Physiotherapeut/in ab Januar für Urlaubsvertretung für die Monate Februar und März gesucht. Gerne auch dauerhafte Festanstellung. Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch/ E-Mail.
Ein kleines Fundstück aus der Beschäftigung mit dem BGB:
Wenn die Kinder jetzt 6 Wochen daheim sind und es an Argumenten fehlt, warum mal wieder aufgeräumt werden sollte; "Bevor wir X machen wird das Wohnzimmer noch aufgeräumt" vs. "Dann bleiben wir halt zu Hause und spielen mit dem Nachbarsbub, ihr dürft uns nicht zwingen etwas zu tun was wir nicht wollen": Vielleicht hilft's doch mit der gesetzlichen Verpflichtung zu kontern (gerade am Nachbarjungen erfolgreich angewandt :D )
BGB §1619:
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
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Ein kleines Fundstück aus der Beschäftigung mit dem BGB:
Wenn die Kinder jetzt 6 Wochen daheim sind und es an Argumenten fehlt, warum mal wieder aufgeräumt werden sollte; "Bevor wir X machen wird das Wohnzimmer noch aufgeräumt" vs. "Dann bleiben wir halt zu Hause und spielen mit dem Nachbarsbub, ihr dürft uns nicht zwingen etwas zu tun was wir nicht wollen": Vielleicht hilft's doch mit der gesetzlichen Verpflichtung zu kontern (gerade am Nachbarjungen erfolgreich angewandt :D )
[zitat][b]BGB §1619:[/b]
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.[/zitat]
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Papa Alpaka schrieb:
Ein kleines Fundstück aus der Beschäftigung mit dem BGB:
Wenn die Kinder jetzt 6 Wochen daheim sind und es an Argumenten fehlt, warum mal wieder aufgeräumt werden sollte; "Bevor wir X machen wird das Wohnzimmer noch aufgeräumt" vs. "Dann bleiben wir halt zu Hause und spielen mit dem Nachbarsbub, ihr dürft uns nicht zwingen etwas zu tun was wir nicht wollen": Vielleicht hilft's doch mit der gesetzlichen Verpflichtung zu kontern (gerade am Nachbarjungen erfolgreich angewandt :D )
BGB §1619:
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
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ich habe den Paragraphen mal gegooglet und bei Wikipedia gefunden, dass er erst bei Kindern ab 14 Jahren (!) Anwendungen findet :tired_face:
Dieses Wissen werde ich natürlich meinen Kindern vorenthalten (6 und 8 Jahre).
In diesem Sinne, ein schönes Wochenende!
W. H.
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Hallo zusammen,
ich habe den Paragraphen mal gegooglet und bei Wikipedia gefunden, dass er erst bei Kindern ab 14 Jahren (!) Anwendungen findet :tired_face:
Dieses Wissen werde ich natürlich meinen Kindern vorenthalten (6 und 8 Jahre).
In diesem Sinne, ein schönes Wochenende!
W. H.
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ich habe den Paragraphen mal gegooglet und bei Wikipedia gefunden, dass er erst bei Kindern ab 14 Jahren (!) Anwendungen findet :tired_face:
Dieses Wissen werde ich natürlich meinen Kindern vorenthalten (6 und 8 Jahre).
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W. H.
Wenn die Kinder unter 14 das argumentativ hinbekommen dann ist in der intellektuellen Entwicklung auf jeden Fall schonmal was richtig gemacht worden. Bis dahin kann ich das BGB zücken und sagen "steht im Gesetz, sorry" ;)
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[zitat]W. H. schrieb am 21.9.18 20:38:
Hallo zusammen,
ich habe den Paragraphen mal gegooglet und bei Wikipedia gefunden, dass er erst bei Kindern ab 14 Jahren (!) Anwendungen findet :tired_face:
Dieses Wissen werde ich natürlich meinen Kindern vorenthalten (6 und 8 Jahre).
In diesem Sinne, ein schönes Wochenende!
W. H. [/zitat]
Wenn die Kinder unter 14 das argumentativ hinbekommen dann ist in der intellektuellen Entwicklung auf jeden Fall schonmal was richtig gemacht worden. Bis dahin kann ich das BGB zücken und sagen "steht im Gesetz, sorry" ;)
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Papa Alpaka schrieb:
W. H. schrieb am 21.9.18 20:38:
Hallo zusammen,
ich habe den Paragraphen mal gegooglet und bei Wikipedia gefunden, dass er erst bei Kindern ab 14 Jahren (!) Anwendungen findet :tired_face:
Dieses Wissen werde ich natürlich meinen Kindern vorenthalten (6 und 8 Jahre).
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W. H.
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W. H. schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe den Paragraphen mal gegooglet und bei Wikipedia gefunden, dass er erst bei Kindern ab 14 Jahren (!) Anwendungen findet :tired_face:
Dieses Wissen werde ich natürlich meinen Kindern vorenthalten (6 und 8 Jahre).
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W. H.
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Papa Alpaka schrieb:
Ein kleines Fundstück aus der Beschäftigung mit dem BGB:
BGB §1619:
Wenn die Kinder jetzt 6 Wochen daheim sind und es an Argumenten fehlt, warum mal wieder aufgeräumt werden sollte; "Bevor wir X machen wird das Wohnzimmer noch aufgeräumt" vs. "Dann bleiben wir halt zu Hause und spielen mit dem Nachbarsbub, ihr dürft uns nicht zwingen etwas zu tun was wir nicht wollen": Vielleicht hilft's doch mit der gesetzlichen Verpflichtung zu kontern (gerade am Nachbarjungen erfolgreich angewandt :D )
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Werde das sofort auswendig lernen und bei gegebenen Anlass anwenden :smile:
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Katerchen schrieb:
Genial :clap:
Werde das sofort auswendig lernen und bei gegebenen Anlass anwenden :smile:
Grüße KaBa
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luzifer schrieb:
Jeah! Danke! Das ist ja genial, werde ich sofort anbringen...
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KaBa schrieb:
Hätte ich vor 10 Jahren brauchen können (da waren die Gören in der Pupertät) :yum:
Grüße KaBa
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Dieses Wissen werde ich natürlich meinen Kindern vorenthalten (6 und 8 Jahre).
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Papa Alpaka schrieb:
W. H. schrieb am 21.9.18 20:38:
Hallo zusammen,
ich habe den Paragraphen mal gegooglet und bei Wikipedia gefunden, dass er erst bei Kindern ab 14 Jahren (!) Anwendungen findet :tired_face:
Dieses Wissen werde ich natürlich meinen Kindern vorenthalten (6 und 8 Jahre).
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W. H. schrieb:
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