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SiSch
04.07.2019 14:39
Hallo zusammen, habe eine Frage zum Thema Gutscheine. Gültigkeit generell ist drei Jahre, danach kein Recht auf Auszahlung oder sonstiges. Ändert der Krankheitsfall etwas daran? Kundin (Gutschein Personal Training bei ihr daheim) hat sich 5 Jahre nach der letzten Einheit gemeldet und möchte ihre restlichen Std einlösen, sie wäre ja schließlich krank gewesen...
Danke für eure Hilfe...VG aus München
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Hallo zusammen, habe eine Frage zum Thema Gutscheine. Gültigkeit generell ist drei Jahre, danach kein Recht auf Auszahlung oder sonstiges. Ändert der Krankheitsfall etwas daran? Kundin (Gutschein Personal Training bei ihr daheim) hat sich 5 Jahre nach der letzten Einheit gemeldet und möchte ihre restlichen Std einlösen, sie wäre ja schließlich krank gewesen... Danke für eure Hilfe...VG aus München
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SiSch schrieb:

Hallo zusammen, habe eine Frage zum Thema Gutscheine. Gültigkeit generell ist drei Jahre, danach kein Recht auf Auszahlung oder sonstiges. Ändert der Krankheitsfall etwas daran? Kundin (Gutschein Personal Training bei ihr daheim) hat sich 5 Jahre nach der letzten Einheit gemeldet und möchte ihre restlichen Std einlösen, sie wäre ja schließlich krank gewesen...
Danke für eure Hilfe...VG aus München

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Neddy
04.07.2019 17:15
Hallo,
bei uns ist das so geregelt:
Gutschein behält seine Gültigkeit solange es uns gibt und wir die Leistung anbieten können. Bei älteren Gutscheinen wird der Wert ausgerechnet und an die heutigen Preise angeglichen.
Habe letztens erst einen Gutschein aus 2008 angenommen, da mußte man zur Massage etwas zuzahlen, aber der Patient ist uns bis heute treu geblieben.

LG Neddy
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Hallo, bei uns ist das so geregelt: Gutschein behält seine Gültigkeit solange es uns gibt und wir die Leistung anbieten können. Bei älteren Gutscheinen wird der Wert ausgerechnet und an die heutigen Preise angeglichen. Habe letztens erst einen Gutschein aus 2008 angenommen, da mußte man zur Massage etwas zuzahlen, aber der Patient ist uns bis heute treu geblieben. LG Neddy
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Neddy schrieb:

Hallo,
bei uns ist das so geregelt:
Gutschein behält seine Gültigkeit solange es uns gibt und wir die Leistung anbieten können. Bei älteren Gutscheinen wird der Wert ausgerechnet und an die heutigen Preise angeglichen.
Habe letztens erst einen Gutschein aus 2008 angenommen, da mußte man zur Massage etwas zuzahlen, aber der Patient ist uns bis heute treu geblieben.

LG Neddy

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Ligamentum
04.07.2019 22:36
Hallo SiSch,
man vermeidet Diskussionen, wenn auf dem Gutschein der Betrag und nicht nur der Artikel vermerkt ist, so dass der Gutscheineinlöser sich innerhalb der drei jahre immer am aktuellen Preisliste orientieren muß, was er zum Zeitpunkt des Einlösens dafür erhält.
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• hgb
Hallo SiSch, man vermeidet Diskussionen, wenn auf dem Gutschein der Betrag und nicht nur der Artikel vermerkt ist, so dass der Gutscheineinlöser sich innerhalb der drei jahre immer am aktuellen Preisliste orientieren muß, was er zum Zeitpunkt des Einlösens dafür erhält.
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Ligamentum schrieb:

Hallo SiSch,
man vermeidet Diskussionen, wenn auf dem Gutschein der Betrag und nicht nur der Artikel vermerkt ist, so dass der Gutscheineinlöser sich innerhalb der drei jahre immer am aktuellen Preisliste orientieren muß, was er zum Zeitpunkt des Einlösens dafür erhält.



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