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  1. Neue Beiträge Alle Foren Sonstiges Anschuldigung der Prostitution

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Neues Thema
Anschuldigung der Prostitution
Es gibt 7 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
05.09.2017 16:14
Hallo Leute,
heute kam eine gehörnte Ehefrau zu mir in die Praxis und behauptet, eine FM würde Ihren Ehemann sexuell bedienen.
Auch das Wort Prostitution fiel bei diesem Gespräch. Sie bat darum, die Behandlungsdaten zum Vergleich einsehen zu dürfen.
Ich habe mir Bedenkzeit erbeten, um rechtliche Seite klären zu können. Habe auch darauf hingewiesen, dass diese Anschuldigung rein privat zuklären ist, da mir kein Beweis vorliegt.
Ich möchte nun wissen, ob hier Datenschutz des einzelnen Ehepartner besteht.
Sollte ich den FM mit dem Vorwurf konfrontieren, obwohl von meiner Seite kein Verdacht bzw. Beweis vorliegt?
Hoffe, von Euch einpaar gute und basierte Antworten zu bekommen.

MFG
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Hallo Leute, heute kam eine gehörnte Ehefrau zu mir in die Praxis und behauptet, eine FM würde Ihren Ehemann sexuell bedienen. Auch das Wort Prostitution fiel bei diesem Gespräch. Sie bat darum, die Behandlungsdaten zum Vergleich einsehen zu dürfen. Ich habe mir Bedenkzeit erbeten, um rechtliche Seite klären zu können. Habe auch darauf hingewiesen, dass diese Anschuldigung rein privat zuklären ist, da mir kein Beweis vorliegt. Ich möchte nun wissen, ob hier Datenschutz des einzelnen Ehepartner besteht. Sollte ich den FM mit dem Vorwurf konfrontieren, obwohl von meiner Seite kein Verdacht bzw. Beweis vorliegt? Hoffe, von Euch einpaar gute und basierte Antworten zu bekommen. MFG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Leute,
heute kam eine gehörnte Ehefrau zu mir in die Praxis und behauptet, eine FM würde Ihren Ehemann sexuell bedienen.
Auch das Wort Prostitution fiel bei diesem Gespräch. Sie bat darum, die Behandlungsdaten zum Vergleich einsehen zu dürfen.
Ich habe mir Bedenkzeit erbeten, um rechtliche Seite klären zu können. Habe auch darauf hingewiesen, dass diese Anschuldigung rein privat zuklären ist, da mir kein Beweis vorliegt.
Ich möchte nun wissen, ob hier Datenschutz des einzelnen Ehepartner besteht.
Sollte ich den FM mit dem Vorwurf konfrontieren, obwohl von meiner Seite kein Verdacht bzw. Beweis vorliegt?
Hoffe, von Euch einpaar gute und basierte Antworten zu bekommen.

MFG

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britta109
05.09.2017 16:30
Spring doch nicht auf den Zug der Ehefrau. Du bist an die Schweigepflicht gebunden. Punkt.
Da gibt es nichts, was Du rechtlich zu klären brauchst.
Die FM könnte allerdings ggf. den Spieß umdrehen, wenn sie verleumdet wurde.
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• limone
Spring doch nicht auf den Zug der Ehefrau. Du bist an die Schweigepflicht gebunden. Punkt. Da gibt es nichts, was Du rechtlich zu klären brauchst. Die FM könnte allerdings ggf. den Spieß umdrehen, wenn sie verleumdet wurde.
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britta109 schrieb:

Spring doch nicht auf den Zug der Ehefrau. Du bist an die Schweigepflicht gebunden. Punkt.
Da gibt es nichts, was Du rechtlich zu klären brauchst.
Die FM könnte allerdings ggf. den Spieß umdrehen, wenn sie verleumdet wurde.

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Papa Alpaka
05.09.2017 16:55
Konfrontieren? Nein. Aber zeitnah auf die verärgerte Frau hinweisen.

Ansonsten: ohne Vollmacht keine Akteneinsicht.
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Konfrontieren? Nein. Aber zeitnah auf die verärgerte Frau hinweisen. Ansonsten: ohne Vollmacht keine Akteneinsicht.
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Papa Alpaka schrieb:

Konfrontieren? Nein. Aber zeitnah auf die verärgerte Frau hinweisen.

Ansonsten: ohne Vollmacht keine Akteneinsicht.

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hgb
05.09.2017 19:39
Prstitution ist üble Nachrde, diese ist iustitiabel.
Natürlich kann man das als PI einfach übergehen, falls es ein kleines Ort ist oder ein Praxisüberangebot kann ein solches "Gerücht" Existenz bedrohend sein.
Da sich die Dame nochmals melden will, würde ich ihr über den Mann a) natürlich keine Auskunft geben und b) gleich eine Unterlassungserklärung bzgl. des Vorwurfs. Falls sie nicht unterschreibt: Anzeige s. o.

mfg hgb :astonished:
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Prstitution ist üble Nachrde, diese ist iustitiabel. Natürlich kann man das als PI einfach übergehen, falls es ein kleines Ort ist oder ein Praxisüberangebot kann ein solches "Gerücht" Existenz bedrohend sein. Da sich die Dame nochmals melden will, würde ich ihr über den Mann a) natürlich keine Auskunft geben und b) gleich eine Unterlassungserklärung bzgl. des Vorwurfs. Falls sie nicht unterschreibt: Anzeige s. o. mfg hgb :astonished:
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hgb schrieb:

Prstitution ist üble Nachrde, diese ist iustitiabel.
Natürlich kann man das als PI einfach übergehen, falls es ein kleines Ort ist oder ein Praxisüberangebot kann ein solches "Gerücht" Existenz bedrohend sein.
Da sich die Dame nochmals melden will, würde ich ihr über den Mann a) natürlich keine Auskunft geben und b) gleich eine Unterlassungserklärung bzgl. des Vorwurfs. Falls sie nicht unterschreibt: Anzeige s. o.

mfg hgb :astonished:

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FFGG
06.09.2017 12:54
LOL, falls es aber stimmen würde, wäre es keine üble Nachrede, also Vorsicht. Manchmal muss man beide Seiten kennen um zu urteilen, wer weiß was der FM wirklich macht... :blush:

VG
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LOL, falls es aber stimmen würde, wäre es keine üble Nachrede, also Vorsicht. Manchmal muss man beide Seiten kennen um zu urteilen, wer weiß was der FM wirklich macht... :blush: VG
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FFGG schrieb:

LOL, falls es aber stimmen würde, wäre es keine üble Nachrede, also Vorsicht. Manchmal muss man beide Seiten kennen um zu urteilen, wer weiß was der FM wirklich macht... :blush:

VG

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666
06.09.2017 13:37
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.9.17 16:14:
Ich möchte nun wissen, ob hier Datenschutz des einzelnen Ehepartner besteht.


Ja, es sei denn er entbindet dich von der Schweigepflicht.


Sollte ich den FM mit dem Vorwurf konfrontieren, obwohl von meiner Seite kein Verdacht bzw. Beweis vorliegt?
Hoffe, von Euch einpaar gute und basierte Antworten zu bekommen.


Wegen einer im Raum stehenden "möglichen" Verleumdung und einer eventuellen Geschäftsschädigung würde ich es tun. Die weiteren Schritte wären dann FM überlassen, wenn die Faktenlage eindeutig ist, d.h. Anzeige bei der Polizei oder ggf. anwaltliche Schritte.

lg
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• hgb
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.9.17 16:14: Ich möchte nun wissen, ob hier Datenschutz des einzelnen Ehepartner besteht. [/zitat] Ja, es sei denn er entbindet dich von der Schweigepflicht. [zitat]Sollte ich den FM mit dem Vorwurf konfrontieren, obwohl von meiner Seite kein Verdacht bzw. Beweis vorliegt? Hoffe, von Euch einpaar gute und basierte Antworten zu bekommen. [/zitat] Wegen einer im Raum stehenden "möglichen" Verleumdung und einer eventuellen Geschäftsschädigung würde ich es tun. Die weiteren Schritte wären dann FM überlassen, wenn die Faktenlage eindeutig ist, d.h. Anzeige bei der Polizei oder ggf. anwaltliche Schritte. lg
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666 schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.9.17 16:14:
Ich möchte nun wissen, ob hier Datenschutz des einzelnen Ehepartner besteht.


Ja, es sei denn er entbindet dich von der Schweigepflicht.


Sollte ich den FM mit dem Vorwurf konfrontieren, obwohl von meiner Seite kein Verdacht bzw. Beweis vorliegt?
Hoffe, von Euch einpaar gute und basierte Antworten zu bekommen.


Wegen einer im Raum stehenden "möglichen" Verleumdung und einer eventuellen Geschäftsschädigung würde ich es tun. Die weiteren Schritte wären dann FM überlassen, wenn die Faktenlage eindeutig ist, d.h. Anzeige bei der Polizei oder ggf. anwaltliche Schritte.

lg

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ali
06.09.2017 21:02
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.9.17 16:14: Sie bat darum, die Behandlungsdaten zum Vergleich einsehen zu dürfen.


LOL zum Vergleich.mit was denn bitte ?!
Vielleicht verwechselt die Gute die eine mit der anderen Dienstleistung.....
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.9.17 16:14: Sie bat darum, die Behandlungsdaten zum Vergleich einsehen zu dürfen. [/zitat] LOL zum Vergleich.mit was denn bitte ?! Vielleicht verwechselt die Gute die eine mit der anderen Dienstleistung.....
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ali schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.9.17 16:14: Sie bat darum, die Behandlungsdaten zum Vergleich einsehen zu dürfen.


LOL zum Vergleich.mit was denn bitte ?!
Vielleicht verwechselt die Gute die eine mit der anderen Dienstleistung.....



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