Wir suchen Unterstützung für
unser Team in Voll -oder Teilzeit!
Unsere Leistungen:
- überdurchschnittliches Gehalt
- unbefristeter Arbeitsvertrag
- 12 Fortbildungstage inkl.
Kostenübernahme bei
praxisrelevanten Fortbildungen
- 1000€ Willkommensprämie
- betriebliche Altersvorsorge
- Anmeldekraft in Vollzeit zur
Entlastung der Mitarbeiter
* neben einem Tiefgaragenstellplatz
erwarten Sie Teamevents, ein
positives Arbeitsklima,
regelmäßige Teambesprechungen,
eine moderne und h...
unser Team in Voll -oder Teilzeit!
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nach dem Urteil im Juni habe ich den Vertrag bei der Gema gekündigt. Diese möchte die Kündigung mit dem Grund jetzt nicht akzeptieren und mahnt den Betrag für das laufende Jahr an, obgleich sie die Kündigung für Juni 2016 anerkennt...??
Wie soll ich damit verfahren...? Der Betrag lohnt fast nicht die Sache einem Rechtsanwalt zu geben...
Gruß
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bodovonunruh schrieb:
Hallo Zusammen,
nach dem Urteil im Juni habe ich den Vertrag bei der Gema gekündigt. Diese möchte die Kündigung mit dem Grund jetzt nicht akzeptieren und mahnt den Betrag für das laufende Jahr an, obgleich sie die Kündigung für Juni 2016 anerkennt...??
Wie soll ich damit verfahren...? Der Betrag lohnt fast nicht die Sache einem Rechtsanwalt zu geben...
Gruß
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Wonderwoman schrieb:
Dann lass Dich doch einfach verklagen
mfg hgb :blush:
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das Ganze ist ja alles Recht und Gut - aber auf was genau berufe ich mich denn jetzt? Das ist alles sehr waschig in meinen Augen! Und die Frae ob man hohe Gerichtskosten tragen kann steht ja auch noch im Raum! Ich hab jetzt bereits eine Mahnung erhalten mit dem Hinweis, dass man bei Nichtbeachtung entsprechende rechtliche Schritte einleiten wird! Frage: Gibt es definitiv schon ein entsprechendes Schreiben im Bereich der Physiotherapie, welches besagt, dass wir keine GEMA zahlen müssen (Also weder für Wartebereich, Kabinen, Geräteräume, Gymnastikräume, Aufenthaltsräume, Toiletten,...?)
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
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Andi99 schrieb:
Hallo zusammen,
das Ganze ist ja alles Recht und Gut - aber auf was genau berufe ich mich denn jetzt? Das ist alles sehr waschig in meinen Augen! Und die Frae ob man hohe Gerichtskosten tragen kann steht ja auch noch im Raum! Ich hab jetzt bereits eine Mahnung erhalten mit dem Hinweis, dass man bei Nichtbeachtung entsprechende rechtliche Schritte einleiten wird! Frage: Gibt es definitiv schon ein entsprechendes Schreiben im Bereich der Physiotherapie, welches besagt, dass wir keine GEMA zahlen müssen (Also weder für Wartebereich, Kabinen, Geräteräume, Gymnastikräume, Aufenthaltsräume, Toiletten,...?)
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
Es gibt ein Urteil das in ärztlichen Praxen der Musikgenuss generell nicht Ziel des Aufsuchens eines Wartezimmers ist, daher keine öffentliche Aufführung von Musik im Sinne des Urheberrechtes.
Eine Zusammenfassung findest du z.B. hier: Link
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, Physiotherapeuten bezahlen in der Regel sämtliche Rechnungen, ob nun berechtigt oder nicht ;)
Es gibt ein Urteil das in ärztlichen Praxen der Musikgenuss generell nicht Ziel des Aufsuchens eines Wartezimmers ist, daher keine öffentliche Aufführung von Musik im Sinne des Urheberrechtes.
Eine Zusammenfassung findest du z.B. hier: Link
soeben kam mit dem Postboten ein Brief der GEMA in meine Praxis, in dem ich aufgefordert werde 101€ zu zahlen. Eigentlich bräuchten wir das ja nicht mehr. Aber wie komme ich da am einfachsten wieder raus?
Doch auf der Website der GEMA steht,das wir seit diesem Jahr wieder zahlen müssen. Stimmt das wirklich? Zahlt ihr auch?
Hier mal der Artikel :Physiotherapieeinrichtungen müssen für Musiknutzungen zahlen - GEMA
Gruß
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doro80 schrieb:
Hallo zusammen,
soeben kam mit dem Postboten ein Brief der GEMA in meine Praxis, in dem ich aufgefordert werde 101€ zu zahlen. Eigentlich bräuchten wir das ja nicht mehr. Aber wie komme ich da am einfachsten wieder raus?
Doch auf der Website der GEMA steht,das wir seit diesem Jahr wieder zahlen müssen. Stimmt das wirklich? Zahlt ihr auch?
Hier mal der Artikel :Physiotherapieeinrichtungen müssen für Musiknutzungen zahlen - GEMA
Gruß
******************************************
Betrifft: Kundennummer ................
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristlos den Vertrag Nr. .................
Ich berufe mich auf das BGH - Urteil mit dem AZ IZR 14/14
"Ärzte müssen keine GEMA-Gebühren bezahlen, wenn sie in ihrer Praxis im Hintergrund Radio abspielen. Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Arztpraxen sei nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig, entschied der BGH."
Dies trifft auch für meine Physiotherapie-Praxis zu.
Gleichzeitig widerspreche ich hiermit auch dem Lastschriftmandat und bitte um Bestätigung!
Mit freundlichen Grüßen
***************************
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Ich zahle nicht (mehr), habe auf Grund eines Urteils vor längerer Zeit gekündigt und zwar so:
******************************************
Betrifft: Kundennummer ................
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristlos den Vertrag Nr. .................
Ich berufe mich auf das BGH - Urteil mit dem AZ IZR 14/14
"Ärzte müssen keine GEMA-Gebühren bezahlen, wenn sie in ihrer Praxis im Hintergrund Radio abspielen. Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Arztpraxen sei nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig, entschied der BGH."
Dies trifft auch für meine Physiotherapie-Praxis zu.
Gleichzeitig widerspreche ich hiermit auch dem Lastschriftmandat und bitte um Bestätigung!
Mit freundlichen Grüßen
***************************
Gruß Evi
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hat die Kündigung ohne weiteres geklappt? Bisher kam auch kein erneutes Schreiben?
Ich werde es mal versuchen.
Vielen Dank
Dorothee
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doro80 schrieb:
Hallo Evi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hat die Kündigung ohne weiteres geklappt? Bisher kam auch kein erneutes Schreiben?
Ich werde es mal versuchen.
Vielen Dank
Dorothee
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Hat geklappt, kein neues Schreiben, außer der Kündigungsbestätigung :blush:
Gruß Evi
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hgb schrieb:
.. nicht bezahlen! Die Forderung ist nicht berechtigt.
mfg hgb :blush:
Für Präventions- Reha- und sonstige Bewegungskurse, die musikalisch untermalt werden, gilt das wahrscheinlich nicht oder?
Das spannende ist, dass die GEMA weiterhin Tarife für Hintergrundmusik in Arzt- und Physiotherapiepraxen anbietet.
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Papa Alpaka schrieb:
...das "Tarife anbieten" ist so ähnlich wie der "Splitten"-Knopf in der Software: Das mans machen kann heißt nicht das man darf oder muss. Es steht jedem frei einen unnötigen GEMA-Tarif zu buchen. Du kannst auch ein Bahnticket kaufen und nicht fahren :)
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Inche schrieb:
Da gibt es zum Teil GEMA Freie Musik dazu gabs bei der Fobi fürs Autogene Training
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K. Leistritz schrieb:
Ich möchte keinen neuen Thread öffnen, habe aber trotzdem zu einem ähnlichen Thema eine Frage. Die In der Vergangenheit ausgesprochenen Urteile befreien die Physiopraxen von GEMA Gebühren. Nach Recherche bezieht sich das aber nur auf Hintergrundmusik.
Für Präventions- Reha- und sonstige Bewegungskurse, die musikalisch untermalt werden, gilt das wahrscheinlich nicht oder?
Das spannende ist, dass die GEMA weiterhin Tarife für Hintergrundmusik in Arzt- und Physiotherapiepraxen anbietet.
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