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Du hilfst Menschen jeden Alters,
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stärken. Als Ergotherapeut*in
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Ringgeist
31.01.2017 19:51
Hätte mal ne spezifische Frage.
Pate. 26 m, Adipositas, bekannter M. Scheuermann kommt zu uns bei unklarer Diagnose mit Schmerz und Ausstrahlung li Leiste und Gesäßhälfte, BSV Tests+..Behandlg. mit sanften Techniken ohne weitere Provokationen, geht anschließend zum HP, der manipuliert lt. Pate. seinen 5. LW. ohne bildgebende Diagnostik. Was ist davon zu halten?
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Hätte mal ne spezifische Frage. Pate. 26 m, Adipositas, bekannter M. Scheuermann kommt zu uns bei unklarer Diagnose mit Schmerz und Ausstrahlung li Leiste und Gesäßhälfte, BSV Tests+..Behandlg. mit sanften Techniken ohne weitere Provokationen, geht anschließend zum HP, der manipuliert lt. Pate. seinen 5. LW. ohne bildgebende Diagnostik. Was ist davon zu halten?
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Ringgeist schrieb:

Hätte mal ne spezifische Frage.
Pate. 26 m, Adipositas, bekannter M. Scheuermann kommt zu uns bei unklarer Diagnose mit Schmerz und Ausstrahlung li Leiste und Gesäßhälfte, BSV Tests+..Behandlg. mit sanften Techniken ohne weitere Provokationen, geht anschließend zum HP, der manipuliert lt. Pate. seinen 5. LW. ohne bildgebende Diagnostik. Was ist davon zu halten?

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hgb
31.01.2017 21:18
Für HP's gelten die Standards der MM-Gesellschaften nicht, viele Ärzte halten sich auch nicht dran.

Einer aus meiner Umgebung hat ein FA in ein Plasmocytom manipuliert und zwei Wirbel gebrochen, die vorausgehenden Rö-Bilder waren zum Prozess verschwunden, aber auffällig befundet.

Wer also so handelt, geht auf dünnem Eis, auch das geht oftmals gut, aber nicht immer!!


mfg hgb :wink:.
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Für HP's gelten die Standards der MM-Gesellschaften nicht, viele Ärzte halten sich auch nicht dran. Einer aus meiner Umgebung hat ein FA in ein Plasmocytom manipuliert und zwei Wirbel gebrochen, die vorausgehenden Rö-Bilder waren zum Prozess verschwunden, aber auffällig befundet. Wer also so handelt, geht auf dünnem Eis, auch das geht oftmals gut, aber nicht immer!! mfg hgb :wink:.
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hgb schrieb:

Für HP's gelten die Standards der MM-Gesellschaften nicht, viele Ärzte halten sich auch nicht dran.

Einer aus meiner Umgebung hat ein FA in ein Plasmocytom manipuliert und zwei Wirbel gebrochen, die vorausgehenden Rö-Bilder waren zum Prozess verschwunden, aber auffällig befundet.

Wer also so handelt, geht auf dünnem Eis, auch das geht oftmals gut, aber nicht immer!!


mfg hgb :wink:.

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RoFo
31.01.2017 22:10
Umso wichtiger ist die eigene Doku!
Nicht, dass irgendwann heißt, der Physio wars!
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Umso wichtiger ist die eigene Doku! Nicht, dass irgendwann heißt, der Physio wars!
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ali
31.01.2017 22:17
Was das Konzept im Betreff damit zu tun ? Ansonsten siehe hpg
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Was das Konzept im Betreff damit zu tun ? Ansonsten siehe hpg
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ali schrieb:

Was das Konzept im Betreff damit zu tun ? Ansonsten siehe hpg

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stefan 302
01.02.2017 11:18
was für ein Konzept....???? :smile: :kissing_closed_eyes:
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was für ein Konzept....???? :smile: :kissing_closed_eyes:
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stefan 302 schrieb:

was für ein Konzept....???? :smile: :kissing_closed_eyes:

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Ringgeist
01.02.2017 15:05
Der HP hat ihm die Wirbelmanipulation nach Liebscher & Bracht erbracht.
Jetzt warte ich auf die MRT Auswertung. Sollte sich der BSV bestätigen, stellt es wohl eine absolute Kontraindikation dar.
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Der HP hat ihm die Wirbelmanipulation nach Liebscher & Bracht erbracht. Jetzt warte ich auf die MRT Auswertung. Sollte sich der BSV bestätigen, stellt es wohl eine absolute Kontraindikation dar.
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Ringgeist schrieb:

Der HP hat ihm die Wirbelmanipulation nach Liebscher & Bracht erbracht.
Jetzt warte ich auf die MRT Auswertung. Sollte sich der BSV bestätigen, stellt es wohl eine absolute Kontraindikation dar.

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stefan 302
01.02.2017 16:37
seit wann darf L+B manipulieren?
Einem Maschienenbauingenieur (?) sollten seine Grenzen bekannt sein...
Ansonsten sage ich immer, jeder ist sich selbst der Nächste, will sagen, PT sollten genug Köpfchen haben sich vorab zu informieren, zu wem sie ein "Fobi-Vertrauen" aufbauen....
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• limone
seit wann darf L+B manipulieren? Einem Maschienenbauingenieur (?) sollten seine Grenzen bekannt sein... Ansonsten sage ich immer, jeder ist sich selbst der Nächste, will sagen, PT sollten genug Köpfchen haben sich vorab zu informieren, zu wem sie ein "Fobi-Vertrauen" aufbauen....
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stefan 302 schrieb:

seit wann darf L+B manipulieren?
Einem Maschienenbauingenieur (?) sollten seine Grenzen bekannt sein...
Ansonsten sage ich immer, jeder ist sich selbst der Nächste, will sagen, PT sollten genug Köpfchen haben sich vorab zu informieren, zu wem sie ein "Fobi-Vertrauen" aufbauen....

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sabrina24
02.02.2017 14:07
...wie geht es denn dem Pat. jetzt nach der Manipulation?
Seit wann ist ein BSV eine absolute KI für Manipulationen?
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...wie geht es denn dem Pat. jetzt nach der Manipulation? Seit wann ist ein BSV eine absolute KI für Manipulationen?
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sabrina24 schrieb:

...wie geht es denn dem Pat. jetzt nach der Manipulation?
Seit wann ist ein BSV eine absolute KI für Manipulationen?

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AHD
03.02.2017 07:46
Hallo,

mir ist keine Manipulation nach Liebscher und Bracht bekannt. Das war sicherlich eine Vermischung verschiedener Therapien die eventuell nicht beherrscht werden. Hoffentlich wird dem Patienten geholfen. Auf jedenfall gute Besserung.
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Hallo, mir ist keine Manipulation nach Liebscher und Bracht bekannt. Das war sicherlich eine Vermischung verschiedener Therapien die eventuell nicht beherrscht werden. Hoffentlich wird dem Patienten geholfen. Auf jedenfall gute Besserung.
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AHD schrieb:

Hallo,

mir ist keine Manipulation nach Liebscher und Bracht bekannt. Das war sicherlich eine Vermischung verschiedener Therapien die eventuell nicht beherrscht werden. Hoffentlich wird dem Patienten geholfen. Auf jedenfall gute Besserung.

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eim
03.02.2017 14:01
Erstens würd ich nicht immer alles glauben was Pat. sagen.
Evtl hilft Nachfragen beim HP was er gemacht hat. Weigert sich dieser, soll Pat beim HP einen schriftlichen Behandlunsplan inkl. Befund anfordern bzw. eigentlich müßte ja auf der Rechnung des HP stehen was er gemacht hat.

an hgb :
HP`s dürfen im Rahmen der Sorgfaltspflicht auch nur das machen was sie gelernt bzw. wofür sie eine Fortbildung gemacht haben und dies auch nachweisen können.Ansonsten wirds teuer und kostet die Lizenz / Zertifikat / Ernennung zum HP :kissing_closed_eyes:
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Erstens würd ich nicht immer alles glauben was Pat. sagen. Evtl hilft Nachfragen beim HP was er gemacht hat. Weigert sich dieser, soll Pat beim HP einen schriftlichen Behandlunsplan inkl. Befund anfordern bzw. eigentlich müßte ja auf der Rechnung des HP stehen was er gemacht hat. an hgb : HP`s dürfen im Rahmen der Sorgfaltspflicht auch nur das machen was sie gelernt bzw. wofür sie eine Fortbildung gemacht haben und dies auch nachweisen können.Ansonsten wirds teuer und kostet die Lizenz / Zertifikat / Ernennung zum HP :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:

Erstens würd ich nicht immer alles glauben was Pat. sagen.
Evtl hilft Nachfragen beim HP was er gemacht hat. Weigert sich dieser, soll Pat beim HP einen schriftlichen Behandlunsplan inkl. Befund anfordern bzw. eigentlich müßte ja auf der Rechnung des HP stehen was er gemacht hat.

an hgb :
HP`s dürfen im Rahmen der Sorgfaltspflicht auch nur das machen was sie gelernt bzw. wofür sie eine Fortbildung gemacht haben und dies auch nachweisen können.Ansonsten wirds teuer und kostet die Lizenz / Zertifikat / Ernennung zum HP :kissing_closed_eyes:

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hgb
03.02.2017 15:36
..Hallo eim,

diesen Hinweis würde ich sehr gern lesen! Wo steht das??

Bisher ist die Kenntnis des HP in der amtsärztlichen Prüfung schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet, das er weiß, was er nicht darf.

mfg hgb :wink:
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..Hallo eim, diesen Hinweis würde ich sehr gern lesen! Wo steht das?? Bisher ist die Kenntnis des HP in der amtsärztlichen Prüfung schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet, das er weiß, was er nicht darf. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

..Hallo eim,

diesen Hinweis würde ich sehr gern lesen! Wo steht das??

Bisher ist die Kenntnis des HP in der amtsärztlichen Prüfung schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet, das er weiß, was er nicht darf.

mfg hgb :wink:

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eim
04.02.2017 18:08
Heilpraktiker haben sich stets ihrer erworbenen Fähigkeiten sowie den Grenzen ihres Wissens und Könnens bewusst zu sein. In diesem Zusammenhang wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.
01.1991 verwiesen (BGH VI ZR 206/90). Das diagnostische und therapeutische Handeln hat sich an diesen Grenzen zu orientieren.
Aus dem Urteil des BGH:
Sinngemäße Aussagen:
Heilpraktiker müssen die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlungen kennen und beachten. Solange kein ausreichendes medizinischesFachwissen und Können erworben wurde, dürfen keine Methoden angewendet werden, deren Indikationsstellungen oder Risiken sonst eine medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung erfordern.
Danach sind Heilpraktiker verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihnen angewendeten Behandlungsweisen, einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen.
Wörtliches Zitat
„Darüber hinaus ist er selbstverständlich auch verpflichtet, sich über die Fortschritte der Heilkunde und auch anderweitig gewonnene Er-kenntnisse von Nutzen und Risiken der von ihm angewendeten Heilverfahren zu informieren“ (Grundsatzurteil Bundesgerichtshof v. 29.01.1991).
S0 stehts in der Berufsordnung für HP`s
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• PTP
Heilpraktiker haben sich stets ihrer erworbenen Fähigkeiten sowie den Grenzen ihres Wissens und Könnens bewusst zu sein. In diesem Zusammenhang wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. 01.1991 verwiesen (BGH VI ZR 206/90). Das diagnostische und therapeutische Handeln hat sich an diesen Grenzen zu orientieren. [b]Aus dem Urteil des BGH:[/b] [b]Sinngemäße Aussagen:[/b] Heilpraktiker müssen die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlungen kennen und beachten. Solange kein ausreichendes medizinischesFachwissen und Können erworben wurde, dürfen keine Methoden angewendet werden, deren Indikationsstellungen oder Risiken sonst eine medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung erfordern. Danach sind Heilpraktiker verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihnen angewendeten Behandlungsweisen, einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. Wörtliches Zitat „Darüber hinaus ist er selbstverständlich auch verpflichtet, sich über die Fortschritte der Heilkunde und auch anderweitig gewonnene Er-kenntnisse von Nutzen und Risiken der von ihm angewendeten Heilverfahren zu informieren“ (Grundsatzurteil Bundesgerichtshof v. 29.01.1991). S0 stehts in der Berufsordnung für HP`s
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eim schrieb:

Heilpraktiker haben sich stets ihrer erworbenen Fähigkeiten sowie den Grenzen ihres Wissens und Könnens bewusst zu sein. In diesem Zusammenhang wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.
01.1991 verwiesen (BGH VI ZR 206/90). Das diagnostische und therapeutische Handeln hat sich an diesen Grenzen zu orientieren.
Aus dem Urteil des BGH:
Sinngemäße Aussagen:
Heilpraktiker müssen die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlungen kennen und beachten. Solange kein ausreichendes medizinischesFachwissen und Können erworben wurde, dürfen keine Methoden angewendet werden, deren Indikationsstellungen oder Risiken sonst eine medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung erfordern.
Danach sind Heilpraktiker verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihnen angewendeten Behandlungsweisen, einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen.
Wörtliches Zitat
„Darüber hinaus ist er selbstverständlich auch verpflichtet, sich über die Fortschritte der Heilkunde und auch anderweitig gewonnene Er-kenntnisse von Nutzen und Risiken der von ihm angewendeten Heilverfahren zu informieren“ (Grundsatzurteil Bundesgerichtshof v. 29.01.1991).
S0 stehts in der Berufsordnung für HP`s

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eim
04.02.2017 18:13
an hgb : PS : bei der ÜBERPRÜFUNG wird nicht nur gefragt was er Nicht darf sondern auch was er darf und was er machen muß (Fobipflicht z.B Injektionstechniken ,Notfallbehandlung etc.)
Leider wird immer noch zuviel Halbwissen verbreitet :point_up:
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an hgb : PS : bei der ÜBERPRÜFUNG wird nicht nur gefragt was er Nicht darf sondern auch was er darf und was er machen muß (Fobipflicht z.B Injektionstechniken ,Notfallbehandlung etc.) Leider wird immer noch zuviel Halbwissen verbreitet :point_up:
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eim schrieb:

an hgb : PS : bei der ÜBERPRÜFUNG wird nicht nur gefragt was er Nicht darf sondern auch was er darf und was er machen muß (Fobipflicht z.B Injektionstechniken ,Notfallbehandlung etc.)
Leider wird immer noch zuviel Halbwissen verbreitet :point_up:

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eim
04.02.2017 18:15
Artikel 5 – Weiterbildungspflicht
1. Heilpraktiker sind zur ständigen Weiterbildung in den von ihnen
ausgeübten Disziplinen verpflichtet (BOH Art. 4 Abs. 6 - BGH VI ZR 206/90.
Danach beruht die Weiterbildungspflicht auf einer höchstrichterlichen Rechtsprechung und
verpflichtet Heilpraktiker, „sich über die Fortschritte der Heilkunde und auch über anderweitig gewonnene Erkenntnisse von Nutzen und Risiken der von ihnen angewendeten Heilverfahren fortlaufend zu unterrichten“).
2. Die Berufsorganisationen und ihre Beauftragten bieten nach ihren Satzungen fachlich qualifizierte Weiterbildungen an.
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[b]Artikel 5 – Weiterbildungspflicht[/b] 1. Heilpraktiker sind zur ständigen Weiterbildung in den von ihnen ausgeübten Disziplinen verpflichtet (BOH Art. 4 Abs. 6 - BGH VI ZR 206/90. Danach beruht die Weiterbildungspflicht auf einer höchstrichterlichen Rechtsprechung und verpflichtet Heilpraktiker, „sich über die Fortschritte der Heilkunde und auch über anderweitig gewonnene Erkenntnisse von Nutzen und Risiken der von ihnen angewendeten Heilverfahren fortlaufend zu unterrichten“). 2. Die Berufsorganisationen und ihre Beauftragten bieten nach ihren Satzungen fachlich qualifizierte Weiterbildungen an.
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eim schrieb:

Artikel 5 – Weiterbildungspflicht
1. Heilpraktiker sind zur ständigen Weiterbildung in den von ihnen
ausgeübten Disziplinen verpflichtet (BOH Art. 4 Abs. 6 - BGH VI ZR 206/90.
Danach beruht die Weiterbildungspflicht auf einer höchstrichterlichen Rechtsprechung und
verpflichtet Heilpraktiker, „sich über die Fortschritte der Heilkunde und auch über anderweitig gewonnene Erkenntnisse von Nutzen und Risiken der von ihnen angewendeten Heilverfahren fortlaufend zu unterrichten“).
2. Die Berufsorganisationen und ihre Beauftragten bieten nach ihren Satzungen fachlich qualifizierte Weiterbildungen an.

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RoFo schrieb:

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