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  1. Neue Beiträge Alle Foren Sonstiges Rechnung für nicht fristgemäß abgesagten Hausbesuch

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Neues Thema
Rechnung für nicht fristgemäß abgesagten Hausbesuch
Es gibt 4 Beiträge
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Physio HH
25.09.2017 12:30
Moin moin,
wir wollen zum ersten mal einen Termin in Rechnung stellen, der nicht rechtzeitig abgesagt wurde.
Da es sich hierbei um KG im Hause handelt, weiß ich nicht, ob man nur KG oder auch den Hausbesuch in Rechnung stellt. Schließlich ist die Kollegin ja nicht hingefahren.
Für guten Rat wäre ich dankbar.
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Moin moin, wir wollen zum ersten mal einen Termin in Rechnung stellen, der nicht rechtzeitig abgesagt wurde. Da es sich hierbei um KG im Hause handelt, weiß ich nicht, ob man nur KG oder auch den Hausbesuch in Rechnung stellt. Schließlich ist die Kollegin ja nicht hingefahren. Für guten Rat wäre ich dankbar.
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Physio HH schrieb:

Moin moin,
wir wollen zum ersten mal einen Termin in Rechnung stellen, der nicht rechtzeitig abgesagt wurde.
Da es sich hierbei um KG im Hause handelt, weiß ich nicht, ob man nur KG oder auch den Hausbesuch in Rechnung stellt. Schließlich ist die Kollegin ja nicht hingefahren.
Für guten Rat wäre ich dankbar.

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Papa Alpaka
25.09.2017 13:17
Du kannst maximal den entstandenen Schaden geltend machen, d.h. KG+HB; bist aber verpflichtet alles zumutbare zu tun um den Schaden zu mindern.

In dem Fall: Wenn die weniger gefahrenen Kilometer bezifferbar sind, ist die nicht entstandene KFZ-Nutzung von der Forderung abzuziehen.
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Du kannst maximal den entstandenen Schaden geltend machen, d.h. KG+HB; bist aber verpflichtet alles zumutbare zu tun um den Schaden zu mindern. In dem Fall: Wenn die weniger gefahrenen Kilometer bezifferbar sind, ist die nicht entstandene KFZ-Nutzung von der Forderung abzuziehen.
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Physio HH
25.09.2017 14:08
Danke, da die Hausbesuche bei uns mit dem Fahrrad gemacht werden,stelle ich nur die KG in Rechnung.
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Danke, da die Hausbesuche bei uns mit dem Fahrrad gemacht werden,stelle ich nur die KG in Rechnung.
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Physio HH schrieb:

Danke, da die Hausbesuche bei uns mit dem Fahrrad gemacht werden,stelle ich nur die KG in Rechnung.

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Papa Alpaka schrieb:

Du kannst maximal den entstandenen Schaden geltend machen, d.h. KG+HB; bist aber verpflichtet alles zumutbare zu tun um den Schaden zu mindern.

In dem Fall: Wenn die weniger gefahrenen Kilometer bezifferbar sind, ist die nicht entstandene KFZ-Nutzung von der Forderung abzuziehen.

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Neuling
26.09.2017 08:53
Zeitaufwand für den HB, falls du ihn nicht für einen anderen Praxispatienten verwenden konntest, würde ich mit in re. stellen.
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Zeitaufwand für den HB, falls du ihn nicht für einen anderen Praxispatienten verwenden konntest, würde ich mit in re. stellen.
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Neuling schrieb:

Zeitaufwand für den HB, falls du ihn nicht für einen anderen Praxispatienten verwenden konntest, würde ich mit in re. stellen.



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