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bc-hms schrieb:
Darf der Arzt grundsätzlich auch eine Doppelbehandlung ausstellen? In meinem Fall bei einer Gehirnblutung?
Gruß Evi
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bc-hms schrieb:
Danke euch für eure Info!!
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Evemarie Kaiser schrieb:
Ja :blush:
Gruß Evi
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ali schrieb:
Klar, darf er: z.B. 10 x als Doppelbehandlung ( sind 5 Doppelbehandlungen)
Zwei Behandlungen im zeitlichen Zusammenhang.
Z. B.
10x ZNS/Bobath Doppelbehandlungen = 5 Termine 50 bis 70 Minuten
Zwei Unterschriften bei gleichem Datum.
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Zwei Unterschriften bei gleichem Datum.
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StefanP schrieb:
RoFo schrieb am 15.6.16 17:26: Oder 1 Unterschrift pro Behandlungsdatum mit Vermerk "Doppelbehandlung".
Zwei Unterschriften bei gleichem Datum.
Die Kassen zahlen keine "Doppelbehandlungen".
Ich lasse mir immer jede einzelne Behandlung unterschreiben.
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RoFo schrieb:
Das würde ich nicht machen.
Die Kassen zahlen keine "Doppelbehandlungen".
Ich lasse mir immer jede einzelne Behandlung unterschreiben.
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Tempelritter schrieb:
die Variante 2x unterschreiben lassen ist sicher, da es auch zwei Einzelleistungen sind.
die Variante 2x unterschreiben lassen ist sicher, da es auch zwei Einzelleistungen sind.
Yep, und die Variante mit 1 Unterschrift ist auch sicher, da
1.) es so verordnet ist auf der Vorderseite
2.) es so auf der Rückseite vermerkt ist
3.) die Kasse nach Rücksprache dies so angegeben hat.
Aber es kann/soll/darf jede/r so machen, wie er/sie es will.
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StefanP schrieb:
Tempelritter schrieb am 16.6.16 14:42:
die Variante 2x unterschreiben lassen ist sicher, da es auch zwei Einzelleistungen sind.
Yep, und die Variante mit 1 Unterschrift ist auch sicher, da
1.) es so verordnet ist auf der Vorderseite
2.) es so auf der Rückseite vermerkt ist
3.) die Kasse nach Rücksprache dies so angegeben hat.
Aber es kann/soll/darf jede/r so machen, wie er/sie es will.
die Variante 2x unterschreiben lassen ist sicher, da es auch zwei Einzelleistungen sind.
Yep, und die Variante mit 1 Unterschrift ist auch sicher, da
1.) es so verordnet ist auf der Vorderseite
2.) es so auf der Rückseite vermerkt ist
3.) die Kasse nach Rücksprache dies so angegeben hat.
Aber es kann/soll/darf jede/r so machen, wie er/sie es will.
eine Kasse hat es dir so angegeben, gilt das für uns alle? Was ist mit den anderen Kassen?
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Tempelritter schrieb:
StefanP schrieb am 16.6.16 23:05:
Tempelritter schrieb am 16.6.16 14:42:
die Variante 2x unterschreiben lassen ist sicher, da es auch zwei Einzelleistungen sind.
Yep, und die Variante mit 1 Unterschrift ist auch sicher, da
1.) es so verordnet ist auf der Vorderseite
2.) es so auf der Rückseite vermerkt ist
3.) die Kasse nach Rücksprache dies so angegeben hat.
Aber es kann/soll/darf jede/r so machen, wie er/sie es will.
eine Kasse hat es dir so angegeben, gilt das für uns alle? Was ist mit den anderen Kassen?
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mbone schrieb:
Ich lasse seit vielen Jahren schon immer nur einmal unterschreiben und hatte deswegen noch nie eine Absetzung
beruhige Dich wieder.
Ich habe nicht gesagt, dass es für alle gilt, oder?
Nur gibt es mehrere Wege, die funktionieren - nicht nur Deinen.
Aber wie immer - es soll jede/r so machen, wie er/sie es will. Ich habe kein Problem damit, wenn es nicht so gehandhabt wird, wie ich es beschrieben habe. Ich wollte nur mitteilen, dass es auch so geht. Mehr nicht.
Ich wünsche ein entspanntes Wochenende.
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StefanP schrieb:
Hallo Templer,
beruhige Dich wieder.
Ich habe nicht gesagt, dass es für alle gilt, oder?
Nur gibt es mehrere Wege, die funktionieren - nicht nur Deinen.
Aber wie immer - es soll jede/r so machen, wie er/sie es will. Ich habe kein Problem damit, wenn es nicht so gehandhabt wird, wie ich es beschrieben habe. Ich wollte nur mitteilen, dass es auch so geht. Mehr nicht.
Ich wünsche ein entspanntes Wochenende.
ich bin die Ruhe selbst, hab nur mal freundlich nachgefragt.
Dir auch ein schönes Wochenende
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Tempelritter schrieb:
Hallo Stefan,
ich bin die Ruhe selbst, hab nur mal freundlich nachgefragt.
Dir auch ein schönes Wochenende
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RoFo schrieb:
Ja das darf er.
Zwei Behandlungen im zeitlichen Zusammenhang.
Z. B.
10x ZNS/Bobath Doppelbehandlungen = 5 Termine 50 bis 70 Minuten
Zwei Unterschriften bei gleichem Datum.
Jede Minute darüberhinaus wird nicht bezahlt!
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Eine Doppelbehandlung ZNS/Bobath/PNF sind 2 x 25 min .
Jede Minute darüberhinaus wird nicht bezahlt!
Cave: Gewerbliche (und das trifft in diesem Fall zu) Falschauskünfte sind abmahnfähig.
Eine Doppelbehandlung KG-ZNS umfasst, in Kenntnis der Leistungsbeschreibungen die übrigens kassenübergreifend weitestgehend übereinstimmen, zweimal die Regelbehandlungszeit mit einem Intervall von 25-35 Minuten - eine Doppelbehandlung umfasst regelmäßig also 50 bis 70 Minuten. Dieses Intervall, dessen Ausschöpfung in deinem therapeutischen Ermessen steht, wird bezahlt.
Bundesrechtsprechung sieht vor das wirtschaftlich überaus ertragreiche Leistungspositionen der Kassenversorgung genutzt werden sollen um wirtschaftlich weniger interessante Positionen zu subventionieren. In dem Sinne: Für alle 9 MT-Behandlungen ist eine MLD wirtschaftlich tragbar :)
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Papa Alpaka schrieb:
mbone schrieb am 15.6.16 19:25:
Eine Doppelbehandlung ZNS/Bobath/PNF sind 2 x 25 min .
Jede Minute darüberhinaus wird nicht bezahlt!
Cave: Gewerbliche (und das trifft in diesem Fall zu) Falschauskünfte sind abmahnfähig.
Eine Doppelbehandlung KG-ZNS umfasst, in Kenntnis der Leistungsbeschreibungen die übrigens kassenübergreifend weitestgehend übereinstimmen, zweimal die Regelbehandlungszeit mit einem Intervall von 25-35 Minuten - eine Doppelbehandlung umfasst regelmäßig also 50 bis 70 Minuten. Dieses Intervall, dessen Ausschöpfung in deinem therapeutischen Ermessen steht, wird bezahlt.
Bundesrechtsprechung sieht vor das wirtschaftlich überaus ertragreiche Leistungspositionen der Kassenversorgung genutzt werden sollen um wirtschaftlich weniger interessante Positionen zu subventionieren. In dem Sinne: Für alle 9 MT-Behandlungen ist eine MLD wirtschaftlich tragbar :)
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hans-jürgen309 schrieb:
Mbone schrieb doch korrekt, daß nur max. 50min. bezahlt werden, wo ist da die Falschaussage?
Wenn da aber steht: 10 x Doppelbehandlung? Dann doch wohl wirklich so, oder? :unamused:
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susanne846 schrieb:
........ wenn auf dem Rezept steht: 10 x als Doppelbehandlung, sind das nach meiner Auffassung auch 5 Doppel Beh.
Wenn da aber steht: 10 x Doppelbehandlung? Dann doch wohl wirklich so, oder? :unamused:
Die "10" gibt die Gesamtmenge der Behandlungseinheiten an.
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StefanP schrieb:
Auch dann sind es 5 Doppelbehandlungen (= 10 Behandlungseinheiten).
Die "10" gibt die Gesamtmenge der Behandlungseinheiten an.
Mbone schrieb doch korrekt, daß nur max. 50min. bezahlt werden, wo ist da die Falschaussage?
Die Falschaussage bei mbone ist, das nicht mehr als 50min bezahlt werden. Die Falschaussage bei dir ist, das nur max. 50min bezahlt werden.
Korrekt ist das, gemäß RV und Leistungsbeschreibungen (und da stimmen so ziemlich alle überein, außer denen die die Einzelverträge der AOK Sachsen-Anhalt annehmen), das ein Behandlungszeitintervall von 50-70min vergütet wird.
Jede Minute in diesem Zeitintervall wird vertragsgemäß pauschal vergütet - korrekt wäre also die Aussage das in einer 50-minütigen Behandlung die Minute besser bezahlt wird als in einer 70-minütigen. Es werden aber alle 70 Minuten bezahlt.
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Papa Alpaka schrieb:
hans-jürgen309 schrieb am 17.6.16 16:42:
Mbone schrieb doch korrekt, daß nur max. 50min. bezahlt werden, wo ist da die Falschaussage?
Die Falschaussage bei mbone ist, das nicht mehr als 50min bezahlt werden. Die Falschaussage bei dir ist, das nur max. 50min bezahlt werden.
Korrekt ist das, gemäß RV und Leistungsbeschreibungen (und da stimmen so ziemlich alle überein, außer denen die die Einzelverträge der AOK Sachsen-Anhalt annehmen), das ein Behandlungszeitintervall von 50-70min vergütet wird.
Jede Minute in diesem Zeitintervall wird vertragsgemäß pauschal vergütet - korrekt wäre also die Aussage das in einer 50-minütigen Behandlung die Minute besser bezahlt wird als in einer 70-minütigen. Es werden aber alle 70 Minuten bezahlt.
Habe hier bei den Richtlinien nichts gefunden.....
Danke :blush:
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susanne846 schrieb:
Könnte mir jemand einen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann, dass es auch bei "10 x KG Doppel" nur 5 Doppeltermine sind?
Habe hier bei den Richtlinien nichts gefunden.....
Danke :blush:
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....vielleicht hilft dies und dann Frage 11!!
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
....vielleicht hilft dies und dann Frage 11!!
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
AOK BW Rahmenvertrag:
In seltenen medizinischen Fällen kann vom Vertragsarzt eine Doppelbehandlung verordnet werden. Die vom Vertragsarzt im Feld "Verordnungsmenge" angegebene Anzahl der Behandlungen gilt als Höchstmenge. Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen
erhöht sich die im Heilmittelkatalog genannte diagnosebezogene "Verordnungsmenge im Regelfall und im Ausnahmefall" nicht.
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Tempelritter schrieb:
JürgenK schrieb am 19.6.16 10:27:
....vielleicht hilft dies und dann Frage 11!!
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
AOK BW Rahmenvertrag:
In seltenen medizinischen Fällen kann vom Vertragsarzt eine Doppelbehandlung verordnet werden. Die vom Vertragsarzt im Feld "Verordnungsmenge" angegebene Anzahl der Behandlungen gilt als Höchstmenge. Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen
erhöht sich die im Heilmittelkatalog genannte diagnosebezogene "Verordnungsmenge im Regelfall und im Ausnahmefall" nicht.
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susanne846 schrieb:
Ich danke euch.... :clap:
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mbone schrieb:
Eine Doppelbehandlung ZNS/Bobath/PNF sind 2 x 25 min .
Jede Minute darüberhinaus wird nicht bezahlt!
Ist ja jedem selbst überlassen ob er/sie mehr Zeit fürs gleiche Geld aufwendet. :yum:
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mbone schrieb:
Stimmt.
Ist ja jedem selbst überlassen ob er/sie mehr Zeit fürs gleiche Geld aufwendet. :yum:
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susanne846 schrieb:
sorry.......sollte nur 1 x erscheinen!!! :confused:
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