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Stuttgart-Stammheim, mit der
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Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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wir möchten unseren Kursraum verkleinern und stattdessen 2 zusätzliche Behandlungskabinen installieren. Muss ich die räumliche Veränderung der ARGE mitteilen? Ich habe diesbezüglich nichts im Rahmenvertrag gefunden.
Da wir am liebsten sofort mit dem Umbau beginnen würden, wäre eine vorherige Genehmigung zu zeitaufwändig.
Natürlich erfüllen wir auch nach der Veränderung alle Zulassungsvoraussetzungen!
Viele GrüßeSwob
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Swob schrieb:
Hallo zusammen,
wir möchten unseren Kursraum verkleinern und stattdessen 2 zusätzliche Behandlungskabinen installieren. Muss ich die räumliche Veränderung der ARGE mitteilen? Ich habe diesbezüglich nichts im Rahmenvertrag gefunden.
Da wir am liebsten sofort mit dem Umbau beginnen würden, wäre eine vorherige Genehmigung zu zeitaufwändig.
Natürlich erfüllen wir auch nach der Veränderung alle Zulassungsvoraussetzungen!
Viele GrüßeSwob
Bauliche Änderungen sind zu melden.
Außerdem die Bauvorschriften und Arbeitsplatzbedingungen beachten.
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RoFo schrieb:
Doch, steht drin.
Bauliche Änderungen sind zu melden.
Außerdem die Bauvorschriften und Arbeitsplatzbedingungen beachten.
Du meinst diesen Absatz: "Der Zugelassene hat die Praxisräume bzw. –flächen gemäß den Einrichtungs-Richtlinien (Anlage 2) in der jeweiligen bei Antragstellung geltenden
Fassung nachzuweisen und für die Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen bereit zu halten." ?
Ich habe es so verstanden, dass das bei der Erstzulassung nachgewiesen werden muss. Explizit zu Veränderungen habe ich nach wie vor nichts finden können.
Aber dann werde ich wohl erstmal mit der sehr unfreundlichen Dame der ARGE Hessen Kontakt aufnehmen.
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Swob schrieb:
Danke für die Info!
Du meinst diesen Absatz: "Der Zugelassene hat die Praxisräume bzw. –flächen gemäß den Einrichtungs-Richtlinien (Anlage 2) in der jeweiligen bei Antragstellung geltenden
Fassung nachzuweisen und für die Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen bereit zu halten." ?
Ich habe es so verstanden, dass das bei der Erstzulassung nachgewiesen werden muss. Explizit zu Veränderungen habe ich nach wie vor nichts finden können.
Aber dann werde ich wohl erstmal mit der sehr unfreundlichen Dame der ARGE Hessen Kontakt aufnehmen.
Sowas steht allgemein in den letzten Absätzen.
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RoFo schrieb:
Ich möchte die aktuelle Fassung jetzt nicht suchen.
Sowas steht allgemein in den letzten Absätzen.
Grüße
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Klonkrieger schrieb:
Kommt meines Wissens drauf an. Wenn du feste konstruierte Wände einziehst und den grundriss veränderst würde ich schonmal sicherheitshalber mit der ARGE sprechen. Wenn du in einen Kursraum nur ein paar Ikearegale als Raumteiler aufstellst und ne Bank reinschiebst wohl eher nicht.
Grüße
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Eberhard schrieb:
Ich würde auf jeden Fall eine räumliche Veränderung melden. Nachteile daraus können kaum entstehen.
Gruß zurück
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Swob schrieb:
Ja, der Grundriss verändert sich. Von daher werde ich mit der ARGE sprechen.
Gruß zurück
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Tempelritter schrieb:
Werden zugelassene Räume verändert, ist die Zulassung futsch, das muss der Arge mitgeteilt werden.
:wink:
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billremsi schrieb:
...laut aktuellem Telefonat mit der ARGE letzte Woche ist eine Veränderung definitiv zu melden. Ich hatte nämlich das gleiche "Problem". Allerdings hatte ich schon vor einem Jahr baulich etwas verändert, ohne dies zu melden, aber so dass die Zulassungsvorraussetzungen noch gegeben sind- mir hat keiner die Zulassung entzogen
:wink:
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Vielmehr ist es Gesetz, dass zuzulassen ist, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt!
Das ust ein enormer Unterschied im Umgang miteinander!
Die Voraussetzungen sind klar definiert. Sind diese erfüllt, kann die ARGE die Zulassung nicht verweigern.
Es ist besser sachlich mit Fakten zu hantieren.
Frage bei deren Aussagen nach den gesetzlichen Vorgaben.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den sog. "Gymnastikraum", den viele Sachbearbeiter ohne Grundlage gefordert haben!!
Sei bitte selbstbewusst im Umgang mit denen!
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RoFo schrieb:
Bitte beachte bei deinem Kontakt zur ARGE, dass diese nicht entscheiden, was zur Zulasdung führen könnte oder sollte.
Vielmehr ist es Gesetz, dass zuzulassen ist, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt!
Das ust ein enormer Unterschied im Umgang miteinander!
Die Voraussetzungen sind klar definiert. Sind diese erfüllt, kann die ARGE die Zulassung nicht verweigern.
Es ist besser sachlich mit Fakten zu hantieren.
Frage bei deren Aussagen nach den gesetzlichen Vorgaben.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den sog. "Gymnastikraum", den viele Sachbearbeiter ohne Grundlage gefordert haben!!
Sei bitte selbstbewusst im Umgang mit denen!
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Swob schrieb:
Das Risiko will ich bei der ARGE Hessen nicht eingehen. Da steht man grundsätzlich erstmal unter Generalverdacht ein Betrüger zu sein.
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