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  1. Neue Beiträge Alle Foren Therapiemethoden Physiotherapie "Triggerdinnger Double Dude".....sinnvoll??

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Neues Thema
"Triggerdinnger Double Dude".....sinnvoll??
Es gibt 9 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
04.09.2022 14:46
Hallo!
Wir hatten eine Fortbildung mit dem "Triggerdinnger Double Dude". Wir sollen es bei Bedarf dem Kunden/Patienten , an seinem Rücken vorführen. Dieser kann es dann in der Praxis kaufen. Wenn er/sie das möchte zeigen wir was man damit machen kann, bzw. wie man bestimmte Triggerpunkte selber behandeln kann. Das ist auf LWS/BWS beschränkt.
Haltet Ihr das für sinnvoll? Geht das nicht schon in den Bereich "Chiropraktik" über ? Wenn man sich damit auf seinen Rückenlegt, liegt man ja erst mal mit seinem eigenen Gewicht drauf, was eine Wirkung hat, die man in diesem Moment nicht zurücknehmen kann. Die beiden Ballen liegen auf den Muskeln über den Querfortsätzen.

Was ist wenn dem Kunden/Patienten was Zuhause damit passiert? Wer ist dafür verantwortlich?
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Hallo! Wir hatten eine Fortbildung mit dem "Triggerdinnger Double Dude". Wir sollen es bei Bedarf dem Kunden/Patienten , an seinem Rücken vorführen. Dieser kann es dann in der Praxis kaufen. Wenn er/sie das möchte zeigen wir was man damit machen kann, bzw. wie man bestimmte Triggerpunkte selber behandeln kann. Das ist auf LWS/BWS beschränkt. Haltet Ihr das für sinnvoll? Geht das nicht schon in den Bereich "Chiropraktik" über ? Wenn man sich damit auf seinen Rückenlegt, liegt man ja erst mal mit seinem eigenen Gewicht drauf, was eine Wirkung hat, die man in diesem Moment nicht zurücknehmen kann. Die beiden Ballen liegen auf den Muskeln über den Querfortsätzen. Was ist wenn dem Kunden/Patienten was Zuhause damit passiert? Wer ist dafür verantwortlich?
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mimikri
04.09.2022 16:29
Zuerst mal musste ich über den Namen herzhaft lachen...ein Fest! "Uuuuund heuteeeeee prrrrrästentierennn wir Ihnen den Triggerdingerdoubledude"

Aber im Ernst: es kann immer was passieren. Dem Patienten könnte zu Hause auch die Hantel abrutschen oder das Theraband ins Gesicht flitschen etc. Im Zweifel ein entsprechendes Handout mitgeben lassen und die Kontraindikationen abklären.
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Zuerst mal musste ich über den Namen herzhaft lachen...ein Fest! "Uuuuund heuteeeeee prrrrrästentierennn wir Ihnen den Triggerdingerdoubledude" Aber im Ernst: es kann immer was passieren. Dem Patienten könnte zu Hause auch die Hantel abrutschen oder das Theraband ins Gesicht flitschen etc. Im Zweifel ein entsprechendes Handout mitgeben lassen und die Kontraindikationen abklären.
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mimikri schrieb:

Zuerst mal musste ich über den Namen herzhaft lachen...ein Fest! "Uuuuund heuteeeeee prrrrrästentierennn wir Ihnen den Triggerdingerdoubledude"

Aber im Ernst: es kann immer was passieren. Dem Patienten könnte zu Hause auch die Hantel abrutschen oder das Theraband ins Gesicht flitschen etc. Im Zweifel ein entsprechendes Handout mitgeben lassen und die Kontraindikationen abklären.

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hgb
04.09.2022 16:56
... wer in der Praxis etwas verkauft, rutsch mit allen Folgen ins Gewerbe! mfg hgbblush
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... wer in der Praxis etwas [b]verkauft[/b], rutsch mit allen Folgen ins Gewerbe! mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

... wer in der Praxis etwas verkauft, rutsch mit allen Folgen ins Gewerbe! mfg hgbblush

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massu
04.09.2022 17:18
Lieber @hgb so viel wird er schon nicht davon verkaufen, dass er Steuern nachzahlen muss. Es wird bestimmt noch im Freibereich liegen.
@Anonymer Teilnehmer was kostet der Super Dude denn?
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Lieber [mention]hgb[/mention] so viel wird er schon nicht davon verkaufen, dass er Steuern nachzahlen muss. Es wird bestimmt noch im Freibereich liegen. [mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] was kostet der Super Dude denn?
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massu schrieb:

Lieber @hgb so viel wird er schon nicht davon verkaufen, dass er Steuern nachzahlen muss. Es wird bestimmt noch im Freibereich liegen.
@Anonymer Teilnehmer was kostet der Super Dude denn?

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Anonymer Teilnehmer
04.09.2022 19:46
@massu 40 €
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[mention]massu[/mention] 40 €
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@massu 40 €

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hgb
04.09.2022 19:54
massu: Gewerbepflicht für die Selbstständigkeit in der Heilmittelbranche? | Gewerbeanmeldung siehe dort! Es geht nicht um die Gewinne in der Höhe sondern die Änderung der Freiberuflichkeit! mfg hgbblush
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massu: https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/heilmittelbranche [b]siehe dort![/b] Es geht nicht um die Gewinne in der Höhe sondern die Änderung der Freiberuflichkeit! mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

massu: Gewerbepflicht für die Selbstständigkeit in der Heilmittelbranche? | Gewerbeanmeldung siehe dort! Es geht nicht um die Gewinne in der Höhe sondern die Änderung der Freiberuflichkeit! mfg hgbblush

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pt ani
04.09.2022 20:15
@hgb
Klar, aber da hat man einen gewissen Spielraum, das wird AN wissen.
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[mention]hgb[/mention] Klar, aber da hat man einen gewissen Spielraum, das wird AN wissen.
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pt ani schrieb:

@hgb
Klar, aber da hat man einen gewissen Spielraum, das wird AN wissen.

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massu
04.09.2022 20:29
@hgb Werden also Utensilien/Pflegeprodukte in großem Stil verkauft, so muss für diese Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden, (…) Das Gesetz jedoch erlaubt einen kleinen Nebenerwerb: eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn der Umsatz aus dem ‚Nebenerwerb‘ nicht über 1,25 % des Gesamtumsatzes liegt.

Ich glaube nicht, dass AT nach der Fobi im „Großen Stil“ zum Verkäufer des Jahres wird. Und es gibt auch Freibeträge bis alles Gewerblich wird.
Es sind keine IgeL Leistungen die jeder Patient, jedesmal kauft.
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[mention]hgb[/mention] Werden also Utensilien/Pflegeprodukte in großem Stil verkauft, so muss für diese Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden, (…) Das Gesetz jedoch erlaubt einen kleinen Nebenerwerb: eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn der Umsatz aus dem ‚Nebenerwerb‘ nicht über 1,25 % des Gesamtumsatzes liegt. Ich glaube nicht, dass AT nach der Fobi im „Großen Stil“ zum Verkäufer des Jahres wird. Und es gibt auch Freibeträge bis alles Gewerblich wird. Es sind keine IgeL Leistungen die jeder Patient, jedesmal kauft.
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massu schrieb:

@hgb Werden also Utensilien/Pflegeprodukte in großem Stil verkauft, so muss für diese Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden, (…) Das Gesetz jedoch erlaubt einen kleinen Nebenerwerb: eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn der Umsatz aus dem ‚Nebenerwerb‘ nicht über 1,25 % des Gesamtumsatzes liegt.

Ich glaube nicht, dass AT nach der Fobi im „Großen Stil“ zum Verkäufer des Jahres wird. Und es gibt auch Freibeträge bis alles Gewerblich wird.
Es sind keine IgeL Leistungen die jeder Patient, jedesmal kauft.

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Anonymer Teilnehmer
11.09.2022 15:37
@mimikri Danke für deine Antwort! Du hast Recht, aber dieses Teil liegt direkt mit den beiden "Noppen" punktuell auf Teilen des Wirbelkörpers. Und je nach Gewicht des Patienten........ . Natürlich liegt noch Muskulatur dazwischen , aber die ist ja auch individuell ausgeprägt.
Wenn ich einen Faszienball in einer abgeschnittenen Strumpfhose (damit der Ball nicht dauernd runterfällt) mir über den Rücken lege und ich mich gegen eine Wand damit drücke, kann ich den Druck einfach und optimal bestimmen und ggf. steigern.
Aber so, wie auch bei YOU TUBE präsentiert, glaube ich nicht das der Pat. das optimal und ungefährlich nutzen kann.

Schönen Restsonntag!
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[mention]mimikri[/mention] Danke für deine Antwort! Du hast Recht, aber dieses Teil liegt direkt mit den beiden "Noppen" punktuell auf Teilen des Wirbelkörpers. Und je nach Gewicht des Patienten........ . Natürlich liegt noch Muskulatur dazwischen , aber die ist ja auch individuell ausgeprägt. Wenn ich einen Faszienball in einer abgeschnittenen Strumpfhose (damit der Ball nicht dauernd runterfällt) mir über den Rücken lege und ich mich gegen eine Wand damit drücke, kann ich den Druck einfach und optimal bestimmen und ggf. steigern. Aber so, wie auch bei YOU TUBE präsentiert, glaube ich nicht das der Pat. das optimal und ungefährlich nutzen kann. Schönen Restsonntag!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@mimikri Danke für deine Antwort! Du hast Recht, aber dieses Teil liegt direkt mit den beiden "Noppen" punktuell auf Teilen des Wirbelkörpers. Und je nach Gewicht des Patienten........ . Natürlich liegt noch Muskulatur dazwischen , aber die ist ja auch individuell ausgeprägt.
Wenn ich einen Faszienball in einer abgeschnittenen Strumpfhose (damit der Ball nicht dauernd runterfällt) mir über den Rücken lege und ich mich gegen eine Wand damit drücke, kann ich den Druck einfach und optimal bestimmen und ggf. steigern.
Aber so, wie auch bei YOU TUBE präsentiert, glaube ich nicht das der Pat. das optimal und ungefährlich nutzen kann.

Schönen Restsonntag!

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo!
Wir hatten eine Fortbildung mit dem "Triggerdinnger Double Dude". Wir sollen es bei Bedarf dem Kunden/Patienten , an seinem Rücken vorführen. Dieser kann es dann in der Praxis kaufen. Wenn er/sie das möchte zeigen wir was man damit machen kann, bzw. wie man bestimmte Triggerpunkte selber behandeln kann. Das ist auf LWS/BWS beschränkt.
Haltet Ihr das für sinnvoll? Geht das nicht schon in den Bereich "Chiropraktik" über ? Wenn man sich damit auf seinen Rückenlegt, liegt man ja erst mal mit seinem eigenen Gewicht drauf, was eine Wirkung hat, die man in diesem Moment nicht zurücknehmen kann. Die beiden Ballen liegen auf den Muskeln über den Querfortsätzen.

Was ist wenn dem Kunden/Patienten was Zuhause damit passiert? Wer ist dafür verantwortlich?



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