen Umgang miteinander. Wenn die Fragestellerin ein Problem damit hat, mir Ihre Sammelauftraggeber zu nennen oder die damit ein Problem haben, wäre für mich eine Zusammenarbeit nicht (mehr) möglich, so einfach....
würdest du die Fragestellerin anweisen, dir weitere Sammelauftraggeber zu nennen?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo ali,
würdest du die Fragestellerin anweisen, dir weitere Sammelauftraggeber zu nennen?
mfg mocca
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hgb schrieb:
Hallo stefanie79!
Das kommt darauf an, wer die Frage stellt. Bei den Sozialversicherungsträgern besteht eine Auskunftsspflicht. Nur eine Praxis als Auftraggeber befördert den Verdacht der Scheinselbstständigkeit.
mfg hgb :wink:
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ali schrieb:
Wenn ich mit einer/m FM zusammenarbeiten sollte ist für mich als PI ob der bekannten Risiken absolute Transparenz und Offenheit unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
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