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Da der PP seine Rechnung trotz 1. Mahnung nicht zahlt, will ich es dem RA übergeben. Wie das leben so spielt, haben wir ausgerechnet von diesem Patient keine Honorarvereinbarung aber eine unterschriebene Empfangsbestätigung. Beim Beratungsgespräch mit dem RA meinte dieser, ohne Honorarvereinbarung hätten wir aber schlechte Karten vor Gericht. Könnt ihr mir weiterhelfen?
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Und dieser Patient würde bei mir nie wieder einen Termin bekommen.
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Wonderwoman schrieb:
Da wird der RA wohl Recht haben. Ich würde nun den Kassenbetrag dem Patienten nochmal in Rechnung stellen und das unter Selber-Schuld abheften.
Und dieser Patient würde bei mir nie wieder einen Termin bekommen.
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karin-maria schrieb:
Ich setze mich in solchen Fällen zunächst mal telefonisch mit Pat. in Verbindung. Meistens erledigt sich die Sache damit schon. (z.B.: sorry mein Sohn erledigt das für mich...ich werde das sofort in die Wege leiten)
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idefix- schrieb:
Der Anwalt soll einfach seine Arbeit machen. Vor Jahren hatte ich einen Oberstudienrat der nicht zahlen wollte, habe einfach den Direktor seiner Schule angerufen und gefragt was ich beachten müsse bei einer Taschenpfändung. Zwei Tage später war das Geld da. Is zwar nicht rechtens aber wirksam gewesen. Ich würde es auf jeden Fall eintreiben lassen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Ich mach das gelegentlich per online Mahnverfahren. Einmal habe ich Anzeige bei der Polizei erstattet. Da floss das Geld sofort, als die Polizei den Patienten an der Haustür befragt haben.
MfG :)
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massu schrieb:
@karin-maria von entschuldigung ich habs vergessen, Rechnung verschlampt, das macht mein Mann war in diesen 2 Jahren alles dabei. Es konnte immer im netten Telefongespräch geklärt werden und anschließend wurde bezahlt. Bei diesem Herrn ist es anders....er erzählte immer wieder wie toll es sei, privatversichert zu sein, weil er dadurch immer ein Termin und "bessere" Leistungen bekommen würde....ich habe mich bis jetzt nicht dazu aufraffen können ihn anzurufen...vielleicht mache ich es auch diese Woche...
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dicke schrieb:
Wenn Du einmal gemahnt hast, hast Du Deine Pflicht erfüllt. Eine Honorarvereinbarung hilft im Streitfall, ja. Aber wir sind nicht verpflichtet, eine unterschreiben zu lassen. In jedem Fall kannst Du nach der Mahnung einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Einfach online unter mahngerichte.de. 32 Euro bezahlen (bekommst Du vom Schuldner zurück), dann wird das Amtsgericht tätig. Es ist erstaunlich, wie schnell sich Menschen bewegen, wenn etwas Amtliches im Briefkasten ist.
Jetzt habe ich keine Lust mehr und therapiere keine PP mehr; die sollen sich das halt privat organisieren.
Zumal wir bei den letzten Kassenverhandlungen solch` exzellenten Konditionen ´rausgeschlagen haben.
Kleiner Therapeutenscherz...
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LogoMijo schrieb:
Ich hatte die letzten 20 Jahre lediglich zwei PP, die nicht erst nach Mahnbescheid zahlten. Ich bin dann übergegangen zur Barzahlung vor jeder Therapie.
Jetzt habe ich keine Lust mehr und therapiere keine PP mehr; die sollen sich das halt privat organisieren.
Zumal wir bei den letzten Kassenverhandlungen solch` exzellenten Konditionen ´rausgeschlagen haben.
Kleiner Therapeutenscherz...
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massu schrieb:
Hallo
Da der PP seine Rechnung trotz 1. Mahnung nicht zahlt, will ich es dem RA übergeben. Wie das leben so spielt, haben wir ausgerechnet von diesem Patient keine Honorarvereinbarung aber eine unterschriebene Empfangsbestätigung. Beim Beratungsgespräch mit dem RA meinte dieser, ohne Honorarvereinbarung hätten wir aber schlechte Karten vor Gericht. Könnt ihr mir weiterhelfen?
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ali schrieb:
da jibts abba och keen Patientenrechtegesetz...
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massu schrieb:
Das kann doch nicht sein... wenn ein Handwerker mir eine Rechnung schickt habe ich doch vorher auch nichts unterschrieben...
Wenn ich in der Gastronomie etwas bestelle und nicht in die Karte schaue und mich nach dem Preis orientiere, darf ich mich auch nicht beschweren, was es dann kostet !
Es sollte nicht in den Bereich BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft - Wucher fallen.
Ein vor der Behandlung geschlossener schriftlicher Honorarvertrag ist natürlich rechtssicherer.
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regiologo schrieb:
Sicherlich hast du deine Gebührensätze innerhalb der Praxis zur Einsichtnahme aufgehängt / ausgelegt. Der PP wollte diese nicht zur Kenntnis nehmen.
Wenn ich in der Gastronomie etwas bestelle und nicht in die Karte schaue und mich nach dem Preis orientiere, darf ich mich auch nicht beschweren, was es dann kostet !
Es sollte nicht in den Bereich BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft - Wucher fallen.
Ein vor der Behandlung geschlossener schriftlicher Honorarvertrag ist natürlich rechtssicherer.
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Leni C. schrieb:
Hat er denn gar nichts bezahlt ? Keine Honorarvereinbarung kann ja nicht heißen grundsätzich nicht zu bezahlen .
Ich hatte mich hier im Forum mal über ein Onlinemahnverfahren informiert. Ich musste es damals Gott sei dank nicht mehr nutzen, der Patient hatte nach Androhung rechtlicher Schritte gezahlt. Aber vielleicht ist das ein Weg für dich um Anwaltskosten zu sparen.
Berichte mal wie es ausgeht...
LG Sandra
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sanme schrieb:
Es ist ja gar nicht klar warum er nicht zahlt... Es gibt ja auch Patienten die "einfach so" nicht zahlenconfounded, du hast jetzt ja nicht gesagt, dass ihm die Preise zu hoch sind. Du hast eine Empfangsbestätigung, also eine Bestätigung über geleistete Arbeit. Warum sollst du damit keinen Erfolg haben? Ich würde es nicht auf mir sitzen lassen. Unfassbar solche Leute.
Ich hatte mich hier im Forum mal über ein Onlinemahnverfahren informiert. Ich musste es damals Gott sei dank nicht mehr nutzen, der Patient hatte nach Androhung rechtlicher Schritte gezahlt. Aber vielleicht ist das ein Weg für dich um Anwaltskosten zu sparen.
Berichte mal wie es ausgeht...
LG Sandra
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Leni C. schrieb:
Da hast du allerdings Recht . Ich habe bislang in 37 Jahren ( nur ) 1 x ein Mahnverfahren anstrengen müssen und das Geld auch über den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen . Dieser grinste als er den Namen des Schuldners las und sagte , daß er bei dem mindestens einmal im Monat sei . Es sei die Masche von ihm , diverse Rechnungen nicht zu bezahlen , sei es Arztrechnungen , Heizöl für sein Haus etc . . Ich war damals stinkesauer weil er nicht bezahlte , aber mit seinem neuen SUV durch die Gegend fuhr .
Ich habe gewartet . Nach 3 Wochen Rechnung geschrieben mit 14 Tage Zahlungsziel.
Nach 6 Wochen 1. Mahnung
Jetzt ist es 3 Wochen her.
Der PP ist Privat, kein Beihilfe Pat.
Ich habe die Praxis erst seit 2 Jahren.
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Manche Menschen sind überrascht wenn sie erfahren, dass ihre Privatversicherung kein Vollkasko beinhaltet.
Ich würde im Mahnverfahren zu meinem üblichen Honorar stehen, aber für faire Angebote offenbleiben: "einfach nicht zahlen" ist ganz schlechter Stil, ein Anruf "sorry, ich bin krass überfordert. Finden wir eine Lösung?" löst viele Probleme - sei es eine Ratenzahlung, sei es 'Kassensatz plus Verwaltungspauschale'; Hauptsache die Angelegenheit wird einigermaßen stressfrei erledigt.
Wenn er sich nicht traut anzurufen wär's für mich okay, einen spontan ausfallenden Termin zu nutzen um selbst nochmal anzurufen.
...manche Menschen stellen dan fest, dass es schlauer ist, ins GKV-System zurückzukehren und Mehr-/Schnellerleistung individuell aufzustocken 😉
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Papa Alpaka schrieb:
Dranbleiben. Das du keine Honorarvereinbarung hast ist zwar blöd, ändert aber nichts daran, dass für eine Leistung die üblicherweise gegen Entgelt erfolgt auch eine Geldschuld entsteht.
Manche Menschen sind überrascht wenn sie erfahren, dass ihre Privatversicherung kein Vollkasko beinhaltet.
Ich würde im Mahnverfahren zu meinem üblichen Honorar stehen, aber für faire Angebote offenbleiben: "einfach nicht zahlen" ist ganz schlechter Stil, ein Anruf "sorry, ich bin krass überfordert. Finden wir eine Lösung?" löst viele Probleme - sei es eine Ratenzahlung, sei es 'Kassensatz plus Verwaltungspauschale'; Hauptsache die Angelegenheit wird einigermaßen stressfrei erledigt.
Wenn er sich nicht traut anzurufen wär's für mich okay, einen spontan ausfallenden Termin zu nutzen um selbst nochmal anzurufen.
...manche Menschen stellen dan fest, dass es schlauer ist, ins GKV-System zurückzukehren und Mehr-/Schnellerleistung individuell aufzustocken 😉
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Udo Eickenberg schrieb:
@Papa Alpaka
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Udo Eickenberg schrieb:
Im Mahnverfahren findet zunächst keine Beweiswürdigung statt, erst im Hauptverfahren, also wenn Widerspruch bzw. Einspruch von der Gegenseite eingelegt wird. Ob sie das bei der Sachlage (überhaupt nicht zahlen…) wirklich tut würde ich gelassen abwarten.
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massu schrieb:
Der PP war vorher mit 2 Rezepte da, die er auch bezahlt hat. Während Rezept Nr. 3 kommt die Abrechnung seiner Kasse, die nur die Beihilfe Sätze bezahlt. Er erscheint zu seinem regulären Behandlungstermin nicht, ich rufe an und frag nach, da meint er ich wär zu teuer, er müsse nochmals überlegen wie es weiter geht, und sagt alle weitere Termine ab.
Ich habe gewartet . Nach 3 Wochen Rechnung geschrieben mit 14 Tage Zahlungsziel.
Nach 6 Wochen 1. Mahnung
Jetzt ist es 3 Wochen her.
Der PP ist Privat, kein Beihilfe Pat.
Ich habe die Praxis erst seit 2 Jahren.
Da Zitat: Der PP war vorher mit 2 Rezepte da, die er auch bezahlt hat.
Während Rezept Nr. 3 kommt die Abrechnung seiner Kasse, die nur die Beihilfe Sätze bezahlt.
Von diesem 3. Rp. "schwänzt" er einen Termin, weil er lt. stattgefundenem Telefonat deine Preise zu hoch empfindet. Restl. Termine werden storniert.
Klar geht es um "Recht bekommen", doch auch "um welchen persönl. Preis/Zeiteinsatz/Stress/Termin mit RA" etc... Eine Abwägung.
Aber: ich gebe alle privaten "Nichtzahler" an den RA.
Keine RA-Beratung: ich gehe davon aus, dass Du mit einem RA gute Karten/Chancen hast an deine € zu kommen. Schließlich hat er schon 2 Rp´s bezahlt (und somit Deine Preise akzeptiert) ;-)! Was seine pKK zahlt, kann/sollte Dir als PT egal sein!!!
Viel Glück!
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- Wenn die PKV Beihilfetarif erstattet, wie hoch die Zuzahlung werden wird?
- Dass Ihr nicht wissen könnt, wie der einzelne PP versichert ist und wie die Erstattung ausfallen wird?
- Dass der PP bitte in seinem Vertrag nachschauen oder seine PKV anruft und nach der Erstattung fragt?
- Wie hoch Eurer Satz im Vergleich zur GKV ist?
Ich kläre jeden meiner PPs VOR der ersten Behandlung über o.g. auf. Ohne unterschriebene Vergütungsvereinbarung lasse ich keinen Patienten in den Behandlungsraum.
Bei mir gab es nie Probleme (bis auf 2 Patienten in über 30 Jahren, die eine falsche Adresse angegeben hatten - RE kamen als unzustellbar zurück).
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Warum sagt Ihr Euren PPs nicht VOR Beginn der ersten Behandlung:
- Wenn die PKV Beihilfetarif erstattet, wie hoch die Zuzahlung werden wird?
- Dass Ihr nicht wissen könnt, wie der einzelne PP versichert ist und wie die Erstattung ausfallen wird?
- Dass der PP bitte in seinem Vertrag nachschauen oder seine PKV anruft und nach der Erstattung fragt?
- Wie hoch Eurer Satz im Vergleich zur GKV ist?
Ich kläre jeden meiner PPs VOR der ersten Behandlung über o.g. auf. Ohne unterschriebene Vergütungsvereinbarung lasse ich keinen Patienten in den Behandlungsraum.
Bei mir gab es nie Probleme (bis auf 2 Patienten in über 30 Jahren, die eine falsche Adresse angegeben hatten - RE kamen als unzustellbar zurück).
Gruß von Monique
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Papa Alpaka schrieb:
@M0nique ...noch dazu, wo wir laut Patientenrechtegesetz dazu verpflichtet sind darauf hinzuweisen, dass es möglicherweise keine Vollkostenübernahme durch Dritte gibt.
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HJS111 schrieb:
Frage: Wie hoch beläuft sich der finanzielle Schaden?
Da Zitat: Der PP war vorher mit 2 Rezepte da, die er auch bezahlt hat.
Während Rezept Nr. 3 kommt die Abrechnung seiner Kasse, die nur die Beihilfe Sätze bezahlt.
Von diesem 3. Rp. "schwänzt" er einen Termin, weil er lt. stattgefundenem Telefonat deine Preise zu hoch empfindet. Restl. Termine werden storniert.
Klar geht es um "Recht bekommen", doch auch "um welchen persönl. Preis/Zeiteinsatz/Stress/Termin mit RA" etc... Eine Abwägung.
Aber: ich gebe alle privaten "Nichtzahler" an den RA.
Keine RA-Beratung: ich gehe davon aus, dass Du mit einem RA gute Karten/Chancen hast an deine € zu kommen. Schließlich hat er schon 2 Rp´s bezahlt (und somit Deine Preise akzeptiert) ;-)! Was seine pKK zahlt, kann/sollte Dir als PT egal sein!!!
Viel Glück!
Du hast eine unterzeichnete Leistungsbestätigung, daher ist die grundlage analog der Kassenrezepte als konkludente Handlung rechtsfähig und somit auch vollumfänglich
gültig.
Schaue mal nach § 133 BGB, da steht in einem recht kurzem Satz so ziemlich alles drin
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KGSchuller schrieb:
Als Hobbyjurist joy empfehle ich, die Rechnung trotzdem einzutreiben.
Du hast eine unterzeichnete Leistungsbestätigung, daher ist die grundlage analog der Kassenrezepte als konkludente Handlung rechtsfähig und somit auch vollumfänglich
gültig.
Schaue mal nach § 133 BGB, da steht in einem recht kurzem Satz so ziemlich alles drin
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sabrina24 schrieb:
Welches Inkassobüro nutzt ihr wenn ich fragen darf ?
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#Heimat# schrieb:
@sabrina24 Hallo, wir haben seit Jahren Inkassobüro Winter, in Bühl, Baden. Ist alles sehr enstpannt.
Das würde ja heißen, das sie entweder noch nie Physiotherapie bekommen haben und damit tatsächlich noch nie konfrontiert waren (was ich mir speziell bei älteren Patienten nur schwer vorstellen kann).
Oder sie hatten bisher eine Praxis, die wirklich zum Beihilfesatz behandelte. Gibt es wohl, kommt hier zumindest in den Fragestellungen manchmal auf.
Dann aber wird es eh Zeit, diese Typen eines Besseren zu belehren.
Oder aber, und ich glaube diesen Typus gibt es gar nicht so selten, es ist bei bestimmten Patienten ganz einfach eine Taktik.
Ich unterstelle, das sehr wohl Bescheid gewußt wird.
Aber es wurde erfolgreich ausprobiert, das mit bestimmtem, forschem Auftreten bei der freundlich-naiven Praxischefin (ja, ich behaupte, diese Kombination tritt vor allem bei weiblichen Therapeutinnen auf), die vor allem Angst hat, das ''gute Verhältnis'' zu gefährden und nicht gerne bzw gar nicht streitet, eine sehr gute Chance besteht, den Preis zu drücken.
Denkt mal drüber nach.
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Sarah Gerbert schrieb:
Nachdem diese ''PP zahlt nicht''-Threads ja immer mal wieder auftauchen, mal eine Frage dazu: glaubt ihr wirklich, das diese Patienten tatsächlich aus allen Wolken fallen, wenn ihre Pkv nur den Beihilfesatz erstatten möchte?
Das würde ja heißen, das sie entweder noch nie Physiotherapie bekommen haben und damit tatsächlich noch nie konfrontiert waren (was ich mir speziell bei älteren Patienten nur schwer vorstellen kann).
Oder sie hatten bisher eine Praxis, die wirklich zum Beihilfesatz behandelte. Gibt es wohl, kommt hier zumindest in den Fragestellungen manchmal auf.
Dann aber wird es eh Zeit, diese Typen eines Besseren zu belehren.
Oder aber, und ich glaube diesen Typus gibt es gar nicht so selten, es ist bei bestimmten Patienten ganz einfach eine Taktik.
Ich unterstelle, das sehr wohl Bescheid gewußt wird.
Aber es wurde erfolgreich ausprobiert, das mit bestimmtem, forschem Auftreten bei der freundlich-naiven Praxischefin (ja, ich behaupte, diese Kombination tritt vor allem bei weiblichen Therapeutinnen auf), die vor allem Angst hat, das ''gute Verhältnis'' zu gefährden und nicht gerne bzw gar nicht streitet, eine sehr gute Chance besteht, den Preis zu drücken.
Denkt mal drüber nach.
vielen Dank
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sabrina24 schrieb:
@#Heimat#
vielen Dank
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#Heimat# schrieb:
Wir geben nicht bezahlte Rechnungen dem Inkassobüro. Klappt super! Kann ich nur empfehlen. Je nach Rechnungsbetrag dauert es seine Zeit. Hier wurde nach einer Honorarvereinbarung nicht gefragt.Vorher gab es eine Mahnung mit Hinweis auf unser Inkassobüro.
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