DSGVO - Verhältnis zum Patienten

Stand 6. April 2018

Einwilligungserklärung

Im Rahmen der routinemäßigen Therapie von gesetzlich versicherten Patienten beruht die Datenverarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage, so dass eine Einwilligung zur Datenverarbeitung in der Regel nicht einzuholen ist. Bei privat versicherten Patienten sollte mit dem Behandlungsvertrag eine schriftliche Einwilligungserklärung eingeholt werden.

Auch wenn eine private Abrechnungsstelle mit der Abrechnung beauftragt wird, ist dafür eine schriftliche Einwilligungserklärung notwendig. Die Abrechnungsfirma stellt für diesen Zweck entsprechende Formulare bereit.

Zudem empfehlen sich allgemeine "Einwilligung zur Datenverarbeitung", die jeder Patient erhalten und unterschreiben sollte. Einen entsprechenden Mustertext stellen wir zur Verfügung.

Informationspflichten

Durch die ausgeweiteten Informationspflichten müssen Praxen ihre Patienten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache informieren. Einen entsprechenden Mustertext zum Aushang in der Praxis stellen wir zur Verfügung.

Auskunftsrecht des Patienten

Jeder Patient kann von der Praxis Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Dafür sollte in der Praxis ein bestimmtes Verfahren eingerichtet werden, um entsprechende Anfragen schnell beantworten zu können. Aktuelle Praxissoftware wird entsprechende Funktionen anbieten.

Externe Dienstleister

Werden externe Dienstleister beauftragt, z.B. zu Wartungsaufgaben der EDV oder Abrechnung durch private Abrechnungsstellen, müssen diese überprüft werden. In der Regel werden diese Dienstleister ihre Verträge angepasst haben