es ist bekannt, das man in einigen Bundesländern beim Gesundheitsamt/ Ordnungsamt den Sekt. Heilpraktiker nach Aktenlage beantragen kann.
Wie sieht das denn in Hessen aus, wie sind da eure Erfahrungen? Hat das schon jemand gemacht bzw anerkannt bekommen ohne nochmal vom GA geprüft zu werden? Wenn ja, wo?
Liebe Grüße
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Hallo,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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