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ich bin Physiotherapeutin, Osteopathin und Heilpraktikerin und möchte gerne in meiner Praxis auch verschiedene Infusionstherapien anbieten. Da ich alleine den Mehraufwand nicht bewältigen kann, habe ich mir überlegt eine bekannte Arzthelferin anzustellen, welche die Aufgabe der Infusionsgabe etc. übernehmen würde.
Meine Frage ist also wie folgt:
Darf ich als Heilpraktikerin eine Arzthelferin delegieren Infusionen zu setzen oder andere Spritzen zu verabreichen? (Wie es auch die Ärzte in ihren Praxen machen)
Sie hat es ja gelernt, darf aber nur unter Anweisung arbeiten.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße und bleibt gesund :blush:
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DanielaS schrieb:
Hallo Zusammen,
ich bin Physiotherapeutin, Osteopathin und Heilpraktikerin und möchte gerne in meiner Praxis auch verschiedene Infusionstherapien anbieten. Da ich alleine den Mehraufwand nicht bewältigen kann, habe ich mir überlegt eine bekannte Arzthelferin anzustellen, welche die Aufgabe der Infusionsgabe etc. übernehmen würde.
Meine Frage ist also wie folgt:
Darf ich als Heilpraktikerin eine Arzthelferin delegieren Infusionen zu setzen oder andere Spritzen zu verabreichen? (Wie es auch die Ärzte in ihren Praxen machen)
Sie hat es ja gelernt, darf aber nur unter Anweisung arbeiten.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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PTP schrieb:
Meiner laienhaften Meinung nach ja aber da solltest du evtl Rene Sasse kontaktieren (RA für zB den BDH glaub ich, jedenfalls spezialisiert für HP-Recht)
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