Wir suchen zur Unterstützung
unseres jungen und engagiertem
8-köpfigen Team eine/n
motivierte/n, selbständige/n und
aufgeschlossene/n
Physiotherapeuten/-in
- in Voll- oder Teilzeit mit 30 bis
40 Stunden die Woche an 5 Tagen
(Mo-Fr)
- fertige Ausbildung zum
Physiotherapeuten/-in mit oder ohne
Berufserfahrung
- idealerweise mit MT und MLD aber
nicht zwingend notwendig
- faire Bezahlung mit interessanter
Provisionsvergütung
- 20-60 min Taktung je nach
Verordnung
- der Empfang übernimmt...
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aufgeschlossene/n
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40 Stunden die Woche an 5 Tagen
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aktuell fragen mich Patienten, warum "meine Zuzahlungs-Forderung" günstiger ist als in einer anderen Praxis in der Stadt. Verordnet war 6x KG mit Therapiebericht und die Praxis fordert 10€ extra für die Ausfertigung/Kopie des Therapieberichtes.
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Ahn schrieb:
Therapiebericht ist eine extra Postionsnummer und wird mit 1,50 von der Krankenkasse bezahlt. Unseren Therapiebericht faxen wir an den anfordernden Arzt, und fertig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen.
aktuell fragen mich Patienten, warum "meine Zuzahlungs-Forderung" günstiger ist als in einer anderen Praxis in der Stadt. Verordnet war 6x KG mit Therapiebericht und die Praxis fordert 10€ extra für die Ausfertigung/Kopie des Therapieberichtes.
Darf sie nicht, stimmt. Entweder petzen oder ignorieren, mehr bleibt Dir nicht.
Wird immer welche geben, die es versuchen..
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pt ani schrieb:
Und nun?
Darf sie nicht, stimmt. Entweder petzen oder ignorieren, mehr bleibt Dir nicht.
Wird immer welche geben, die es versuchen..
Mir geht es um die grundsätzliche Erfahrung.
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Es ist laut BRV schlicht nicht erlaubt, zusätzliche Zahlungen für Kassenleistungen zu verlangen:
Zuzahlung der oder des Versicherten gemäß § 32 i. V. m. § 61 SGB V keine
weiteren Zahlungen gefordert werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wir haben das in der Vergangenheit bei ein Kollegen erlebt, der zusätzliches "Spritgeld" zur Hausbesuchspauschale gefordert hat. Als dann eine Kasse das mitbekam, hatte er die Puppen am tanzen.
Für die erbrachten Vertragsleistungen dürfen mit Ausnahme der gesetzlichen
Es ist laut BRV schlicht nicht erlaubt, zusätzliche Zahlungen für Kassenleistungen zu verlangen:
Zuzahlung der oder des Versicherten gemäß § 32 i. V. m. § 61 SGB V keine
weiteren Zahlungen gefordert werden.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und weißt du was ist aus dem Kollegen geworden ist? Hat er die Praxis schließen müssen oder ist er noch mit einen blauen Augen davon gekommen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Gerüchte besagten, dass er eine erheblichen Vertragsstrafe bekommen hat. Da es wohl mehr Ungereimtheiten gab (mit Ärzte, Patienten usw.), war er rd. 2 Jahre später über Nacht verschwunden. Seine Patienten standen plötzlich vor verschlossener Tür. 🤷
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir geht es nicht ums Petzen! Das hat damit nichts zu tun.
Mir geht es um die grundsätzliche Erfahrung.
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