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  1. Neue Beiträge Alle Foren Sonstiges Hundeattacke während privatem Hausbesuch

Neues Thema
Hundeattacke während privatem Hausbesuch
Es gibt 7 Beiträge
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Bounty
Vor 6 Monaten
Eine Kollege von mir wurde während eines privaten Hausbesuches als Nebentätigkeit von dem Hund der Patientin gebissen.
Der Kollege macht nach Absprache mit dem AG nebenberuflich Hausbesuche für Selbstzahler.
Handelt es sich dann um einen Arbeitsunfall?!
Ein BG Fall ist es ja nicht…Nun ist er erstmal AU.
Jetzt geht es darum die kaputten Klamotten zu ersetzen und um Schmerzensgeld. Die Wunde wurde ärztlich dokumentiert.
Leider stellt sich die Hundehalterin quer. Sie möchte ihre Versicherung nicht kontaktieren.
Was würdet Ihr tun?
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Eine Kollege von mir wurde während eines privaten Hausbesuches als Nebentätigkeit von dem Hund der Patientin gebissen. Der Kollege macht nach Absprache mit dem AG nebenberuflich Hausbesuche für Selbstzahler. Handelt es sich dann um einen Arbeitsunfall?! Ein BG Fall ist es ja nicht…Nun ist er erstmal AU. Jetzt geht es darum die kaputten Klamotten zu ersetzen und um Schmerzensgeld. Die Wunde wurde ärztlich dokumentiert. Leider stellt sich die Hundehalterin quer. Sie möchte ihre Versicherung nicht kontaktieren. Was würdet Ihr tun?
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Papa Alpaka
Vor 6 Monaten
BG wegen "bei der Arbeit passiert", Rechnung für Sachschäden übergeben.

Die BG wird die Hundehalterin kontaktieren, die Sachbezugsrechnung zahlt die Halterin.

Schmerzensgeld geht scheinbar nur auf dem Rechtsweg.
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BG wegen "bei der Arbeit passiert", Rechnung für Sachschäden übergeben. Die BG wird die Hundehalterin kontaktieren, die Sachbezugsrechnung zahlt die Halterin. Schmerzensgeld geht scheinbar nur auf dem Rechtsweg.
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Papa Alpaka schrieb:

BG wegen "bei der Arbeit passiert", Rechnung für Sachschäden übergeben.

Die BG wird die Hundehalterin kontaktieren, die Sachbezugsrechnung zahlt die Halterin.

Schmerzensgeld geht scheinbar nur auf dem Rechtsweg.

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Papa Alpaka
Vor 6 Monaten
Egal ob als Angestellter oder Selbstständiger: bei der BG gilt nur "was maximale Absicherung?".

Achtung: Meldung soll tagesaktuell rausgehen.
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Egal ob als Angestellter oder Selbstständiger: bei der BG gilt nur "was maximale Absicherung?". Achtung: Meldung soll tagesaktuell rausgehen.
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Papa Alpaka schrieb:

Egal ob als Angestellter oder Selbstständiger: bei der BG gilt nur "was maximale Absicherung?".

Achtung: Meldung soll tagesaktuell rausgehen.

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Bounty schrieb:

Eine Kollege von mir wurde während eines privaten Hausbesuches als Nebentätigkeit von dem Hund der Patientin gebissen.
Der Kollege macht nach Absprache mit dem AG nebenberuflich Hausbesuche für Selbstzahler.
Handelt es sich dann um einen Arbeitsunfall?!
Ein BG Fall ist es ja nicht…Nun ist er erstmal AU.
Jetzt geht es darum die kaputten Klamotten zu ersetzen und um Schmerzensgeld. Die Wunde wurde ärztlich dokumentiert.
Leider stellt sich die Hundehalterin quer. Sie möchte ihre Versicherung nicht kontaktieren.
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mimikri
Vor 6 Monaten
Ich hoffe, der Kollege hat "Hausbesuche für Selbstzahler" an allen Stellen (BG,FA,GA) ordnungsgemäß angemeldet. Dann ist es ein BG-Fall, dann ist alles gut.
Hat er einfach ohne jedwede Anmeldung in die eigene Tasche gewirtschaftet, dann ist er dummerweise ein Risiko eingegangen, welches ihm jetzt auf die Füße gefallen ist. Das wäre dann sein Problem.
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• holger302
• Papa Alpaka
Ich hoffe, der Kollege hat "Hausbesuche für Selbstzahler" an allen Stellen (BG,FA,GA) ordnungsgemäß angemeldet. Dann ist es ein BG-Fall, dann ist alles gut. Hat er einfach ohne jedwede Anmeldung in die eigene Tasche gewirtschaftet, dann ist er dummerweise ein Risiko eingegangen, welches ihm jetzt auf die Füße gefallen ist. Das wäre dann sein Problem.
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holger302
Vor 6 Monaten
Den letzten beissen die Hunde.......
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• Papa Alpaka
• mimikri
Den letzten beissen die Hunde.......
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holger302 schrieb:

Den letzten beissen die Hunde.......

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mimikri schrieb:

Ich hoffe, der Kollege hat "Hausbesuche für Selbstzahler" an allen Stellen (BG,FA,GA) ordnungsgemäß angemeldet. Dann ist es ein BG-Fall, dann ist alles gut.
Hat er einfach ohne jedwede Anmeldung in die eigene Tasche gewirtschaftet, dann ist er dummerweise ein Risiko eingegangen, welches ihm jetzt auf die Füße gefallen ist. Das wäre dann sein Problem.

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a.sch.
Vor 6 Monaten
Als Hundehalter hafte ich für Schäden die mein Hund anrichtet, ob mir das gefällt oder nicht. Deshalb haben die meisten ja eine entsprechende Haftpflicht. Wenn die nicht besteht ist halt der Hundehalter dran, da kann man sich nicht einfach quer stellen.
Wenn die BG das nicht zahlt weil es nicht wirklich als Arbeitszeit gilt wäre das definitiv mein Weg.
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• pt ani
• Papa Alpaka
Als Hundehalter hafte ich für Schäden die mein Hund anrichtet, ob mir das gefällt oder nicht. Deshalb haben die meisten ja eine entsprechende Haftpflicht. Wenn die nicht besteht ist halt der Hundehalter dran, da kann man sich nicht einfach quer stellen. Wenn die BG das nicht zahlt weil es nicht wirklich als Arbeitszeit gilt wäre das definitiv mein Weg.
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mimikri
Vor 6 Monaten
Das geht nur, wenn der Kollege nicht schwarz gearbeitet hat. Hat er das getan, kann die Hundebesitzerin ihn damit unter Druck setzen.
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• a.sch.
Das geht nur, wenn der Kollege nicht schwarz gearbeitet hat. Hat er das getan, kann die Hundebesitzerin ihn damit unter Druck setzen.
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mimikri schrieb:

Das geht nur, wenn der Kollege nicht schwarz gearbeitet hat. Hat er das getan, kann die Hundebesitzerin ihn damit unter Druck setzen.

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a.sch. schrieb:

Als Hundehalter hafte ich für Schäden die mein Hund anrichtet, ob mir das gefällt oder nicht. Deshalb haben die meisten ja eine entsprechende Haftpflicht. Wenn die nicht besteht ist halt der Hundehalter dran, da kann man sich nicht einfach quer stellen.
Wenn die BG das nicht zahlt weil es nicht wirklich als Arbeitszeit gilt wäre das definitiv mein Weg.



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