Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit, möchtest Dich neu
orientieren und in einem offenen
und familiären Umfeld arbeiten?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams suchen wir
für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei Physiotherapeutinnen
oder Physiotherapeuten in Voll-
oder Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- einen Gerä...
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Ich habe vor kurzem noch als Freier Mitarbeiter gearbeitet. Wurde dann gekündigt, weil der Chef Angst bekommen hat, da er illegal unterwegs ist. Mit der ganzen Sache in Bayer hat es für uns (2 FM) geendet.
Bei uns lief es bis jetzt so:
Man hat gearbeitet und alles aufgelistet was man erbracht hat. Das wurde am Abgabetermin bei der Optika (ca. Mitte des Monats) beendet und für den nächsten Monat neu angefangen. Sobald das Geld nun von der Optika beim Chef war, hat dieser ausgewertet, was wir erbracht haben und was von der Kasse gezahlt wurde. Pro Rezept bekamen wir dann zwischen 65 und 70%. Das heißt immer einen Monat später. Und die ersten zwei Monate bis alles anlief arbeitete man auf auf dem Grund seines Kontos.
Nun das entscheidende.
Am 31.7. wurden wir entlassen. Das heißt es stehen noch Zahlungen aus für Juli die wir jetzt im August bekommen sollten und den Halben Monat von August den wir voraussichtlich Ende September/ Anfang Oktober bekommen sollten.
Wer hätte das gedacht. Bis jetzt ist kein Geld aufgetaucht.
Wie soll ich mich nun verhalten, wenn es weiterhin nicht kommt?
Warten bis Ende September und dann zum Anwalt?
Eine Mahnung oder Rechnung schreiben?
Es ist ja offiziell mein Geld und es steht mir zu, da ich es erwirtschaftet habe!?
Könnt ihr mir helfen?
Danke
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
Ich habe vor kurzem noch als Freier Mitarbeiter gearbeitet. Wurde dann gekündigt, weil der Chef Angst bekommen hat, da er illegal unterwegs ist. Mit der ganzen Sache in Bayer hat es für uns (2 FM) geendet.
Bei uns lief es bis jetzt so:
Man hat gearbeitet und alles aufgelistet was man erbracht hat. Das wurde am Abgabetermin bei der Optika (ca. Mitte des Monats) beendet und für den nächsten Monat neu angefangen. Sobald das Geld nun von der Optika beim Chef war, hat dieser ausgewertet, was wir erbracht haben und was von der Kasse gezahlt wurde. Pro Rezept bekamen wir dann zwischen 65 und 70%. Das heißt immer einen Monat später. Und die ersten zwei Monate bis alles anlief arbeitete man auf auf dem Grund seines Kontos.
Nun das entscheidende.
Am 31.7. wurden wir entlassen. Das heißt es stehen noch Zahlungen aus für Juli die wir jetzt im August bekommen sollten und den Halben Monat von August den wir voraussichtlich Ende September/ Anfang Oktober bekommen sollten.
Wer hätte das gedacht. Bis jetzt ist kein Geld aufgetaucht.
Wie soll ich mich nun verhalten, wenn es weiterhin nicht kommt?
Warten bis Ende September und dann zum Anwalt?
Eine Mahnung oder Rechnung schreiben?
Es ist ja offiziell mein Geld und es steht mir zu, da ich es erwirtschaftet habe!?
Könnt ihr mir helfen?
Danke
Die August Leistungen können dann entsprechend einen Monat später also Ende Sept., Anfang Okt. ausgezahlt werden.
Wenn hier vertraglich nichts genaues vereinbart wurde gilt m.W. das, was bislang in der Praxis üblich war, als verbindlich.
Wenn also sonst Ende des Abrechnungsmonats honoriert wurde, kann man das schriftlich mit angemessener Fristsetzung ggf. unter Androhung des Rechtsweges anmahnen. Ich würde vorher mal anrufen, vielleicht möchte er eine Gesamtabrechnung erst Ende September machen und dann für beide Monate überweisen und lässt sich wenn nötig, auf einen Abschlag für die Juli Leistungen ein.
Dann spart man sich den Stress mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen und ggf. Klagen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Üblicherweise sollte die genaue Abrechnung für Juli, dann Ende August vorliegen und zeitnah also innerhalb einer Woche überwiesen werden können.
Die August Leistungen können dann entsprechend einen Monat später also Ende Sept., Anfang Okt. ausgezahlt werden.
Wenn hier vertraglich nichts genaues vereinbart wurde gilt m.W. das, was bislang in der Praxis üblich war, als verbindlich.
Wenn also sonst Ende des Abrechnungsmonats honoriert wurde, kann man das schriftlich mit angemessener Fristsetzung ggf. unter Androhung des Rechtsweges anmahnen. Ich würde vorher mal anrufen, vielleicht möchte er eine Gesamtabrechnung erst Ende September machen und dann für beide Monate überweisen und lässt sich wenn nötig, auf einen Abschlag für die Juli Leistungen ein.
Dann spart man sich den Stress mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen und ggf. Klagen. Gruß S.
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mit ner Zahlungsfrist und dem Hinweis, das bei
Nichteinhaltung rechtliche Schritte eingeleitet werden !
Nur so gehts ...
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dhammann1 schrieb:
Schreib Deinem Ex-Ag ne Mahnung
mit ner Zahlungsfrist und dem Hinweis, das bei
Nichteinhaltung rechtliche Schritte eingeleitet werden !
Nur so gehts ...
Hast Du festgestellt, ob sich der PI überhaupt in Verzug befindet? Wenn nicht, dann zahlst Du den RA aus eigener Tasche. Also immer vorsichtig, wenn man auf diesem Gebiet Ratschläge gibt, obwohl man nur über gefährliches Halbwissen verfügt.
Und nebenbei... Anklagen gibt es nur im Strafrecht. Hier bewegen wir uns im Zivilrecht. :confused:
Der korrekte Weg, den Shakes schon skizziert hat, ist...
1.) In den Vertrag schauen, was als Zahlungsfrist vereinbart wurde.
2.) Danach Mahnung mit Fristsetzung schreiben.
3.) In diesem Fall kann man sich auch die Mahnung sparen, denn es gilt $ 286 Abs. 3 BGB
4.) An diesem § ist das gefährliche, dass Du den Zugang der Rechnung (und auch der Mahnung) beweisen musst. Das geht nicht durch Einschreiben (auch nicht mit Rückschein).
5.) Den Zugang kannst Du nur beweisen, wenn Du die Rechnung über einen Gerichtsvollzieher zustellen läßt... kostet ca. 20 Euro.
Meine Empfehlung:
1.) Mit dem PI telefonieren und ausloten, ob der überhaupt zahlen will
2.) Wenn nicht, dann Zustellung der Mahnung (dort Zahlungsfrist eintragen) via Gerichtsvollzieher.
3.) erst 30 Tage nach Zustellung (Du bekommst eine Zustellungsurkunde) würde ich die Sache dem Anwalt übergeben
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Wonderwoman schrieb:
Der beste Weg? Leider Unsinn, was Du da schreibst.
Hast Du festgestellt, ob sich der PI überhaupt in Verzug befindet? Wenn nicht, dann zahlst Du den RA aus eigener Tasche. Also immer vorsichtig, wenn man auf diesem Gebiet Ratschläge gibt, obwohl man nur über gefährliches Halbwissen verfügt.
Und nebenbei... Anklagen gibt es nur im Strafrecht. Hier bewegen wir uns im Zivilrecht. :confused:
Der korrekte Weg, den Shakes schon skizziert hat, ist...
1.) In den Vertrag schauen, was als Zahlungsfrist vereinbart wurde.
2.) Danach Mahnung mit Fristsetzung schreiben.
3.) In diesem Fall kann man sich auch die Mahnung sparen, denn es gilt $ 286 Abs. 3 BGB
4.) An diesem § ist das gefährliche, dass Du den Zugang der Rechnung (und auch der Mahnung) beweisen musst. Das geht nicht durch Einschreiben (auch nicht mit Rückschein).
5.) Den Zugang kannst Du nur beweisen, wenn Du die Rechnung über einen Gerichtsvollzieher zustellen läßt... kostet ca. 20 Euro.
Meine Empfehlung:
1.) Mit dem PI telefonieren und ausloten, ob der überhaupt zahlen will
2.) Wenn nicht, dann Zustellung der Mahnung (dort Zahlungsfrist eintragen) via Gerichtsvollzieher.
3.) erst 30 Tage nach Zustellung (Du bekommst eine Zustellungsurkunde) würde ich die Sache dem Anwalt übergeben
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Wonderwoman schrieb:
Leider auch nicht ganz korrekt...
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Martin Nedela schrieb:
Es gibt hier einige Möglichkeiten. Der teuerste aber zu gleich auch beste Weg ist der Rechtanwalt....nur er kann Fristen und Anklagen an den alten AG setzten. Ein Gespräch wird meiner meiner Meinung nach leider nicht mehr helfen können.
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