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Das hier bezieht sich auf ein Ehepaar das bei dm gearbeitet hat.
Ist das allgemein rechtlich in Ordnung?
Auch bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen?
.....Stellungnahme ab, in der das Unternehmen auf das Kündigungsrecht in Deutschland hinweist. Krankheitsbedingte Kündigungen können demnach ausgesprochen werden, sofern über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich mindestens sechs Wochen Krankheitsabwesenheit verzeichnet werden und Wiedereingliederungsbemühungen erfolglos blieben.......
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Papa Alpaka schrieb:
Die Antwort auf deine Frage hast du dir selbst gegeben 👍
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Eva schrieb:
Kann man bei DM auch als Physio arbeiten? Wahnsinn....
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Papa Alpaka schrieb:
@Eva zum Regale auffüllen braucht's keine besondere Qualifikation.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Also kann das auch ein Physio. joy
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij vor dem Staatsexamen darf das jeder, nach dem Staatsexamen muss eine von der Agentur für Arbeit gesponserte Zertifikatsweiterbildung absolviert werden (mit 30-seitiger Abschlussarbeit und 60-minütiger Demonstration praktischer Fertigkeiten)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka 🤣🤣
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tinki schrieb:
@Papa Alpaka Dankeee...ich nehme mir mein Popcorn und harre der Antworten sweat_smile
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massu schrieb:
@Papa Alpaka dafür bekommst du auch ein iPad geschenkt! Und kannst dann die Regale digital erfassen und dokumentieren.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Das hier bezieht sich auf ein Ehepaar das bei dm gearbeitet hat.
Ist das allgemein rechtlich in Ordnung?
Auch bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen?
.....Stellungnahme ab, in der das Unternehmen auf das Kündigungsrecht in Deutschland hinweist. Krankheitsbedingte Kündigungen können demnach ausgesprochen werden, sofern über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich mindestens sechs Wochen Krankheitsabwesenheit verzeichnet werden und Wiedereingliederungsbemühungen erfolglos blieben.......
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Eva schrieb:
Du hast sicher Zahlen dazu
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Dreizack schrieb:
Erfahrungen
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Dreizack schrieb:
Eine Kollegin, die die Praxis mit aufgebaut hat, bekam den ersten Tag nach der Elternzeit die Kündigung in die Hand gedrückt. Im anschließenden Gerichtsverfahren hatte sie verloren, da ihre ältere und chronisch erkrankte Nachfolgerin als die schützenswertere Angestellte bewertet wurde. Damit ist der ( minimalen ) Sozialauswahl Rechnung getragen. Ihre vielen Überstunden wurden mit der Zeit der Kündigungsfrist verrechnet.
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Papa Alpaka schrieb:
@Dreizack es gibt "Kollegen" die im Kleinbetrieb nicht tragbar sind weil sie das soziale Gefüge sprengen. Von denen trennt man sich am Besten schnell und deutlich um den Betrieb als Ganzes zu erhalten.
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tinki schrieb:
@Dreizack Wahrscheinlich nicht unbegründet.
Eigentlich ziemlich egal. Ich kann nur jedem den Tipp geben, dass besonderes Engagement sich direkt auf dem Konto zeigen muss. In Kleinbetrieben gibt es keine Sicherheit.
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Dreizack schrieb:
Vielleicht das, vielleicht der Umstand, dass die Kollegin mit den kleinen Kindern häufiger ausfallen wird?
Eigentlich ziemlich egal. Ich kann nur jedem den Tipp geben, dass besonderes Engagement sich direkt auf dem Konto zeigen muss. In Kleinbetrieben gibt es keine Sicherheit.
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massu schrieb:
@Dreizack was keine Statistiken?
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Problem beschreiben
Dreizack schrieb:
In Kleinbetrieben ist die Hürde für eine Kündigung sehr gering. Eine Begründung ist nicht notwendig. Deshalb sollte sich jeder fragen, wie hoch sein persönliches Engagement in einem Kleinbetrieb sein soll. Da wirst du schneller fallen gelassen, als du gucken kannst.
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