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Hamburg-Altona

Physiotherapeut (m/w/d) in
Hamburg-Altona gesucht –
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Du suchst eine Praxis, in der
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Physiopraxis in Hamburg-Altona
suchen wir ab sofort Verstärkung
durch einen PT (m/w/d) in Voll-
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Orthopädie und Chirurgie bildet
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Therapiemethoden Physiotherapie Nachruhe

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Nachruhe
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Anonymer Teilnehmer
30.04.2016 18:56
Was bedeutet überhaupt Nachruhe?
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Was bedeutet überhaupt Nachruhe?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Was bedeutet überhaupt Nachruhe?

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RoFo
30.04.2016 19:17
Ruhe nach der Therapie.
Soweit notwendig und sinnvoll.
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Ruhe nach der Therapie. Soweit notwendig und sinnvoll.
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Anonymer Teilnehmer
30.04.2016 19:20
Sorry, das habe in meinem Berufsleben noch nie gemacht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Sorry, das habe in meinem Berufsleben noch nie gemacht.

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Anonymer Teilnehmer
30.04.2016 20:22
Das bedeutet ja, dass der ruhende Patient einen Therapieraum belegt, in dem schon der Nächste hätte behandelt werden können.

In der heutigen Zeit untragbar.
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Das bedeutet ja, dass der ruhende Patient einen Therapieraum belegt, in dem schon der Nächste hätte behandelt werden können. In der heutigen Zeit untragbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das bedeutet ja, dass der ruhende Patient einen Therapieraum belegt, in dem schon der Nächste hätte behandelt werden können.

In der heutigen Zeit untragbar.

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mbone
30.04.2016 20:38
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mbone schrieb:

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RoFo
30.04.2016 20:45
Kommt vor allem in der Balneo- und Hydrotherapie zum tragen.
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Kommt vor allem in der Balneo- und Hydrotherapie zum tragen.
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RoFo schrieb:

Kommt vor allem in der Balneo- und Hydrotherapie zum tragen.

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sportie3046
01.05.2016 22:12
Hallo,
nein, auch bei der Lymphdrainage, aber alle behandeln 30 Min.....15 min Behandlung 15 min Nachruhe - und alles ist in Ordnung, wenn man die HM gelesen hat....
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Hallo, nein, auch bei der Lymphdrainage, aber alle behandeln 30 Min.....15 min Behandlung 15 min Nachruhe - und alles ist in Ordnung, wenn man die HM gelesen hat....
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sportie3046 schrieb:

Hallo,
nein, auch bei der Lymphdrainage, aber alle behandeln 30 Min.....15 min Behandlung 15 min Nachruhe - und alles ist in Ordnung, wenn man die HM gelesen hat....

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RoFo schrieb:

Ruhe nach der Therapie.
Soweit notwendig und sinnvoll.

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Patrick Pos.
02.05.2016 22:55
Hallo sportie3046,


hab ich das jetzt richtig verstanden, dass du bei einer MLD30 zuerst 15 min drainierst und dann den Patienten 15min einfach nur in der Nachruhe liegen lässt.
Das soll zulässig sein?

Lieben Gruß

Patrick
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Hallo sportie3046, hab ich das jetzt richtig verstanden, dass du bei einer MLD30 zuerst 15 min drainierst und dann den Patienten 15min einfach nur in der Nachruhe liegen lässt. Das soll zulässig sein? Lieben Gruß Patrick
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Tempelritter
03.05.2016 07:36
Die Nachruhe ist Bestandteil der Behandlung, nicht aber der Regelbehandlungszeit.
Auszug Rahmenvertrag VdEK
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
•das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.)
•die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.)
•die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.)
•die Regelbehandlungszeit (6.)
•die erforderliche Nachruhe (7.)
•die Verlaufsdokumentation einschließlich der Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.)
•weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moorschlamms und Einbringung in die Wanne, etc.)

PS
sportie3046 beruft sich auf die HMR, das soll er bitte belegen.
Auszug HMR §18 am Beispiel MLD30
MLD-30 Minuten Therapiezeit an der Patientin oder dem Patienten
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Die Nachruhe ist Bestandteil der Behandlung, nicht aber der Regelbehandlungszeit. Auszug Rahmenvertrag VdEK 2. Umfang der Leistung Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen: •das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.) •die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.) •die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.) •die Regelbehandlungszeit (6.) •die erforderliche Nachruhe (7.) •die Verlaufsdokumentation einschließlich der Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.) •weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moorschlamms und Einbringung in die Wanne, etc.) PS sportie3046 beruft sich auf die HMR, das soll er bitte belegen. Auszug HMR §18 am Beispiel MLD30 MLD-30 Minuten Therapiezeit an der Patientin oder dem Patienten
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Tempelritter schrieb:

Die Nachruhe ist Bestandteil der Behandlung, nicht aber der Regelbehandlungszeit.
Auszug Rahmenvertrag VdEK
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
•das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.)
•die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.)
•die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.)
•die Regelbehandlungszeit (6.)
•die erforderliche Nachruhe (7.)
•die Verlaufsdokumentation einschließlich der Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.)
•weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moorschlamms und Einbringung in die Wanne, etc.)

PS
sportie3046 beruft sich auf die HMR, das soll er bitte belegen.
Auszug HMR §18 am Beispiel MLD30
MLD-30 Minuten Therapiezeit an der Patientin oder dem Patienten

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sportie3046
03.05.2016 19:40
die regelbehandlungszeit ist ein Richtwert....es können auch 20 Minuten plus 10 Minuten Nachruhe sein.
Leute, ihr müsst euch mal reinziehen, was hier so diskutiert wird, und da wundern wir uns noch??

Jeder der für solche Kassensätze arbeitet, hat doch selbst kalkuliert.Ich arbeite rein privat, da die Sätze der Gesetzlichen nicht für mich ausreichten.
Ich habe als Selbstständiger 30 Minuten Taklung, Manuelle z.Bsp. mit dem 2,3 fachen Satz sowie andere Maßnahmen auch, Habe eine, wenn ich will geregelte 30 Stunden Woche, und wenn ich mehr arbeite, dann auch mehr im Portemonnaie....so sieht es aus!!!!

Und jetzt ihr....
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die regelbehandlungszeit ist ein Richtwert....es können auch 20 Minuten plus 10 Minuten Nachruhe sein. Leute, ihr müsst euch mal reinziehen, was hier so diskutiert wird, und da wundern wir uns noch?? Jeder der für solche Kassensätze arbeitet, hat doch selbst kalkuliert.Ich arbeite rein privat, da die Sätze der Gesetzlichen nicht für mich ausreichten. Ich habe als Selbstständiger 30 Minuten Taklung, Manuelle z.Bsp. mit dem 2,3 fachen Satz sowie andere Maßnahmen auch, Habe eine, wenn ich will geregelte 30 Stunden Woche, und wenn ich mehr arbeite, dann auch mehr im Portemonnaie....so sieht es aus!!!! Und jetzt ihr....
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sportie3046 schrieb:

die regelbehandlungszeit ist ein Richtwert....es können auch 20 Minuten plus 10 Minuten Nachruhe sein.
Leute, ihr müsst euch mal reinziehen, was hier so diskutiert wird, und da wundern wir uns noch??

Jeder der für solche Kassensätze arbeitet, hat doch selbst kalkuliert.Ich arbeite rein privat, da die Sätze der Gesetzlichen nicht für mich ausreichten.
Ich habe als Selbstständiger 30 Minuten Taklung, Manuelle z.Bsp. mit dem 2,3 fachen Satz sowie andere Maßnahmen auch, Habe eine, wenn ich will geregelte 30 Stunden Woche, und wenn ich mehr arbeite, dann auch mehr im Portemonnaie....so sieht es aus!!!!

Und jetzt ihr....

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stefan 302
04.05.2016 13:13
Ok, jetzt ich:

Wenn du 30 Min arbeitest, mit dem VdaK 2,3 Satz, dann stehst du schlechter als mit GKV Abrechnungen.... :kissing_closed_eyes:

Die Regelbehandlungszeit steht klar definiert in einem RV (den du ja nicht hast).
Du kannst privat gerne für MLD auch nur 10 Minuten arbeiten und KEINE Nachruhe anbieten, die du dann auch nicht per RV musst. Du verschenkst somit sogar kostbare Behandlungsraumzeit...

Deine unternehmerische Kostenrechnung hat das aber sicher berücksichtigt.

stefan 302
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Ok, jetzt ich: Wenn du 30 Min arbeitest, mit dem VdaK 2,3 Satz, dann stehst du schlechter als mit GKV Abrechnungen.... :kissing_closed_eyes: Die Regelbehandlungszeit steht klar definiert in einem RV (den du ja nicht hast). Du kannst privat gerne für MLD auch nur 10 Minuten arbeiten und KEINE Nachruhe anbieten, die du dann auch nicht per RV musst. Du verschenkst somit sogar kostbare Behandlungsraumzeit... Deine unternehmerische Kostenrechnung hat das aber sicher berücksichtigt. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Ok, jetzt ich:

Wenn du 30 Min arbeitest, mit dem VdaK 2,3 Satz, dann stehst du schlechter als mit GKV Abrechnungen.... :kissing_closed_eyes:

Die Regelbehandlungszeit steht klar definiert in einem RV (den du ja nicht hast).
Du kannst privat gerne für MLD auch nur 10 Minuten arbeiten und KEINE Nachruhe anbieten, die du dann auch nicht per RV musst. Du verschenkst somit sogar kostbare Behandlungsraumzeit...

Deine unternehmerische Kostenrechnung hat das aber sicher berücksichtigt.

stefan 302

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sportie3046
05.05.2016 09:22
kein einziges wort mit dem vdak Satz...wie kommst du drauf? Achja, richtiges lesen ist von Nöten. Und dann folgen natürlicherweise Unterstellungen. So und nicht anders läuft es hier.
Hallo, sind wir Physio´s oder nicht? Und wenn ich von irgendetwas keine Ahnung habe, muss ich mir Beistand holen.
Und die Regelbehandlungszeit sieht einen Richtwert vor! Kannst Du ja mal mit Anwalt (der dafür ausgebildet ist) und Kassenvertreter besprechen. Du wirst vom Glauben abfallen, was so alles angeblich definiert ist.
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kein einziges wort mit dem vdak Satz...wie kommst du drauf? Achja, richtiges lesen ist von Nöten. Und dann folgen natürlicherweise Unterstellungen. So und nicht anders läuft es hier. Hallo, sind wir Physio´s oder nicht? Und wenn ich von irgendetwas keine Ahnung habe, muss ich mir Beistand holen. Und die Regelbehandlungszeit sieht einen Richtwert vor! Kannst Du ja mal mit Anwalt (der dafür ausgebildet ist) und Kassenvertreter besprechen. Du wirst vom Glauben abfallen, was so alles angeblich definiert ist.
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sportie3046 schrieb:

kein einziges wort mit dem vdak Satz...wie kommst du drauf? Achja, richtiges lesen ist von Nöten. Und dann folgen natürlicherweise Unterstellungen. So und nicht anders läuft es hier.
Hallo, sind wir Physio´s oder nicht? Und wenn ich von irgendetwas keine Ahnung habe, muss ich mir Beistand holen.
Und die Regelbehandlungszeit sieht einen Richtwert vor! Kannst Du ja mal mit Anwalt (der dafür ausgebildet ist) und Kassenvertreter besprechen. Du wirst vom Glauben abfallen, was so alles angeblich definiert ist.

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RoFo
05.05.2016 09:30
Von was nimmst du 2, 3?
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RoFo schrieb:

Von was nimmst du 2, 3?

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stefan 302
05.05.2016 09:42
.."sieht einen Richtwert"... eben, und genau der ist im RV definiert, mit allem drum und dran, sagt unser Verbandsanwalt für Medizinrecht.

Ich unterstelle nichts, jedoch hast du Aussagen getroffen, die so nicht zutreffen.
Wenn du eine private Praxis hast, bist du zu nichts "GKV"- mäßigem unterworfen. Daher lohnen sich diese Vergleiche zu keinem Male mit einer GKV Praxis, Zeitvolumen und Umsatzvolumen bezogen.

Natürlich sind wir alle PT, deshalb, gerade deshalb ist es um so verwunderlicher, dass es sich viele Kollegen leisten können, die Regelbehandlungszeit auf das max auszudehnen und dann klagen, wenig dabei zu verdienen.
In sehr vielen Krankenhäuser darf z.B. eine Karpaltunne-OP nicht länger wie 20 Min dauern, wenn es dann noch Ärzte geben sollte, die eine sehr ausführliche, gründliche OP durchführen mit 30-40 Min, sind sie defizitär und dürfen bei der Klinikleitung vortanzen.
Trotzdem schreiben die Kliniken in BaWü für 2015 ein Minus von rund 120 Mio Euro....

Eine KFZ Werkstatt hat "AW" als Grundlage ihrer Rechnungen. Wenn ein AN diese regelmäßig zeitlich überdehnt, ohne Zahlungsausgleich, war es das letzte Mal AN dieser Firma.
Anscheinend ist das bei uns aber egal.

Apropos "sind wir alle PT", genau an diesem Satz ist abzuleiten, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht. Wenn es aber um den Zusammenhalt geht, schwupp, sind alle weg.

Vom Glauben falle ich schon lange nicht mehr ab, denn ich muss mir seit Jahren anschauen, was PT-Praxen verschenken weil sie die HMR und RV ZUSÄTZLICH Patientenkonform auslegen, zu Lasten ihrer eigenen Betriebswirtschaftlichkeit.
Wenn ich mit A.Kramer auch meisst nicht derselben Meinung bin, jedoch hat er völlig Recht auf die Mindesbehandlungszeit sich einzulassen.
Wenn ich dann höre, wir arbeiten nicht am Fließband, so sei zu sagen, dann mache ich eben 3 Patienten in 45 Min und mache dann 15 Min frei.
Für das selbe Salär! So ginge es auch.
Die Patienten und Kassen sind aber doch sehr zufrieden, wenn alles so läuft wie gehabt: Ausreichend, wirtschaftlich und notwendig bezahlt, sehr gut, pt-wirtschaftlich desaströs und üppig behandelt.

stefan 302
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.."sieht einen Richtwert"... eben, und genau der ist im RV definiert, mit allem drum und dran, sagt unser Verbandsanwalt für Medizinrecht. Ich unterstelle nichts, jedoch hast du Aussagen getroffen, die so nicht zutreffen. Wenn du eine private Praxis hast, bist du zu nichts "GKV"- mäßigem unterworfen. Daher lohnen sich diese Vergleiche zu keinem Male mit einer GKV Praxis, Zeitvolumen und Umsatzvolumen bezogen. Natürlich sind wir alle PT, deshalb, gerade deshalb ist es um so verwunderlicher, dass es sich viele Kollegen leisten können, die Regelbehandlungszeit auf das max auszudehnen und dann klagen, wenig dabei zu verdienen. In sehr vielen Krankenhäuser darf z.B. eine Karpaltunne-OP nicht länger wie 20 Min dauern, wenn es dann noch Ärzte geben sollte, die eine sehr ausführliche, gründliche OP durchführen mit 30-40 Min, sind sie defizitär und dürfen bei der Klinikleitung vortanzen. Trotzdem schreiben die Kliniken in BaWü für 2015 ein Minus von rund 120 Mio Euro.... Eine KFZ Werkstatt hat "AW" als Grundlage ihrer Rechnungen. Wenn ein AN diese regelmäßig zeitlich überdehnt, ohne Zahlungsausgleich, war es das letzte Mal AN dieser Firma. Anscheinend ist das bei uns aber egal. Apropos "sind wir alle PT", genau an diesem Satz ist abzuleiten, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht. Wenn es aber um den Zusammenhalt geht, schwupp, sind alle weg. Vom Glauben falle ich schon lange nicht mehr ab, denn ich muss mir seit Jahren anschauen, was PT-Praxen verschenken weil sie die HMR und RV ZUSÄTZLICH Patientenkonform auslegen, zu Lasten ihrer eigenen Betriebswirtschaftlichkeit. Wenn ich mit A.Kramer auch meisst nicht derselben Meinung bin, jedoch hat er völlig Recht auf die Mindesbehandlungszeit sich einzulassen. Wenn ich dann höre, wir arbeiten nicht am Fließband, so sei zu sagen, dann mache ich eben 3 Patienten in 45 Min und mache dann 15 Min frei. Für das selbe Salär! So ginge es auch. Die Patienten und Kassen sind aber doch sehr zufrieden, wenn alles so läuft wie gehabt: Ausreichend, wirtschaftlich und notwendig bezahlt, sehr gut, pt-wirtschaftlich desaströs und üppig behandelt. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

.."sieht einen Richtwert"... eben, und genau der ist im RV definiert, mit allem drum und dran, sagt unser Verbandsanwalt für Medizinrecht.

Ich unterstelle nichts, jedoch hast du Aussagen getroffen, die so nicht zutreffen.
Wenn du eine private Praxis hast, bist du zu nichts "GKV"- mäßigem unterworfen. Daher lohnen sich diese Vergleiche zu keinem Male mit einer GKV Praxis, Zeitvolumen und Umsatzvolumen bezogen.

Natürlich sind wir alle PT, deshalb, gerade deshalb ist es um so verwunderlicher, dass es sich viele Kollegen leisten können, die Regelbehandlungszeit auf das max auszudehnen und dann klagen, wenig dabei zu verdienen.
In sehr vielen Krankenhäuser darf z.B. eine Karpaltunne-OP nicht länger wie 20 Min dauern, wenn es dann noch Ärzte geben sollte, die eine sehr ausführliche, gründliche OP durchführen mit 30-40 Min, sind sie defizitär und dürfen bei der Klinikleitung vortanzen.
Trotzdem schreiben die Kliniken in BaWü für 2015 ein Minus von rund 120 Mio Euro....

Eine KFZ Werkstatt hat "AW" als Grundlage ihrer Rechnungen. Wenn ein AN diese regelmäßig zeitlich überdehnt, ohne Zahlungsausgleich, war es das letzte Mal AN dieser Firma.
Anscheinend ist das bei uns aber egal.

Apropos "sind wir alle PT", genau an diesem Satz ist abzuleiten, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht. Wenn es aber um den Zusammenhalt geht, schwupp, sind alle weg.

Vom Glauben falle ich schon lange nicht mehr ab, denn ich muss mir seit Jahren anschauen, was PT-Praxen verschenken weil sie die HMR und RV ZUSÄTZLICH Patientenkonform auslegen, zu Lasten ihrer eigenen Betriebswirtschaftlichkeit.
Wenn ich mit A.Kramer auch meisst nicht derselben Meinung bin, jedoch hat er völlig Recht auf die Mindesbehandlungszeit sich einzulassen.
Wenn ich dann höre, wir arbeiten nicht am Fließband, so sei zu sagen, dann mache ich eben 3 Patienten in 45 Min und mache dann 15 Min frei.
Für das selbe Salär! So ginge es auch.
Die Patienten und Kassen sind aber doch sehr zufrieden, wenn alles so läuft wie gehabt: Ausreichend, wirtschaftlich und notwendig bezahlt, sehr gut, pt-wirtschaftlich desaströs und üppig behandelt.

stefan 302

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sportie3046
05.05.2016 10:19
und hier stimme ich Dir vollkommen zu!
Aber wie soll es weitergehen?
Es gäbe Möglichkeiten, aber die traut sich wohl kaum einer....
Egal, solange sich im Bereich GVK nichts ändert - ohne mich.
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und hier stimme ich Dir vollkommen zu! Aber wie soll es weitergehen? Es gäbe Möglichkeiten, aber die traut sich wohl kaum einer.... Egal, solange sich im Bereich GVK nichts ändert - ohne mich.
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sportie3046 schrieb:

und hier stimme ich Dir vollkommen zu!
Aber wie soll es weitergehen?
Es gäbe Möglichkeiten, aber die traut sich wohl kaum einer....
Egal, solange sich im Bereich GVK nichts ändert - ohne mich.

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Patrick Pos. schrieb:

Hallo sportie3046,


hab ich das jetzt richtig verstanden, dass du bei einer MLD30 zuerst 15 min drainierst und dann den Patienten 15min einfach nur in der Nachruhe liegen lässt.
Das soll zulässig sein?

Lieben Gruß

Patrick



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