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  1. Neue Beiträge Alle Foren Sonstiges Preise für Taping in der Praxis

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Neues Thema
Preise für Taping in der Praxis
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Heinrich
17.08.2017 08:07
Mich interessiert die Handhabung / Verkauf des Tapes und die Preisgestaltung für die Praxis- hat jemand Erfahrung ?
Danke, benötige dringend Vorschläge ...
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Mich interessiert die Handhabung / Verkauf des Tapes und die Preisgestaltung für die Praxis- hat jemand Erfahrung ? Danke, benötige dringend Vorschläge ...
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Heinrich schrieb:

Mich interessiert die Handhabung / Verkauf des Tapes und die Preisgestaltung für die Praxis- hat jemand Erfahrung ?
Danke, benötige dringend Vorschläge ...

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mbone
17.08.2017 09:01
Da kann man unterschiedliche Überlegungen anstellen

Wenn ich das tapen innerhalb der Behandlungszeit als integriertes physiotherapeutisches Angebot verstehe das zu der Behandlung gehört , kann man den Selbstkostenpreis + evtl geringe Kosten rechnen.

Will ich Geld damit verdienen kalkuliert man evtl. einen Festpreis pro Tapeanlage der die Zeit (z.B. 1,40.-€ pro Min) +Kosten für Material, Zeitaufwand für Beschaffung und gewünschte Gewinnerwartung, berücksichtigt.
Das Anlegen erfolgt dann ausserhalb der reg. Behandlungszeit.
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Da kann man unterschiedliche Überlegungen anstellen Wenn ich das tapen innerhalb der Behandlungszeit als integriertes physiotherapeutisches Angebot verstehe das zu der Behandlung gehört , kann man den Selbstkostenpreis + evtl geringe Kosten rechnen. Will ich Geld damit verdienen kalkuliert man evtl. einen Festpreis pro Tapeanlage der die Zeit (z.B. 1,40.-€ pro Min) +Kosten für Material, Zeitaufwand für Beschaffung und gewünschte Gewinnerwartung, berücksichtigt. Das Anlegen erfolgt dann ausserhalb der reg. Behandlungszeit.
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Papa Alpaka
17.08.2017 10:31
mbone schrieb am 17.8.17 09:01:
[...]
Wenn ich das tapen innerhalb der Behandlungszeit als integriertes physiotherapeutisches Angebot verstehe das zu der Behandlung gehört , kann man den Selbstkostenpreis + evtl geringe Kosten rechnen.
[...]


In den umstehend aufgeführten Beträgen sind alle Nebenleistungen wie Wäsche, Laken, Decken usw. enthalten. Zusätzliche Forderungen oder Zuzahlungen dürfen nicht geltend gemacht werden.

Kommt dir der Satz bekannt vor? ;)

(ich habe die Argumentation um deinen Ansatz zu rechtfertigen, wüsste aber gerne ob ihr die auch zusammenbekommt...)
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[zitat]mbone schrieb am 17.8.17 09:01: [...] Wenn ich das tapen innerhalb der Behandlungszeit als integriertes physiotherapeutisches Angebot verstehe das zu der Behandlung gehört , kann man den Selbstkostenpreis + evtl geringe Kosten rechnen. [...][/zitat] [i]In den umstehend aufgeführten Beträgen sind alle Nebenleistungen wie Wäsche, Laken, Decken usw. enthalten. Zusätzliche Forderungen oder Zuzahlungen dürfen nicht geltend gemacht werden.[/i] Kommt dir der Satz bekannt vor? ;) (ich habe die Argumentation um deinen Ansatz zu rechtfertigen, wüsste aber gerne ob ihr die auch zusammenbekommt...)
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Papa Alpaka schrieb:

mbone schrieb am 17.8.17 09:01:
[...]
Wenn ich das tapen innerhalb der Behandlungszeit als integriertes physiotherapeutisches Angebot verstehe das zu der Behandlung gehört , kann man den Selbstkostenpreis + evtl geringe Kosten rechnen.
[...]


In den umstehend aufgeführten Beträgen sind alle Nebenleistungen wie Wäsche, Laken, Decken usw. enthalten. Zusätzliche Forderungen oder Zuzahlungen dürfen nicht geltend gemacht werden.

Kommt dir der Satz bekannt vor? ;)

(ich habe die Argumentation um deinen Ansatz zu rechtfertigen, wüsste aber gerne ob ihr die auch zusammenbekommt...)

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mbone
17.08.2017 10:53
@Papa
Ja natürlich kenne ich den Passus
Aber der bezieht sich meiner Meinung nach eben auf die Bereitstellung der für den "üblichen" Kassenzulassungsbetrieb notwendigen Mittel (s.o.)
Ein Tape gehört aber nicht zur zulassungsrelevanten Grundausstattung einer Praxis
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@Papa Ja natürlich kenne ich den Passus Aber der bezieht sich meiner Meinung nach eben auf die Bereitstellung der für den "üblichen" Kassenzulassungsbetrieb notwendigen Mittel (s.o.) Ein Tape gehört aber nicht zur zulassungsrelevanten Grundausstattung einer Praxis
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mbone schrieb:

@Papa
Ja natürlich kenne ich den Passus
Aber der bezieht sich meiner Meinung nach eben auf die Bereitstellung der für den "üblichen" Kassenzulassungsbetrieb notwendigen Mittel (s.o.)
Ein Tape gehört aber nicht zur zulassungsrelevanten Grundausstattung einer Praxis

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Papa Alpaka
17.08.2017 11:12
...dann wäre die Frage zu klären ob das Tape ein genehmigungsfähiges Heil- oder Hilfsmittel ist? Oder darf ich dann Zuzahlungen für die Benutzung von Massageöl erheben? ;)
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...dann wäre die Frage zu klären ob das Tape ein genehmigungsfähiges Heil- oder Hilfsmittel ist? Oder darf ich dann Zuzahlungen für die Benutzung von Massageöl erheben? ;)
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Papa Alpaka schrieb:

...dann wäre die Frage zu klären ob das Tape ein genehmigungsfähiges Heil- oder Hilfsmittel ist? Oder darf ich dann Zuzahlungen für die Benutzung von Massageöl erheben? ;)

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mbone
17.08.2017 11:31
Papa Alpaka schrieb am 17.8.17 11:12:
...dann wäre die Frage zu klären ob das Tape ein genehmigungsfähiges Heil- oder Hilfsmittel ist? Oder darf ich dann Zuzahlungen für die Benutzung von Massageöl erheben? ;)


Versteh ich nicht

Wieso ist diese Frage zu klären?
Tapen ist ein Zusatzangebot der Praxis, muss aber meines Wissens nicht irgendwo genehmigt werden.
Massageöl muß ich vor Ort haben wenn ich Massage anbiete/abrechne....gehört also zu den Sachen die vorhalten muß.
So wie ein Schlingentisch- brauch ich um Traktion abzurechnen....kostet ni den Pat. nix zusätzlich...

Aber was schreibe ich hier

Du machst dir einen Spass und spannst mich auf die Folter :wink:

Also raus mit deiner Argumentation! :clap:
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[zitat]Papa Alpaka schrieb am 17.8.17 11:12: ...dann wäre die Frage zu klären ob das Tape ein genehmigungsfähiges Heil- oder Hilfsmittel ist? Oder darf ich dann Zuzahlungen für die Benutzung von Massageöl erheben? ;) [/zitat] Versteh ich nicht Wieso ist diese Frage zu klären? Tapen ist ein Zusatzangebot der Praxis, muss aber meines Wissens nicht irgendwo genehmigt werden. Massageöl muß ich vor Ort haben wenn ich Massage anbiete/abrechne....gehört also zu den Sachen die vorhalten muß. So wie ein Schlingentisch- brauch ich um Traktion abzurechnen....kostet ni den Pat. nix zusätzlich... Aber was schreibe ich hier Du machst dir einen Spass und spannst mich auf die Folter :wink: Also raus mit deiner Argumentation! :clap:
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mbone schrieb:

Papa Alpaka schrieb am 17.8.17 11:12:
...dann wäre die Frage zu klären ob das Tape ein genehmigungsfähiges Heil- oder Hilfsmittel ist? Oder darf ich dann Zuzahlungen für die Benutzung von Massageöl erheben? ;)


Versteh ich nicht

Wieso ist diese Frage zu klären?
Tapen ist ein Zusatzangebot der Praxis, muss aber meines Wissens nicht irgendwo genehmigt werden.
Massageöl muß ich vor Ort haben wenn ich Massage anbiete/abrechne....gehört also zu den Sachen die vorhalten muß.
So wie ein Schlingentisch- brauch ich um Traktion abzurechnen....kostet ni den Pat. nix zusätzlich...

Aber was schreibe ich hier

Du machst dir einen Spass und spannst mich auf die Folter :wink:

Also raus mit deiner Argumentation! :clap:

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limone
17.08.2017 13:30
Sehe ich wie mbone.
Wenn der Patient in der Behandlung sein Tape draufhaben möchte, das er dabei hat, klebe ich es ihm gerne innerhalb der Behandlungszeit an.

Falls ich sage dass das möglich wäre, er aber keins dabei hat, bieten wir ihm einen Streifen an, der dann je nach Länge bezahlt wird, die meisten die das möchten kaufen aber gleich eine ganze Rolle, für spätere Anlagen evtl.

Niemand muss ein Tape sich machen lassen, es ist nur wenn der Patient dies auch gut finden würde.
Falls nicht gleich ein "oh ja super, machen wir" kommt, auch kein Problem, dann wird klassisch physiotherapeutisch mit Handanlage passiv oder aktiv mit Übungen behandelt :thumbsdown:.

Falls ein Patient ein Tape möchte ohne Rezept, verlangen wir auch einen guten Preis (glaube 15 Euro pro Anlage (gerechnet mit etwa 10 min incl Befund, aber je nach Dauer). Wenn der Pat. kein eigenes Tape dabei hat, noch die Tapekosten zusätzlich je nach Länge.

LG
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Sehe ich wie mbone. Wenn der Patient in der Behandlung sein Tape draufhaben möchte, das er dabei hat, klebe ich es ihm gerne innerhalb der Behandlungszeit an. Falls ich sage dass das möglich wäre, er aber keins dabei hat, bieten wir ihm einen Streifen an, der dann je nach Länge bezahlt wird, die meisten die das möchten kaufen aber gleich eine ganze Rolle, für spätere Anlagen evtl. Niemand muss ein Tape sich machen lassen, es ist nur wenn der Patient dies auch gut finden würde. Falls nicht gleich ein "oh ja super, machen wir" kommt, auch kein Problem, dann wird klassisch physiotherapeutisch mit Handanlage passiv oder aktiv mit Übungen behandelt :thumbsdown:. Falls ein Patient ein Tape möchte ohne Rezept, verlangen wir auch einen guten Preis (glaube 15 Euro pro Anlage (gerechnet mit etwa 10 min incl Befund, aber je nach Dauer). Wenn der Pat. kein eigenes Tape dabei hat, noch die Tapekosten zusätzlich je nach Länge. LG
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limone schrieb:

Sehe ich wie mbone.
Wenn der Patient in der Behandlung sein Tape draufhaben möchte, das er dabei hat, klebe ich es ihm gerne innerhalb der Behandlungszeit an.

Falls ich sage dass das möglich wäre, er aber keins dabei hat, bieten wir ihm einen Streifen an, der dann je nach Länge bezahlt wird, die meisten die das möchten kaufen aber gleich eine ganze Rolle, für spätere Anlagen evtl.

Niemand muss ein Tape sich machen lassen, es ist nur wenn der Patient dies auch gut finden würde.
Falls nicht gleich ein "oh ja super, machen wir" kommt, auch kein Problem, dann wird klassisch physiotherapeutisch mit Handanlage passiv oder aktiv mit Übungen behandelt :thumbsdown:.

Falls ein Patient ein Tape möchte ohne Rezept, verlangen wir auch einen guten Preis (glaube 15 Euro pro Anlage (gerechnet mit etwa 10 min incl Befund, aber je nach Dauer). Wenn der Pat. kein eigenes Tape dabei hat, noch die Tapekosten zusätzlich je nach Länge.

LG

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Papa Alpaka
17.08.2017 19:10
mbone schrieb am 17.8.17 10:53:
(...)
Aber der bezieht sich meiner Meinung nach eben auf die Bereitstellung der für den "üblichen" Kassenzulassungsbetrieb notwendigen Mittel (s.o.)
Ein Tape gehört aber nicht zur zulassungsrelevanten Grundausstattung einer Praxis


...ein Tape, in der Regelbehandlungszeit angelegt, ist Teil der von dir geleisteten Kassenleistung; es dürfen keine über die gesetzlich definierte Zuzahlung hinausgehenden Kosten für den Versicherten entstehen (war es notwendig ist es Kassenleistung, war es nicht notwendig darf es keine Kassenleistung sein) Punkt

Außerdem ist tunlichst darauf zu achten, eine IGeL "Tape" außerhalb der Regelbehandlungszeit durchzuführen.

Es ist allerdings nirgends untersagt, die Kassenleistungszeit zu unterbrechen, eine IGeL durchzuführen und im Anschluss daran die Kassenleistung fortzusetzen.

Praxisbeispiel für alle die gerade "Hähh?!?" denken: 5min KG, 3min Tapeanlage, 10min KG.

Nein, die Zeitangaben sind kein Pflichtprogramm sondern frei gestaltbar. Wer hier jetzt eine Möglichkeit zur Umsatzsteigerung auf Kosten doofer Versicherter sieht: auf geht's, das Geld liegt auf der Bank. Unsere gesammelte sogenannte Elite ist sich nicht zu fein auf Kosten des gemeinen Durchschnittsbürgers abzukassieren und die gesammelte Ärzteschaft macht vor das der gemeine Kassenpatient sich auch gern abzocken lässt. Das einzige was euch hindert ist euer Gewissen...
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• limone
[zitat]mbone schrieb am 17.8.17 10:53: (...) Aber der bezieht sich meiner Meinung nach eben auf die Bereitstellung der für den "üblichen" Kassenzulassungsbetrieb notwendigen Mittel (s.o.) Ein Tape gehört aber nicht zur zulassungsrelevanten Grundausstattung einer Praxis [/zitat] ...ein Tape, in der Regelbehandlungszeit angelegt, ist Teil der von dir geleisteten Kassenleistung; es dürfen keine über die gesetzlich definierte Zuzahlung hinausgehenden Kosten für den Versicherten entstehen (war es notwendig ist es Kassenleistung, war es nicht notwendig darf es keine Kassenleistung sein) Punkt Außerdem ist tunlichst darauf zu achten, eine IGeL "Tape" außerhalb der Regelbehandlungszeit durchzuführen. Es ist allerdings nirgends untersagt, die Kassenleistungszeit zu unterbrechen, eine IGeL durchzuführen und im Anschluss daran die Kassenleistung fortzusetzen. Praxisbeispiel für alle die gerade "Hähh?!?" denken: 5min KG, 3min Tapeanlage, 10min KG. Nein, die Zeitangaben sind kein Pflichtprogramm sondern frei gestaltbar. Wer hier jetzt eine Möglichkeit zur Umsatzsteigerung auf Kosten doofer Versicherter sieht: auf geht's, das Geld liegt auf der Bank. Unsere gesammelte sogenannte Elite ist sich nicht zu fein auf Kosten des gemeinen Durchschnittsbürgers abzukassieren und die gesammelte Ärzteschaft macht vor das der gemeine Kassenpatient sich auch gern abzocken lässt. Das einzige was euch hindert ist euer Gewissen...
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Papa Alpaka schrieb:

mbone schrieb am 17.8.17 10:53:
(...)
Aber der bezieht sich meiner Meinung nach eben auf die Bereitstellung der für den "üblichen" Kassenzulassungsbetrieb notwendigen Mittel (s.o.)
Ein Tape gehört aber nicht zur zulassungsrelevanten Grundausstattung einer Praxis


...ein Tape, in der Regelbehandlungszeit angelegt, ist Teil der von dir geleisteten Kassenleistung; es dürfen keine über die gesetzlich definierte Zuzahlung hinausgehenden Kosten für den Versicherten entstehen (war es notwendig ist es Kassenleistung, war es nicht notwendig darf es keine Kassenleistung sein) Punkt

Außerdem ist tunlichst darauf zu achten, eine IGeL "Tape" außerhalb der Regelbehandlungszeit durchzuführen.

Es ist allerdings nirgends untersagt, die Kassenleistungszeit zu unterbrechen, eine IGeL durchzuführen und im Anschluss daran die Kassenleistung fortzusetzen.

Praxisbeispiel für alle die gerade "Hähh?!?" denken: 5min KG, 3min Tapeanlage, 10min KG.

Nein, die Zeitangaben sind kein Pflichtprogramm sondern frei gestaltbar. Wer hier jetzt eine Möglichkeit zur Umsatzsteigerung auf Kosten doofer Versicherter sieht: auf geht's, das Geld liegt auf der Bank. Unsere gesammelte sogenannte Elite ist sich nicht zu fein auf Kosten des gemeinen Durchschnittsbürgers abzukassieren und die gesammelte Ärzteschaft macht vor das der gemeine Kassenpatient sich auch gern abzocken lässt. Das einzige was euch hindert ist euer Gewissen...

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ali
18.08.2017 08:40
Papa Alpaka

Außerdem ist tunlichst darauf zu achten, eine IGeL "Tape" außerhalb der Regelbehandlungszeit durchzuführen.
.


was spricht dagegen ?
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[zitat]Papa Alpaka Außerdem ist tunlichst darauf zu achten, eine IGeL "Tape" außerhalb der Regelbehandlungszeit durchzuführen. . [/zitat] was spricht dagegen ?
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ali schrieb:

Papa Alpaka

Außerdem ist tunlichst darauf zu achten, eine IGeL "Tape" außerhalb der Regelbehandlungszeit durchzuführen.
.


was spricht dagegen ?

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Papa Alpaka
18.08.2017 10:32
ali schrieb am 18.8.17 08:40:
Papa Alpaka

Außerdem ist tunlichst darauf zu achten, eine IGeL "Tape" außerhalb der Regelbehandlungszeit durchzuführen.
.


was spricht dagegen ?


Das Tape, innerhalb der Regelbehandlungszeit angelegt, ist Kassenleistung und dementsprechend mit dem gem. Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preis erledigt. Ich kenne keine Abrechnungsposition "Tapeanlage" und weiß auch nicht wie das mit dem HMK vereinbar wäre; die Leistungsbeschreibung "20501 - KG" gäbe das allerdings her [auch wenn die Evidenz dazu eher dünn ist].

In der von der GKV vergüteten Regelbehandlungszeit sind ausschließlich GKV-Leistungen zu erbringen, ansonsten kommt der verantwortungtragende PI in Teufels Küche; in anderen Sektoren des Gesundheitsmarktes ist ausreichend ausgeurteilt das Kassenleistungen nicht genutzt werden dürfen um Wahlleistungen zu subventionieren.

Zurück zum Beispiel: mit der Aufteilung 5-3-10 gehen insgesamt 18 Minuten drauf von denen 3 exorbitant vergütet werden; es wird aber die Regelbehandlungszeit "KG" von min. 15 Minuten eingehalten. Mit einer Aufteilung 3-12 werden zwar 15min eingehalten, allerdings unter Missachtung laufender Rechtsprechung: Die Behandlungszeit sinkt auf 12 Minuten wo 15 als minimale Sollbehandlungszeit definiert werden [aus anderen Gründen kann das unterschritten werden, aber "Tapeanlage als IGeL" ist keine adäquate Begründung um an der Sollregelbehandlungszeit die Abwärtsschraube zu drehen].

Könnt ihr natürlich machen, ihr seid alle frei gegen geltendes Recht zu verstoßen. Gleichzeitig erlange ich die Freiheit euch abzumahnen [eure missgünstige lokale Mitbewerberin übrigens auch], der AOK 'nen Tipp zu geben [Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant] und die AOK hat die Freiheit interne Ermittlungen einzuleiten während der ihr fleißig weitermacht....
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[zitat]ali schrieb am 18.8.17 08:40: [zitat]Papa Alpaka Außerdem ist tunlichst darauf zu achten, eine IGeL "Tape" außerhalb der Regelbehandlungszeit durchzuführen. . [/zitat] was spricht dagegen ? [/zitat] Das Tape, innerhalb der Regelbehandlungszeit angelegt, ist Kassenleistung und dementsprechend mit dem gem. Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preis erledigt. Ich kenne keine Abrechnungsposition "Tapeanlage" und weiß auch nicht wie das mit dem HMK vereinbar wäre; die Leistungsbeschreibung "20501 - KG" gäbe das allerdings her [auch wenn die Evidenz dazu eher dünn ist]. In der von der GKV vergüteten Regelbehandlungszeit sind ausschließlich GKV-Leistungen zu erbringen, ansonsten kommt der verantwortungtragende PI in Teufels Küche; in anderen Sektoren des Gesundheitsmarktes ist ausreichend ausgeurteilt das Kassenleistungen nicht genutzt werden dürfen um Wahlleistungen zu subventionieren. Zurück zum Beispiel: mit der Aufteilung 5-3-10 gehen insgesamt 18 Minuten drauf von denen 3 exorbitant vergütet werden; es wird aber die Regelbehandlungszeit "KG" von min. 15 Minuten eingehalten. Mit einer Aufteilung 3-12 werden zwar 15min eingehalten, allerdings unter Missachtung laufender Rechtsprechung: Die Behandlungszeit sinkt auf 12 Minuten wo 15 als minimale Sollbehandlungszeit definiert werden [aus anderen Gründen kann das unterschritten werden, aber "Tapeanlage als IGeL" ist keine adäquate Begründung um an der Sollregelbehandlungszeit die Abwärtsschraube zu drehen]. Könnt ihr natürlich machen, ihr seid alle frei gegen geltendes Recht zu verstoßen. Gleichzeitig erlange ich die Freiheit euch abzumahnen [eure missgünstige lokale Mitbewerberin übrigens auch], der AOK 'nen Tipp zu geben [Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant] und die AOK hat die Freiheit interne Ermittlungen einzuleiten während der ihr fleißig weitermacht....
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Papa Alpaka schrieb:

ali schrieb am 18.8.17 08:40:
Papa Alpaka

Außerdem ist tunlichst darauf zu achten, eine IGeL "Tape" außerhalb der Regelbehandlungszeit durchzuführen.
.


was spricht dagegen ?


Das Tape, innerhalb der Regelbehandlungszeit angelegt, ist Kassenleistung und dementsprechend mit dem gem. Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preis erledigt. Ich kenne keine Abrechnungsposition "Tapeanlage" und weiß auch nicht wie das mit dem HMK vereinbar wäre; die Leistungsbeschreibung "20501 - KG" gäbe das allerdings her [auch wenn die Evidenz dazu eher dünn ist].

In der von der GKV vergüteten Regelbehandlungszeit sind ausschließlich GKV-Leistungen zu erbringen, ansonsten kommt der verantwortungtragende PI in Teufels Küche; in anderen Sektoren des Gesundheitsmarktes ist ausreichend ausgeurteilt das Kassenleistungen nicht genutzt werden dürfen um Wahlleistungen zu subventionieren.

Zurück zum Beispiel: mit der Aufteilung 5-3-10 gehen insgesamt 18 Minuten drauf von denen 3 exorbitant vergütet werden; es wird aber die Regelbehandlungszeit "KG" von min. 15 Minuten eingehalten. Mit einer Aufteilung 3-12 werden zwar 15min eingehalten, allerdings unter Missachtung laufender Rechtsprechung: Die Behandlungszeit sinkt auf 12 Minuten wo 15 als minimale Sollbehandlungszeit definiert werden [aus anderen Gründen kann das unterschritten werden, aber "Tapeanlage als IGeL" ist keine adäquate Begründung um an der Sollregelbehandlungszeit die Abwärtsschraube zu drehen].

Könnt ihr natürlich machen, ihr seid alle frei gegen geltendes Recht zu verstoßen. Gleichzeitig erlange ich die Freiheit euch abzumahnen [eure missgünstige lokale Mitbewerberin übrigens auch], der AOK 'nen Tipp zu geben [Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant] und die AOK hat die Freiheit interne Ermittlungen einzuleiten während der ihr fleißig weitermacht....

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mbone schrieb:

Da kann man unterschiedliche Überlegungen anstellen

Wenn ich das tapen innerhalb der Behandlungszeit als integriertes physiotherapeutisches Angebot verstehe das zu der Behandlung gehört , kann man den Selbstkostenpreis + evtl geringe Kosten rechnen.

Will ich Geld damit verdienen kalkuliert man evtl. einen Festpreis pro Tapeanlage der die Zeit (z.B. 1,40.-€ pro Min) +Kosten für Material, Zeitaufwand für Beschaffung und gewünschte Gewinnerwartung, berücksichtigt.
Das Anlegen erfolgt dann ausserhalb der reg. Behandlungszeit.

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Papa Alpaka
17.08.2017 19:13
oh, und auf mitgebrachtes Material würde ich tunlichst verzichten: ist das Tape von minimaler Qualität wird das vorzeitige ablösen eher deiner mangelhaften Anlage als dem Material zugerechnet weil im Lidl-Katalog doch "medizinisches Produkt" stand...
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oh, und auf mitgebrachtes Material würde ich tunlichst verzichten: ist das Tape von minimaler Qualität wird das vorzeitige ablösen eher deiner mangelhaften Anlage als dem Material zugerechnet weil im Lidl-Katalog doch "medizinisches Produkt" stand...
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Papa Alpaka schrieb:

oh, und auf mitgebrachtes Material würde ich tunlichst verzichten: ist das Tape von minimaler Qualität wird das vorzeitige ablösen eher deiner mangelhaften Anlage als dem Material zugerechnet weil im Lidl-Katalog doch "medizinisches Produkt" stand...

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ali
18.08.2017 10:58
Ohhh sorry, mein Kopf hatte mir ein "nicht" in deine Formulierung haluziniert.

Aber jetzt haben es wohl alle verstanden...
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Ohhh sorry, mein Kopf hatte mir ein "nicht" in deine Formulierung haluziniert. Aber jetzt haben es wohl alle verstanden...
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Papa Alpaka
18.08.2017 12:47
ali schrieb am 18.8.17 10:58:
Ohhh sorry, mein Kopf hatte mir ein "nicht" in deine Formulierung haluziniert.

Aber jetzt haben es wohl alle verstanden...


...den Hallux hätt' ich dir aus der Ferne zugetraut, aber ich hätt' nie gedacht das du Hallus hast :D
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[zitat]ali schrieb am 18.8.17 10:58: Ohhh sorry, mein Kopf hatte mir ein "nicht" in deine Formulierung haluziniert. Aber jetzt haben es wohl alle verstanden... [/zitat] ...den Hallux hätt' ich dir aus der Ferne zugetraut, aber ich hätt' nie gedacht das du Hallus hast :D
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Papa Alpaka schrieb:

ali schrieb am 18.8.17 10:58:
Ohhh sorry, mein Kopf hatte mir ein "nicht" in deine Formulierung haluziniert.

Aber jetzt haben es wohl alle verstanden...


...den Hallux hätt' ich dir aus der Ferne zugetraut, aber ich hätt' nie gedacht das du Hallus hast :D

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ali schrieb:

Ohhh sorry, mein Kopf hatte mir ein "nicht" in deine Formulierung haluziniert.

Aber jetzt haben es wohl alle verstanden...



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