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Physiotherapeut/in zu sein"
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bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
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wir haben von der Knappschaft eine Absetzung bekommen, die ich so nicht nachvollziehen kann. Vielleicht kann mir einer von euch helfen dies zu verstehen?
Verordnet wurden vom Arzt 10xKMT, 10xFango mit Ind.-Schlüssel WS2f a.d.Regelfalls mit Begründung, dies ist bereits das 3. Rezept nach Ausschöpfung des Regelfalls welches so ausgestellt ist.
Die Knappschaft schreibt nun:
"Die Massagetherapie a.d. Regelfalls kann nur insgesamt bis zu der für den Regelfall vorgesehenen Gesamtverordnugsmenge verordnet werden."
Mir ist bewusst, dass dies so aufgenommen werden sollte in den Heilmittelkatalog, aber - so dachte ich - nicht aufgenommen wurde.
Die Dame am Telefon bei der Knappschaft meinte: "Doch das ist so, und auch dem HMK und dem Frage- und Antwortkatalog der Spitzenverbände zu entnehmen".
Ich finde nichts. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank :)
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strange schrieb:
Hallo,
wir haben von der Knappschaft eine Absetzung bekommen, die ich so nicht nachvollziehen kann. Vielleicht kann mir einer von euch helfen dies zu verstehen?
Verordnet wurden vom Arzt 10xKMT, 10xFango mit Ind.-Schlüssel WS2f a.d.Regelfalls mit Begründung, dies ist bereits das 3. Rezept nach Ausschöpfung des Regelfalls welches so ausgestellt ist.
Die Knappschaft schreibt nun:
"Die Massagetherapie a.d. Regelfalls kann nur insgesamt bis zu der für den Regelfall vorgesehenen Gesamtverordnugsmenge verordnet werden."
Mir ist bewusst, dass dies so aufgenommen werden sollte in den Heilmittelkatalog, aber - so dachte ich - nicht aufgenommen wurde.
Die Dame am Telefon bei der Knappschaft meinte: "Doch das ist so, und auch dem HMK und dem Frage- und Antwortkatalog der Spitzenverbände zu entnehmen".
Ich finde nichts. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank :)
Die nehmen Bezug auf "davon für Massagetechniken bis zu 10 Einheiten". Das steht so bei WS2 im Heilmittelkatalog.
Allerdings sagt §8 Abs. 1 HMR, dass § 7 Absatz 10 HMR nicht gilt... und das betrifft die Anzahl der Behandlungen.
Ich persönlich würde Widerspruch einlegen und die Angelegenheit dann vor dem Sozialgericht klären lassen. Wichtig ist dann, dass ein Urteil rauskommt, damit auch andere Physios davon profitieren können. Meist geben die Kassen aber alles zu und bieten einen Vergleich an, damit sowas ja nicht passiert. Denn dann wäre das Spiel der Kasse zu Ende... es gibt nämlich genug Physios, die sich nicht vors Gericht trauen.
Bei mir passiert es jedoch meist, dass die schon vorher einknicken, wenn Du mit Sozialgericht drohst...
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Wonderwoman schrieb:
Ist auch nicht korrekt und ist Auslegung der Krankenkasse...
Die nehmen Bezug auf "davon für Massagetechniken bis zu 10 Einheiten". Das steht so bei WS2 im Heilmittelkatalog.
Allerdings sagt §8 Abs. 1 HMR, dass § 7 Absatz 10 HMR nicht gilt... und das betrifft die Anzahl der Behandlungen.
Ich persönlich würde Widerspruch einlegen und die Angelegenheit dann vor dem Sozialgericht klären lassen. Wichtig ist dann, dass ein Urteil rauskommt, damit auch andere Physios davon profitieren können. Meist geben die Kassen aber alles zu und bieten einen Vergleich an, damit sowas ja nicht passiert. Denn dann wäre das Spiel der Kasse zu Ende... es gibt nämlich genug Physios, die sich nicht vors Gericht trauen.
Bei mir passiert es jedoch meist, dass die schon vorher einknicken, wenn Du mit Sozialgericht drohst...
Können Massagen außerhalb des Regelfalls
verordnet werden?
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch
für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls
zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall
genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies
nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf.
Rehabilitationsleistungen oder andere
Maßnahmen notwendig sind. Diese
Mengenbegrenzung gilt nicht für die Manuelle
Lymphdrainage, die in der HeilM-RL ebenfalls als
Maßnahme der Massagetherapie aufgeführt ist.
Ich denke die Dame der Knappschaft hat etwas falsch verstanden. "es handelt sich um das dritte Rezept nach Ausschöpfung des Regelfalles". Damit wäre es ja das 5. Rezept insgesamt? Wenn es das 5. Rezept wäre - wird es schwieriger.
MfG
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Wonderwoman schrieb:
Kann nicht sein... WIR können doch nicht prüfen, ob Reha angebracht ist!?!?
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Ingo Friedrich schrieb:
Über die Verbindlichkeit des Fragenkataloges schreibe ich mal nicht. Da es aber angesprochen wurde - drin steht zu deiner Problematik:
Können Massagen außerhalb des Regelfalls
verordnet werden?
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch
für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls
zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall
genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies
nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf.
Rehabilitationsleistungen oder andere
Maßnahmen notwendig sind. Diese
Mengenbegrenzung gilt nicht für die Manuelle
Lymphdrainage, die in der HeilM-RL ebenfalls als
Maßnahme der Massagetherapie aufgeführt ist.
Ich denke die Dame der Knappschaft hat etwas falsch verstanden. "es handelt sich um das dritte Rezept nach Ausschöpfung des Regelfalles". Damit wäre es ja das 5. Rezept insgesamt? Wenn es das 5. Rezept wäre - wird es schwieriger.
MfG
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Eberhard schrieb:
wouuuw,10000 Beiträge ich gratuliere morpheus. Das hat bisher nur Little Physiogirl erreicht.
Little Physiogirl saß den ganzen Tag in der Anmeldung und hatte sonst in der Praxis ihres Männe nichts zu tun :smile:
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carotis schrieb:
Wen wundert das :unamused:
Little Physiogirl saß den ganzen Tag in der Anmeldung und hatte sonst in der Praxis ihres Männe nichts zu tun :smile:
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Wonderwoman schrieb:
:smile:
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rudibam schrieb:
Vielleicht gehts morpheus-06 auch so.
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Eberhard schrieb:
Nun, Little Physiogirl hatte in der Praxis ihres Mannes schon viel zu tun, nicht nur in der Anmeldung. Aber sie war ein Fachwissensgenie und was sie schrieb, hat fast immer Hand und Fuß gehabt.
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> Nun, Little Physiogirl hatte in der Praxis ihres Mannes schon viel zu tun, nicht nur in der Anmeldung. Aber sie war ein Fachwissensgenie und was sie schrieb, hat fast immer Hand und Fuß gehabt.
Karola zitierte überwiegend den RV und HMR/HMK-das ist ihr verbandstreues Gesetzbuch.
Über Ihren Männe (VPT Bezirksfürst) ist sie bestens informiert u.vernetzt.
Kann mich in all den Jahren nicht erinnern, das sie sich jemals zur praktischen Anwendung von Therapien (therapeutisches Fachwissen)geäußert hat.
Ich denke, sie ist jetzt als Wonderwoman (gleicher Schreibstil) wieder hier :hushed:. :unamused:
Warten wir es ab. :sunglasses:
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carotis schrieb:
Eberhard schrieb:
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> Nun, Little Physiogirl hatte in der Praxis ihres Mannes schon viel zu tun, nicht nur in der Anmeldung. Aber sie war ein Fachwissensgenie und was sie schrieb, hat fast immer Hand und Fuß gehabt.
Karola zitierte überwiegend den RV und HMR/HMK-das ist ihr verbandstreues Gesetzbuch.
Über Ihren Männe (VPT Bezirksfürst) ist sie bestens informiert u.vernetzt.
Kann mich in all den Jahren nicht erinnern, das sie sich jemals zur praktischen Anwendung von Therapien (therapeutisches Fachwissen)geäußert hat.
Ich denke, sie ist jetzt als Wonderwoman (gleicher Schreibstil) wieder hier :hushed:. :unamused:
Warten wir es ab. :sunglasses:
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morpheus-06 schrieb:
die HMR und den HMK könnte man so interpretieren, die neuen und alten FAQ decken diese Absetzung. Nicht nur die Knappschaft setzt hier jetzt ab, sondern auch die TK. Ich würde gegen diese Absetzung klagen um einfach klare Verhältnisse zu schaffen.
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Dream13 schrieb:
Habe auch 2 Absetzungen bekommen.... IKK, 10x KMT adR mgl, mehr nicht.
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