Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, habe ein Schreiben der BG bekommen, daß ich die Mitarbeiter meines 'Unternehmens' betriebsärztlich und die Praxis sicherheitstechnisch betreuen lassen muß, bzw. verpflichtet bin an einer Fortbildung der BG teilzunehmen. Habe eine Mini-Praxis mit 2 stundenweise arbeitenden Angestellten. Ist das wirklich richtig? Muß ich das machen?? :confused:
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Inche schrieb:
Ja musst Du
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Haha, so genau wollte ich es gar nicht wissen, @484! :yum: Doch alles ist gut, nehme meine Verantwortung wahr und hab mich zum Kurs angemeldet! :rage:
Zusätzlich etliche betriebsinterne Veranstaltungen für dich und dein Team sowie die aussichtslose Aufgabe, einen betriebsarzt zu finden
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Neuling schrieb:
Wenn du den gemacht hast, kommt dann noch Arbeit i.H. von mind. 50h einmalig und mtl. 5h auf dich zu.
Zusätzlich etliche betriebsinterne Veranstaltungen für dich und dein Team sowie die aussichtslose Aufgabe, einen betriebsarzt zu finden
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kannst du das näher erklären?
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ali schrieb:
Teilnehmer eines solchen Kurses berichten anderes. Im übrigen ist der Dozent denn meist der Betriebsarzt...
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484 schrieb:
ja du hast Verantwortung für deine AN !!!
Habe nach 42 Jahren ,davon 32 Jahren Selbstständigkeit beiseits
Rhizarthrose kann nicht mehr arbeiten,für Masseur u. Physios gibt es bei BG
keine Ziffer,also auch keine Anerkenung zur BERUFSKRANKHEIT wie immer
haben wir keine Lobby!
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limone schrieb:
Das erstaunt mich: Ich dachte gerade die Rhizarthrose ist die einzig anerkannte Berufskrankheit für PT und Masseur?
BAuA - Anlage 1 zur BKV (Liste der Berufskrankheiten) / Rechtsgrundlagen / Berufskrankheiten / Themen von A - Z / Bundesanstal
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. kuckst Du hier, brauchst Du nicht zu denken! :stuck_out_tongue:
BAuA - Anlage 1 zur BKV (Liste der Berufskrankheiten) / Rechtsgrundlagen / Berufskrankheiten / Themen von A - Z / Bundesanstal
mfg hgb :wink:
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Werner Roth schrieb:
[BG ist nach meiner Meinung überflüssig,wenn du was hast will keiner was wissen.
Habe nach 42 Jahren ,davon 32 Jahren Selbstständigkeit beiseits
Rhizarthrose kann nicht mehr arbeiten,für Masseur u. Physios gibt es bei BG
keine Ziffer,also auch keine Anerkenung zur BERUFSKRANKHEIT wie immer
haben wir keine Lobby!
zur Betreuung der Betriebe ist das meiste schon gesagt. Per Gesetz zwingend vorgeschrieben, bei der Umsetzung jedoch mit Gestaltungsspielraum.
Die Erkrankungen im Bereich der Hand in Form von Daummensattelgelenksarthrose, Rizzarthrose, etc. erfüllen in der Tat nicht die gesetzlichen Voraussetzungen einer Berufskrankheit (§9 Abs.1 SGB 7).
Aber: Die Liste ist nicht in Zement gegossen, sie wird immer wieder angepasst. Zuletzt ist das Carpaltunnelsyndrom und der Hautkrebs durch UV-Strahlen in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden.
Dafür ist es notwendig, dass die BG (W) Meldungen über die Erkrankungen in Ihrer Branche erhält, damit ein Prüfverfahren angeschoben werden kann.
Bei Fragen schreiben Sie mich gerne an.
Beste Grüße,
Thorsten Ebert
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Habe den Kurs jetzt gemacht, eigentlich ganz interessant, ein Nachmittag - mit Anleitung zu allen nötigen Formalitäten etc. Für den Norden kann ich sehr empfehlen als Kurs: kontakt
Die Info von @Neuling, dass danach noch jede Menge Aufwand und Kosten folgen ist falsch.
Ist also alles halb so wild.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es ging in meiner Anfrage nicht um Sinn und Zweck der BG, sondern um die Verpflichtung zur technischen und betriebsärztlichen Betreuung einer kleinen Praxis.
Habe den Kurs jetzt gemacht, eigentlich ganz interessant, ein Nachmittag - mit Anleitung zu allen nötigen Formalitäten etc. Für den Norden kann ich sehr empfehlen als Kurs: kontakt
Die Info von @Neuling, dass danach noch jede Menge Aufwand und Kosten folgen ist falsch.
Ist also alles halb so wild.
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T. Ebert schrieb:
Guten Morgen,
zur Betreuung der Betriebe ist das meiste schon gesagt. Per Gesetz zwingend vorgeschrieben, bei der Umsetzung jedoch mit Gestaltungsspielraum.
Die Erkrankungen im Bereich der Hand in Form von Daummensattelgelenksarthrose, Rizzarthrose, etc. erfüllen in der Tat nicht die gesetzlichen Voraussetzungen einer Berufskrankheit (§9 Abs.1 SGB 7).
Aber: Die Liste ist nicht in Zement gegossen, sie wird immer wieder angepasst. Zuletzt ist das Carpaltunnelsyndrom und der Hautkrebs durch UV-Strahlen in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden.
Dafür ist es notwendig, dass die BG (W) Meldungen über die Erkrankungen in Ihrer Branche erhält, damit ein Prüfverfahren angeschoben werden kann.
Bei Fragen schreiben Sie mich gerne an.
Beste Grüße,
Thorsten Ebert
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