Wir suchen dich in Voll- oder
Teilzeit!
Du wünschst dir einen
Arbeitsplatz, an dem du wirklich
mit Menschen arbeitest – nicht
nur an ihnen?
Einen Ort, an dem du deine
Therapien frei, modern und
abwechslungsreich gestalten kannst?
Dann passt du wunderbar zu uns!
Bei uns hast du nicht nur
klassische Behandlungsräume,
sondern auch die Möglichkeit,
gemeinsam mit deinen Patient:innen
auf unserer großen, hochwertigen
medizinischen Trainings- und
Athletikfläche zu arbeiten –
ausgestatt...
Teilzeit!
Du wünschst dir einen
Arbeitsplatz, an dem du wirklich
mit Menschen arbeitest – nicht
nur an ihnen?
Einen Ort, an dem du deine
Therapien frei, modern und
abwechslungsreich gestalten kannst?
Dann passt du wunderbar zu uns!
Bei uns hast du nicht nur
klassische Behandlungsräume,
sondern auch die Möglichkeit,
gemeinsam mit deinen Patient:innen
auf unserer großen, hochwertigen
medizinischen Trainings- und
Athletikfläche zu arbeiten –
ausgestatt...
Danke für eure Hilfe...VG aus München
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
SiSch schrieb:
Hallo zusammen, habe eine Frage zum Thema Gutscheine. Gültigkeit generell ist drei Jahre, danach kein Recht auf Auszahlung oder sonstiges. Ändert der Krankheitsfall etwas daran? Kundin (Gutschein Personal Training bei ihr daheim) hat sich 5 Jahre nach der letzten Einheit gemeldet und möchte ihre restlichen Std einlösen, sie wäre ja schließlich krank gewesen...
Danke für eure Hilfe...VG aus München
bei uns ist das so geregelt:
Gutschein behält seine Gültigkeit solange es uns gibt und wir die Leistung anbieten können. Bei älteren Gutscheinen wird der Wert ausgerechnet und an die heutigen Preise angeglichen.
Habe letztens erst einen Gutschein aus 2008 angenommen, da mußte man zur Massage etwas zuzahlen, aber der Patient ist uns bis heute treu geblieben.
LG Neddy
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Neddy schrieb:
Hallo,
bei uns ist das so geregelt:
Gutschein behält seine Gültigkeit solange es uns gibt und wir die Leistung anbieten können. Bei älteren Gutscheinen wird der Wert ausgerechnet und an die heutigen Preise angeglichen.
Habe letztens erst einen Gutschein aus 2008 angenommen, da mußte man zur Massage etwas zuzahlen, aber der Patient ist uns bis heute treu geblieben.
LG Neddy
man vermeidet Diskussionen, wenn auf dem Gutschein der Betrag und nicht nur der Artikel vermerkt ist, so dass der Gutscheineinlöser sich innerhalb der drei jahre immer am aktuellen Preisliste orientieren muß, was er zum Zeitpunkt des Einlösens dafür erhält.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ligamentum schrieb:
Hallo SiSch,
man vermeidet Diskussionen, wenn auf dem Gutschein der Betrag und nicht nur der Artikel vermerkt ist, so dass der Gutscheineinlöser sich innerhalb der drei jahre immer am aktuellen Preisliste orientieren muß, was er zum Zeitpunkt des Einlösens dafür erhält.
Mein Profilbild bearbeiten