Die häufigsten Fragen zur Freien Mitarbeiterschaft (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen "Freier Mitarbeiter" und "freiberuflich"?
"Freie Mitarbeiter" sind selbstständige Unternehmer, die ohne eigene Räume für
eine fremde Praxis Behandlungen durchführen.
"Freiberuflich" hingegen ist eine steuerliche Klassifizierung. Leider wird der
Begriff häufig im Sinne von "selbstständig" verwendet. Das ist aber falsch, da es
freiberufliche Mitarbeiter geben kann, die nicht-selbstständig arbeiten, und Selbstständige die
gewerblich arbeiten.
Eine Bitte: Verwenden Sie den Begriff "selbstständig" statt "freiberuflich",
es sei denn es geht um steuerliche Fragen.
Wie viel verdient man als Freier Mitarbeiter?
In der Regel erhält der Freie Mitarbeiter 60-70% des erwirtschafteten Umsatzes.
Muss man für Freie Mitarbeiter Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer bezahlen?
Diese Problematik wird hier
ausführlich erläutert.
Muss der Freie Mitarbeiter sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern?
Ja, solange er keine eigenen Angestellten hat und eine Befreiung beantragt.
Welche Anmeldungen und Versicherungen muss/ sollte ein Freier Mitarbeiter abschließen?
- Steuernummer vom Finanzamt
- Anmeldung bei der BGW
- Berufshaftpflicht
- Krankenversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung bei der BfA
- Statusfeststellung der BfA (Scheinselbständigkeit)
- Gesundheitsamt (in einigen Bundesländern)
Scheinselbstständig ist, wer als Selbstständiger auftritt, obwohl die Art des Beschäftigungsverhältnisses wie das eines Angestellten ist.
Folgende Merkmale sprechen für eine Scheinselbstständigkeit:
- Der Freie Mitarbeiter beschäftigt keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
- Die Tätigkeit erfolgt regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber.
- Es liegt eine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber vor.
- Es erfolgt eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers.
- Es liegt keine unternehmerische Tätigkeit am Markt vor.
- Andere Angestellte der Praxis verrichten eine ähnliche Arbeit.
- Der Freie Mitarbeiter hat einen festen zugewiesenen Arbeitsplatz und feste Arbeitszeiten.
Je mehr Merkmale zutreffen, desto wahrscheinlicher ist eine Scheinselbstständigkeit. Endgültige Klärung kann nur eine Statusfeststellung der BfA geben.
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