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ich möchte als privatversicherter Selbstständiger wieder zurück in die Gkv. Gibt es eine andere Möglichkeitzu wechseln ohne wieder AN zu werden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
ich möchte als privatversicherter Selbstständiger wieder zurück in die Gkv. Gibt es eine andere Möglichkeitzu wechseln ohne wieder AN zu werden?
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
ja, aber nur über die Anerkennung einer Behinderung 50 nach SGB und gleichzeitigerVerwandschaft -Frau, Eltern oder Kinder - in der GKV.
mfg hgb :blush:
für Selbstständige ist es sehr schwierig zurück in die GKV zu kommen. Wenn du noch dazu über 55 Jahre bist, hast du generell schlechte Chancen.
Es gebe die Möglichkeit selbstständige Tätigkeit und Angestelltenverhältnis zu kombinieren:
du musst dafür gewisse Auflagen erfüllen, als Selbstständiger glaube ich diese:
- du müsstest einen anderen Job als Angesteller annehmen
- du musst dort mehr als 450 € verdienen, aber unter 53.550 € im Jahr bleiben
- deine selbstständige Tätigkeit muss zu deinem Nebenjob werden: das heißt du musst dort weniger als im Angestelltenverhältnis verdienen und auch weniger Zeit für diesen Job aufwenden als im Hauptjob.
Aber das ist sicher nicht das was du möchtest, oder?
Man kann sich doch auch freiwillig bei den Gesetzlichen versichern lassen. Wäre das eine Möglichkeit für dich? Bei der Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillige Mitglieder in der GKV wird dein tatsächlich erzieltes Einkommen zugrundegelegt. Die Preiskalkulation für 2014 findet man über die Internet-Suchdienste. Vergleich die Preise mit denen die du bisher in der PKV zahlst und schau ob es sich für dich lohnt.
I
Viele Grüße
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Hallo,
für Selbstständige ist es sehr schwierig zurück in die GKV zu kommen. Wenn du noch dazu über 55 Jahre bist, hast du generell schlechte Chancen.
Es gebe die Möglichkeit selbstständige Tätigkeit und Angestelltenverhältnis zu kombinieren:
du musst dafür gewisse Auflagen erfüllen, als Selbstständiger glaube ich diese:
- du müsstest einen anderen Job als Angesteller annehmen
- du musst dort mehr als 450 € verdienen, aber unter 53.550 € im Jahr bleiben
- deine selbstständige Tätigkeit muss zu deinem Nebenjob werden: das heißt du musst dort weniger als im Angestelltenverhältnis verdienen und auch weniger Zeit für diesen Job aufwenden als im Hauptjob.
Ja, aber genau das ist ja Kern des Problems: wenn ich nämlich PI bin dann verliere ich meine Kassenzulassung, wenn ich nur "nebenberuflich" in der Praxis bin. Die HMverordnung sieht vor, dass ein PI täglich vor Ort sein sollte.
Ich habe mehrere Jahre versucht, in die GKV zurückzukommen, war fast ein Jahr komplett ohne KV - inzwischen habe ich es aufgegeben. Die Praxis schließen wollte ich nicht.
Man kann sich doch auch freiwillig bei den Gesetzlichen versichern lassen. Wäre das eine Möglichkeit für dich? Bei der Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillige Mitglieder in der GKV wird dein tatsächlich erzieltes Einkommen zugrundegelegt. Die Preiskalkulation für 2014 findet man über die Internet-Suchdienste. Vergleich die Preise mit denen die du bisher in der PKV zahlst und schau ob es sich für dich lohnt.
Das geht ja nur, wenn du dich von vorneherein freiwillig bei der GKV versicherst. Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist ...
WEnn du jemand in der Familie hast, der die Praxis übernimmt und dich als FL einstellt, könnte das ein Weg sein. Nach einem Jahr kannst du die Praxis dann wieder selbst übernehmen. Muss man aber auch gut durchrechnen.
Lieber Anonymus - falls du eine Lösung findest, lass es mich wissen!
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Susulo schrieb:
thea123 schrieb am 18.11.14 10:37:
Aber das ist sicher nicht das was du möchtest, oder?
Hallo,
für Selbstständige ist es sehr schwierig zurück in die GKV zu kommen. Wenn du noch dazu über 55 Jahre bist, hast du generell schlechte Chancen.
Es gebe die Möglichkeit selbstständige Tätigkeit und Angestelltenverhältnis zu kombinieren:
du musst dafür gewisse Auflagen erfüllen, als Selbstständiger glaube ich diese:
- du müsstest einen anderen Job als Angesteller annehmen
- du musst dort mehr als 450 € verdienen, aber unter 53.550 € im Jahr bleiben
- deine selbstständige Tätigkeit muss zu deinem Nebenjob werden: das heißt du musst dort weniger als im Angestelltenverhältnis verdienen und auch weniger Zeit für diesen Job aufwenden als im Hauptjob.
Ja, aber genau das ist ja Kern des Problems: wenn ich nämlich PI bin dann verliere ich meine Kassenzulassung, wenn ich nur "nebenberuflich" in der Praxis bin. Die HMverordnung sieht vor, dass ein PI täglich vor Ort sein sollte.
Ich habe mehrere Jahre versucht, in die GKV zurückzukommen, war fast ein Jahr komplett ohne KV - inzwischen habe ich es aufgegeben. Die Praxis schließen wollte ich nicht.
Man kann sich doch auch freiwillig bei den Gesetzlichen versichern lassen. Wäre das eine Möglichkeit für dich? Bei der Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillige Mitglieder in der GKV wird dein tatsächlich erzieltes Einkommen zugrundegelegt. Die Preiskalkulation für 2014 findet man über die Internet-Suchdienste. Vergleich die Preise mit denen die du bisher in der PKV zahlst und schau ob es sich für dich lohnt.
Das geht ja nur, wenn du dich von vorneherein freiwillig bei der GKV versicherst. Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist ...
WEnn du jemand in der Familie hast, der die Praxis übernimmt und dich als FL einstellt, könnte das ein Weg sein. Nach einem Jahr kannst du die Praxis dann wieder selbst übernehmen. Muss man aber auch gut durchrechnen.
Lieber Anonymus - falls du eine Lösung findest, lass es mich wissen!
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Tempelritter schrieb:
man kann einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob annehmen, ohne die Zulassung zu verlieren. Nirgends steht, dass die Kassenpraxis 24 Stunden am Tag geöffnet sein muss.
Hab ich alles ausprobiert.
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Susulo schrieb:
Ja, richtig, Tempelritter: Nebenjob . Damit kommst du aber nicht zurück in die gesetzliche. Du musst nachweisen, dass du im "Nebenjob" mehr verdienst als im "Hauptjob". Trotz mieser Bezahlung in der Logo schwierig.
Hab ich alles ausprobiert.
-dass du im "Nebenjob" mehr verdienst als im "Hauptjob". - das hat dabei keine Rolle gespielt, mit dem Praxisbetrieb verdient er das zig-fache.
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Tempelritter schrieb:
ein Kollege von mir ist genau so raus gekommen.
-dass du im "Nebenjob" mehr verdienst als im "Hauptjob". - das hat dabei keine Rolle gespielt, mit dem Praxisbetrieb verdient er das zig-fache.
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Susulo schrieb:
kennst du ihn näher? Du könntest ihm meine Mailadresse geben, das meine ich ernst, würde mich wirklich interessieren. Wäre sofort dabei, bei mir hatte es nicht geklappt, aber vielleicht hatte ich was übersehen oder war "zu ehrlich?"
mfg + viel Erfolg hgb :blush:
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hgb schrieb:
die Anfrage sollte auch an verschiedene Kassen gehen, sie entscheiden nicht alle gleich!!
mfg + viel Erfolg hgb :blush:
kennst du ihn näher? Du könntest ihm meine Mailadresse geben, das meine ich ernst, würde mich wirklich interessieren. Wäre sofort dabei, bei mir hatte es nicht geklappt, aber vielleicht hatte ich was übersehen oder war "zu ehrlich?"
Ich kenne ihn gut. Er hat zusätzlich einen Job angenommen und hat sich bei einer GKV seiner Wahl angemeldet. Die haben ein Antragsformular geschickt und das war es. Die DRV hat noch einen Formular zur Statusfeststellung geschickt um zu prüfen ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt.
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Tempelritter schrieb:
Susulo schrieb am 21.11.14 07:20:
kennst du ihn näher? Du könntest ihm meine Mailadresse geben, das meine ich ernst, würde mich wirklich interessieren. Wäre sofort dabei, bei mir hatte es nicht geklappt, aber vielleicht hatte ich was übersehen oder war "zu ehrlich?"
Ich kenne ihn gut. Er hat zusätzlich einen Job angenommen und hat sich bei einer GKV seiner Wahl angemeldet. Die haben ein Antragsformular geschickt und das war es. Die DRV hat noch einen Formular zur Statusfeststellung geschickt um zu prüfen ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt.
Vielleicht aber werde ich mal den Rat von hgb beherzigen, und diverse gesetzliche anfragen, nicht nur eine ...
Bin der Dinge (nach knapp 5 Jahren mittlerweile) etwas müde geworden. Mal sehen.
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Susulo schrieb:
seufz - bei mir Nachweis, wieviel ich wo verdiene, letzter Steuerbescheid, Nachweis Arbeitszeiten. Angestellt weniger als 4,5 Stunden täglich , bedeutet Hauptarbeit ist selbstständig (logisch, da wäre ja noch die Praxis) --> keine Aufnahme in die gkv. Müsste privat bleiben.
Vielleicht aber werde ich mal den Rat von hgb beherzigen, und diverse gesetzliche anfragen, nicht nur eine ...
Bin der Dinge (nach knapp 5 Jahren mittlerweile) etwas müde geworden. Mal sehen.
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Tempelritter schrieb:
du fragst zu viel. Mein Kumpel arbeitet 2 Tage die Woche in einem sozialversicherungspflichtigen Job und das war es. Das er eine PT Praxis besitzt war gar kein Thema.
Aber dennoch danke für den Hinweis. Vielleicht finde ich a) erst mal wieder einen entsprechenden Nebenjob b) eine andere gkv, die nicht so viele Fragen stellt.
Wundere mich trotzdem hier manchmal: wenn ich jemanden für eine ausgefallene Stunde unterschreiben lassen würde und dann sage "fragt doch nicht so viel, kontrolliert doch eh' keiner" - dann wäre hier die Hölle los ... nun denn.
Anonymus hat sich gar nicht mehr zum Thema geäußert ... von meiner Seite können wir es dabei belassen
Grüße, Susanne
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Susulo schrieb:
Nicht ich frage zu viel, sondern die KK bei der ich einen Antrag gestellt hatte. Sagte ja oben schon, ich bin zu ehrlich. Bei mir war es halt Thema - ich hatte die Wahl zu lügen oder nicht.
Aber dennoch danke für den Hinweis. Vielleicht finde ich a) erst mal wieder einen entsprechenden Nebenjob b) eine andere gkv, die nicht so viele Fragen stellt.
Wundere mich trotzdem hier manchmal: wenn ich jemanden für eine ausgefallene Stunde unterschreiben lassen würde und dann sage "fragt doch nicht so viel, kontrolliert doch eh' keiner" - dann wäre hier die Hölle los ... nun denn.
Anonymus hat sich gar nicht mehr zum Thema geäußert ... von meiner Seite können wir es dabei belassen
Grüße, Susanne
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
soz.-vers.-pflichtigen Nebenjob annehmen und dann versichern lassen, mich nahm damals die HEK, die auch gut leistet.
mfg hgb :wink:
Danke , mab, für die Frage, auch wenn immer nur ich mich einhake ....
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Susulo schrieb:
äh, doch noch ne Frage dazu: zahlt ihr dann für die KV die Prozente die durch den Nebenjob anfallen oder noch zusätzlich Anteile aus dem Einkommen durch selbständige Arbeit ??
Danke , mab, für die Frage, auch wenn immer nur ich mich einhake ....
mfg hgb :stuck_out_tongue:
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hgb schrieb:
.. bei mir war es kein Nebenjob, sondern Wechsel n. SGB IX.
mfg hgb :stuck_out_tongue:
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Tempelritter schrieb:
hab ihn gerade gefragt, es fallen nur Anteile vom Nebenjob an.
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Susulo schrieb:
Danke euch beiden.
Ich würde es begrüßen, wenn es endlich zur Einführung einer Bürgerversicherung käme, in die alle (und ich meine alle, also auch Beamte, Politiker und Selbstständige) einzahlen, damit endlich mal eine vernünftige Gesundheitspolitik gemacht werden kann. Wer sich dann unterversichert fühlt, kann dann ja noch zusätzlich was machen.
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cople schrieb:
Für mich ist das der Grund darüber nachzudenken in 3-5 Jahren (spätestens) meine Praxis zu schließen und mich wieder anstellen zu lassen. Obwohl dies natürlich auch bedeutet, dass meine Angestellten dann auf der Straße stehen. Wenn das der Gesetzgeber so will...
Ich würde es begrüßen, wenn es endlich zur Einführung einer Bürgerversicherung käme, in die alle (und ich meine alle, also auch Beamte, Politiker und Selbstständige) einzahlen, damit endlich mal eine vernünftige Gesundheitspolitik gemacht werden kann. Wer sich dann unterversichert fühlt, kann dann ja noch zusätzlich was machen.
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thea123 schrieb:
Hallo,
für Selbstständige ist es sehr schwierig zurück in die GKV zu kommen. Wenn du noch dazu über 55 Jahre bist, hast du generell schlechte Chancen.
Es gebe die Möglichkeit selbstständige Tätigkeit und Angestelltenverhältnis zu kombinieren:
du musst dafür gewisse Auflagen erfüllen, als Selbstständiger glaube ich diese:
- du müsstest einen anderen Job als Angesteller annehmen
- du musst dort mehr als 450 € verdienen, aber unter 53.550 € im Jahr bleiben
- deine selbstständige Tätigkeit muss zu deinem Nebenjob werden: das heißt du musst dort weniger als im Angestelltenverhältnis verdienen und auch weniger Zeit für diesen Job aufwenden als im Hauptjob.
Aber das ist sicher nicht das was du möchtest, oder?
Man kann sich doch auch freiwillig bei den Gesetzlichen versichern lassen. Wäre das eine Möglichkeit für dich? Bei der Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillige Mitglieder in der GKV wird dein tatsächlich erzieltes Einkommen zugrundegelegt. Die Preiskalkulation für 2014 findet man über die Internet-Suchdienste. Vergleich die Preise mit denen die du bisher in der PKV zahlst und schau ob es sich für dich lohnt.
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