Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
dem Staatsexamen fertig?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams und suchen
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Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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ich habe ein Beihilfe Rezept mit 10x KG und Massage. Kann ich beides abrechnen oder nicht. Ich habe Mal gehört daß es auf zwei verschiedene Rezepte sein muss. Stimmt das?
Danke
Mfg
Sonam
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Sonam schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe ein Beihilfe Rezept mit 10x KG und Massage. Kann ich beides abrechnen oder nicht. Ich habe Mal gehört daß es auf zwei verschiedene Rezepte sein muss. Stimmt das?
Danke
Mfg
Sonam
Ich kenne nur Privatrezepte, da bespreche ich sowas mit dem Patienten.
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Es gibt jetzt Beihilferezepte?
Ich kenne nur Privatrezepte, da bespreche ich sowas mit dem Patienten.
sehr geil... :blush:
Sonam meint: ich habe ein Rezept von einem beihilfeberechtigten Patienten... aber deine Antwort Top
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FFGG schrieb:
RoFo schrieb am 11.7.19 14:28:
Es gibt jetzt Beihilferezepte?
Ich kenne nur Privatrezepte, da bespreche ich sowas mit dem Patienten.
sehr geil... :blush:
Sonam meint: ich habe ein Rezept von einem beihilfeberechtigten Patienten... aber deine Antwort Top
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RoFo schrieb:
Es gibt jetzt Beihilferezepte?
Ich kenne nur Privatrezepte, da bespreche ich sowas mit dem Patienten.
Hallo zusammen,
ich habe ein Beihilfe Rezept mit 10x KG und Massage. Kann ich beides abrechnen oder nicht. Ich habe Mal gehört daß es auf zwei verschiedene Rezepte sein muss. Stimmt das?
Danke
Mfg
Sonam
Das ist nach der BBV seit Jahren ohne Problem möglich. Im Grunde kann das dir aber völlig egal sein .
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Tempelritter schrieb:
Sonam schrieb am 11.7.19 14:05:
Hallo zusammen,
ich habe ein Beihilfe Rezept mit 10x KG und Massage. Kann ich beides abrechnen oder nicht. Ich habe Mal gehört daß es auf zwei verschiedene Rezepte sein muss. Stimmt das?
Danke
Mfg
Sonam
Das ist nach der BBV seit Jahren ohne Problem möglich. Im Grunde kann das dir aber völlig egal sein .
habe in meinen 54 Jahren als Krankengymnast noch kein Beihilferezept gesehen... nur PV ...aber da hat auch noch nie die Beihilfe als Krankenkasse drauf gestanden.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Sonam hat einfach eine Frage gestellt und wollte nur eine einfache Antwort.
Ob wir für Beihilfe arbeiten oder nicht stand nicht zu Debatte. Vlt. ist er ganz frisch als Selbständiger und muss seine Praxis noch aufbauen, oder er ist in einem Gebiet wo eben nicht so viele wohnen die überall was drauflegen wollen oder können. Wissen wir doch nicht.
Klar ist Beihilfe sch….e, aber mancher kann es sich eben nicht leisten drüber zu liegen.
Habt doch auch mal für solche Kollegen Verständnis.
Auch wissen wir ja nicht ob Sonam überhaupt zu Beihilfesätzen arbeitet, er wollte ja nur wissen ob beides auf einem Rezept erstattungsfähig ist.
@ Sonam
der sichere Weg ist jeweils ein Rezept für KG und MA und an unterschiedlichen Tagen behandeln.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende, meine Woche ist jetzt zu Ende :smile:
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idefix- schrieb:
Man Kollegen, müsst Ihr hier denn immer gleich jeden runtermachen? :tired_face:
Sonam hat einfach eine Frage gestellt und wollte nur eine einfache Antwort.
Ob wir für Beihilfe arbeiten oder nicht stand nicht zu Debatte. Vlt. ist er ganz frisch als Selbständiger und muss seine Praxis noch aufbauen, oder er ist in einem Gebiet wo eben nicht so viele wohnen die überall was drauflegen wollen oder können. Wissen wir doch nicht.
Klar ist Beihilfe sch….e, aber mancher kann es sich eben nicht leisten drüber zu liegen.
Habt doch auch mal für solche Kollegen Verständnis.
Auch wissen wir ja nicht ob Sonam überhaupt zu Beihilfesätzen arbeitet, er wollte ja nur wissen ob beides auf einem Rezept erstattungsfähig ist.
@ Sonam
der sichere Weg ist jeweils ein Rezept für KG und MA und an unterschiedlichen Tagen behandeln.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende, meine Woche ist jetzt zu Ende :smile:
Du kannst beides zusammen abrechnen (beide Behandlungen am selben Tag), es wird von der Beihilfe erstattet.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@sonam,
Du kannst beides zusammen abrechnen (beide Behandlungen am selben Tag), es wird von der Beihilfe erstattet.
Gruß von Monique
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JürgenK schrieb:
Hallo ,
habe in meinen 54 Jahren als Krankengymnast noch kein Beihilferezept gesehen... nur PV ...aber da hat auch noch nie die Beihilfe als Krankenkasse drauf gestanden.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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ich hatte auch so einen Fall und habe der Patientin gesagt, sie soll das mit Ihrer Versicherung klären. Beides wurde dann von der Versicherung akzeptiert.
Schöne Grüße
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Fretl schrieb:
Hallo
ich hatte auch so einen Fall und habe der Patientin gesagt, sie soll das mit Ihrer Versicherung klären. Beides wurde dann von der Versicherung akzeptiert.
Schöne Grüße
Aber, wie zurecht bemerkt, obliegt es dem Patienten sich entsprechend zu informieren. Uns obliegt lediglich die Pflicht zur Aufklärung, wenn wir vermuten können, das eine Erstattung u. U. nicht erfolgt.
BTW: Auch die Hinweise zu den benötigten Zertifikaten (MT, Bobath, etc.) sind nicht mehr vorhanden. :unamused:
Edit: siehe https://www.physio.de/forum5/abrechnung/beihilfe-kg-und-massage/8/177662/177707#msg-177707
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
In den aktuellen Verzeichnisse des Bundes sowie des Landes NRW sind sämtliche Hinweise zur Nicht-Erstattung bestimmter Behandlungskombination nicht mehr vorhanden. Daher sollte die Erstattung eigentlich jetzt möglich sein. Wie das in andere Bundesländern ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Aber, wie zurecht bemerkt, obliegt es dem Patienten sich entsprechend zu informieren. Uns obliegt lediglich die Pflicht zur Aufklärung, wenn wir vermuten können, das eine Erstattung u. U. nicht erfolgt.
BTW: Auch die Hinweise zu den benötigten Zertifikaten (MT, Bobath, etc.) sind nicht mehr vorhanden. :unamused:
Edit: siehe https://www.physio.de/forum5/abrechnung/beihilfe-kg-und-massage/8/177662/177707#msg-177707
Du kannst Deine Patienten dahingehend informieren, dass es Beihilfe Richtlinien gibt, die bestimmte Behandlungskombinationen ausschließen. Sich da durchzufuchsen ist nicht ganz einfach und eigentlich nicht Dein Job. Eine Kombination KG/KMT und MT/KMT wird nach meinem Kenntnisstand nicht auf einer Verordnung akzeptiert. Risikolos, wären also 2 Verordnungen für den Patienten.
Und das ist veraltet, es gibt keine solchen Ausschlüsse mehr. Siehe BBV und BV der Länder.
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Tempelritter schrieb:
Shakespeare schrieb am 11.7.19 19:10:
Du kannst Deine Patienten dahingehend informieren, dass es Beihilfe Richtlinien gibt, die bestimmte Behandlungskombinationen ausschließen. Sich da durchzufuchsen ist nicht ganz einfach und eigentlich nicht Dein Job. Eine Kombination KG/KMT und MT/KMT wird nach meinem Kenntnisstand nicht auf einer Verordnung akzeptiert. Risikolos, wären also 2 Verordnungen für den Patienten.
Und das ist veraltet, es gibt keine solchen Ausschlüsse mehr. Siehe BBV und BV der Länder.
Du kannst Deine Patienten dahingehend informieren, dass es Beihilfe Richtlinien gibt, die bestimmte Behandlungskombinationen ausschließen. Sich da durchzufuchsen ist nicht ganz einfach und eigentlich nicht Dein Job. Eine Kombination KG/KMT und MT/KMT wird nach meinem Kenntnisstand nicht auf einer Verordnung akzeptiert. Risikolos, wären also 2 Verordnungen für den Patienten.
Und das ist veraltet, es gibt keine solchen Ausschlüsse mehr. Siehe BBV und BV der Länder.
Hamburg bildet eine Ausnahme. :unamused:
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/beihilfe-kg-und-massage/8/177662/177707#msg-177707
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tempelritter schrieb am 11.7.19 20:49:
Shakespeare schrieb am 11.7.19 19:10:
Du kannst Deine Patienten dahingehend informieren, dass es Beihilfe Richtlinien gibt, die bestimmte Behandlungskombinationen ausschließen. Sich da durchzufuchsen ist nicht ganz einfach und eigentlich nicht Dein Job. Eine Kombination KG/KMT und MT/KMT wird nach meinem Kenntnisstand nicht auf einer Verordnung akzeptiert. Risikolos, wären also 2 Verordnungen für den Patienten.
Und das ist veraltet, es gibt keine solchen Ausschlüsse mehr. Siehe BBV und BV der Länder.
Hamburg bildet eine Ausnahme. :unamused:
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/beihilfe-kg-und-massage/8/177662/177707#msg-177707
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Shakespeare schrieb:
Du kannst Deine Patienten dahingehend informieren, dass es Beihilfe Richtlinien gibt, die bestimmte Behandlungskombinationen ausschließen. Sich da durchzufuchsen ist nicht ganz einfach und eigentlich nicht Dein Job. Eine Kombination KG/KMT und MT/KMT wird nach meinem Kenntnisstand nicht auf einer Verordnung akzeptiert. Risikolos, wären also 2 Verordnungen für den Patienten.
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Shakespeare schrieb:
In Hamburg Stand 2018 (neuere Richtlinie gibt's nicht) Werden KG und Massage nur bei gesonderter Diagnose und Verordnung erstattet. Zu mindestens sieht das die geltende Richtlinie so vor, wenn man lesen kann. Mein Ratschlag an Patienten bleibt sich selbst zu erkundigen oder sich 2 Verordnungen zu holen, um sicher eine Erstattung zu bekommen. Andere Ratschläge zu geben ist unklug, wenn man mit Patienten vertrauensbildend umgehen will. Selbst wenn es eine Richtlinie 2019 gäbe, die ich nicht kenne und die auch im Netz nicht zu finden ist, mache ich so garantiert nichts falsch und riskiere nicht in die Pflicht für falsche Auskünfte genommen zu werden.
Link Siehe letzte Seite.
Hamburg hat die Begrenzung also nicht herausgenommen!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tatsächlich gelten in Hamburg die Begrenzungen bezüglich Behandlungskombination weiterhin:
Link Siehe letzte Seite.
Hamburg hat die Begrenzung also nicht herausgenommen!
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Tempelritter schrieb:
Danke Lars und Shakespeare, man lernt nie aus.
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Alex Moro schrieb:
jo, hab aktuell exakt den selben fall, wird dem pat. erstattet
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