Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
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Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physios aus anderen Bundesländern können damit eventuell nichts anfangen. Ich werde nächste Woche vor Ort in der Geschäftsstelle einer bestimmten Krankenkasse folgenden Brief adressiert an den Chef abgeben. Vielleicht folgen andere Kollegen ja nach, (und bitte keine Shitstorm-Kommentare !). Hier der Brief:
Betreff: Absetzungsverhalten der ...
Sehr geehrter Herr XY,
wie Sie wissen setzt die ... seit Jahresbeginn Physiotherapie-Rezept aus den Jahren 2015, 2016, 2017, … rückwirkend ab. Alle Physiotherapie-Verbände sind der Meinung, dass diese Absetzungen rechtswidrig sind.
Da ich bereits negative Erfahrungen mit der ... hatte, prüfe ich unter großem Zeitaufwand alle Rezepte der ... mehrmals. Aus diesem Grunde weisen meine eingereichten Rezepte auch keine Fehler auf ! Trotzdem bin ich jetzt persönlich von o g. Vorgehensweise der ... betroffen und zwar aus Absetzungs-Gründen, die für keinen Physiotherapeuten überhaupt überprüfbar sind.
Es ist für mich eine Unmöglichkeit zu überprüfen, ob der Patient zum Zeitpunkt des (neu ausgestellten) Rezeptes innerhalb der letzten 12 Wochen irgendwo mit der gleichen Diagnose oder dem gleichen ICD-10-Code in einer anderen Praxis zur Behandlung war. Ich kann den Patienten zwar fragen, aber mehr kann ich nicht tun. Um dies zu überprüfen müsste ich alle Ärzte und alle Kliniken in der Umgebung (oder besser in ganz Deutschland) anrufen und nachfragen. Das ist nicht durchführbar. Ich bin nur Physiotherapeut und kein Privatdetektiv.
Da die ... sich in ihrer Vorgehensweise im Recht sieht, schwebt der o. g. Absetzungsgrund über allen ...-Rezepten.
Aus diesen Gründen sehe ich mich leider dazu gezwungen ab sofort alle ihre Mitglieder vor Beginn der Therapie auf die jeweilige Geschäftsstelle zu schicken um das Rezept vorab zu genehmigen und damit zu gewährleisten, das ich für meine geleistete Arbeit auch bezahlt werde.
Diese Genehmigung muss leider auf einem separaten Blatt erfolgen. Es existiert zwar auf der Rückseite der Rezepte ein Feld für Genehmigungen, dieses Feld gilt aber ausschließlich für Verordnungen außerhalb des Regelfalles und kann somit nicht verwendet werden.
Im Sinne einer fairen Vertragspartnerschaft bitte ich Sie hiermit um Verständnis für meine Vorgehensweise.
Ich bitte Sie außerdem darum ihre Mitarbeiter(innen) darüber zu informieren, damit dies für ihre Mitglieder nicht mit einem zu großen Zeitaufwand verbunden ist.
Ich bitte Sie außerdem um Stellungsnahme zu diesem Brief (aufgrund der Dringlichkeit bitte ich um Rückantwort bis spätestens XY).
Ich gehe davon aus, dass Sie nichts dagegen einzuwenden haben, dass ich Ihre schriftliche Rückantwort hier bei mir in der Praxis aushängen werde.
Dies erscheint mir leider zwingend notwendig, damit ihre Mitglieder erkennen können, dass ich als Praxisinhaber alles erdenklich Mögliche versuche, um eine Behandlung weiterhin zu ermöglichen.
Abschließend möchte ich betonen, wie sehr ich es bedauere, dass die ... mich zu diesem Schritt zwingt.
Ich erwarte Ihre schriftliche Stellungsnahme bis spätestens XY.
Mit freundlichen Grüßen
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mogli123 schrieb:
ACHTUNG: Dies ist NUR für Physios aus BW gedacht !
Physios aus anderen Bundesländern können damit eventuell nichts anfangen. Ich werde nächste Woche vor Ort in der Geschäftsstelle einer bestimmten Krankenkasse folgenden Brief adressiert an den Chef abgeben. Vielleicht folgen andere Kollegen ja nach, (und bitte keine Shitstorm-Kommentare !). Hier der Brief:
Betreff: Absetzungsverhalten der ...
Sehr geehrter Herr XY,
wie Sie wissen setzt die ... seit Jahresbeginn Physiotherapie-Rezept aus den Jahren 2015, 2016, 2017, … rückwirkend ab. Alle Physiotherapie-Verbände sind der Meinung, dass diese Absetzungen rechtswidrig sind.
Da ich bereits negative Erfahrungen mit der ... hatte, prüfe ich unter großem Zeitaufwand alle Rezepte der ... mehrmals. Aus diesem Grunde weisen meine eingereichten Rezepte auch keine Fehler auf ! Trotzdem bin ich jetzt persönlich von o g. Vorgehensweise der ... betroffen und zwar aus Absetzungs-Gründen, die für keinen Physiotherapeuten überhaupt überprüfbar sind.
Es ist für mich eine Unmöglichkeit zu überprüfen, ob der Patient zum Zeitpunkt des (neu ausgestellten) Rezeptes innerhalb der letzten 12 Wochen irgendwo mit der gleichen Diagnose oder dem gleichen ICD-10-Code in einer anderen Praxis zur Behandlung war. Ich kann den Patienten zwar fragen, aber mehr kann ich nicht tun. Um dies zu überprüfen müsste ich alle Ärzte und alle Kliniken in der Umgebung (oder besser in ganz Deutschland) anrufen und nachfragen. Das ist nicht durchführbar. Ich bin nur Physiotherapeut und kein Privatdetektiv.
Da die ... sich in ihrer Vorgehensweise im Recht sieht, schwebt der o. g. Absetzungsgrund über allen ...-Rezepten.
Aus diesen Gründen sehe ich mich leider dazu gezwungen ab sofort alle ihre Mitglieder vor Beginn der Therapie auf die jeweilige Geschäftsstelle zu schicken um das Rezept vorab zu genehmigen und damit zu gewährleisten, das ich für meine geleistete Arbeit auch bezahlt werde.
Diese Genehmigung muss leider auf einem separaten Blatt erfolgen. Es existiert zwar auf der Rückseite der Rezepte ein Feld für Genehmigungen, dieses Feld gilt aber ausschließlich für Verordnungen außerhalb des Regelfalles und kann somit nicht verwendet werden.
Im Sinne einer fairen Vertragspartnerschaft bitte ich Sie hiermit um Verständnis für meine Vorgehensweise.
Ich bitte Sie außerdem darum ihre Mitarbeiter(innen) darüber zu informieren, damit dies für ihre Mitglieder nicht mit einem zu großen Zeitaufwand verbunden ist.
Ich bitte Sie außerdem um Stellungsnahme zu diesem Brief (aufgrund der Dringlichkeit bitte ich um Rückantwort bis spätestens XY).
Ich gehe davon aus, dass Sie nichts dagegen einzuwenden haben, dass ich Ihre schriftliche Rückantwort hier bei mir in der Praxis aushängen werde.
Dies erscheint mir leider zwingend notwendig, damit ihre Mitglieder erkennen können, dass ich als Praxisinhaber alles erdenklich Mögliche versuche, um eine Behandlung weiterhin zu ermöglichen.
Abschließend möchte ich betonen, wie sehr ich es bedauere, dass die ... mich zu diesem Schritt zwingt.
Ich erwarte Ihre schriftliche Stellungsnahme bis spätestens XY.
Mit freundlichen Grüßen
Die Mühe eines solchen Schreibens erspare ich mir, Klage ist bereits eingereicht, obwohl das manche "Kollegen" für unsinnig halten...
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doch ich mache mir die Mühe gern, da ich überzeugt bin, dass Klagen (zwar sinvoll und notwendig) die Kasse nicht dazu bringen wird ihr Tun einzustellen. Aber wenn auf einer kleinen Geschäftstelle viele Patienten erscheinen wegen "Genehmigungen" - kann das einen größeren Effekt vielleicht (?) haben.
Viele Grüße
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mogli123 schrieb:
Lieber Alfred,
doch ich mache mir die Mühe gern, da ich überzeugt bin, dass Klagen (zwar sinvoll und notwendig) die Kasse nicht dazu bringen wird ihr Tun einzustellen. Aber wenn auf einer kleinen Geschäftstelle viele Patienten erscheinen wegen "Genehmigungen" - kann das einen größeren Effekt vielleicht (?) haben.
Viele Grüße
Lieber Alfred,
doch ich mache mir die Mühe gern, da ich überzeugt bin, dass Klagen (zwar sinvoll und notwendig) die Kasse nicht dazu bringen wird ihr Tun einzustellen. Aber wenn auf einer kleinen Geschäftstelle viele Patienten erscheinen wegen "Genehmigungen" - kann das einen größeren Effekt vielleicht (?) haben.
Viele Grüße
seh ich genauso! evtl. sollten wir mal zusammen einen MUSTERBRIEF erstellen? Finde die Aufklärung der Pat. darüber schon sehr wichtig. Ich wär auf jeden Fall dabei. Zu Alfred : Ich hab eine sehr kleine Praxis in der ich zu 100 Prozent mitarbeite, mir fehlt leider sowohl das juristische know how als auch das finanzielle Polster im Hintergrund um evtl. Anwaltskosten etc. abzufangen.
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Horatio72 schrieb:
mogli123 schrieb am 27.4.19 19:50:
Lieber Alfred,
doch ich mache mir die Mühe gern, da ich überzeugt bin, dass Klagen (zwar sinvoll und notwendig) die Kasse nicht dazu bringen wird ihr Tun einzustellen. Aber wenn auf einer kleinen Geschäftstelle viele Patienten erscheinen wegen "Genehmigungen" - kann das einen größeren Effekt vielleicht (?) haben.
Viele Grüße
seh ich genauso! evtl. sollten wir mal zusammen einen MUSTERBRIEF erstellen? Finde die Aufklärung der Pat. darüber schon sehr wichtig. Ich wär auf jeden Fall dabei. Zu Alfred : Ich hab eine sehr kleine Praxis in der ich zu 100 Prozent mitarbeite, mir fehlt leider sowohl das juristische know how als auch das finanzielle Polster im Hintergrund um evtl. Anwaltskosten etc. abzufangen.
Was einem eben so wichtig ist....
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Alfred Kramer schrieb:
meine Praxis ist auch nicht groß, aber meine Wut schon!!! Und wenn ich es mir nach 38 Jahren Selbstständigkeit nicht möglich wäre, mal ein paar hundert Euro in eine wichtige Sache zu investieren, dann wäre grundsätzlich etwas falsch gelaufen. Das hat nichts mit "sich nicht leisten können" zu tun, sondern damit, Schwerpunkte zu setzen. Zweimal mehr im Monat Pizza zu Hause selber machen kann Spass bringen und da sind schnell ein paar Flocken für den Anwalt zusammen gekratzt.
Was einem eben so wichtig ist....
Ich hab mir die gleiche Mühe mal mit der Bauernkasse gemacht. Meine Erfahrung : das juckt dort niemanden und eine Genehmigung gab's auch nicht.
Trotzdem gut, dass du dich engagieren möchtest
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Einen umfangreichen Brief schreiben mit der Ankündigung, Patienten zur Genehmigung vorbei zu schicken? Mach Nägel mit Köpfen, schicke sie einfach hin und verweigerte formal die Behandlung. Eine Genehmigung wird wohl keiner erstellen, weil es ja nix zu genehmigen gibt. Vielleicht versucht die IKk classic ja mal ein Verfahren wegen Verstoß gegen den Rahmenvertrag (wegen Behandlungsverweigerung) . Damit könnte man sicherlich medienwirksam was erreichen.
Ich hab mir die gleiche Mühe mal mit der Bauernkasse gemacht. Meine Erfahrung : das juckt dort niemanden und eine Genehmigung gab's auch nicht.
Trotzdem gut, dass du dich engagieren möchtest
MfG :)
Einen umfangreichen Brief schreiben mit der Ankündigung, Patienten zur Genehmigung vorbei zu schicken? Mach Nägel mit Köpfen, schicke sie einfach hin und verweigerte formal die Behandlung. Eine Genehmigung wird wohl keiner erstellen, weil es ja nix zu genehmigen gibt. Vielleicht versucht die IKk classic ja mal ein Verfahren wegen Verstoß gegen den Rahmenvertrag (wegen Behandlungsverweigerung) . Damit könnte man sicherlich medienwirksam was erreichen.
Ich hab mir die gleiche Mühe mal mit der Bauernkasse gemacht. Meine Erfahrung : das juckt dort niemanden und eine Genehmigung gab's auch nicht.
Trotzdem gut, dass du dich engagieren möchtest
MfG :)
Hallo Ingo, was du schreibst stimmt nicht ganz. Ich habe früher schon öfters Patienten direkt zu dieser Kasse geschickt (immer wenn eine kleine Unsicherheit bestand, z. B. ist est jetzt eine Erst- oder Folgeverordnung oder andere Unstimmigkeiten). Das hat immer funktioniert. Die Sachbearbeiterinnen haben immer (nach tel Rücksprache mit Emmendingen) eine Genehmigung geschrieben.Du siehst also, das geht schon ...
Und den Brief gibt´s, um dem hier (Verfahren wegen Verstoß gegen den Rahmenvertrag wegen Behandlungsverweigerung) vorzubeugen. Ich verweigere keine Behandlung !
Viele Grüße
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mogli123 schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 27.4.19 22:32:
Einen umfangreichen Brief schreiben mit der Ankündigung, Patienten zur Genehmigung vorbei zu schicken? Mach Nägel mit Köpfen, schicke sie einfach hin und verweigerte formal die Behandlung. Eine Genehmigung wird wohl keiner erstellen, weil es ja nix zu genehmigen gibt. Vielleicht versucht die IKk classic ja mal ein Verfahren wegen Verstoß gegen den Rahmenvertrag (wegen Behandlungsverweigerung) . Damit könnte man sicherlich medienwirksam was erreichen.
Ich hab mir die gleiche Mühe mal mit der Bauernkasse gemacht. Meine Erfahrung : das juckt dort niemanden und eine Genehmigung gab's auch nicht.
Trotzdem gut, dass du dich engagieren möchtest
MfG :)
Hallo Ingo, was du schreibst stimmt nicht ganz. Ich habe früher schon öfters Patienten direkt zu dieser Kasse geschickt (immer wenn eine kleine Unsicherheit bestand, z. B. ist est jetzt eine Erst- oder Folgeverordnung oder andere Unstimmigkeiten). Das hat immer funktioniert. Die Sachbearbeiterinnen haben immer (nach tel Rücksprache mit Emmendingen) eine Genehmigung geschrieben.Du siehst also, das geht schon ...
Und den Brief gibt´s, um dem hier (Verfahren wegen Verstoß gegen den Rahmenvertrag wegen Behandlungsverweigerung) vorzubeugen. Ich verweigere keine Behandlung !
Viele Grüße
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Alfred Kramer schrieb:
Warum nicht Ross und Reiter nennen? Die ikk classic weitet die Absetzungen bereits auf andere Bundesländer aus!!
Die Mühe eines solchen Schreibens erspare ich mir, Klage ist bereits eingereicht, obwohl das manche "Kollegen" für unsinnig halten...
Ich kenne nur den "tollen Trick" von der mhplus BKK, die meckert wenn es Folge-Verordnung ohne Erst-Verordnung war.
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Was hat sich die ikk denn da jetzt wieder ausgedacht?
Ich kenne nur den "tollen Trick" von der mhplus BKK, die meckert wenn es Folge-Verordnung ohne Erst-Verordnung war.
"...wir holen alle geprüften und bezahlten Verordnungen ab 2015 nochmal aus dem Archiv und schauen mal ob wir nicht doch einen Grund zum Absetzen finden. Oder setzen einfach mit der gewohnten Willkür ab, wehrt sich ja eh bloß die Hälfte..."
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Papa Alpaka schrieb:
Physiotherapie Dietermann schrieb am 28.4.19 10:13:
Was hat sich die ikk denn da jetzt wieder ausgedacht?
Ich kenne nur den "tollen Trick" von der mhplus BKK, die meckert wenn es Folge-Verordnung ohne Erst-Verordnung war.
"...wir holen alle geprüften und bezahlten Verordnungen ab 2015 nochmal aus dem Archiv und schauen mal ob wir nicht doch einen Grund zum Absetzen finden. Oder setzen einfach mit der gewohnten Willkür ab, wehrt sich ja eh bloß die Hälfte..."
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Was hat sich die ikk denn da jetzt wieder ausgedacht?
Ich kenne nur den "tollen Trick" von der mhplus BKK, die meckert wenn es Folge-Verordnung ohne Erst-Verordnung war.
ACHTUNG: Dies ist NUR für Physios aus BW gedacht !
Physios aus anderen Bundesländern können damit eventuell nichts anfangen. Ich werde nächste Woche vor Ort in der Geschäftsstelle einer bestimmten Krankenkasse folgenden Brief adressiert an den Chef abgeben. Vielleicht folgen andere Kollegen ja nach, (und bitte keine Shitstorm-Kommentare !). Hier der Brief:
Betreff: Absetzungsverhalten der ...
Sehr geehrter Herr XY,
wie Sie wissen setzt die ... seit Jahresbeginn Physiotherapie-Rezept aus den Jahren 2015, 2016, 2017, … rückwirkend ab. Alle Physiotherapie-Verbände sind der Meinung, dass diese Absetzungen rechtswidrig sind.
Da ich bereits negative Erfahrungen mit der ... hatte, prüfe ich unter großem Zeitaufwand alle Rezepte der ... mehrmals. Aus diesem Grunde weisen meine eingereichten Rezepte auch keine Fehler auf! Trotzdem bin ich jetzt persönlich von o. g. Vorgehensweise der ... betroffen und zwar aus Absetzungs-Gründen, die für keinen Physiotherapeuten überhaupt überprüfbar sind.
Es ist für mich eine Unmöglichkeit zu überprüfen, ob der Patient zum Zeitpunkt des (neu ausgestellten) Rezeptes innerhalb der letzten 12 Wochen irgendwo mit der gleichen Diagnose oder dem gleichen ICD-10-Code in einer anderen Praxis zur Behandlung war. Zwar kann ich den Patienten fragen, aber mehr kann ich nicht tun. Um dies zu überprüfen müsste ich alle Ärzte und alle Kliniken in der Umgebung (oder besser in ganz Deutschland) anrufen und nachfragen. Das ist nicht durchführbar. Ich bin nur Physiotherapeut und kein Privatdetektiv.
Da die ... sich in ihrer Vorgehensweise im Recht sieht, schwebt der o. g. Absetzungsgrund über allen ...-Rezepten.
Aus diesen Gründen sehe ich mich leider dazu gezwungen ab sofort [s]alle ihre Mitglieder[/s] meine bei Ihnen versicherten Patienten vor Beginn der Therapie auf die jeweilige Geschäftsstelle zu schicken um das Rezept vorab [s]zu genehmigen[/s] genehmigen zu lassen und damit zu gewährleisten, [s]das ich für meine geleistete Arbeit auch bezahlt werde[/s] dass die ... auch ihren Teil des Vertrages einhält und die Kosten für die erbrachte Leistung übernimmt.
Diese Genehmigung muss leider auf einem separaten Blatt erfolgen. Es existiert zwar auf der Rückseite der Rezepte ein Feld für Genehmigungen, dieses Feld gilt aber ausschließlich für Verordnungen außerhalb des Regelfalles und kann somit nicht verwendet werden.
[s]Im Sinne einer fairen Vertragspartnerschaft[/s] Um auch künftig die Versorgung meiner bei der ... versicherten Patienten mit ärztlich verordneten und medizinisch erforderlichen Heilmitteln gewährleisten zu können, [s]bitte ich Sie hiermit um[/s] rechne ich mit Ihrem Verständnis für meine Vorgehensweise.
Weiterhin bitte ich Sie darum, ihre Mitarbeiter(innen) [s]darüber[/s] über diese Vorgehensweise zu informieren, damit dies für ihre [s]Mitglieder[/s] Versicherten nicht mit einem zu großen Zeitaufwand verbunden ist.
[s]Ich bitte Sie außerdem um Stellungsnahme zu diesem Brief (aufgrund der Dringlichkeit bitte ich um Rückantwort bis spätestens XY)[/s]. Aufgund der Dringlichkeit sehe ich Ihrer Stellungnahme bis spätestens XY entgegen.
[s]Ich gehe davon aus, dass Sie[/s] Sicherlich werden Sie nichts dagegen einzuwenden haben, dass ich Ihre schriftliche Rückantwort hier bei mir in der Praxis aushängen werde,
[s]Dies erscheint mir leider zwingend notwendig, damit ihre Mitglieder erkennen können, dass ich als Praxisinhaber alles erdenklich Mögliche versuche, um eine Behandlung weiterhin zu ermöglichen.[/s] damit meine bei Ihnen versicherten Patienten erkennen können, dass die Krankenkasse ihres Vertrauens alles unterläßt, was die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Heilmittel und damit die Behandlung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Frage stellen könnte.
[s]Abschließend möchte ich betonen, wie sehr ich es bedauere, dass die ... mich zu diesem Schritt zwingt.[/s] (Klingt für mich zu unterwürfig)
[s]Ich erwarte Ihre schriftliche Stellungsnahme bis spätestens XY.[/s] (Doppelt gemoppelt)
Mit freundlichen Grüßen
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vielen herzlichen Dank :clap: für deine Mühe und Korrekturen, klingt alles echt gut und professioneller.
Du würdest als Deutschlehrer (und Beamter) sicher eine gute Figur machen :blush:
PS: In unserer Gegend haben bereits zwei Fachpressen ausführliche darüber berichtet - brachte aber wohl nichts.
Schönes Wochenende
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mogli123 schrieb:
Lieber MikeL
vielen herzlichen Dank :clap: für deine Mühe und Korrekturen, klingt alles echt gut und professioneller.
Du würdest als Deutschlehrer (und Beamter) sicher eine gute Figur machen :blush:
PS: In unserer Gegend haben bereits zwei Fachpressen ausführliche darüber berichtet - brachte aber wohl nichts.
Schönes Wochenende
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo mogli. Danke für die Info, dass es doch schon mal Genehmigungen von einer Kasse gab. Das war mir bisher neu.
MfG :)
Betreff: Absetzungsverhalten der XY
Sehr geehrter Herr ...,
wie Sie wissen setzt die XY seit Jahresbeginn Physiotherapie-Rezept aus den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 rückwirkend ab. Viele örtliche Zeitungen haben mittlerweile darüber berichtet. Soweit ich weiß, sind alle Physiotherapie-Verbände der Meinung, dass diese Absetzungen rechtswidrig sind.
Da ich früher bereits negative Erfahrungen mit der XY machen musste, führe ich speziell hier die Rezeptprüfpflicht seit langem besonders gründlich und zeitaufwändig durch. Aus diesem Grunde weisen meine eingereichten XY Rezepte auch keinerlei Fehler auf. Trotz dieses Aufwandes bin ich jetzt persönlich mit Absetzungen betroffen und zwar aus Absetzungs-Gründen, die für einen Physiotherapeuten überhaupt nicht überprüfbar sind.
Es ist für mich eine Unmöglichkeit zu überprüfen, ob der Patient zum Zeitpunkt des (neu ausgestellten) Rezeptes irgendwann in den vergangenen 12 Wochen irgendwo mit der gleichen Diagnose oder dem gleichen ICD-10-Code in einer anderen Physio-Praxis zur Behandlung war.
Ich kann den Patienten zwar fragen, aber mehr kann ich nicht tun. Um dies zu überprüfen müsste ich alle Ärzte und alle Kliniken in der Umgebung (oder besser in ganz Deutschland) anrufen und nachfragen. Das ist nicht durchführbar. Ich bin nur Physiotherapeut und kein Privatdetektiv.
Da die XY sich bei dem o. g. Absetzungsgrund im Recht sieht, schwebt dieser Absetzungsgrund über allen künftigen XY-Rezepten.
Aufgrund dieser Vorgehensweise der XY sehe ich mich leider dazu gezwungen ab sofort meine bei Ihnen versicherten Patienten vor Beginn der Therapie auf die jeweilige Geschäftsstelle zu schicken um das Rezept vorab genehmigen zu lassen.
Bedauerlicherweise kann nur so gewährleistet werden, dass die XY ihren Teil des Vertrages einhält und die Kosten für erbrachte Leistungen auch übernimmt.
Diese Genehmigung muss leider auf einem separaten Blatt erfolgen; dazu werde ich dem Patienten ein Formular mitgeben (es existiert zwar auf der Rückseite der Rezepte ein Feld für Genehmigungen, dieses Feld gilt aber ausschließlich für Verordnungen außerhalb des Regelfalles und kann somit nicht verwendet werden).
Um auch künftig die Versorgung meiner bei der XY versicherten Patienten mit ärztlich verordneten und medizinisch notwendigen Heilmitteln gewährleisten zu können, rechne ich mit Ihrem Verständnis für meine Vorgehensweise.
Weiterhin bitte ich Sie darum, ihre Mitarbeiter(innen) über diesen Ablauf zu informieren, damit dies für ihre Versicherten nicht mit einem zu großen Zeitaufwand verbunden ist.
Aufgrund der Dringlichkeit sehe ich Ihrer schriftlichen Stellungnahme bis spätestens ... entgegen.
Sicherlich werden Sie nichts dagegen einzuwenden haben, dass ich Ihre schriftliche Rückantwort hier bei mir in der Praxis aushängen werde, damit meine bei Ihnen versicherten Patienten erkennen können, dass die XY alles tut um die Kostenübernahme für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Heilmittel weiterhin zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
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mogli123 schrieb:
So sieht`s jetzt aus (ein Copy-Schutz exitiert nicht ! :blush::
Betreff: Absetzungsverhalten der XY
Sehr geehrter Herr ...,
wie Sie wissen setzt die XY seit Jahresbeginn Physiotherapie-Rezept aus den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 rückwirkend ab. Viele örtliche Zeitungen haben mittlerweile darüber berichtet. Soweit ich weiß, sind alle Physiotherapie-Verbände der Meinung, dass diese Absetzungen rechtswidrig sind.
Da ich früher bereits negative Erfahrungen mit der XY machen musste, führe ich speziell hier die Rezeptprüfpflicht seit langem besonders gründlich und zeitaufwändig durch. Aus diesem Grunde weisen meine eingereichten XY Rezepte auch keinerlei Fehler auf. Trotz dieses Aufwandes bin ich jetzt persönlich mit Absetzungen betroffen und zwar aus Absetzungs-Gründen, die für einen Physiotherapeuten überhaupt nicht überprüfbar sind.
Es ist für mich eine Unmöglichkeit zu überprüfen, ob der Patient zum Zeitpunkt des (neu ausgestellten) Rezeptes irgendwann in den vergangenen 12 Wochen irgendwo mit der gleichen Diagnose oder dem gleichen ICD-10-Code in einer anderen Physio-Praxis zur Behandlung war.
Ich kann den Patienten zwar fragen, aber mehr kann ich nicht tun. Um dies zu überprüfen müsste ich alle Ärzte und alle Kliniken in der Umgebung (oder besser in ganz Deutschland) anrufen und nachfragen. Das ist nicht durchführbar. Ich bin nur Physiotherapeut und kein Privatdetektiv.
Da die XY sich bei dem o. g. Absetzungsgrund im Recht sieht, schwebt dieser Absetzungsgrund über allen künftigen XY-Rezepten.
Aufgrund dieser Vorgehensweise der XY sehe ich mich leider dazu gezwungen ab sofort meine bei Ihnen versicherten Patienten vor Beginn der Therapie auf die jeweilige Geschäftsstelle zu schicken um das Rezept vorab genehmigen zu lassen.
Bedauerlicherweise kann nur so gewährleistet werden, dass die XY ihren Teil des Vertrages einhält und die Kosten für erbrachte Leistungen auch übernimmt.
Diese Genehmigung muss leider auf einem separaten Blatt erfolgen; dazu werde ich dem Patienten ein Formular mitgeben (es existiert zwar auf der Rückseite der Rezepte ein Feld für Genehmigungen, dieses Feld gilt aber ausschließlich für Verordnungen außerhalb des Regelfalles und kann somit nicht verwendet werden).
Um auch künftig die Versorgung meiner bei der XY versicherten Patienten mit ärztlich verordneten und medizinisch notwendigen Heilmitteln gewährleisten zu können, rechne ich mit Ihrem Verständnis für meine Vorgehensweise.
Weiterhin bitte ich Sie darum, ihre Mitarbeiter(innen) über diesen Ablauf zu informieren, damit dies für ihre Versicherten nicht mit einem zu großen Zeitaufwand verbunden ist.
Aufgrund der Dringlichkeit sehe ich Ihrer schriftlichen Stellungnahme bis spätestens ... entgegen.
Sicherlich werden Sie nichts dagegen einzuwenden haben, dass ich Ihre schriftliche Rückantwort hier bei mir in der Praxis aushängen werde, damit meine bei Ihnen versicherten Patienten erkennen können, dass die XY alles tut um die Kostenübernahme für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Heilmittel weiterhin zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo mogli. Danke für die Info, dass es doch schon mal Genehmigungen von einer Kasse gab. Das war mir bisher neu.
MfG :)
Es hat jedenfalls auf dieser Geschäftsstelle sehr gut funktioniert. In den vergangenen 3 Jahren ca 4 bis 5 x
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mogli123 schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 28.4.19 13:06:
Hallo mogli. Danke für die Info, dass es doch schon mal Genehmigungen von einer Kasse gab. Das war mir bisher neu.
MfG :)
Es hat jedenfalls auf dieser Geschäftsstelle sehr gut funktioniert. In den vergangenen 3 Jahren ca 4 bis 5 x
So sieht`s jetzt aus (ein Copy-Schutz exitiert nicht ! :blush::
Betreff: Absetzungsverhalten der XY
Sehr geehrter Herr ...,
wie Sie wissen setzt die XY seit Jahresbeginn Physiotherapie-Rezepte aus den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 rückwirkend ab. Viele örtliche Zeitungen haben mittlerweile darüber berichtet. Soweit ich weiß, sind alle Physiotherapie-Verbände der Meinung, dass diese Absetzungen rechtswidrig sind. Rechtswidrig oder nicht, mögen Sie selbst entscheiden, ob die Art und Weise, wie die XY in dieser Angelegenheit verfährt, gegenüber den in die Kompetenz der XY vertrauenden Versicherten besonders werbewirksam ist. Gegenüber Ihren Vertragspartnern - also den Leistungserbringern des Gesundheitssystems - ist sie es sicher nicht.
Da ich früher bereits negative Erfahrungen mit der XY machen musste, führe ich speziell hier die Rezeptprüfpflicht [s]seit langem[/s] besonders gründlich und zeitaufwändig durch. Aus diesem Grunde weisen meine eingereichten XY Rezepte auch keinerlei Fehler auf. Trotz dieses Aufwandes bin ich jetzt persönlich mit Absetzungen betroffen und zwar aus Absetzungs-Gründen, die für einen Physiotherapeuten überhaupt nicht überprüfbar sind.
Es ist [s]für mich eine Unmöglichkeit[/s] mir nicht möglich zu überprüfen, ob der Patient zum Zeitpunkt des (neu ausgestellten) Rezeptes irgendwann in den vergangenen 12 Wochen irgendwo mit der gleichen Diagnose oder dem gleichen ICD-10-Code in einer anderen [s]Physio-Praxis[/s] Praxis für Physiotherapie zur Behandlung war.
[s]Ich kann den Patienten zwar fragen, aber mehr kann ich nicht tun[/s] Zwar kann ich meine Patienten fragen, mehr kann ich jedoch nicht tun. Um [s]dies zu überprüfen[/s] ganz sicher zu gehen, alle denkbaren Absetzungsgründe ausgeschlossen zu haben, müsste ich alle Ärzte und alle Kliniken in der Umgebung (oder besser in ganz Deutschland) anrufen und nachfragen. Das ist nicht durchführbar[s]. Ich bin nur Physiotherapeut und kein Privatdetektiv.[/s], denn ich betreibe eine Praxis für Physiotherapie und kein Detektivbüro.
Da die XY sich bei dem o. g. Absetzungsgrund im Recht sieht, schwebt dieser [s]Absetzungsgrund[/s] über allen künftigen XY-Rezepten.
Aufgrund dieser Vorgehensweise der XY sehe ich mich leider dazu gezwungen, ab sofort meine bei Ihnen versicherten Patienten vor Beginn der Therapie auf die jeweilige Geschäftsstelle zu schicken, um das Rezept vorab genehmigen zu lassen.
Bedauerlicherweise kann nur so gewährleistet werden, dass die XY ihren Teil des Vertrages einhält und die Kosten für erbrachte Leistungen auch übernimmt.
Diese Genehmigung muss leider auf einem separaten Blatt erfolgen; dazu werde ich dem Patienten ein Formular mitgeben (es existiert zwar auf der Rückseite der Rezepte ein Feld für Genehmigungen, dieses Feld gilt aber ausschließlich für Verordnungen außerhalb des Regelfalles und kann somit nicht verwendet werden).
Um auch künftig die Versorgung meiner bei der XY versicherten Patienten mit ärztlich verordneten und medizinisch notwendigen Heilmitteln gewährleisten zu können, rechne ich mit Ihrem Verständnis für meine Vorgehensweise.
Weiterhin bitte ich Sie darum, ihre Mitarbeiter(innen) über diesen Ablauf zu informieren, damit dies für ihre Versicherten nicht mit einem zu großen Zeitaufwand verbunden ist.
Aufgrund der Dringlichkeit sehe ich Ihrer schriftlichen Stellungnahme bis spätestens ... entgegen.
Sicherlich werden Sie nichts dagegen einzuwenden haben, dass ich Ihre schriftliche Rückantwort hier bei mir in der Praxis aushängen werde, damit meine bei Ihnen versicherten Patienten erkennen können, dass die XY alles tut, um die Kostenübernahme für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Heilmittel weiterhin zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
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MikeL schrieb:
Als potentiell dem Beamtenstand Zugerechneter, habe nochmals eine kleine Überarbeitung vorgenommen. Schließlich muss ich ja meinem Ruf gerecht werden :hushed:
mogli123 schrieb am 28.4.19 13:27:
So sieht`s jetzt aus (ein Copy-Schutz exitiert nicht ! :blush::
Betreff: Absetzungsverhalten der XY
Sehr geehrter Herr ...,
wie Sie wissen setzt die XY seit Jahresbeginn Physiotherapie-Rezepte aus den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 rückwirkend ab. Viele örtliche Zeitungen haben mittlerweile darüber berichtet. Soweit ich weiß, sind alle Physiotherapie-Verbände der Meinung, dass diese Absetzungen rechtswidrig sind. Rechtswidrig oder nicht, mögen Sie selbst entscheiden, ob die Art und Weise, wie die XY in dieser Angelegenheit verfährt, gegenüber den in die Kompetenz der XY vertrauenden Versicherten besonders werbewirksam ist. Gegenüber Ihren Vertragspartnern - also den Leistungserbringern des Gesundheitssystems - ist sie es sicher nicht.
Da ich früher bereits negative Erfahrungen mit der XY machen musste, führe ich speziell hier die Rezeptprüfpflicht [s]seit langem[/s] besonders gründlich und zeitaufwändig durch. Aus diesem Grunde weisen meine eingereichten XY Rezepte auch keinerlei Fehler auf. Trotz dieses Aufwandes bin ich jetzt persönlich mit Absetzungen betroffen und zwar aus Absetzungs-Gründen, die für einen Physiotherapeuten überhaupt nicht überprüfbar sind.
Es ist [s]für mich eine Unmöglichkeit[/s] mir nicht möglich zu überprüfen, ob der Patient zum Zeitpunkt des (neu ausgestellten) Rezeptes irgendwann in den vergangenen 12 Wochen irgendwo mit der gleichen Diagnose oder dem gleichen ICD-10-Code in einer anderen [s]Physio-Praxis[/s] Praxis für Physiotherapie zur Behandlung war.
[s]Ich kann den Patienten zwar fragen, aber mehr kann ich nicht tun[/s] Zwar kann ich meine Patienten fragen, mehr kann ich jedoch nicht tun. Um [s]dies zu überprüfen[/s] ganz sicher zu gehen, alle denkbaren Absetzungsgründe ausgeschlossen zu haben, müsste ich alle Ärzte und alle Kliniken in der Umgebung (oder besser in ganz Deutschland) anrufen und nachfragen. Das ist nicht durchführbar[s]. Ich bin nur Physiotherapeut und kein Privatdetektiv.[/s], denn ich betreibe eine Praxis für Physiotherapie und kein Detektivbüro.
Da die XY sich bei dem o. g. Absetzungsgrund im Recht sieht, schwebt dieser [s]Absetzungsgrund[/s] über allen künftigen XY-Rezepten.
Aufgrund dieser Vorgehensweise der XY sehe ich mich leider dazu gezwungen, ab sofort meine bei Ihnen versicherten Patienten vor Beginn der Therapie auf die jeweilige Geschäftsstelle zu schicken, um das Rezept vorab genehmigen zu lassen.
Bedauerlicherweise kann nur so gewährleistet werden, dass die XY ihren Teil des Vertrages einhält und die Kosten für erbrachte Leistungen auch übernimmt.
Diese Genehmigung muss leider auf einem separaten Blatt erfolgen; dazu werde ich dem Patienten ein Formular mitgeben (es existiert zwar auf der Rückseite der Rezepte ein Feld für Genehmigungen, dieses Feld gilt aber ausschließlich für Verordnungen außerhalb des Regelfalles und kann somit nicht verwendet werden).
Um auch künftig die Versorgung meiner bei der XY versicherten Patienten mit ärztlich verordneten und medizinisch notwendigen Heilmitteln gewährleisten zu können, rechne ich mit Ihrem Verständnis für meine Vorgehensweise.
Weiterhin bitte ich Sie darum, ihre Mitarbeiter(innen) über diesen Ablauf zu informieren, damit dies für ihre Versicherten nicht mit einem zu großen Zeitaufwand verbunden ist.
Aufgrund der Dringlichkeit sehe ich Ihrer schriftlichen Stellungnahme bis spätestens ... entgegen.
Sicherlich werden Sie nichts dagegen einzuwenden haben, dass ich Ihre schriftliche Rückantwort hier bei mir in der Praxis aushängen werde, damit meine bei Ihnen versicherten Patienten erkennen können, dass die XY alles tut, um die Kostenübernahme für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Heilmittel weiterhin zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Lieber MikeL
vielen herzlichen Dank :clap: für deine Mühe und Korrekturen, klingt alles echt gut und professioneller.
Du würdest als Deutschlehrer [s](und Beamter)[/s] sicher eine gute Figur machen :blush:
PS: In unserer Gegend haben bereits zwei Fachpressen ausführliche darüber berichtet - brachte aber wohl nichts.
Schönes Wochenende
Dass das mit dem Beamten nicht ganz hinkommt, siehst Du schon daran, dass ich an einem Sonntag geantwortet habe! :smile:
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MikeL schrieb:
mogli123 schrieb am 28.4.19 12:39:
Lieber MikeL
vielen herzlichen Dank :clap: für deine Mühe und Korrekturen, klingt alles echt gut und professioneller.
Du würdest als Deutschlehrer [s](und Beamter)[/s] sicher eine gute Figur machen :blush:
PS: In unserer Gegend haben bereits zwei Fachpressen ausführliche darüber berichtet - brachte aber wohl nichts.
Schönes Wochenende
Dass das mit dem Beamten nicht ganz hinkommt, siehst Du schon daran, dass ich an einem Sonntag geantwortet habe! :smile:
Wenn ich darf, mach ich mit. An wen schreibst du dann? Frank Hi....r? Ich finde sonst keinen Chefnamen.
Und wenn ich darf schreibe ich den gleichen Brief an die mhplus.
Super Idee, warum kommen die Verbände nicht darauf?
KaBa :clap:
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KaBa schrieb:
Hallo Mogli;
Wenn ich darf, mach ich mit. An wen schreibst du dann? Frank Hi....r? Ich finde sonst keinen Chefnamen.
Und wenn ich darf schreibe ich den gleichen Brief an die mhplus.
Super Idee, warum kommen die Verbände nicht darauf?
KaBa :clap:
Lieber MikeL
vielen herzlichen Dank :clap: für deine Mühe und Korrekturen, klingt alles echt gut und professioneller.
Du würdest als Deutschlehrer [s](und Beamter)[/s] sicher eine gute Figur machen :blush:
PS: In unserer Gegend haben bereits zwei Fachpressen ausführliche darüber berichtet - brachte aber wohl nichts.
Schönes Wochenende
Dass das mit dem Beamten nicht ganz hinkommt, siehst Du schon daran, dass ich an einem Sonntag geantwortet habe! :smile:
Lieber MikeL,
du hast Recht, wer am Sonntag so schwer arbeitet ist nicht für das Beamtentun geeignet :smile:
Nochmals Danke
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mogli123 schrieb:
MikeL schrieb am 28.4.19 14:15:
mogli123 schrieb am 28.4.19 12:39:
Lieber MikeL
vielen herzlichen Dank :clap: für deine Mühe und Korrekturen, klingt alles echt gut und professioneller.
Du würdest als Deutschlehrer [s](und Beamter)[/s] sicher eine gute Figur machen :blush:
PS: In unserer Gegend haben bereits zwei Fachpressen ausführliche darüber berichtet - brachte aber wohl nichts.
Schönes Wochenende
Dass das mit dem Beamten nicht ganz hinkommt, siehst Du schon daran, dass ich an einem Sonntag geantwortet habe! :smile:
Lieber MikeL,
du hast Recht, wer am Sonntag so schwer arbeitet ist nicht für das Beamtentun geeignet :smile:
Nochmals Danke
Hallo Mogli;
Wenn ich darf, mach ich mit. An wen schreibst du dann? Frank Hi....r? Ich finde sonst keinen Chefnamen.
Und wenn ich darf schreibe ich den gleichen Brief an die mhplus.
Super Idee, warum kommen die Verbände nicht darauf?
KaBa :clap:
Nein, ich schreibe "nur" an den Geschäftsführer der Stelle vor Ort ...
Ob die Absetzungen der mhplus heilmittelkonform sind oder nicht weiß ich nicht ...
Viel Erfolg
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mogli123 schrieb:
KaBa schrieb am 28.4.19 20:22:
Hallo Mogli;
Wenn ich darf, mach ich mit. An wen schreibst du dann? Frank Hi....r? Ich finde sonst keinen Chefnamen.
Und wenn ich darf schreibe ich den gleichen Brief an die mhplus.
Super Idee, warum kommen die Verbände nicht darauf?
KaBa :clap:
Nein, ich schreibe "nur" an den Geschäftsführer der Stelle vor Ort ...
Ob die Absetzungen der mhplus heilmittelkonform sind oder nicht weiß ich nicht ...
Viel Erfolg
Also scheinen ihre eigenen Genehmigungen auch nichts wert zu sein.
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Lamaca schrieb:
:unamused: Ich habe heute die Absetzung eines vor Behandlungsbeginn von der IKK GENEHMIGTEN Rezeptes aus 2016 bekommen.
Also scheinen ihre eigenen Genehmigungen auch nichts wert zu sein.
:unamused: Ich habe heute die Absetzung eines vor Behandlungsbeginn von der IKK GENEHMIGTEN Rezeptes aus 2016 bekommen.
Also scheinen ihre eigenen Genehmigungen auch nichts wert zu sein.
Ja, das ist wirklich traurig aber wahr
Hier einige Zitate von der Homepage der IKK classic:
"Heilmittel sind nichtärztliche medizinische Dienstleistungen, die von speziell ausgebildeten Fachkräften – wie zum Beispiel Physiotherapeuten - geleistet werden. Damit Sie nach einer Verletzung oder Operation schnell wieder fit werden, übernimmt die IKK classic die Kosten für Heilmittel wie zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik."
oder
"Heilmittel tragen dazu bei, Krankheiten zu verhindern, zu heilen, einer Verschlimmerung vorzubeugen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die IKK classic übernimmt die Kosten, sofern ein Vertragsarzt das Heilmittel verordnet hat"
Einfach im Internet eingeben: Schnell wieder fit werden mit Hilfe von Heilmitten / IKK classic dann landet man hier: Schnell wieder fit werden mit Hilfe von Heilmitteln | IKK classic
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mogli123 schrieb:
Lamaca schrieb am 30.4.19 18:39:
:unamused: Ich habe heute die Absetzung eines vor Behandlungsbeginn von der IKK GENEHMIGTEN Rezeptes aus 2016 bekommen.
Also scheinen ihre eigenen Genehmigungen auch nichts wert zu sein.
Ja, das ist wirklich traurig aber wahr
Hier einige Zitate von der Homepage der IKK classic:
"Heilmittel sind nichtärztliche medizinische Dienstleistungen, die von speziell ausgebildeten Fachkräften – wie zum Beispiel Physiotherapeuten - geleistet werden. Damit Sie nach einer Verletzung oder Operation schnell wieder fit werden, übernimmt die IKK classic die Kosten für Heilmittel wie zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik."
oder
"Heilmittel tragen dazu bei, Krankheiten zu verhindern, zu heilen, einer Verschlimmerung vorzubeugen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die IKK classic übernimmt die Kosten, sofern ein Vertragsarzt das Heilmittel verordnet hat"
Einfach im Internet eingeben: Schnell wieder fit werden mit Hilfe von Heilmitten / IKK classic dann landet man hier: Schnell wieder fit werden mit Hilfe von Heilmitteln | IKK classic
:unamused: Ich habe heute die Absetzung eines vor Behandlungsbeginn von der IKK GENEHMIGTEN Rezeptes aus 2016 bekommen.
Also scheinen ihre eigenen Genehmigungen auch nichts wert zu sein.
...wie die wohl aus der Nummer rauskommen wollen...?
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Papa Alpaka schrieb:
Lamaca schrieb am 30.4.19 18:39:
:unamused: Ich habe heute die Absetzung eines vor Behandlungsbeginn von der IKK GENEHMIGTEN Rezeptes aus 2016 bekommen.
Also scheinen ihre eigenen Genehmigungen auch nichts wert zu sein.
...wie die wohl aus der Nummer rauskommen wollen...?
...wie die wohl aus der Nummer rauskommen wollen...?
Die Antwort ist:
Das interessiert die überhaupt nicht !
Wer hinter dem Verhalten der IKK irgendein Interesse an Rechtslagen vermutet versteht deren Aktion nicht.
Hier geht es ausschliesslich um Geld, die Ausnutzung der Position des Stärkeren (wenn man finanzielle Resourcen denkt) und das Vertrauen auf die Scheu vor rechtlichen Auseinandersetzungen auf Therapeutenseite.
Als man auf Seiten der IKK classic diese Aktion geplant hat, wird man eine klare Kosten-Nutzen-Abwägung gemacht haben. Erst wenn die Kosten den Nutzen übersteigen wird man die Sache beenden.
Bei der Sache mit den Kosten mag hier manch einer an Image-Schaden denken. Nach meiner Erfahrung ist das zu idealistisch gedacht. Wenn dieser Schaden sich nicht in Euros bemisst, beispielweise durch massenhafte Kündigungen durch Mitglieder oder teure Gerichtsverfahren bei denen mit Niederlagen und Zahlungsverurteilungen zu rechnen ist, wird das bei der IKK eher unter einkalkuliertem Ärgenis als unter Kosten verbucht.
Das diese Sache von langer Hand geplant wurde, zeigt sich auch an den prombt erfolgenden telefonischen Reaktionen von IKK-Mitarbeitern auf Genehmigungsverlangen durch Patienten.
Wer seine IKK-Versicherten auf die Geschäftsstellen schickt, kann sich noch am selben Tag über einen Anruf eines IKK-Mitarbeiters freuen :rage:, der einem dann schnell klar macht, dass diese Mitarbeiter sehr gut auf diese Situation vorbereitet wurden. Man kann sich dabei auf das Werfen von rechtlichen Nebelkerzen (Fragenkatalog der GKV) und Drohungen mit einem Vertragsrechtsverfahren einstellen.
Ich möcht niemand von dem Versuch über die direkte Ansprache etwas zu erreichen (Brief) abhalten, aber nach meiner, auch der Einschätzung unseres Anwaltes, wird ein solcher Versuch die Jungs und Mädels der IKK wenig beeindrucken.
Denn ohne Einschaltung eines Anwalts ist mogli123 oder jeder andere betroffene Physio immer noch eine "muhende Kuh auf der Weide", die man ja evtl. doch noch melken kann.
Macht euch keine Illussionen bei denen saß Niccolò Machiavelli mit am Tisch.Niccolò Machiavelli – Wikipedia
Ich bin ganz sicher kein ausgesprochener Freund der Anwaltsgilde, aber hier wird es nicht anders gehen.
Die Einschaltung eines, mindestens, Fachanwaltes scheint zumindestens ein Trigger innerhalb der Planung der IKK zu sein, die sie zurückhaltender macht.
Wir schicken IKK-Clasicc-Versicherte zwar immer noch zum Genehmigen, aber nach Einschaltung eines Anwaltes, erhalten wir keine Anrufe der IKK mehr.
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NorbArt schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 30.4.19 23:42:
...wie die wohl aus der Nummer rauskommen wollen...?
Die Antwort ist:
Das interessiert die überhaupt nicht !
Wer hinter dem Verhalten der IKK irgendein Interesse an Rechtslagen vermutet versteht deren Aktion nicht.
Hier geht es ausschliesslich um Geld, die Ausnutzung der Position des Stärkeren (wenn man finanzielle Resourcen denkt) und das Vertrauen auf die Scheu vor rechtlichen Auseinandersetzungen auf Therapeutenseite.
Als man auf Seiten der IKK classic diese Aktion geplant hat, wird man eine klare Kosten-Nutzen-Abwägung gemacht haben. Erst wenn die Kosten den Nutzen übersteigen wird man die Sache beenden.
Bei der Sache mit den Kosten mag hier manch einer an Image-Schaden denken. Nach meiner Erfahrung ist das zu idealistisch gedacht. Wenn dieser Schaden sich nicht in Euros bemisst, beispielweise durch massenhafte Kündigungen durch Mitglieder oder teure Gerichtsverfahren bei denen mit Niederlagen und Zahlungsverurteilungen zu rechnen ist, wird das bei der IKK eher unter einkalkuliertem Ärgenis als unter Kosten verbucht.
Das diese Sache von langer Hand geplant wurde, zeigt sich auch an den prombt erfolgenden telefonischen Reaktionen von IKK-Mitarbeitern auf Genehmigungsverlangen durch Patienten.
Wer seine IKK-Versicherten auf die Geschäftsstellen schickt, kann sich noch am selben Tag über einen Anruf eines IKK-Mitarbeiters freuen :rage:, der einem dann schnell klar macht, dass diese Mitarbeiter sehr gut auf diese Situation vorbereitet wurden. Man kann sich dabei auf das Werfen von rechtlichen Nebelkerzen (Fragenkatalog der GKV) und Drohungen mit einem Vertragsrechtsverfahren einstellen.
Ich möcht niemand von dem Versuch über die direkte Ansprache etwas zu erreichen (Brief) abhalten, aber nach meiner, auch der Einschätzung unseres Anwaltes, wird ein solcher Versuch die Jungs und Mädels der IKK wenig beeindrucken.
Denn ohne Einschaltung eines Anwalts ist mogli123 oder jeder andere betroffene Physio immer noch eine "muhende Kuh auf der Weide", die man ja evtl. doch noch melken kann.
Macht euch keine Illussionen bei denen saß Niccolò Machiavelli mit am Tisch.Niccolò Machiavelli – Wikipedia
Ich bin ganz sicher kein ausgesprochener Freund der Anwaltsgilde, aber hier wird es nicht anders gehen.
Die Einschaltung eines, mindestens, Fachanwaltes scheint zumindestens ein Trigger innerhalb der Planung der IKK zu sein, die sie zurückhaltender macht.
Wir schicken IKK-Clasicc-Versicherte zwar immer noch zum Genehmigen, aber nach Einschaltung eines Anwaltes, erhalten wir keine Anrufe der IKK mehr.
Insofern: entweder Gerichtsurteil zu unseren Gunsten oder es passiert gar nichts.
Dennoch sind solche Briefe wie die von mogli gut und wichtig, vor allem wenn sie in Massen auftreten. Je mehr geschwiegen wird, umso mehr macht das Verhalten der IKK Schule. Das Argument "nützt ja nichts" ist dann wenig hilfreich. Auf dieses Argument stützen sich alle Diktaturen.
edit: insofern ist mein gelber Stern für NorbArt nur ein halbherziger...
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Susulo schrieb:
... und es müsste einen echten shitstorm in der Presse / öffentlichen Medien geben. Mindestens frontal 21, panorama, aber auch direkt tagesschau usw. Solange das nicht passiert, laufen auch keine Mitglieder weg - und selbst da ist es fraglich. Haben ja alle Dreck am Stecken ... wieso sollte ich wechseln - ist der allgemeine (nicht ganz von der Hand zu weisende) Tenor.
Insofern: entweder Gerichtsurteil zu unseren Gunsten oder es passiert gar nichts.
Dennoch sind solche Briefe wie die von mogli gut und wichtig, vor allem wenn sie in Massen auftreten. Je mehr geschwiegen wird, umso mehr macht das Verhalten der IKK Schule. Das Argument "nützt ja nichts" ist dann wenig hilfreich. Auf dieses Argument stützen sich alle Diktaturen.
edit: insofern ist mein gelber Stern für NorbArt nur ein halbherziger...
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Papa Alpaka schrieb:
...danke euch beiden, NorbArt und Susulo - ich habe gestern mal wieder bei einem Betreuungsverein vorbeigeschaut, ein paar Anträge auf den Weg bringen, ein paar Formalitäten von "unserer Seite" erklären und beim Kaffee fachsimpeln. Als ich gerade am gehen war brachten die Berufsbetreuer aus eigenem Antrieb die Möglichkeit ins Spiel, doch mal kurz alle Akten durchzugehen und IKK-classic-Versicherte zu einer eher kooperativen GKV umzuziehen. "Mit denen haben wir auch Scherereien, da ist's doch im Interesse unserer Betreuten das wir sicherstellen das sie bei einem Kostenträger versichert sind mit dem wir eine vernünftige Arbeitsgrundlage haben..." (aus meinem Dunstkreis, zwei Meter Aktenschränke, geht es da um 11 Versicherte ... daneben stehen nochmal zehn Meter Aktenschränke mit denen ich überhaupt nichts zu tun habe...)
... und es müsste einen echten shitstorm in der Presse / öffentlichen Medien geben. Mindestens frontal 21, panorama, aber auch direkt tagesschau usw. Solange das nicht passiert, laufen auch keine Mitglieder weg - und selbst da ist es fraglich. Haben ja alle Dreck am Stecken ... wieso sollte ich wechseln - ist der allgemeine (nicht ganz von der Hand zu weisende) Tenor.
Insofern: entweder Gerichtsurteil zu unseren Gunsten oder es passiert gar nichts.
Dennoch sind solche Briefe wie die von mogli gut und wichtig, vor allem wenn sie in Massen auftreten. Je mehr geschwiegen wird, umso mehr macht das Verhalten der IKK Schule. Das Argument "nützt ja nichts" ist dann wenig hilfreich. Auf dieses Argument stützen sich alle Diktaturen.
edit: insofern ist mein gelber Stern für NorbArt nur ein halbherziger...
Ich möchte mein Statement nicht als Aufforderung zur Untätigkeit verstanden wissen. :point_up:
Auch wir haben (selbst) Widerspruch gegen die Rückforderungen eingelegt.
Reaktion der IKK :
NULL !!
Erste/r Patient zur Genehmigung gegangen und schon wird reagiert.
Ergo: Das fällt ganz offensichtlich in die Kategorie Kosten, da hier Öffentlichkeit (Patient) geschaffen wird.
Das werden wir auch weiterhin tun, auch wenn es offensichtlich in unserer Gegend (Hessen) Physios gibt die noch entspannt mit der IKK-Classic umgehen.
Was ich mit meinem Post ausdrücken wollte ist, dass von Rückforderungen Betroffene keinen Schutz bieten wird oder die Kasse gar zum Einlenken bewegen wird.
Es spricht doch nichts dagegen aus berufpolitischen Gründen diesen Brief zu schreiben, sich selbst aus ganz realistischen Gründen zu schützen indem man einen Anwalt zu Hilfe nimmt.
Gegen einige Praxen stehen da schliesslich riesige Summen im Raum.
Was die Öffentlichkeitswirkung eines Briefes an die IKK angeht, müsste das Teil schon als offener Brief durch die von Susulo genannten Medien laufen um die erhoffte Wirkung zu erzielen.
Briefe die direkt an die IKK gehen werden sicher höchstens als Indikator für eine Abwehrbereitschaft der Physios als ganzes gesehen werden.
Wobei ich der Meinung bin, dass solche Reaktionen von vorn herein erwartet wurden und als irrelevant abgetan wurden. Als etwas was man sich zu ertragen vorgenommen hat.
Wer sich als normaler Mensch mit gehässigem Verhalten konfrontiert sieht, begreift häufig nicht mit welcher Kaltschnäuzigkeit Ziele ohne jeglicher Moralität verfolgt werden können, wenn der Akteur sie schon vor seinem Angriff bewusst über Bord geworfen hat. :rage:
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NorbArt schrieb:
Susulo schrieb am 1.5.19 11:49:
... und es müsste einen echten shitstorm in der Presse / öffentlichen Medien geben. Mindestens frontal 21, panorama, aber auch direkt tagesschau usw. Solange das nicht passiert, laufen auch keine Mitglieder weg - und selbst da ist es fraglich. Haben ja alle Dreck am Stecken ... wieso sollte ich wechseln - ist der allgemeine (nicht ganz von der Hand zu weisende) Tenor.
Insofern: entweder Gerichtsurteil zu unseren Gunsten oder es passiert gar nichts.
Dennoch sind solche Briefe wie die von mogli gut und wichtig, vor allem wenn sie in Massen auftreten. Je mehr geschwiegen wird, umso mehr macht das Verhalten der IKK Schule. Das Argument "nützt ja nichts" ist dann wenig hilfreich. Auf dieses Argument stützen sich alle Diktaturen.
edit: insofern ist mein gelber Stern für NorbArt nur ein halbherziger...
Ich möchte mein Statement nicht als Aufforderung zur Untätigkeit verstanden wissen. :point_up:
Auch wir haben (selbst) Widerspruch gegen die Rückforderungen eingelegt.
Reaktion der IKK :
NULL !!
Erste/r Patient zur Genehmigung gegangen und schon wird reagiert.
Ergo: Das fällt ganz offensichtlich in die Kategorie Kosten, da hier Öffentlichkeit (Patient) geschaffen wird.
Das werden wir auch weiterhin tun, auch wenn es offensichtlich in unserer Gegend (Hessen) Physios gibt die noch entspannt mit der IKK-Classic umgehen.
Was ich mit meinem Post ausdrücken wollte ist, dass von Rückforderungen Betroffene keinen Schutz bieten wird oder die Kasse gar zum Einlenken bewegen wird.
Es spricht doch nichts dagegen aus berufpolitischen Gründen diesen Brief zu schreiben, sich selbst aus ganz realistischen Gründen zu schützen indem man einen Anwalt zu Hilfe nimmt.
Gegen einige Praxen stehen da schliesslich riesige Summen im Raum.
Was die Öffentlichkeitswirkung eines Briefes an die IKK angeht, müsste das Teil schon als offener Brief durch die von Susulo genannten Medien laufen um die erhoffte Wirkung zu erzielen.
Briefe die direkt an die IKK gehen werden sicher höchstens als Indikator für eine Abwehrbereitschaft der Physios als ganzes gesehen werden.
Wobei ich der Meinung bin, dass solche Reaktionen von vorn herein erwartet wurden und als irrelevant abgetan wurden. Als etwas was man sich zu ertragen vorgenommen hat.
Wer sich als normaler Mensch mit gehässigem Verhalten konfrontiert sieht, begreift häufig nicht mit welcher Kaltschnäuzigkeit Ziele ohne jeglicher Moralität verfolgt werden können, wenn der Akteur sie schon vor seinem Angriff bewusst über Bord geworfen hat. :rage:
du hast natürlich mit deinen Argumenten recht, aber mit meinem Brief verfolge ich mehrere Ziele (die ich hier nicht alle aufzählen werde, dazu ist es schon zu spät ...)
Ein Ziel (jedoch nicht das Hauptziel) ist z. B., dass mir später (wenn dann keine Behandlung zustande kommen sollte) die Kasse nicht vorwerfen kann, ich hätte eine Behandlung verweigert !!
Schöne Grüße
PS: (soviel ich weiß, ist BW eines der wenigen Bundesländer, wo die Zulassung für die IKK gleichzeitig an die BKK gekoppelt ist. Ich habe bereits angefragt, ob eine Rückgabe nur für die IKK möglich ist und warte noch auf Antwort)
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mogli123 schrieb:
Hallo NornArt,
du hast natürlich mit deinen Argumenten recht, aber mit meinem Brief verfolge ich mehrere Ziele (die ich hier nicht alle aufzählen werde, dazu ist es schon zu spät ...)
Ein Ziel (jedoch nicht das Hauptziel) ist z. B., dass mir später (wenn dann keine Behandlung zustande kommen sollte) die Kasse nicht vorwerfen kann, ich hätte eine Behandlung verweigert !!
Schöne Grüße
PS: (soviel ich weiß, ist BW eines der wenigen Bundesländer, wo die Zulassung für die IKK gleichzeitig an die BKK gekoppelt ist. Ich habe bereits angefragt, ob eine Rückgabe nur für die IKK möglich ist und warte noch auf Antwort)
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mogli123 schrieb:
Sorry, ich meinte natürlich NorbArt ...
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Das Schreiben finde ich grundsätzlich gut. An einzelnen Punkten habe ich (als Anregung) kleine Veränderungen vorgenommen, sowie vereinzelte Fehlerchen korrigiert. In einem solchen Schreiben sollte nach Möglichkeit vermieden werden, zu viele Sätze mit "Ich" zu beginnen. Da Du berechtigte Forderungen stellst, solltest Du es nach meiner Meinung ebenfalls vermeiden, die Nachdrücklichkeit Deines Anliegens durch zu häufige Verwendung des Wortes "bitte" kleinzureden. Ansonsten kannst Du in einem P.S. gern einen schönen Gruß von mir anhängen und diesem Herrn XY ausrichten, dass meine bei ihm versicherte Patientin entsetzt darüber war, dass das Honorar für ihre im Jahr 2015 in meiner Praxis erfolgreich durchgeführte Therapie nach über drei Jahren abgesetzt wurde. Sie informiert sich jetzt in der einschlägigen Fachpresse darüber, welche Krankenkassen besonders empfehlenswert sind....
mogli123 schrieb am 27.4.19 19:25:
ACHTUNG: Dies ist NUR für Physios aus BW gedacht !
Physios aus anderen Bundesländern können damit eventuell nichts anfangen. Ich werde nächste Woche vor Ort in der Geschäftsstelle einer bestimmten Krankenkasse folgenden Brief adressiert an den Chef abgeben. Vielleicht folgen andere Kollegen ja nach, (und bitte keine Shitstorm-Kommentare !). Hier der Brief:
Betreff: Absetzungsverhalten der ...
Sehr geehrter Herr XY,
wie Sie wissen setzt die ... seit Jahresbeginn Physiotherapie-Rezept aus den Jahren 2015, 2016, 2017, … rückwirkend ab. Alle Physiotherapie-Verbände sind der Meinung, dass diese Absetzungen rechtswidrig sind.
Da ich bereits negative Erfahrungen mit der ... hatte, prüfe ich unter großem Zeitaufwand alle Rezepte der ... mehrmals. Aus diesem Grunde weisen meine eingereichten Rezepte auch keine Fehler auf! Trotzdem bin ich jetzt persönlich von o. g. Vorgehensweise der ... betroffen und zwar aus Absetzungs-Gründen, die für keinen Physiotherapeuten überhaupt überprüfbar sind.
Es ist für mich eine Unmöglichkeit zu überprüfen, ob der Patient zum Zeitpunkt des (neu ausgestellten) Rezeptes innerhalb der letzten 12 Wochen irgendwo mit der gleichen Diagnose oder dem gleichen ICD-10-Code in einer anderen Praxis zur Behandlung war. Zwar kann ich den Patienten fragen, aber mehr kann ich nicht tun. Um dies zu überprüfen müsste ich alle Ärzte und alle Kliniken in der Umgebung (oder besser in ganz Deutschland) anrufen und nachfragen. Das ist nicht durchführbar. Ich bin nur Physiotherapeut und kein Privatdetektiv.
Da die ... sich in ihrer Vorgehensweise im Recht sieht, schwebt der o. g. Absetzungsgrund über allen ...-Rezepten.
Aus diesen Gründen sehe ich mich leider dazu gezwungen ab sofort [s]alle ihre Mitglieder[/s] meine bei Ihnen versicherten Patienten vor Beginn der Therapie auf die jeweilige Geschäftsstelle zu schicken um das Rezept vorab [s]zu genehmigen[/s] genehmigen zu lassen und damit zu gewährleisten, [s]das ich für meine geleistete Arbeit auch bezahlt werde[/s] dass die ... auch ihren Teil des Vertrages einhält und die Kosten für die erbrachte Leistung übernimmt.
Diese Genehmigung muss leider auf einem separaten Blatt erfolgen. Es existiert zwar auf der Rückseite der Rezepte ein Feld für Genehmigungen, dieses Feld gilt aber ausschließlich für Verordnungen außerhalb des Regelfalles und kann somit nicht verwendet werden.
[s]Im Sinne einer fairen Vertragspartnerschaft[/s] Um auch künftig die Versorgung meiner bei der ... versicherten Patienten mit ärztlich verordneten und medizinisch erforderlichen Heilmitteln gewährleisten zu können, [s]bitte ich Sie hiermit um[/s] rechne ich mit Ihrem Verständnis für meine Vorgehensweise.
Weiterhin bitte ich Sie darum, ihre Mitarbeiter(innen) [s]darüber[/s] über diese Vorgehensweise zu informieren, damit dies für ihre [s]Mitglieder[/s] Versicherten nicht mit einem zu großen Zeitaufwand verbunden ist.
[s]Ich bitte Sie außerdem um Stellungsnahme zu diesem Brief (aufgrund der Dringlichkeit bitte ich um Rückantwort bis spätestens XY)[/s]. Aufgund der Dringlichkeit sehe ich Ihrer Stellungnahme bis spätestens XY entgegen.
[s]Ich gehe davon aus, dass Sie[/s] Sicherlich werden Sie nichts dagegen einzuwenden haben, dass ich Ihre schriftliche Rückantwort hier bei mir in der Praxis aushängen werde,
[s]Dies erscheint mir leider zwingend notwendig, damit ihre Mitglieder erkennen können, dass ich als Praxisinhaber alles erdenklich Mögliche versuche, um eine Behandlung weiterhin zu ermöglichen.[/s] damit meine bei Ihnen versicherten Patienten erkennen können, dass die Krankenkasse ihres Vertrauens alles unterläßt, was die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Heilmittel und damit die Behandlung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Frage stellen könnte.
[s]Abschließend möchte ich betonen, wie sehr ich es bedauere, dass die ... mich zu diesem Schritt zwingt.[/s] (Klingt für mich zu unterwürfig)
[s]Ich erwarte Ihre schriftliche Stellungsnahme bis spätestens XY.[/s] (Doppelt gemoppelt)
Mit freundlichen Grüßen
Wie wäre es die Patienten der Kassen vor der Behandlung in schriftlich Kenntnis zu setzen, dass man sich im Falle der späten unberechtigten Forderung an sie wendet und eine Rechnung schickt, da es sich ja dann offensichtlich rückwirkend um eine Privatbehandlung handelt. Man kann auch ausführen, dass die Kasse offensichtlich nicht gesichert zahlt und zahlreiche Behandlungen nach Jahren anzweifelt, so das die Kostendeckung unsicher ist.
Die Formulierung muss natürlich juristisch abgesichert sein, denn dafür begibt man sich auf dünnes Eis. Meines Erachtens wäre dies ein Weg, um die Patienten dazu zu bringen, sich mit Fragen an die Kasse zu wenden.
Ich frage mich auch, ob es nicht ein Erschleichen von Leistung ist, also eine kriminelle Handlung, wenn eine Kasse sich rückwirkend nicht an den eigenen Vertrag hält. Hat was von Mietnomaden.....
Sollten Physiotherapeuten Patienten dieser Kasse jetzt hintenan stellen, hat diese ja auch erreicht, was sie will - sie spart Therapiekosten.
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Kein Physio und nicht Baden-Württemberg, aber Vorschlag:
Wie wäre es die Patienten der Kassen vor der Behandlung in schriftlich Kenntnis zu setzen, dass man sich im Falle der späten unberechtigten Forderung an sie wendet und eine Rechnung schickt, da es sich ja dann offensichtlich rückwirkend um eine Privatbehandlung handelt. Man kann auch ausführen, dass die Kasse offensichtlich nicht gesichert zahlt und zahlreiche Behandlungen nach Jahren anzweifelt, so das die Kostendeckung unsicher ist.
Die Formulierung muss natürlich juristisch abgesichert sein, denn dafür begibt man sich auf dünnes Eis. Meines Erachtens wäre dies ein Weg, um die Patienten dazu zu bringen, sich mit Fragen an die Kasse zu wenden.
Ich frage mich auch, ob es nicht ein Erschleichen von Leistung ist, also eine kriminelle Handlung, wenn eine Kasse sich rückwirkend nicht an den eigenen Vertrag hält. Hat was von Mietnomaden.....
Sollten Physiotherapeuten Patienten dieser Kasse jetzt hintenan stellen, hat diese ja auch erreicht, was sie will - sie spart Therapiekosten.
Gut gemeinter Vorschlag, aber ich glaube nicht, dass die Patienten dann (evtl. nach sehr langer Zeit) zahlen werden ... Für mich keine Option
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mogli123 schrieb:
S. Vogt schrieb am 1.5.19 21:38:
Kein Physio und nicht Baden-Württemberg, aber Vorschlag:
Wie wäre es die Patienten der Kassen vor der Behandlung in schriftlich Kenntnis zu setzen, dass man sich im Falle der späten unberechtigten Forderung an sie wendet und eine Rechnung schickt, da es sich ja dann offensichtlich rückwirkend um eine Privatbehandlung handelt. Man kann auch ausführen, dass die Kasse offensichtlich nicht gesichert zahlt und zahlreiche Behandlungen nach Jahren anzweifelt, so das die Kostendeckung unsicher ist.
Die Formulierung muss natürlich juristisch abgesichert sein, denn dafür begibt man sich auf dünnes Eis. Meines Erachtens wäre dies ein Weg, um die Patienten dazu zu bringen, sich mit Fragen an die Kasse zu wenden.
Ich frage mich auch, ob es nicht ein Erschleichen von Leistung ist, also eine kriminelle Handlung, wenn eine Kasse sich rückwirkend nicht an den eigenen Vertrag hält. Hat was von Mietnomaden.....
Sollten Physiotherapeuten Patienten dieser Kasse jetzt hintenan stellen, hat diese ja auch erreicht, was sie will - sie spart Therapiekosten.
Gut gemeinter Vorschlag, aber ich glaube nicht, dass die Patienten dann (evtl. nach sehr langer Zeit) zahlen werden ... Für mich keine Option
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Problem beschreiben
S. Vogt schrieb:
Kein Physio und nicht Baden-Württemberg, aber Vorschlag:
Wie wäre es die Patienten der Kassen vor der Behandlung in schriftlich Kenntnis zu setzen, dass man sich im Falle der späten unberechtigten Forderung an sie wendet und eine Rechnung schickt, da es sich ja dann offensichtlich rückwirkend um eine Privatbehandlung handelt. Man kann auch ausführen, dass die Kasse offensichtlich nicht gesichert zahlt und zahlreiche Behandlungen nach Jahren anzweifelt, so das die Kostendeckung unsicher ist.
Die Formulierung muss natürlich juristisch abgesichert sein, denn dafür begibt man sich auf dünnes Eis. Meines Erachtens wäre dies ein Weg, um die Patienten dazu zu bringen, sich mit Fragen an die Kasse zu wenden.
Ich frage mich auch, ob es nicht ein Erschleichen von Leistung ist, also eine kriminelle Handlung, wenn eine Kasse sich rückwirkend nicht an den eigenen Vertrag hält. Hat was von Mietnomaden.....
Sollten Physiotherapeuten Patienten dieser Kasse jetzt hintenan stellen, hat diese ja auch erreicht, was sie will - sie spart Therapiekosten.
Danach gilt es die Reaktion der Kasse abzuwarten. Aber wie gesagt, nur unter juristischer Kontrolle.
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Aber ich habe heute morgen erst mal Herrn Kühne geschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht und ihn um ein kurzes Gespräch gebeten da ich nächste Woche ohnehin im Bundestag Tag bin um mit einer Abgeordneten zu sprechen. Mal sehen ob er sich meldet....
Liebe Grüße
Wir dürfen das nicht einfach hinnehmen weil es sonst Schule macht
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a schubart schrieb:
Ich bin zwar nicht selbst betroffen
Aber ich habe heute morgen erst mal Herrn Kühne geschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht und ihn um ein kurzes Gespräch gebeten da ich nächste Woche ohnehin im Bundestag Tag bin um mit einer Abgeordneten zu sprechen. Mal sehen ob er sich meldet....
Liebe Grüße
Wir dürfen das nicht einfach hinnehmen weil es sonst Schule macht
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S. Vogt schrieb:
Das ist ja auch nicht das Ziel. Es sollte Mittel sein, auf diesem Wege das Verhalten der Krankenkasse offen zu legen und die Patienten dazu zu bringen zu überlegen, ob sie hier gut abgesichert sind und ob es für sie Versorgungskonsequenzen gibt, wenn die Therapeuten diese negativen Erfahrungen machen. Es ist ja nicht erlaubt, direkt zu sagen, sie sollten die Kasse wechseln. Die Patienten werden hellwach, wenn sie fürchten müssen, dass es an den eigenen Geldbeutel geht.
Danach gilt es die Reaktion der Kasse abzuwarten. Aber wie gesagt, nur unter juristischer Kontrolle.
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