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  1. Neue Beiträge Alle Foren Therapiemethoden Physiotherapie Stationäre Reha

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Stationäre Reha
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duokopf
03.04.2013 10:58
hallo zusammen,

ich arbeite in einem akut kh auf einer stroke

am gründonnerstag ist ein 45 jähriger apoplexpat. in eine stat. reha verlegt worden. mobi. bis selbstständiges gehen m.h. stock, ansonsten laufband, geräte, pnf, ergo... therapieeinheit pro tag ca. 3std.

in der reha hat er gestern( !!) also am sechsten tag nach aufnahme die erste therapieeinheit von 30 min bekommen und das war es denn

heute auch wieder 30 min und heute nachmittag nochmal 30 min ergo

er darf nicht aufstehen, liegt also den ganzen tag im bett

nun meine frage: gibt es ein vorgeschrieben mind, therapiezeit im stationären bereich

im ambulanten sind es sechs stunden ca.

kann ich das irgendwo nachlesen

ich bin einfach nur entsetzt

vielen dank für eure antworten
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hallo zusammen, ich arbeite in einem akut kh auf einer stroke am gründonnerstag ist ein 45 jähriger apoplexpat. in eine stat. reha verlegt worden. mobi. bis selbstständiges gehen m.h. stock, ansonsten laufband, geräte, pnf, ergo... therapieeinheit pro tag ca. 3std. in der reha hat er gestern( !!) also am sechsten tag nach aufnahme die erste therapieeinheit von 30 min bekommen und das war es denn heute auch wieder 30 min und heute nachmittag nochmal 30 min ergo er darf nicht aufstehen, liegt also den ganzen tag im bett nun meine frage: gibt es ein vorgeschrieben mind, therapiezeit im stationären bereich im ambulanten sind es sechs stunden ca. kann ich das irgendwo nachlesen ich bin einfach nur entsetzt vielen dank für eure antworten
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duokopf schrieb:

hallo zusammen,

ich arbeite in einem akut kh auf einer stroke

am gründonnerstag ist ein 45 jähriger apoplexpat. in eine stat. reha verlegt worden. mobi. bis selbstständiges gehen m.h. stock, ansonsten laufband, geräte, pnf, ergo... therapieeinheit pro tag ca. 3std.

in der reha hat er gestern( !!) also am sechsten tag nach aufnahme die erste therapieeinheit von 30 min bekommen und das war es denn

heute auch wieder 30 min und heute nachmittag nochmal 30 min ergo

er darf nicht aufstehen, liegt also den ganzen tag im bett

nun meine frage: gibt es ein vorgeschrieben mind, therapiezeit im stationären bereich

im ambulanten sind es sechs stunden ca.

kann ich das irgendwo nachlesen

ich bin einfach nur entsetzt

vielen dank für eure antworten

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chipchap
03.04.2013 18:15
Daß der Pat. am Gründonnerstag verlegt wurde, ist natürlich
echt unglücklich...
Freitag Feiertag, Sonntag, Montag Feiertag: diese 3 Tage gehen quasi schon mal als Therapietage verloren. Bleiben Samstag und Dienstag als "normale" Behandlungstage.
Woher weißt Du so genau über die erfolgten TEs Bescheid???
Und warum darf der Patient nicht aufstehen? Dafür muß es doch eine medizinische Begründung geben. Vielleicht ist etwas über die Feiertage eingetreten, was eine Bettruhe erfordert. Von dem Du aber nichts weißt..??

Und: ja, natürlich gibt es für die Abrechnung von stationärer Reha (je nach Phase) vorgeschriebene Therapeutengruppen und auch Minutenzahlen pro Tag bzw. pro Aufenthalt (je nach genehmigter Länge von z.Bsp. 14 Tagen oder 21 Tagen).

Wenn der Pat. 45 Jahre alt ist, zahlt hier die RV die Reha??
Wenn ja, dort nachfragen..
Wenn GKV Kostenträger ist: einfach mal bei einer beliebigen GKV nachfragen.
Oder bei der "Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation".

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• duokopf
Daß der Pat. am Gründonnerstag verlegt wurde, ist natürlich echt unglücklich... Freitag Feiertag, Sonntag, Montag Feiertag: diese 3 Tage gehen quasi schon mal als Therapietage verloren. Bleiben Samstag und Dienstag als "normale" Behandlungstage. Woher weißt Du so genau über die erfolgten TEs Bescheid??? Und warum darf der Patient nicht aufstehen? Dafür muß es doch eine medizinische Begründung geben. Vielleicht ist etwas über die Feiertage eingetreten, was eine Bettruhe erfordert. Von dem Du aber nichts weißt..?? Und: ja, natürlich gibt es für die Abrechnung von stationärer Reha (je nach Phase) vorgeschriebene Therapeutengruppen und auch Minutenzahlen pro Tag bzw. pro Aufenthalt (je nach genehmigter Länge von z.Bsp. 14 Tagen oder 21 Tagen). Wenn der Pat. 45 Jahre alt ist, zahlt hier die RV die Reha?? Wenn ja, dort nachfragen.. Wenn GKV Kostenträger ist: einfach mal bei einer beliebigen GKV nachfragen. Oder bei der "Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation".
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duokopf
03.04.2013 18:44
"Woher weißt Du so genau über die erfolgten TEs Bescheid??? "

pat. hat sich telefonisch bei uns gemeldet und sein leid geklagt
"Dafür muß es doch eine medizinische Begründung geben"

gibt es nicht

21 tage sind erstmal von kk genehmigt für die kostenübernahme ist rv nicht zuständig , da der barthel zu schlecht war ( 35 punkte )

habe eben mit der kk telefoniert, sie sehen es genau so wie ich, dass zu wenig therapie erfolgt

es hat ein gespräch von stationsarzt zu stationsarzt gegeben, im sinne des pat

ich hoffe, dass es klappt im sinne des pat.

danke für deine antwort
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• Oldy
"Woher weißt Du so genau über die erfolgten TEs Bescheid??? " pat. hat sich telefonisch bei uns gemeldet und sein leid geklagt "Dafür muß es doch eine medizinische Begründung geben" gibt es nicht 21 tage sind erstmal von kk genehmigt für die kostenübernahme ist rv nicht zuständig , da der barthel zu schlecht war ( 35 punkte ) habe eben mit der kk telefoniert, sie sehen es genau so wie ich, dass zu wenig therapie erfolgt es hat ein gespräch von stationsarzt zu stationsarzt gegeben, im sinne des pat ich hoffe, dass es klappt im sinne des pat. danke für deine antwort
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duokopf schrieb:

"Woher weißt Du so genau über die erfolgten TEs Bescheid??? "

pat. hat sich telefonisch bei uns gemeldet und sein leid geklagt
"Dafür muß es doch eine medizinische Begründung geben"

gibt es nicht

21 tage sind erstmal von kk genehmigt für die kostenübernahme ist rv nicht zuständig , da der barthel zu schlecht war ( 35 punkte )

habe eben mit der kk telefoniert, sie sehen es genau so wie ich, dass zu wenig therapie erfolgt

es hat ein gespräch von stationsarzt zu stationsarzt gegeben, im sinne des pat

ich hoffe, dass es klappt im sinne des pat.

danke für deine antwort

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Billy Batty
03.04.2013 21:14
Also das Dienstag die erste Therapie stattfindet ist völlig normal. Der standard Reha-Betrieb ist Montag bis Freitag in Ausnahmefällen auch am WE. Das ist nicht wie auf einer Stroke, wo 7 Tage die Woche Therapie vorgeschrieben ist. Das hätte bei Entlassung auch mal bedacht werden müssen, bevor man direkt die Pferde scheu macht und bei Krankenkassen etc. hinterhertelefoniert.

Finde deine Reaktion übertrieben...
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Also das Dienstag die erste Therapie stattfindet ist völlig normal. Der standard Reha-Betrieb ist Montag bis Freitag in Ausnahmefällen auch am WE. Das ist nicht wie auf einer Stroke, wo 7 Tage die Woche Therapie vorgeschrieben ist. Das hätte bei Entlassung auch mal bedacht werden müssen, bevor man direkt die Pferde scheu macht und bei Krankenkassen etc. hinterhertelefoniert. Finde deine Reaktion übertrieben...
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Billy Batty schrieb:

Also das Dienstag die erste Therapie stattfindet ist völlig normal. Der standard Reha-Betrieb ist Montag bis Freitag in Ausnahmefällen auch am WE. Das ist nicht wie auf einer Stroke, wo 7 Tage die Woche Therapie vorgeschrieben ist. Das hätte bei Entlassung auch mal bedacht werden müssen, bevor man direkt die Pferde scheu macht und bei Krankenkassen etc. hinterhertelefoniert.

Finde deine Reaktion übertrieben...

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duokopf
04.04.2013 08:02
"Das hätte bei Entlassung auch mal bedacht werden müssen"

die reha hat den aufnahmetermin vorgegeben

"bei Krankenkassen etc. hinterhertelefoniert"

das nenn ich einsatz :blush:

" Finde deine Reaktion übertrieben "

der pat und die angehörigen finden es klasse, dass wir uns nach entlassung immer noch um pat. kümmern

:clap: :clap: :clap: :clap:
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• Oldy
"Das hätte bei Entlassung auch mal bedacht werden müssen" die reha hat den aufnahmetermin vorgegeben "bei Krankenkassen etc. hinterhertelefoniert" das nenn ich einsatz :blush: " Finde deine Reaktion übertrieben " der pat und die angehörigen finden es klasse, dass wir uns nach entlassung immer noch um pat. kümmern :clap: :clap: :clap: :clap:
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duokopf schrieb:

"Das hätte bei Entlassung auch mal bedacht werden müssen"

die reha hat den aufnahmetermin vorgegeben

"bei Krankenkassen etc. hinterhertelefoniert"

das nenn ich einsatz :blush:

" Finde deine Reaktion übertrieben "

der pat und die angehörigen finden es klasse, dass wir uns nach entlassung immer noch um pat. kümmern

:clap: :clap: :clap: :clap:

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chipchap schrieb:

Daß der Pat. am Gründonnerstag verlegt wurde, ist natürlich
echt unglücklich...
Freitag Feiertag, Sonntag, Montag Feiertag: diese 3 Tage gehen quasi schon mal als Therapietage verloren. Bleiben Samstag und Dienstag als "normale" Behandlungstage.
Woher weißt Du so genau über die erfolgten TEs Bescheid???
Und warum darf der Patient nicht aufstehen? Dafür muß es doch eine medizinische Begründung geben. Vielleicht ist etwas über die Feiertage eingetreten, was eine Bettruhe erfordert. Von dem Du aber nichts weißt..??

Und: ja, natürlich gibt es für die Abrechnung von stationärer Reha (je nach Phase) vorgeschriebene Therapeutengruppen und auch Minutenzahlen pro Tag bzw. pro Aufenthalt (je nach genehmigter Länge von z.Bsp. 14 Tagen oder 21 Tagen).

Wenn der Pat. 45 Jahre alt ist, zahlt hier die RV die Reha??
Wenn ja, dort nachfragen..
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