Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
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Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Pat ruft 5 Minuten vor Termin ab, weil seiner Frau das Fahrrad gestohlen wurde, er jemanden in Verdacht hat und die Polizei kommen würde.das wäre ja wohl eine Ausnahme und wir könnten ihm ja den Termin nicht in Rechnung stellen? Was meint ihr denn Kollegen? Ob ich mal bei der Polizei nachfragen kann ob das zeitlich so hinhaut ?
Termin: 15.30 Uhr, Anruf Pat.: 14.30 Uhr
Pat. könne nicht zum Termin kommen, sie stünde am Ostbahnhof in München und käme nicht weg...
"Soso..na, da muss ich aber deinen Ehemann vorwarnen, da hier im Ort eine Doppelgängerin herumläuft, die deine Tochter ausführt, nicht dass ausversehen dein Ehemann mit der Anderen etwas anfängt.."
Sie:" Na ich kann dir ja ein Foto schicken, wenn du mir nicht glaubst..."
Ich: " Gut, mach das, ich schicke dir dann eines von meinem letzten Urlaub, Fuerteventura, zurück."
Dies kam in das Buch meiner goldenen Ausreden... :wink:
Antwort auf deine Frage: Ausfallrechnung und Termin hintenran. Frau kann doch sicher mit der Polizei alleine verhandeln...
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666 schrieb:
Anderes Beispiel: Während des Tankens sehe ich Pat. an Tankstelle im Ort mit Tochter vorbeilaufen....
Termin: 15.30 Uhr, Anruf Pat.: 14.30 Uhr
Pat. könne nicht zum Termin kommen, sie stünde am Ostbahnhof in München und käme nicht weg...
"Soso..na, da muss ich aber deinen Ehemann vorwarnen, da hier im Ort eine Doppelgängerin herumläuft, die deine Tochter ausführt, nicht dass ausversehen dein Ehemann mit der Anderen etwas anfängt.."
Sie:" Na ich kann dir ja ein Foto schicken, wenn du mir nicht glaubst..."
Ich: " Gut, mach das, ich schicke dir dann eines von meinem letzten Urlaub, Fuerteventura, zurück."
Dies kam in das Buch meiner goldenen Ausreden... :wink:
Antwort auf deine Frage: Ausfallrechnung und Termin hintenran. Frau kann doch sicher mit der Polizei alleine verhandeln...
Du kannst weder was für den Diebstahl des Fahrades. Sowas gehört in den Risikobereich des Lebens Deines Patienten und nicht in Deinen.
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Die dumme Ausrede " :frowning:ich hatte am Vormittag einen Abgang deshalb konnte ich nicht kommen :frowning: "
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Fuzziguzzi schrieb:
Termin war am späteren Vormittag und gegen 12.00 sah ich sie ca 1Std lang in direkter Praxisnähe beim Ratschen.
Die dumme Ausrede " :frowning:ich hatte am Vormittag einen Abgang deshalb konnte ich nicht kommen :frowning: "
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Eberhard schrieb:
Vielleich kann der Patient nichts dafür, aber der PI schon gar nicht. Wir haben unseren Patienten schon bei der Terminvergabe klar gemacht, dass der Terminnehmer selbstverständlich ein gewisses Risiko eingeht, so wie es in anderen Wirtschaftszweigen selbstverständlich ist. Der Termingeber hat bei einem unschuldig geplatzten Termin den alleinigen Schaden und das kann nicht gerecht sein.
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Helmut Fromberger schrieb:
Bei der Polizei nachfragen? Mach Dich jetzt bitte nicht lächerlich.
Du kannst weder was für den Diebstahl des Fahrades. Sowas gehört in den Risikobereich des Lebens Deines Patienten und nicht in Deinen.
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@MAB
24 Stunden ganz einfach....wobei nette Patienten bei mir in der Regel mal EINEN Freischuss haben....wenn Sie wenigstens noch vorher anrufen.
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ali schrieb:
früher waren die Patienten kreativer :wink:
@MAB
24 Stunden ganz einfach....wobei nette Patienten bei mir in der Regel mal EINEN Freischuss haben....wenn Sie wenigstens noch vorher anrufen.
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michael933 schrieb:
Das nächste Mal den Pat. warten lassen - Ausrede: mein Hund ist explodiert.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Einem Patienten ist einem Jahr 3 x die Großmutter gestorben. Bei der letzten Großmutter gab es etwas Verwirrung, weil die parallel in einer Filiale Rehasport machte.
@MAB:
Wie Hr Fromberger schon schrieb: Lebensrisiko. Lass dir nicht auf deiner Nase tanzen. Du führst den Tanz!
@ all: Grundsätzlich würde mich schon interessieren, wann ihr eine Ausnahme macht.
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@ all: Grundsätzlich würde mich schon interessieren, wann ihr eine Ausnahme macht.
meine Ausnahmen in den letzten 10 Jahren :
- Vater eines Mädchens hat eine Stunde vor Termin Selbstmord begangen (war wirklich so, stand später auch in der Zeitung)
- Mutter rief 30 Min vor Termin an, weil sie mitten in einer Entbindung war (Sturzgeburt) - das Kind war tatsächlich 40 min nach Anruf da !! (bevor blöde Bemerkungen kommen: die Frau war auch schon mit 3 verschiedenen Kindern bei mir, stets zuverlässig. Und ich hab die Bestätigung von verschiedenen Quellen)
- Pat kommt seit 6 Jahren dauerhaft, regelmäßig und zuverlässig (Trisomie 21) und nach dieser langen Zeit vergaß die Mutter tatsächlich einmal ihn zu bringen.
Grundsätzlich kann man es wahrscheinlich nicht sagen. Es gibt immer einen persönlichen Toleranzbereich, wenn ansonsten die Spielregeln klar sind. Meine Meinung.
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Susulo schrieb:
britta109 schrieb am 6.2.15 20:32
@ all: Grundsätzlich würde mich schon interessieren, wann ihr eine Ausnahme macht.
meine Ausnahmen in den letzten 10 Jahren :
- Vater eines Mädchens hat eine Stunde vor Termin Selbstmord begangen (war wirklich so, stand später auch in der Zeitung)
- Mutter rief 30 Min vor Termin an, weil sie mitten in einer Entbindung war (Sturzgeburt) - das Kind war tatsächlich 40 min nach Anruf da !! (bevor blöde Bemerkungen kommen: die Frau war auch schon mit 3 verschiedenen Kindern bei mir, stets zuverlässig. Und ich hab die Bestätigung von verschiedenen Quellen)
- Pat kommt seit 6 Jahren dauerhaft, regelmäßig und zuverlässig (Trisomie 21) und nach dieser langen Zeit vergaß die Mutter tatsächlich einmal ihn zu bringen.
Grundsätzlich kann man es wahrscheinlich nicht sagen. Es gibt immer einen persönlichen Toleranzbereich, wenn ansonsten die Spielregeln klar sind. Meine Meinung.
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britta109 schrieb:
Die Strassenbahn hatte einen Platten :sunglasses:
@MAB:
Wie Hr Fromberger schon schrieb: Lebensrisiko. Lass dir nicht auf deiner Nase tanzen. Du führst den Tanz!
@ all: Grundsätzlich würde mich schon interessieren, wann ihr eine Ausnahme macht.
> Wir können bei dem Regen nicht kommen, weil wir keinen Regenschirm haben.
> Den Termin 14.30 Uhr kann ich nicht wahrnehmen , schaffe es nicht bis dahin , sitze mit Durchfall auf dem Klo. ( Anruf war 11 Uhr )
> Tut mir leid, aber heute geht es wirklich nicht, Sebastian hat einen Friseurtermin.
> Karli möchte heute nicht zur Therapie ( Karli ist 3 Jahre).
> Unser Auto springt nicht an, ein Straßenbahnfahrschein ist uns echt zu teuer.
> Der Strom ist ausgefallen, ich bin zu besorgt um die Lebensmittel in meiner Tiefkühltruhe .
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Das große "JA und NEIN" :
Aus gegebenem Anlass hier einige Gedanken, denn die Liebe zu meiner Tätigkeit wird immer mal wieder stark getrübt :
> "JA" , liebe Eltern und Angehörige , ich arbeite in meiner Praxis um Geld zu verdienen , denn davon lebe ich und "NEIN" , ich therapiere nicht ehrenamtlich für ein Lächeln.
> "JA", wenn der abgesprochene Termin nicht rechtzeitig ( bis 18 Uhr des Vorabends ) abgesagt wird, kann dieser in Rechnung gestellt werden und "NEIN" dieses Recht ist nicht unmoralisch, sondern entspricht der Gesetzgebung und nennt sich "Annahmeverzug" (siehe BGB )
> "JA" das haben wir zum Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart und "NEIN" ich habe niemanden zu dieser Unterschrift genötigt.
> "JA" ich habe Verständnis für Ausnahmen ( in der Regel ist "einmal - keinmal" ) und plötzliche Erkrankungen des Patienten (durch ärztliches Attest nachzuweisen) und "NEIN" ich kann nichts für Wetterumbrüche, fehlende Regenschirme, Krankheit des Geschwisterkindes, Verschwinden des Terminzettels, Durchfall der Mutter, Nichtabsprachen der Erziehungsberechtigten, Reparaturen am Auto, geplatzte Waschmaschinenschläuche, zu lange Hortausflüge , leere Handykarten, plötzliche Friseurbesuche o.ä.
> "JA" es geht um die Zahlung von Geld und "NEIN" man kann dafür nicht auf der Verordnung unterschreiben, denn das wäre Betrug an der Krankenkasse ( vom Unterzeichnenden und von mir, die damit ihre Zulassung gefährden würde ) und es ist für mich nicht relevant ob das in anderen Praxen üblich ist.
> "JA" es werden aktuell 25,00 Euro ( weniger als jede GKV für eine Therapie zahlt) erhoben und "NEIN" daran verdiene ich keine "goldene Nase", denn von diesem Bruttobetrag müssen anteilig laufende Kosten ( Gehalt meiner Angestellten, Miete, Versicherung, Strom....) gedeckt werden.
> "Ja" ich muss in diesem Sinne als Geschäftsfrau agieren und "NEIN" ich kann auf dieses Geld nicht großzügig verzichten, auch ohne dabei "geldgierig" zu sein.
Und zum Schluss:
>>>> "JA" ich bin dankbar für jeden einsichtigen und nichtdiskutierenden Vertragspartner und "NEIN" ich bin nicht nachtragend, sondern therapiere das Kind trotz einer Diskussion und nach Zahlung mit Herz und Verstand weiter, denn dieses kann NIX dafür !
In diesem Sinne herzliche Grüße in das Land
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C.Zimmermann schrieb:
Das hänge ich an einen neuen Zettel auf dem die Patienten noch einmal darauf hingewiesen werden, dass sie jetzt den Kulanztermin verbraucht haben und es bei der nächsten zu späten Absage oder unentschuldigtem Fehlen definitiv kostenpflichtig wird:
Das große "JA und NEIN" :
Aus gegebenem Anlass hier einige Gedanken, denn die Liebe zu meiner Tätigkeit wird immer mal wieder stark getrübt :
> "JA" , liebe Eltern und Angehörige , ich arbeite in meiner Praxis um Geld zu verdienen , denn davon lebe ich und "NEIN" , ich therapiere nicht ehrenamtlich für ein Lächeln.
> "JA", wenn der abgesprochene Termin nicht rechtzeitig ( bis 18 Uhr des Vorabends ) abgesagt wird, kann dieser in Rechnung gestellt werden und "NEIN" dieses Recht ist nicht unmoralisch, sondern entspricht der Gesetzgebung und nennt sich "Annahmeverzug" (siehe BGB )
> "JA" das haben wir zum Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart und "NEIN" ich habe niemanden zu dieser Unterschrift genötigt.
> "JA" ich habe Verständnis für Ausnahmen ( in der Regel ist "einmal - keinmal" ) und plötzliche Erkrankungen des Patienten (durch ärztliches Attest nachzuweisen) und "NEIN" ich kann nichts für Wetterumbrüche, fehlende Regenschirme, Krankheit des Geschwisterkindes, Verschwinden des Terminzettels, Durchfall der Mutter, Nichtabsprachen der Erziehungsberechtigten, Reparaturen am Auto, geplatzte Waschmaschinenschläuche, zu lange Hortausflüge , leere Handykarten, plötzliche Friseurbesuche o.ä.
> "JA" es geht um die Zahlung von Geld und "NEIN" man kann dafür nicht auf der Verordnung unterschreiben, denn das wäre Betrug an der Krankenkasse ( vom Unterzeichnenden und von mir, die damit ihre Zulassung gefährden würde ) und es ist für mich nicht relevant ob das in anderen Praxen üblich ist.
> "JA" es werden aktuell 25,00 Euro ( weniger als jede GKV für eine Therapie zahlt) erhoben und "NEIN" daran verdiene ich keine "goldene Nase", denn von diesem Bruttobetrag müssen anteilig laufende Kosten ( Gehalt meiner Angestellten, Miete, Versicherung, Strom....) gedeckt werden.
> "Ja" ich muss in diesem Sinne als Geschäftsfrau agieren und "NEIN" ich kann auf dieses Geld nicht großzügig verzichten, auch ohne dabei "geldgierig" zu sein.
Und zum Schluss:
>>>> "JA" ich bin dankbar für jeden einsichtigen und nichtdiskutierenden Vertragspartner und "NEIN" ich bin nicht nachtragend, sondern therapiere das Kind trotz einer Diskussion und nach Zahlung mit Herz und Verstand weiter, denn dieses kann NIX dafür !
In diesem Sinne herzliche Grüße in das Land
Außer mit den 25 Euro... da bleibe ich lieber beim jeweiligen Satz der GKV, warum sollte
ich auch darunter bleiben, die Kosten sind trotzdem 100% da...
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Transparency schrieb:
@ C.Zimmermann: Herrlich, ich glaub das möchte ich so übernehmen! Wunderbar!
Außer mit den 25 Euro... da bleibe ich lieber beim jeweiligen Satz der GKV, warum sollte
ich auch darunter bleiben, die Kosten sind trotzdem 100% da...
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Eberhard schrieb:
Wie gesagt, die generelle Ausarbeitung einer Liste von akzeptierten Ausnahmegründen, würde die geregelte Terminvergabe ad Absurdum führen.
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C.Zimmermann schrieb:
Kannst Du gern übernehmen :blush:
Deine Aufstellung finde ich klasse!!!!!!!!!!
Aber haben all Deine Patienten wirklich einen Kulanztermin, den sie verbrauchen können????????????
Bei dem schmalen Verdienst, den wir bekommen, haben wir wirklich nichts zu verschenken.
Hätten wir ein "normales Geschäft", in dem wir frei kalkulieren können, dann würde ein Betriebswirtschaftler z. B. "Diebstahl, Ware geht im Laden kaputt usw." in seine Kalkulation miteinfließen lassen und der Endpreis gegenüber dem Verbraucher wird teurer. Auch Rabatt und Skonto rechnet der Betriebswirtschaftler in seine Kalkulation mit ein.
Ich stelle mir immer folgendes vor: Ich buche für morgen abend zwei Kinokarten übers Internet, dafür muß ich mit der Kreditkarte zahlen. Wenn ich am Kinoabendtag dann mit meiner Freundinn ins Auto steige und losfahren möchte, stelle ich plötzlich fest, daß die Batterie leer ist. Jetzt kann ich überlegen, hole ich mir ein Taxi und fahre los, oder fahre ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hin (wenn noch genügend Zeit ist) oder lasse ich zähneknirschend den Kinoabend ins Wasser fallen. Oder: noch eine Option, der Kinobesitzer wird mir beim nächsten Mal zwei Freikarten schenken bzw. mir das Geld zurückzahlen, denn ich konnte ja nicht ins Kino kommen. Wird er das machen????
Jeder kennt die Antwort: Nein, wird er natürlich nicht machen!!!
Auch beim gebuchten Flug z. B. nach Australien wird es nicht anders sein. Kann ich nicht kommen, habe ich Pech gehabt oder ich hab eine Reiserücktrittsversicherung gemacht und die zahlt auch nur bei schwerwiegenden Gründe für den Nichtantritt der Reise.
Aber wir mitleidigen Physios/Masseure/Logopäden/Ergotherapeutinnen sollen für wirklich jegliche Unpäßlichkeit des Patienten geradestehen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Achilles2 schrieb:
Hallo C. Zimmermann,
Deine Aufstellung finde ich klasse!!!!!!!!!!
Aber haben all Deine Patienten wirklich einen Kulanztermin, den sie verbrauchen können????????????
Bei dem schmalen Verdienst, den wir bekommen, haben wir wirklich nichts zu verschenken.
Hätten wir ein "normales Geschäft", in dem wir frei kalkulieren können, dann würde ein Betriebswirtschaftler z. B. "Diebstahl, Ware geht im Laden kaputt usw." in seine Kalkulation miteinfließen lassen und der Endpreis gegenüber dem Verbraucher wird teurer. Auch Rabatt und Skonto rechnet der Betriebswirtschaftler in seine Kalkulation mit ein.
Ich stelle mir immer folgendes vor: Ich buche für morgen abend zwei Kinokarten übers Internet, dafür muß ich mit der Kreditkarte zahlen. Wenn ich am Kinoabendtag dann mit meiner Freundinn ins Auto steige und losfahren möchte, stelle ich plötzlich fest, daß die Batterie leer ist. Jetzt kann ich überlegen, hole ich mir ein Taxi und fahre los, oder fahre ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hin (wenn noch genügend Zeit ist) oder lasse ich zähneknirschend den Kinoabend ins Wasser fallen. Oder: noch eine Option, der Kinobesitzer wird mir beim nächsten Mal zwei Freikarten schenken bzw. mir das Geld zurückzahlen, denn ich konnte ja nicht ins Kino kommen. Wird er das machen????
Jeder kennt die Antwort: Nein, wird er natürlich nicht machen!!!
Auch beim gebuchten Flug z. B. nach Australien wird es nicht anders sein. Kann ich nicht kommen, habe ich Pech gehabt oder ich hab eine Reiserücktrittsversicherung gemacht und die zahlt auch nur bei schwerwiegenden Gründe für den Nichtantritt der Reise.
Aber wir mitleidigen Physios/Masseure/Logopäden/Ergotherapeutinnen sollen für wirklich jegliche Unpäßlichkeit des Patienten geradestehen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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PaulaR schrieb:
Nebenfrage, aufgrund des Statemants von C.Zimmermann: Seit wann zahlen die GVK 25 Euro für eine Krankengymnastikbehandlung ????
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C. DBO schrieb:
Es gibt auch noch Logopäden in diesem Forum, da gelten die Preise in der Regel für 45 minuten.
Hier kommt man nur auf zwei Wegen heraus:
Variante A: Alle mit dem Patienten vereinbarten Termine werden von der KK vergütet. Der Patient erhält innerhalb des Regelfalls eine völlige Kostenübernahme der Behandlungskosten. Sollte der Regelfall zur Behandlung nicht ausreichen, so ist eine völlige Kostenübernahme außerhalb des Regelfalls nur dann möglich, wenn innerhalb des Regelfalls die Termine regelmäßig wie vereinbart stattgefunden haben. Bei entsprechender Terminschluderei erhöht sich der Eigenanteil an den Beghandlungskosten. Somit würde die Verantwortung für Termindisziplin verstärkt in die Hände der Patienten wandern.
Variante B: Der Patient geht mit den Beghandlungskosten in Vorleistung und erhält von uns die Rechnung für die Behandlung. Die KK kann sich dann überlegen, ob sie ihrem Kunden aus Kulanz auch "vergessene Termine" erstattet. Wir müßten dann unserem Geld aber nicht hinterherlaufen.
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Klauslogo schrieb:
Ich gebe Dir da völlig recht, jedoch liegt der entscheidende Unterschied darin, dass die Therapiesitzung eben nicht vorher bezahlt worden ist! Stattdessen glauben viele, sie werden hierdurch zusätzlich belastet werden, weil sie ja sonst nichts bezahlen müssen! Genau das ist unser Problem: Kaum einer würde sein Geld wegen Fehlen zurückfordern, dadurch dass die Behandlung für die Patienten vordergründig "kostenlos" ist, ist keinerlei Einsicht da, finanzielle Verantwortung zu übernehmen.
Hier kommt man nur auf zwei Wegen heraus:
Variante A: Alle mit dem Patienten vereinbarten Termine werden von der KK vergütet. Der Patient erhält innerhalb des Regelfalls eine völlige Kostenübernahme der Behandlungskosten. Sollte der Regelfall zur Behandlung nicht ausreichen, so ist eine völlige Kostenübernahme außerhalb des Regelfalls nur dann möglich, wenn innerhalb des Regelfalls die Termine regelmäßig wie vereinbart stattgefunden haben. Bei entsprechender Terminschluderei erhöht sich der Eigenanteil an den Beghandlungskosten. Somit würde die Verantwortung für Termindisziplin verstärkt in die Hände der Patienten wandern.
Variante B: Der Patient geht mit den Beghandlungskosten in Vorleistung und erhält von uns die Rechnung für die Behandlung. Die KK kann sich dann überlegen, ob sie ihrem Kunden aus Kulanz auch "vergessene Termine" erstattet. Wir müßten dann unserem Geld aber nicht hinterherlaufen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Klickdoch mal einen der 2 Links von C.Zimmdermann an, dann erfährst Du, das hier auch u.a. Logopädinnen schreiben.... :flushed:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
warum sollte sich für die Krankenkasse etwas ändern? Es läuft für die doch gut, so wie es ist. Entweder das gesamte Risiko geht auf den Praxisinhaber oder der läßt die Patienten auf dem Rezept unterschreiben, wie wenn die Behandlung stattgefunden hat. Dadurch hat die Krankenkasse die Möglichkeit 1) eine Vertragsstrafe bis 50.000,-- Euro auszusprechen oder 2) die Kassenzulassung entziehen => endlich wieder ein Heilmittelbringer weniger, der Kosten verursacht.
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
P.S. Genauso ist es mit diesen komischen Beihilfesätzen. Warum sollen die denn erhöht werden. Der Beamte soll sich ja angeblich an den Kosten mitbeteiligen, genauso wie gesetzlich Versicherte (siehe "keine Extrawurst für Beamte") und es wird auch bestätigt, daß die Beihilfehöchstsätze
nicht die tatsächlichen Kosten einer Praxis decken => Der Praxisinhaber soll sich doch mit den Beamten selber auseinandersetzen über die tatsächlichen Kosten einer Therapie. Auch hier wird das Problem einfach auf den Praxisinhaber abgewälzt (= billiger und mit weniger Rechtsstreit verbunden für die Beihilfestelle).
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Achilles2 schrieb:
Hallo Klauslogo,
warum sollte sich für die Krankenkasse etwas ändern? Es läuft für die doch gut, so wie es ist. Entweder das gesamte Risiko geht auf den Praxisinhaber oder der läßt die Patienten auf dem Rezept unterschreiben, wie wenn die Behandlung stattgefunden hat. Dadurch hat die Krankenkasse die Möglichkeit 1) eine Vertragsstrafe bis 50.000,-- Euro auszusprechen oder 2) die Kassenzulassung entziehen => endlich wieder ein Heilmittelbringer weniger, der Kosten verursacht.
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
P.S. Genauso ist es mit diesen komischen Beihilfesätzen. Warum sollen die denn erhöht werden. Der Beamte soll sich ja angeblich an den Kosten mitbeteiligen, genauso wie gesetzlich Versicherte (siehe "keine Extrawurst für Beamte") und es wird auch bestätigt, daß die Beihilfehöchstsätze
nicht die tatsächlichen Kosten einer Praxis decken => Der Praxisinhaber soll sich doch mit den Beamten selber auseinandersetzen über die tatsächlichen Kosten einer Therapie. Auch hier wird das Problem einfach auf den Praxisinhaber abgewälzt (= billiger und mit weniger Rechtsstreit verbunden für die Beihilfestelle).
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Klauslogo schrieb:
Womit man vielleicht bei Variante A ja die Krankenkassen locken könnte wäre, dass eine kontinuierliche Therapie auch im Sinne des Wirtschatlichkeitsgebotes wäre, sie hier ganz klar Geld sparen würden.
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Eberhard schrieb:
Bei uns wußte jeder Patient, dass er ein gewisses Risiko eingeht, wenn er sich bei uns Termine geben läßt. Jedenfalls können wir das Ausfallriko nicht übernehmen. Stellt euch mal vor, dass drei von zehn Termine platzen. Wenn das die Regel würde, könnt ihr euch überlegen, ob ihr gleich oder erst später zumachen wollt.
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C.Zimmermann schrieb:
Mit Ausreden kann ich auch dienen :wink: :
> Wir können bei dem Regen nicht kommen, weil wir keinen Regenschirm haben.
> Den Termin 14.30 Uhr kann ich nicht wahrnehmen , schaffe es nicht bis dahin , sitze mit Durchfall auf dem Klo. ( Anruf war 11 Uhr )
> Tut mir leid, aber heute geht es wirklich nicht, Sebastian hat einen Friseurtermin.
> Karli möchte heute nicht zur Therapie ( Karli ist 3 Jahre).
> Unser Auto springt nicht an, ein Straßenbahnfahrschein ist uns echt zu teuer.
> Der Strom ist ausgefallen, ich bin zu besorgt um die Lebensmittel in meiner Tiefkühltruhe .
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