Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
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Wäre sie Arbeitnehmerin, hätte sie bei dem vorliegenden chronischen Verlauf vermutlich Anspruch auf ein passendes Sitzmöbel. Die Idee wäre ein passender Bürostuhl, der in die jeweiligen Kurse mitgenommen werden kann. Das Gymnasium im Integrationsanspruch sieht sich nicht in der Lage etwas Passendes bereit zu stellen. Eine private Anschaffung müsste erspart werden und es wäre fraglich, wie lange das Teil überlebt, wenn auch für die Schule kein Interesse daran besteht.
Gibt es hier in der Runde Erfahrungen mit einem solchen Fall? Gibt eine Instanz, die sich an den Kosten beteiligen würde? Das Schulamt schiebt die Verantwortung auf die Schule. Diese verweigert sich dem Thema. Die KK hält die Hände in den Taschen.
Ich freue mich über jeden Hinweis!!
Sybille Vogt
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S. Vogt schrieb:
16jährige Schülerin mit Bandscheibenvorfall und ungünstigem Heilungsverlauf hält es auf den Schulstühlen nur bedingt aus. Offensichtlich begünstigen diese die Schmerzen. (Keine Schulverweigerung bei Bestnoten).Das lange Sitzen kann nicht vermieden werden. Trotz sich langsam steigerndem Zustand muss der Schulbesuch immer wieder wegen starker Schmerzen (trotz Medikation) abgebrochen werden.
Wäre sie Arbeitnehmerin, hätte sie bei dem vorliegenden chronischen Verlauf vermutlich Anspruch auf ein passendes Sitzmöbel. Die Idee wäre ein passender Bürostuhl, der in die jeweiligen Kurse mitgenommen werden kann. Das Gymnasium im Integrationsanspruch sieht sich nicht in der Lage etwas Passendes bereit zu stellen. Eine private Anschaffung müsste erspart werden und es wäre fraglich, wie lange das Teil überlebt, wenn auch für die Schule kein Interesse daran besteht.
Gibt es hier in der Runde Erfahrungen mit einem solchen Fall? Gibt eine Instanz, die sich an den Kosten beteiligen würde? Das Schulamt schiebt die Verantwortung auf die Schule. Diese verweigert sich dem Thema. Die KK hält die Hände in den Taschen.
Ich freue mich über jeden Hinweis!!
Sybille Vogt
Für mich ist das vergleichbar.
Letztendlich ist das alles billiger als eine abgebrochene Schulbildung.
Gruß, A.
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S. Vogt schrieb:
Ja, vergleichbar ist es in gewisser Weise schon. Allerdings ist eine Schwerhörigkeit ein (messbare) Behinderung und unterliegt anderen Regeln. Für eine womöglich vorübergehende Beeinträchtigung würde nicht so ein Aufwand betrieben. Dennoch denke ich, dass sich eine offizielle Stelle angesprochen fühlen müsste. Im Augenblick winken alle nur ab und das kann ja auch nicht sein.
[...] Dennoch denke ich, dass sich eine offizielle Stelle angesprochen fühlen müsste. Im Augenblick winken alle nur ab und das kann ja auch nicht sein.
Nein, keine "offizielle Stelle" wird sich angesprochen fühlen oder gar initiativ handeln. Rechtsansprüche herausfinden, ersten Antrag mit freundlichem Hinweis auf geltendes Recht ablehnen lassen, die große Keule holen, "War doch alles nicht so gemeint und natürlich zahlen wir in diesem Einzelfall gerne"-Brief bekommen. Ohne die große Keule und ausdrücklichen Zuständigkeitshinweis wird keine "offizielle Stelle" freiwillig zahlen.
...ein guter Bekannter meines Vaters hat es gerade geschafft die Aussage "ersten Antrag ablehnen" schriftlich aus einem FrontSoFA der Barmer GEK herauszukitzeln. Die dazugehörigen Führungskräfte haben sich sofort distanziert und nun beginnt der Spaß erst so richtig...
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Papa Alpaka schrieb:
S. Vogt schrieb am 21.3.16 19:28:
[...] Dennoch denke ich, dass sich eine offizielle Stelle angesprochen fühlen müsste. Im Augenblick winken alle nur ab und das kann ja auch nicht sein.
Nein, keine "offizielle Stelle" wird sich angesprochen fühlen oder gar initiativ handeln. Rechtsansprüche herausfinden, ersten Antrag mit freundlichem Hinweis auf geltendes Recht ablehnen lassen, die große Keule holen, "War doch alles nicht so gemeint und natürlich zahlen wir in diesem Einzelfall gerne"-Brief bekommen. Ohne die große Keule und ausdrücklichen Zuständigkeitshinweis wird keine "offizielle Stelle" freiwillig zahlen.
...ein guter Bekannter meines Vaters hat es gerade geschafft die Aussage "ersten Antrag ablehnen" schriftlich aus einem FrontSoFA der Barmer GEK herauszukitzeln. Die dazugehörigen Führungskräfte haben sich sofort distanziert und nun beginnt der Spaß erst so richtig...
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Alyte schrieb:
Ich weiß von einer schwerhörigen Schülerin, wo die deutsche Rentenversicherung (?nicht mehr ganz sicher) alles übernommen hat, was gebraucht wurde. Schalldämmende Gardinen, Teppichbelag, Drehstuhl für die Schülerin.
Für mich ist das vergleichbar.
Letztendlich ist das alles billiger als eine abgebrochene Schulbildung.
Gruß, A.
mit der VO für ein Lendenlordosekissen, das
an jedem Stuhl angebracht werden kann.
Habe ich ab und zu chronischen Schmerzpatienten
verordnen lassen, damit sie in ihrer Partizipation nicht
beeinträchtigt sind (Sitzen im Theater/Kino,,im Zug etc).
Die Lendenlordosekissen habe ich vorzugsweise aus dem
Bereich Zubehör für Rollstühle ausgewählt: zum Beispiel
von Jay oder von stimulite. Die Kosten sind überschaubar
(für die Krankenkasse) und das Kissen kann ÜBERALL mit hin
genommen werden.
Das Sozialgesetzbuch gibt genau vor, wann ein Hilfsmittel von
der Krankenkasse finanziert werden MUSS!
Dies gilt nur für die GKV.
Sollte die Patientin privat versichert sein, kommt es auf den
individuellen Vertrag an...
Zusätzlich würde ich noch Tipps geben zum dynamischen Sitzen,
zum Beispiel auch "rittlings" oder auf einem luftgefüllten
Balance-Kissen..
Evtl. ist ja auch eine Absprache mit den Lehrern möglich, dass die
Schülerin aufstehen darf und Teile des Unterrichts stehend an der Wand
zum Beispiel mitarbeitet..
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chipchap schrieb:
Wie wäre es statt eines anderen Stuhles
mit der VO für ein Lendenlordosekissen, das
an jedem Stuhl angebracht werden kann.
Habe ich ab und zu chronischen Schmerzpatienten
verordnen lassen, damit sie in ihrer Partizipation nicht
beeinträchtigt sind (Sitzen im Theater/Kino,,im Zug etc).
Die Lendenlordosekissen habe ich vorzugsweise aus dem
Bereich Zubehör für Rollstühle ausgewählt: zum Beispiel
von Jay oder von stimulite. Die Kosten sind überschaubar
(für die Krankenkasse) und das Kissen kann ÜBERALL mit hin
genommen werden.
Das Sozialgesetzbuch gibt genau vor, wann ein Hilfsmittel von
der Krankenkasse finanziert werden MUSS!
Dies gilt nur für die GKV.
Sollte die Patientin privat versichert sein, kommt es auf den
individuellen Vertrag an...
Zusätzlich würde ich noch Tipps geben zum dynamischen Sitzen,
zum Beispiel auch "rittlings" oder auf einem luftgefüllten
Balance-Kissen..
Evtl. ist ja auch eine Absprache mit den Lehrern möglich, dass die
Schülerin aufstehen darf und Teile des Unterrichts stehend an der Wand
zum Beispiel mitarbeitet..
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