Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
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Lausi schrieb:
Liebe Kollegen, ein Masseur und Bademeister hat eine PT Praxis gekauft und mein Pat.( ich mache nur die MLD) wird von dem Herren physiotherapeutisch behandelt. :flushed: Ist das rechtens? Ich hatte meine Bedenken geäußert und bekam jetzt die Auskunft, das er 5 Jahre praktisch arbeiten muss und dann Prüfung. Danach sei er dann Physiotherapeut. Selbst wenn das so ist ,darf der Masseur in der Zeit selbständig am Patinten arbeiten und es abrechnen?
Habe ich etwas verpasst ?? :scream:
Wer gab die "Auskunft" ? Mündlich ? Schriftlich ?
Übrigens: Massage ist eine Therapieform der Physiotherapie !!!
Hein
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ZVPHB schrieb:
"..5 Jahre praktisch arbeiten muss und dann Prüfung."
Habe ich etwas verpasst ?? :scream:
Wer gab die "Auskunft" ? Mündlich ? Schriftlich ?
Übrigens: Massage ist eine Therapieform der Physiotherapie !!!
Hein
Behandeln kann man vieles, abrechnen auch manches. Es gibt für Masseure u.a. auch Abrechnungsposition in Bewegungstherapie. Für die Abrechnungspositionen KG, MT, KG-ZNS benötigt man allerdings eine entsprechende Zulassung der Kassen. Diese setzt voraus, dass man eine fachlich Leitung für KG anmeldet und beschäftigt sowie ggf. weitere Mitarbeiter die Physios sind, anstellt. Behandeln müssen dann auch diese angestellten Physiotherapeuten. Hat der Masseur eine Anerkennung als PT, gem. den Bestimmungen des Bezirkes wo er tätig ist, darf er natürlich auch diese Verordnungen "abarbeiten". Vorher nicht!
Behandelt er ohne Zulassung als Person oder Praxis, kann er die Verordnungen selbstverständlich auch nicht den Kostenträgern (GKV) in Rechnung stellen. Wie denn auch ohne entsprechende Erlaubnis/Abrechnungsnummer? In so fern ist deine Beschreibung, äußerst merkwürdig... Gruß S.
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Pinguin0205 schrieb:
Das geht doch gar nicht. Verkürzte ausbildung mit schule und prüfung. Frag ihn doch wo man das nach lesen kann. Das will ich sehen das das stimmt
Ich denke , das der Masseur eine PT Praxis gekauft hat und jemand die fachliche Leitung übernommen hat für die Zulassung und man wohl jetzt der Meinung ist, das das als Voraussetzung reicht, damit den Inhaber ( Masseur) KG machen darf.
:scream:
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Lausi schrieb:
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich denke , das der Masseur eine PT Praxis gekauft hat und jemand die fachliche Leitung übernommen hat für die Zulassung und man wohl jetzt der Meinung ist, das das als Voraussetzung reicht, damit den Inhaber ( Masseur) KG machen darf.
:scream:
Das ist leider hierzulande sicherlich kein Einzelfall. Es gibt sowas oder ähnliches immer wieder: MT von Therapeut ohne MT-Zertifikat ... Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Letztendlich entscheidet aber doch der Patient, wohin er geht und wo er sich gut aufgehoben fühlt. Wer heilt hat schließlich recht.
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paula443 schrieb:
Mach doch mal eine Stichprobe und lasse dir ein KG Rezept ausstellen. Danach verklagst du ihn wegen unlauteren Wettbewerbs ... und ... und ...
Das ist leider hierzulande sicherlich kein Einzelfall. Es gibt sowas oder ähnliches immer wieder: MT von Therapeut ohne MT-Zertifikat ... Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Letztendlich entscheidet aber doch der Patient, wohin er geht und wo er sich gut aufgehoben fühlt. Wer heilt hat schließlich recht.
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Shakespeare schrieb:
Man kann die Frage nicht spezifisch beantworten, da man die genaue Fakten-Lage in deiner Praxis nicht kennt.
Behandeln kann man vieles, abrechnen auch manches. Es gibt für Masseure u.a. auch Abrechnungsposition in Bewegungstherapie. Für die Abrechnungspositionen KG, MT, KG-ZNS benötigt man allerdings eine entsprechende Zulassung der Kassen. Diese setzt voraus, dass man eine fachlich Leitung für KG anmeldet und beschäftigt sowie ggf. weitere Mitarbeiter die Physios sind, anstellt. Behandeln müssen dann auch diese angestellten Physiotherapeuten. Hat der Masseur eine Anerkennung als PT, gem. den Bestimmungen des Bezirkes wo er tätig ist, darf er natürlich auch diese Verordnungen "abarbeiten". Vorher nicht!
Behandelt er ohne Zulassung als Person oder Praxis, kann er die Verordnungen selbstverständlich auch nicht den Kostenträgern (GKV) in Rechnung stellen. Wie denn auch ohne entsprechende Erlaubnis/Abrechnungsnummer? In so fern ist deine Beschreibung, äußerst merkwürdig... Gruß S.
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